Übersicht über alle Jungunternehmerpreise der Schweiz – Liste mit Preisen für Jungunternehmer in der Schweiz

16. Mai 2012 – 08:00 by Michele Blasucci

Unter www.jungunternehmerpreise.ch findet man eine Auflistung mit den wichtigsten Jungunternehmerpreisen der Schweiz. Diese Auflistung ermöglicht allen Neugründern, sich auf einen Blick über alle Jungunternehmerpreise der Schweiz zu informieren. Wir wünschen allen Jungunternehmern viel Glück mit Ihrem Projekt!

Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH durch! Durch die Inanspruchnahme unserer nützlichen Partnerangebote lassen sich die Gründungskosten auf ein Minimum reduzieren.

Auf STARTUPS-TV finden Sie interessante Filmbeiträge über erfolgreiche Firmengründer mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.


Ungültige AGB-Klauseln

10. Mai 2012 – 10:00 by Pascal Bühlmann

Auch von einem Kunden rechtswirksam übernommene AGB (siehe dazu den Blogbeitrag vom 13. April 2012: Unwirksame AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)) können ungültig sein. Dies ist der Fall, wenn die Klauseln gegen zwingendes Recht verstossen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag (OR) sind weitgehend nicht zwingend, sondern dispositiver Natur und können somit vertraglich abgeändert werden. Allerdings sind beim Verfassen von AGB nebst dem OR noch weitere Gesetze zu beachten, die weitgehend zwingende Bestimmungen enthalten. Zu erwähnen sind namentlich folgende Gesetze:

- Konsumkreditgesetz (KKG)

- Datenschutzgesetz (DSG)

- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG)

- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

- Gerichtsstandsgesetz (GestG)

Hier seien einige typische  zwingende Bestimmungen der aufgeführten Gesetze erwähnt, gegen welche mögliche Klauseln in AGB verstossen:

1. Wird die Forderung zum Inkasso übergeben, so dürfen die Kosten des gewerblichen Inkassos nicht auf den Kunden überwälzt werden (Art. 27 Abs. 3 SchKG).

2. Der Eigentumsvorbehalt ist nur wirksam, wenn er am Wohnsitz des Kunden im Register eingetragen wurde (Art. 715 ZGB).

3. Die Weitergabe von Personendaten bedarf der Zustimmung des betroffenen Kunden (Art. 13 DSG).

4. Für Verträge mit Konsumenten kann der Gerichtsstand nicht frei vereinbart werden (Art. 22 GestG).

Wer seine AGB ins Ausland liefert wird zudem nicht darum herumkommen, seine AGB vor Ort überprüfen zu lassen. Die in unserem Land gültigen AGB sind in unseren Nachbarstaaten aus Gründen des Konsumentenschutzes nämlich weitgehend unwirksam.

Bei STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung kompetent betreffend rechtlichen Fragen zu Verträgen aller Art beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.


Wer hat die beste Geschäftsidee? Jetzt zum STARTUPS.CH AWARD 2012 anmelden und CHF 50’000 Startkapital gewinnen!

9. Mai 2012 – 14:00 by STARTUPS.CH

Die Gründerplattform STARTUPS.CH verleiht dieses Jahr erneut die STARTUPS.CH AWARDS 2012 – die nationalen Preise für innovative Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Den drei Erstplatzierten winken Hauptpreise im Wert von je CHF 50’000. Insgesamt werden unter allen Teilnehmern CHF 250’000 in Bar- und Sachwerten bzw. Dienstleistungen ausgeschüttet.

Die drei STARTUPS.CH AWARDS 2012 werden im Rahmen der Swiss STARTUPS Awards am 20. September in Zürich verliehen. Des Weiteren wird dieses Jahr erneut der AXA Innovation Award, ein mit CHF 75’000 Starthilfe dotierter Spezialpreis für das innovativste Projekt, verliehen. 4 Awards für Jungunternehmer – Nutzen Sie Ihre Chance!

1.  So machen Sie mit!

Reichen Sie bis zum 30. Juni 2012 einen vollständigen Businessplan ein. Gehört Ihre Idee zu den besten, präsentieren Sie Ihren Businessplan Ende August vor einer Expertenjury. Sollten Sie im September als Gewinner feststehen, gründen Sie Ihre eigene Firma.

