Überstunden und Überzeit: Was gilt es zu beachten?
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die Unterschiede zwischen Überstunden und Überzeit und was Sie zu diesen beiden Begriffen wissen müssen.
Überstunden und Überzeit
Als Überstundenarbeit wird jede Arbeit verstanden, welche die vertraglich festgelegte oder die übliche Arbeitszeit übersteigt. Der Begriff der Überstundenarbeit stammt aus dem Obligationenrecht. Art. 321c OR sieht vor, dass Arbeitnehmer zur Leistung von Überstundenarbeit verpflichtet werden können. Diese Pflicht besteht auch bei einer Teilzeitarbeit. Wird mehr gearbeitet als vereinbart oder üblich, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 25%. Eine schriftliche Wegbedingung ist aber möglich. Auch ein pauschaler Lohnzuschlag ist möglich. Die Kompensation der Überstunden ist nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich, muss dann aber im Verhältnis 1:1 vorgenommen werden.
Überzeitarbeit ist dagegen ein Begriff aus dem Arbeitsgesetz. Überzeitarbeit beginnt da, wo die vom Arbeitsgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit überschritten wird. Die Höchstarbeitszeit beträgt in der Industrie, beim Büropersonal, bei technischen an anderen Angestellten sowie beim Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels 45h bei den übrigen Betrieben 50h.
Spezialregelungen für leitende Arbeitnehmer
Leitende Arbeitnehmer sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt. Für sie gilt deshalb die Regelung über die Überzeitarbeit nicht. Leitende Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Überstundenentschädigung, wenn vertraglich eine feste Arbeitszeit fixiert wurde, wenn zusätzliche Aufgaben übertragen werden, wenn alle Angestellten längere Zeit viele Überstunden leisten oder wenn die Bezahlung der Überstunden vereinbart wurde.
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