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Kategorienarchiv ‘Recht & Rechtsformen’
Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Liegt kein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zu zahlen. Die wichtigen Gründe sind nicht im Gesetz geregelt, sondern wurden von der Rechtsprechung entwickelt. mehr
Der Arbeitsvertrag kann auf fünf verschiedene Arten beendet werden. In der Regel wird das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung aufgelöst. Kein Beendigungsgrund ist z.B. der Konkurs der Arbeitgeberin. mehr
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Regel bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Dabei müssen die vereinbarten Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag eingehalten werden. Will man die Kündigungsfrist nicht abwarten, kann man eine Aufhebungsvereinbarung vorschlagen oder fristlos künden. mehr
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach Ablauf einer bestimmten Dauer oder mit Eintritt eines definierten Zeitpunktes. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss zur Beendigung ordentlich gekündigt werden. Die Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil je nachdem eine Probezeit oder ein spezieller Kündigungsschutz gesetzlich vorgesehen ist oder nicht. mehr
Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine längere Auszeit vom Arbeitsalltag. Ein unbezahlter Urlaub kann neue Perspektiven eröffnen und frische Ideen ins Unternehmen bringen. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, es ist deshalb eine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. mehr
Der Arbeitgeber kann eine Ferienkürzung vornehmen, wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit abwesend ist und die Arbeitsleistung nicht erbringt. Die Schonfrist bestimmt sich danach, ob die Abwesenheit verschuldet oder unverschuldet ist. mehr
Jeder Arbeitnehmer hat einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen. Jugendliche bis 20 Jahre haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. mehr
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Es können auch mehrere Standorte oder ein Gebiet vereinbart werden. Für eine Änderung des Arbeitsortes muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zustimmen. Ohne Zustimmung muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. mehr
Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Die übliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Bei einer vertraglichen Änderung der Arbeitszeit müssen die Höchstarbeitszeiten beachtet werden. mehr
Die Probezeit im Arbeitsvertrag beträgt ohne andere Vereinbarung 1 Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. Die Probezeit kann vertraglich verlängert werden. mehr
In der Schweiz tritt am 1. Juli 2016 ein neues Firmenrecht in Kraft. Neu können auch Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften Fantasienamen haben und müssen nicht mehr – wie bisher – den Familiennamen des Gründers enthalten. mehr
Von Michele Blasucci,
22. Juni 2016
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Das Kapital für die Gründung einer GmbH oder einer AG kann man bei jeder beliebigen Schweizer Bank auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen. Das Geld bleibt auf diesem Konto bis zur Gründung gesperrt und kann nicht ausbezahlt werden. mehr
Die Aktiengesellschaft ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen. Der Gründungsprozess ist komplex und zeitintensiv, zusätzlich müssen zahlreiche rechtliche Vorschriften beachtet werden. Bei STARTUPS.CH wird in einem neuen Video die Aktiengesellschaft einfach erklärt. mehr
Ob man als Arbeitnehmer oder Gesellschafter in einem Unternehmen handelt, spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Als Gesellschafter ist man Eigentümer des Unternehmens und als Arbeitnehmer steht man in einem Subordinationsverhältnis zum Unternehmen. Diese zwei Funktionen sind strikt zu trennen. mehr
Der Begriff der Betriebsstätte stammt aus dem Steuerrecht und geht weiter als der Begriff der Zweigniederlassung. Als Faustregel kann man sagen, dass jede Zweigniederlassung eine Betriebsstätte ist. Umgekehrt gilt dies aber nicht. mehr