PfeilsymbolBeurteilung durch Profis

Die besten Businesspläne werden von einer hochkarätigen Expertenjury beurteilt. Zudem werden die besten Ideen ab dem 9. September in einem öffentlichen Online-Voting von den Besuchern der Webseite bewertet.

PfeilsymbolERFOLGSCHANCEN FÜR ALLE

Sind Sie ein kreativer Molekularkoch, haben Sie ein geniales Möbelkonzept, forschen Sie nach neuen Hilfsmitteln für Ärzte oder … was ist Ihre Geschäftsidee? Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Jeder in der Schweiz kann den STARTUPS.CH AWARD 2012 gewinnen – es zählt allein die innovative und umsetzbare Idee. Packen Sie Ihre Chance, wir freuen uns auf Sie!

2.  So läuft es ab!

Sämtliche Informationen zur Teilnahme, dem Ablauf sowie alle relevanten Beurteilungskriterien finden Sie auf unserer Webseite: www.startups.ch/award

  • Drei Hauptpreise im Wert von CHF 50’000 sowie zahlreiche attraktive Nebenpreise – Preissumme total (Sach- und Dienstleistungen): CHF 250’000.
  • Einsendeschluss für Businesspläne: 
30. Juni 2012 (Poststempel oder Uploaddatum)
  • Präsentation der besten Businesspläne vor einer Fachjury Ende August 2012
  • Preisverleihung im Rahmen der Swiss STARTUPS Awards am 20. September 2012 in Zürich

Pfeilsymbol für Linkwww.startups.ch


Unklare und ungewöhnliche AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

9. Mai 2012 – 10:00 by Pascal Bühlmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, welche im Gegensatz zu normalen Verträgen nicht individuell ausgehandelt, sondern einseitig von einem Vertragspartner gestellt werden.

Werden AGB schlecht formuliert, erhöht sich dadurch das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien. Insbesondere sind zweideutige oder widersprüchliche Klauseln nicht einfach unbeachtlich. Nach der sog. “Unklarheitsregel” sind nämlich mehrdeutige Klauseln zu Lasten derjenigen Partei auszulegen, welche den Vertrag verfasst hat. Dies bedeutet, dass im Falle einer zweifelhaften Klausel – und nur dann (!) – weil sie so oder anders interpretiert werden kann, die für den Kunden günstigere Variante gilt.

Nach der sog. “Ungewöhnlichkeitsregel” sind zudem überraschende Klauseln, d.h. Vertragsbestimmungen, mit denen der Kunde vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht, für ihn unverbindlich. Allerdings greift die Ungewöhnlichkeitsregel bloss bei geschäftsfremden Klauseln, nicht aber bei vertragstypischen Vereinbarungen wie z. B. bei der Begrenzung von Haftungsrisiken. Selbst ungewöhnliche Klauseln können verbindlich geregelt werden, wenn der Kunde durch eine drucktechnische Hervorhebung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird.

AGB sollten daher dringend logisch aufgebaut, klar und verständlich sein. Bei atypischen Klauseln muss der Kunde zudem ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Bei STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung kompetent betreffend rechtlichen Fragen zu Verträgen aller Art beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.


Neu: Kostenlose Schulung für Firmengründer

7. Mai 2012 – 07:44 by Daniel Angehrn

“Firmengründung einfach und erfolgreich” ist die neue, kostenlose Schulung für Firmengründer.

Wollen Sie Ihr eigener Chef werden?
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Überlegen Sie sich eine Firma zu gründen?
Sind Sie interessiert am Thema Firmengründung?
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Haben Sie auf eine oder mehrere dieser Fragen mit JA geantwortet?
Dann ist dieser Kurs genau richtig für Sie!

Aus der langjährigen Beratungs-Erfahrung wissen die Experten von STARTUPS.CH, was Firmengründer beschäftigt. In diesem Kurs lernen Sie die Basics rund ums Thema Firmengründung. Praxisnah, kompakt und verständlich.

Inhalte:

  • Was sollten Sie beim Weg in die Selbständigkeit beachten?
  • Ideale Rechtsform für Ihre Geschäftsidee
  • Finanzierung
  • (Sozial-)Versicherungen
  • MwSt.
  • Buchhaltung
  • Steuern
  • Gründungsprozess
  • Raum für Teilnehmer-Fragen

Da STARTUPS.CH angehende Unternehmer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen wollen, ist dieser Kurs für Sie völlig kostenlos!

Die Kursdaten und die Möglichkeit sich anzumelden finden Sie hier.


