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Kategorienarchiv ‘AG’
Seit 2015 benötigt eine Schweizer GmbH oder AG mindestens einen Geschäftsführer, bzw. Verwaltungsrat, der in der Schweiz wohnt. Nicht in der Schweiz wohnhafte Ausländer können daher nicht ohne Weiteres eine Schweizer Firma gründen. Die Findea AG bietet dafür mit ihrem Geschäftsführer- und Verwaltungsratmandat die Lösung. mehr
Es gibt viele Gründe, warum Aktien ihren Eigentümer wechseln. So können sie (hoffentlich mit Gewinn) verkauft werden, an Nachkommen vererbt werden oder dem Nachfolger, der die Unternehmung übernehmen soll, geschenkt werden. Es ist jedoch wichtig, eine solche Aktienübertragung korrekt vorzunehmen, da anderenfalls Nachteile für den Aktionär entstehen können. mehr
Von Brenda Schönenberger,
24. August 2018
Veröffentlicht in | AG, Aktien, Recht & Rechtsformen | Keine Kommentare
Veröffentlicht in | AG, Aktien, Recht & Rechtsformen | Keine Kommentare
Das Auskunftsrecht steht von Gesetzes wegen her jedem Aktionär zu. Dieses dient, damit die Aktionäre ihre Rechte auch ihrem wirklichen Willen entsprechend wahrnehmen können. Da das Gesetz aber keine Treuepflicht für Aktionäre kennt, findet dieses Anrecht beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen und schutzwürdigen Interessen seine Grenzen. mehr
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Ihr stehen zentrale, unübertragbare Befugnisse zu. Wird aber an der Generalversammlung ein Beschluss gefasst, der gegen das Gesetz oder gegen die Statuten verstösst, so kann jeder Aktionär und der Verwaltungsrat gegen diesen mit einer Anfechtungsklage vorgehen. mehr
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Ihr stehen unübertragbare Befugnisse zu, welche auch die Revision betreffen. Doch was genau kann die Generalversammlung und wie wird sie richtig einberufen? Alles Wichtige finden Sie im folgenden Bolgbeitrag. mehr
Mit der Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen, tauchen viele Fragen auf: Wie soll das Geschäftsmodell aussehen, wie die Firma heissen und muss sie registriert werden? Die Plattform Business Easy der Credit Suisse beantwortet genau solche Fragen und bietet mit dem neuen Startup Easy Paket ein Komplettangebot für neu gegründete Unternehmen. Denn wer ein Unternehmen gründet, […] mehr
Von STARTUPS.CH,
3. April 2017
Veröffentlicht in | AG, Anderes, Einzelfirma, Finanzielles, GmbH, STARTUPS.CH, Tipps | Keine Kommentare
Veröffentlicht in | AG, Anderes, Einzelfirma, Finanzielles, GmbH, STARTUPS.CH, Tipps | Keine Kommentare
Tag-along und Drag-along Klauseln können von Aktionären in einem Aktionärbindungsvertrag vereinbart werden. Es handelt sich dabei um Mitverkaufsrechte (Tag-along) und Mitverkaufspflichten (Drag-along) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aktien. mehr
Eine Unterscheidung zwischen Vorhandrecht und Vorkaufsrecht ist nicht ganz einfach. Ein Vorhandfall tritt bereits ein, wenn der Aktionär beabsichtigt seine Aktien zu veräussern (Veräusserungsabsicht). Ein Vorkaufsfall tritt dagegen ein, wenn die Aktien an einen Dritten verkauft werden oder ein Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen wurde. mehr
Bei Aktionärbindungsverträgen (ABV) gilt grundsätzlich die Formfreiheit. Nur schon aus Beweisgründen sollte man aber wenigstens einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Zusätzlich gibt es spezielle Formvorschriften zu beachten, wenn man gewisse Vertragsbestimmungen vereinbaren möchte. mehr
Aktionäre können durch die Vereinbarung von Vorkaufsrechten die Zusammensetzung des Aktionärskreises massgeblich kontrollieren. Dadurch können unerwünschte Personen von einem Erwerb von Aktien abgehalten werden. Bei der Bestimmung des Kaufpreises sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. mehr
Das Recht auf einen Verwaltungsratssitz steht nicht allen Aktionärsgruppen offen. Mit einem Aktionärbindungsvertrag können sich aber auch kleine Aktionärsgruppen einen solchen Anspruch auf einen Verwaltungsratssitz sichern. mehr
Die Wahl des Verwaltungsrates ist eine wichtige Aufgabe der Generalversammlung, weil dieser unentziehbare und unübertragbare Kompetenzen besitzt. Gibt es verschiedene Aktionärsgruppen innerhalb der AG, haben diese Anspruch auf Sitz im Verwaltungsrat. mehr
Mit der Stimmrechtsbindung im Aktionärbindungsvertrag (ABV) will man das Stimmverhalten der beteiligten Aktionäre in der Generalversammlung regeln und vereinheitlichen. Damit können auch Minderheitsaktionäre ihrer Stimme ein Gewicht verleihen und ihre Interessen effektiv vertreten. mehr
Die Dauer von Aktionärbindungsverträgen (ABV) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie können auf einen bestimmten Zeitpunkt, aber auch auf eine unbestimmte Dauer hin abgeschlossen werden. Ein Vertrag auf ewige Dauer ist jedoch gesetzlich nicht erlaubt. mehr
Typische Inhalte von Aktionärbindungsverträgen (ABV) sind Veräusserungsbeschränkungen und Erwerbsberechtigungen sowie Stimmbindungen. Dazu werden in einem ABV häufig Kaufrechte, Vorkaufsrechte und Vorhandrechte zwischen den Aktionären vereinbart. Ein ABV enthält aber auch eine Reihe von wichtigen allgemeinen Klauseln. mehr