Risiken eines Verwaltungsrates

4. Mai 2012 – 10:14 by Walter Regli

Auch wenn man nur selten etwas über eine Verantwortlichkeitsklage eines Verwaltungsrates hört ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Häufig sind gerade KMU solchen Klagen ausgesetzt, da grössere Unternehmen über genügend Juristen oder gar über eine eigenen Rechtsabteilung verfügen und somit frühzeitig Abklärungen treffen können. Für KMU ist dies in der Regel zu teuer. Gerade deshalb ist man als Startup gut beraten, wenn man einen Juristen im Verwaltungsrat oder zumindest im engeren Umfeld hat.


Firmenneugründungen im April 2012 im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr

1. Mai 2012 – 17:33 by STARTUPS.CH

Im April 2012 wurden relativ gesehen 8.6% weniger Firmen gegründet als im Vormonat März, was einer absoluten Abnahme um 292 Handelsregisterneueinträge auf deren 3‘121 entspricht. Hinsichtlich Firmengründungszahlen stellt die registrierte Abnahme im April nach dem Monat März bereits die zweite negative Entwicklung in Folge dar. Die Anzahl der Handelsregisterneueinträge im April 2012 unterbietet nicht nur jene des Vormonats März, sie unterbietet ebenfalls jene des Aprils des Vorjahres (3230), absolut gesehen um 109 Neueinträge, relativ gesehen um 3.4%.

Gegenüber dem März 2012 ist im April in allen drei Sprachregionen der Schweiz ein Rückgang an Handelsregisterneueinträgen zu notieren. In absoluten Zahlen erfuhr die Romandie mit -143 an der Zahl die stärkste Abnahme, gefolgt von der Deutschschweiz (-103) und dem Tessin (-46). Im relativen Vergleich ist der stärkste Rückgang allerdings im Tessin (-17.3%), gefolgt von der Romandie (-14.5%) und der Deutschschweiz (-4.8%), zu beobachten. Wesentlichen Einfluss auf diese Schweiz weit negative Entwicklung haben die Kantone Tessin (-46 resp. -17.3%), Genf (-72 bzw. -24.2%), Freiburg (-39 bzw. -32.8%), Zürich (-67 resp. -11.7%) und St. Gallen (-34 resp. -16.1%) mit ihrem Rückgang an Neueinträgen. Die Kantone Zug (+28 bzw. +18.1%), Thurgau (+17 resp. +19.5%) und Luzern (+12 bzw. +8.1%) sind mit ihrer positiv notierten Entwicklung dafür verantwortlich, dass das gesamthaft negative Ergebnis nicht noch gravierender ausfällt.

Haben allenfalls Sie vor eine Firma zu gründen? Am kostengünstigsten und effektivsten machen Sie das über STARTUPS.CH! Durch die Inanspruchnahme unserer nützlichen Partnerangebote profitieren Sie zusätzlich und Ihre Gründungskosten lassen sich auf ein Minimum reduzieren.


Marketing/Umsetzung im Markt (Der Business-Plan)

1. Mai 2012 – 10:50 by Daniel Angehrn

Als Resultat aller unternehmerischen Anstrengungen gilt es, Ihre Idee, den Prototyp, die Erfindung, die Technologie oder Dienstleistung in ein Produkt zu verpacken, welches die Kunden kaufen wollen. Es gilt nun die Investoren davon zu überzeugen, dass alle Ihre Unternehmensaktivitäten darauf ausgerichtet sind, kundengerechte Leistungen zu erbringen, und dass Sie die Fähigkeit und Ressourcen haben, Ihre Leistungen durch effizienten Einsatz von Werbung, Verkauf und Distribution wirkungsvoll im Markt zu verankern.

Erläutern Sie deshalb in diesem Kapitel Ihre Marketingstrategien und zeigen Sie auf, mit welchen Massnahmen (Marketingplan für zwei bis drei Jahre) Sie diese Ziele erreichen wollen und welche Umsätze Sie budgetieren.)

Marktsegmentierung

Welches sind die wichtigsten Zielmärkte und Kundengruppen?

Je genauer die Kundengruppen und Leistungen bestimmt sind, desto wirkungsvoller können die Märkte bearbeitet und bedient werden. Erläutern Sie, ob Sie sämtliche Marktsegmente mit jeweils einer zielgruppenspezifischen Konzeption ansprechen wollen oder ob Sie sich im Sinne der Kräftekonzentration auf eines oder wenige ausgewählte Marktsegmente spezialisieren wollen. Es gibt viele Möglichkeiten, den Markt in einzelne Kundengruppen aufzugliedern. Die nachstehende Auflistung nennt einige gängige Kriterien. Beschreiben Sie anschliessend Ihre wichtigsten Zielmärkte und Kundengruppen. Zeigen Sie auf, dass diese Märkte ein Wachstumspotenzial besitzen und dass Ihre Unternehmung über die notwendigen Produkte und Dienstleistungen verfügt, um das Marktsegment zu bedienen.

Kriterien zur Marktsegmentierung

  • Geographische Kriterien (z.B. Ortschaft, Stadt, Region, Ausfuhrmärkte)
  • Demographische Kriterien (z.B. Alter, Einkommen, Ausbildung, Geschlecht, Sprache)
  • Weitere Kriterien (z.B. Professionelle/Amateure, Tierhalter, bestimmte Berufstätige)

Schwerpunkte der Marktbearbeitung

Mit welchen Instrumenten wollen Sie Ihre Kunden erreichen?

Sie haben sich für einen bestimmten Teilmarkt entschieden. Stellen Sie dar, mit welchen Massnahmen und Mitteln Sie diese Kunden erreichen werden. Muss dies durch einen intensiven, persönlichen Verkauf geschehen? Ist es wichtig, die Beratung zu forcieren? Welche Rolle spielt die Werbung? Können die Kunden nur erreicht werden, wenn die Unternehmung ein dichtes Verteilnetz aufbaut? Welche Standorte müssen gewählt werden, um möglichst kundennah zu sein? Die Schwerpunkte der Marktbearbeitung sind insbesondere auch davon abhängig, wie die Konkurrenz arbeitet und wie Sie diese beurteilen.

  • Verkauf (persönlicher Verkauf, Telefonverkauf, Vertretungen und Agenten, Beratung usw.)
  • Werbung/PR/Promotion (Inserate, Mailings, Informationspolitik usw.)
  • Distribution (Vertriebskanäle, Vertriebsart, z.B. Verkaufsaussenstellen, Chauffeure usw.)
  • Standorte der Verkaufsstellen (Lage, Anzahl usw.)

Schwerpunkte der Leistungsgestaltung

Wie und zu welchen Preisen bieten Sie die Produkte und Dienstleistungen sowie die dazugehörenden Serviceleistungen in den einzelnen Teilmärkten an?

Neben den Marktbearbeitungsmassnahmen gilt es, Ihr Leistungsprogramm zu beurteilen. Wie werden die Produkte und Dienstleistungen sowie die dazugehörenden Serviceleistungen in den einzelnen Teilmärkten angeboten? Ist ein breites oder reduziertes Sortiment notwendig? Spielt das äussere Design eine bedeutende Rolle? Wie hoch muss die Qualität angesetzt sein? Kommt es vor allem auf das Produkt oder ganz besonders auch auf die Serviceleistung an? Wie gestalten Sie die Preispolitik? Welche Rolle spielt der Preis beim Kaufentscheid?

  • Sortiment (Tiefe, Breite, Umfang)
  • Produkt (Qualität, Funktion, Design, Verpackung)
  • Service (Dienstleistungen, Service und Garantieleistungen, Ersatzteillager usw.)
  • Preis (Bestimmungsfaktoren, Preispolitik, Rabatte, Zahlungskonditionen, Preisdifferenzierung usw.)

Umsatzziel

Wie hoch sind die geschätzten Verkaufsmengen und die angestrebten Marktanteile?

Sobald Sie die Marktleistung in jedem Teilmarkt festgelegt haben, gilt es, deren Umsätze zu budgetieren. Sie können dies tun, indem Sie z.B. pro Teilmarkt alle Umsätze in einzelne Produktlinien/Dienstleistungsgruppen oder Profit-Centers aufteilen.

Good to Know

  • Umsätze allein sagen nichts über die Marge in einem Teilmarkt aus. Um langfristig in einem Markt bestehen zu können, müssen angemessene Gewinne erzielt werden.
  • Zeigen Sie auf, welche Margen Sie zu erreichen gedenken und wie sich diese herleiten.

Weitere Informationen und eine Wegleitung zur Erstellung eines Business-Plans und zur Grundung eines eigenen Unternehmens finden Sie hier.


Social Media Marketing: Es geht auch einfach

27. April 2012 – 14:30 by STARTUPS.CH

Social Media ist in aller Munde. Dank Facebook, Twitter oder YouTube können Online-Kampagnen erweitert und neue Kundensegmente angesprochen werden. Viele Start-Ups und kleine Unternehmen haben aber Respekt vor Social Media. Angesichts der Fülle an Möglichkeiten, der schwierigen Orientierung in der Welt der sozialen Netzwerke und der Ressourcenknappheit ist diese vorsichtige Haltung verständlich. Denn Online-Marketing mit Facebook und Co. ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der nicht zu unterschätzen ist. Gerade Start-Up-Unternehmen verfügen oft nicht über genügend Ressourcen, um professionelle Online-Kampagnen zu lancieren. Mit dem Eröffnen eines Facebook-Firmenprofils ist es nicht getan. Damit man bei den Kunden im Gespräch bleibt, braucht es regelmässige Updates über Aktionen oder neue Produkte.

Ein perfektes Beispiel für einen gelungenen Facebook-Auftritt bietet das junge Mode-Atelier TOKU aus Bern. Dank Social Media konnte TOKU neue Kunden für die von Schweizer Labels  entworfenen Kleider, Schuhe und Accessoires gewinnen. Neben regelmässigen Beiträgen über aktuelle Trends wurde das Profil mit einem kleinen Online Shop (vgl. Bild) ergänzt, um den Kundenstamm zu erweitern. Damit können Kunden direkt auf dem Facebook-Profil Produkte bestellen – ohne Umweg über das Ladenlokal.

Geht die Facebook-Integration von Online Shops über Ihre Anwenderkenntnisse und Ressourcen hinaus, bieten online-basierte Applikationen Abhilfe. So beispielsweise die KMU Business Box der Swisscom: In wenigen Schritten erstellte das TOKU-Team damit ein professionelles Bestellformular und integrierte es in Facebook. Ohne zusätzliches Personal oder HTML-Vorkenntnisse. Mit der Business Box können neben Formularen auch Umfragen, Microsites, SMS-Versände, Newsletter oder E-Coupons erstellt werden. Dank solchen Applikationen wird Online-Marketing auch für Start-ups zum Thema. Überzeugen Sie sich selbst – die Business Box kann kostenlos gestestet werden.


TV-Spot von STARTUPS.CH – Firmengrüdung Schweiz: you are the boss!

25. April 2012 – 08:00 by Michele Blasucci

Anfangs April 2012 hat STARTUPS.CH seinen ersten TV-Spot präsentiert. Damit soll STARTUPS.CH der breiten Bevölkerung näher vorgestellt werden. Überdies sollen mit den TV-Spot Personen mit einer guten Geschäftsidee motiviert werden an den diesjährigen STARTUPS.CH AWARDS 2012 mitzumachen und einen der drei AWARDS mit einem Wert von je CHF 50’000 zu gewinnen um das Projekt realisieren zu können. Hier finden Sie den TV-Spot in voller Länge.

STARTUPS.CH ist führende Gründerplattform der Schweiz. Wir helfen Neugründern vor, während und nach der Firmengründung. Dank unserem einzigartigen Partnersystem zahlt der Neugründer nur einen Teil der Gründungskosten oder kann sogar gratis gründen. Hier können Sie ein persönliches Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

 

 


Konkurrenz (Der Business-Plan)

24. April 2012 – 10:46 by Daniel Angehrn

Bei der Konkurrenzanalyse stellen Sie einen Stärken-Schwächen-Vergleich zur härtesten effektiven und potenziellen Konkurrenz an. Der härteste effektive Konkurrent ist jener, der Ihnen am meisten Aufträge oder Kunden wegnehmen könnte. Der härteste potenzielle Konkurrent ist derjenige, der dies in Zukunft tun könnte.

Bei der Konkurrenzanalyse interessieren:

  • Die härtesten fünf Konkurrenten (gegen diese werden Sie antreten und im Wettbewerb um Kunden oder Aufträge stehen)
  • Die zukünftig fünf härtesten potenziellen Konkurrenten aus Ihrer Branche
  • Die zukünftig gefährlichsten potenziellen Konkurrenten mit neuen Lösungen (sie kommen in  er Regel aus fremden Branchen)
  • Informationen zu den Konkurrenzprodukten
  • Handlungsbedarf zur Eroberung, Sicherung und Ausbau der eigenen Marktpositionen

Konkurrenzunternehmungen

  • Name, Standort, Tätigkeit, evtl. Anzahl Mitarbeiter
  • Zielmärkte (in welchen Märkten aktiv?)
  • Marktstellung (Umsatz, Marktanteile, Rentabilität)
  • Absatzorganisation, Standort der Geschäfte, Lager, Vertriebsorganisation
  • Hauptstärken/-schwächen
  • Erkennbare Strategien sowie mögliche Konkurrenzreaktionen und Konkurrenzprodukte
  • Produktsortiment (Breite, Tiefe, Bedürfniskonformität)
  • Produkteigenschaften (z.B. Zuverlässigkeit, Design, Langlebigkeit, Funktion)
  • Zusatzdienstleistungen (z.B. Anwendungsberatung, Service, Garantie)
  • Preis, Zahlungskonditionen

Good to Know

  • Die Konkurrenzanalyse darf sich auf keinen Fall auf inländische oder Ihnen gut bekannte Firmen beschränken.
  • In Gesprächen mit Kunden, Lieferanten und Experten einiges mehr über die Konkurrenz erfahren. Verlangen Sie Prospekte und Offerten der Konkurrenz.
  • Konkurrenz kommt oft aus der Ecke, wo Sie sie am wenigsten erwarten.

Weitere Informationen und eine Wegleitung zur Erstellung eines Business-Plans und zur Grundung eines eigenen Unternehmens finden Sie hier.


Märkte (Der Business-Plan)

19. April 2012 – 14:50 by Daniel Angehrn

Kein Unternehmer kann ohne genaue Kenntnisse des Marktes einen Start-Up lancieren. In diesem Kapitel erstellen Sie eine Marktübersicht und analysieren Ihre eigene Marktstellung. Zeigen Sie auf, wie Sie auf neue Trends reagieren werden.

Marktbeurteilung

  • Wie beurteilten Sie den Markt und wo sehen Sie Chancen für den zukünftigen Erfolg?
  • Welche Markttrends können Sie erkennen und wie wird Ihre zu gründende Unternehmung auf diese Entwicklungen reagieren (Ausgangslage / geplante Schritte)?
  • Inwiefern glauben Sie, dass Ihre Firma etwas «Neues» auf den Markt bringt (z.B. besser, rascher, billiger, umweltfreundlicher)?
  • Welche Eintrittsbarrieren gilt es bei der Einführung des neuen Produktes zu überwinden?
  • Wie hoch budgetieren Sie die Wachstumsraten der anvisierten Zielmärkte in den nächsten fünf Jahren?

Die Investoren möchten immer die Gewissheit haben, dass Sie als Unternehmer den Markt genauestens analysiert haben, ihn verstehen und die Fähigkeit haben, seine Bedürfnisse zu befriedigen. Mit der Analyse des Marktes erarbeiten Sie sich wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlagen.

Ihr Business-Plan sollte zu folgenden Punkten Stellung nehmen:

Marktübersicht

  • Wie setzt sich der Markt zusammen und wie gross sind die Teilmärkte?
  • Wie ist die Kundenstruktur, wie sind die Kaufgewohnheiten, welches sind die Kaufmotive (z.B. Qualitäts-, Umwelt-, Preis-, Innovationsbewusstsein) in diesen Märkten?
  • Welche Trendbrüche können Sie erkennen (insbesondere neue technische Entwicklungen)?
  • Welche Marktlücken existieren (Bedürfnisse, die nicht oder schlecht abgedeckt werden)?
  • Was sind Erfolgsfaktoren in diesem Markt (z.B. Service, Beratung, Qualität, Preis)? Gute Marktkenntnisse sind die Basis jeder erfolgreichen Marktbearbeitungsstrategie.

Eigene Marktstellung

  • Welche Marktleistungen (Produkte, Dienstleistungen, Neben- und Zusatzleistungen) werden von Ihrer Unternehmung in welchen Märkten (z.B. Zielkundengruppen, Abnehmergruppen, Vertriebskanäle, geographische Märkte) verkauft?
  • Welches ist Ihr Marktanteil in diesen Märkten und wie gross sind die Marktanteile Ihrer Konkurrenz?
  • Wie viel Umsatz/Gewinn erzielen Sie mit welchen Marktleistungen (Produkte/Dienstleistungen)?
  • Wie sind die einzelnen Produkt-/Marktsegmente zu charakterisieren?
  • Gibt es positive und negative Reaktionen des Marktes auf Ihre Produkte/Dienstleistungen?

Tipps zur Marktforschung

  • Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre eigene Meinung und die Ansichten Ihrer engsten Geschäftspartner: Führen Sie persönlich möglichst viele Gespräche mit Kunden, Endverbrauchern, Lieferanten und Experten und dokumentieren Sie diese. Bereiten Sie die Gespräche mit einer Checkliste vor.
  • Die kostengünstigsten Quellen für erste Marktinformationen sind: Fachzeitschriften, Messen, Branchenverbände und zunehmend auch elektronische Datenbanken, Wirtschaftsverbände, Adressbücher, Nachschlageverzeichnisse, Presseberichte.
  • Gehen Sie bei der Schätzung von Marktvolumen und -potenzial von bekannten Informationen aus und ergänzen Sie diese mit begründeten Annahmen.
  • Nehmen Sie Ihre Marktschätzungen von verschiedenen Seiten her unter die Lupe und schauen Sie, ob die verschiedenen Methoden in etwa zu gleichen Resultaten führen.
  • Machen Sie die Schätzung der zukünftigen Nachfrage nach Ihren Produkten nachvollziehbar. Legen Sie im Anhang z.B. Erhebungen über Käuferabsichten (inkl. Korrespondenz), Notizen über Schätzungen des Verkaufspersonals und Expertenmeinungen bei.

Good to Know

  • Die Angaben zu den Märkten sind in vielen Geschäftsplänen oft zu oberflächlich oder zu vage. Die Nachfrage nach neuen Produkten wird als gesichert betrachtet. Studien über Innovationen zeigen jedoch, dass Produktneueinführungen vor allem infolge fehlender Marktakzeptanz und Überschätzung des Marktpotenzials scheitern.
  • Zeigen Sie im Geschäftsplan eine Übersicht über Ihre Marktforschungsaktivitäten und dokumentieren Sie Ihre Analysen.

Weitere Informationen und eine Wegleitung zur Erstellung eines Business-Plans und zur Grundung eines eigenen Unternehmens finden Sie hier.


Firmengründung im Oberwallis – Leuk-Susten (GmbH – AG – Einezlfirma – Kollektivgesellschaft)

18. April 2012 – 08:00 by Michele Blasucci

Seit dem 1. April 2012 können sich Personen, die selbständig werden wollen auch im Oberwallis bei STARTUPS.CH Brig-Glis beraten lassen.

Während dem persönlichen Beratungsgespräch kann insbesondere auf folgende Themen eingegangen werden:

- Wahl der richtigen Rechtsform (GmbH, AG, Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft)
- Details zur Firmengründung
- Steuerliche Konsequenzen der Selbständigkeit
- Bezug Pensionskasse
- Buchhaltung und Treuhandwesen
- AHV und Versicherungen
- Mehrwertsteuer (Pflicht und Abrechnungsarten)

Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch in Leuck-Susten anmelden oder kostenlos Unterlagen bestellen.

Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Durch die Inanspruchnahme unserer nützlichen Partnerangebote lassen sich die Gründungskosten auf ein Minimum reduzieren.

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Firmenneugründungen im März 2012 im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr

17. April 2012 – 15:33 by STARTUPS.CH

Gesamtschweizerisch wurden im März 2012 mit 3‘413 Handelsregisterneueinträgen 10 Firmen weniger gegründet als im Vormonat Februar (3‘423), was einer relativen Abnahme von 0.3% entspricht. Diese auf den ersten Blick minime Abnahme muss jedoch unter dem Blickwinkel betrachtet werden, dass der Monat März im Vergleich zum Februar im Jahr 2012 zwei Tage länger war. Demzufolge ist der registrierte Rückgang stärker zu gewichten. Die Anzahl an Handelsregisterneueinträgen im März 2012 (3‘413) liegt absolut gesehen 378 Neueinträge, relativ gesehen 10.0% unter jener desselben Monats des Vorjahres (3‘791).

Im Vergleich zum Februar 2012 ist im März lediglich in der Romandie und im Tessin ein Anstieg an Handelsregisterneueinträgen zu verzeichnen, in der Deutschschweiz musste hingegen eine Reduktion registriert werden. Nur im Tessin konnte sowohl im Vergleich zum Vormonat Februar (+13 resp. +5.1%) als auch im Vergleich zum März des Vorjahres (+42 bzw. +18.8%) eine Erhöhung festgestellt werden. Der Schweiz weite Rückgang ist auf die negative Entwicklung in der Deutschschweiz zurückzuführen. Verglichen mit dem Vormonat Februar wurden in der Deutschschweiz im März 58 Firmen (entspricht 2.6%), verglichen mit dem März des Vorjahres 333 Firmen (entspricht 13.4%) weniger gegründet. Das negative Ergebnis in der Deutschschweiz im Vergleich zum Vormonat Februar ist überwiegend durch die Entwicklung in den Kantonen Basel-Stadt (-42 bzw. -39.6%), Zug (-21 resp. -11.9%), Bern (-20 bzw. -7.4%), Schwyz (-19 resp. -17.4%) und Solothurn (-13 bzw. -15.5%) geprägt. Aus der Reihe fällt alleine der Kanton St.Gallen (+37 bzw. +21.3%) mit einer markanten Zunahme. Der Anstieg an Neugründungen in der Romandie ist hauptsächlich auf die positive Entwicklung in den Kantonen Wallis (+24 resp. +16.2%) und Fribourg (+19 bzw. +19%) zurückzuführen.

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Weniger Neugründungen im ersten Quartal 2012

17. April 2012 – 09:37 by STARTUPS.CH

Die Zahl der neu gegründeten Unternehmen in der Schweiz entwickelte sich rückläufig. Wurden im Startquartal des laufenden Jahrs 10‘060 neu gegründete Unternehmen ins Handelsregister eingetragen, waren es im Vorjahreszeitraum 10‘209. Das sind rund 1 Prozent weniger.

Kantone im Vergleich

Erwartungsgemäss wurden im Kanton Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton, mit 1710 Neueintragungen am meisten Unternehmen gegründet. Allerdings ging deren Zahl im ersten Quartal 2012 gegenüber dem ersten Quartal 2011 um 140 bzw. 7,6 Prozent zurück. Im Tessin stieg sie dagegen um 197 bzw. 35,3 Prozent, was auf die neue harte italienische Steuerpolitik zurückzuführen ist, die viele Italiener ins Tessin lockt. Prozentual hohe Zunahmen verzeichneten auch die Kantone Uri (+25,9%) und Glarus (+30,3%). Deutlich negativ fiel die Entwicklung in den Kantonen Jura (-19,2%) oder  Schaffhausen (-12,4%) aus, während Baselstadt leicht zulegte (+0,8%). Insgesamt fielen auf die Deutschschweiz 65,1 Prozent der Neueintragungen, auf die Romandie 27,4 Prozent sowie auf das Tessin 7,5 Prozent.

GmbH und Einzelfirmen am beliebtesten

Die meisten Unternehmen werden nach wie vor als Einzelfirma (35,1%) oder GmbH (34,6%)  gegründet. Der Weg in die Selbstständigkeit ist via Einzelfirma relativ unkompliziert, zudem kann über die Einzelfirma als Startkapital auf das Pensionskassengeld zurückgegriffen werden (was bei einer GmbH oder AG nicht möglich ist). Das erklärt auch die anhaltende Beliebtheit dieser Rechtsform. Ihr Bestand stieg im Berichtszeitraum um 3,5% auf 3’534, was einem Anteil von 35,1 Prozent entspricht. Der Anteil an GmbH ist mit 34,6 ebenfalls weiterhin hoch (-0,9%). Aktiengesellschaften (-5,8%) wiederum machen 21,2 Prozent aus und eignen sich eher als rechtliche Basis für grössere Firmen.

Deutsche haben unter den Ausländern die Nase vorn

Der Anteil Frauen unter den Neugründern betrug im ersten Quartal des laufenden Jahrs 22,5 Prozent. Er ist in den vergangenen Jahren grosso modo konstant geblieben. Das durchschnittliche Alter der Neugründer bewegt sich ebenfalls seit Jahren um die 37 Jahre. Der Blick auf die Nationalität zeigt: 61,3 Prozent aller Firmen wurden durch Schweizer Staatsangehörige gegründet. An zweiter Stelle stehen klar die Deutschen. Sie stellen knapp 13 Prozent der Firmengründer, gefolgt von den Italienern (5,6%). Die beiden Nationalitäten sind die am stärksten in der Schweiz vertretenen Ausländergruppen. Insgesamt hat der Anteil von Firmengründungen durch Ausländer in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

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