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Kategorienarchiv ‘Recht & Rechtsformen’
Die Stiftung ist ein starres Gebilde. Ist der Zweck einmal festgelegt und die Errichtung gültig vollzogen, ist eine Zweckänderung bei Stiftungen nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. mehr
Die Stiftung ist als Rechtsform ein unbewegliches Gebilde. Änderungen der Stiftungsurkunde sind nur unter Einhaltung von strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die Grundzüge der Organisation sind meist in der Stiftungsurkunde geregelt, weshalb auch die Abänderung der Organisation strengen Regeln untersteht. mehr
Die Stiftung ist als Rechtsform ein unbewegliches Gebilde. Ist die Stiftung einmal gültig errichtet worden, sind Änderungen der Stiftungsurkunde und somit des Zwecks nur unter Einhaltung von strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. mehr
Die Stiftungsurkunde ist das zentrale Dokument einer Stiftung. Sie enthält die wesentlichen Bestimmungen über Organisation, Vermögen und Zweck der Stiftung. Die Stiftungsurkunde kann die Form einer öffentlichen Urkunde oder einer Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) haben. mehr
Familienstiftungen dienen grundsätzlich der Unterstützung bedürftiger Familienangehöriger oder deren Ausbildung. Der zulässige Zweck ist eng umschrieben und ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Im Wesentlichen gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen auch für Familienstiftungen. mehr
Die Personalvorsorgestiftung ist eine Rechtsform, die von Unternehmen gewählt wird, um die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter zu organisieren. Sie ist die wichtigste gesetzlich geregelte Sonderform der Stiftung. mehr
Die klassische Stiftung verfolgt einen kulturellen oder ideellen Zweck. Daneben gibt es drei gesetzlich geregelte Sonderformen einer Stiftung, die jeweils unterschiedliche Zweckumschreibungen besitzen müssen, damit sie gültig errichtet werden können. mehr
Stiftungen unterstehen einer staatlichen Aufsichtsbehörde, welche dafür sorgt, dass die Stiftungsorgane das Vermögen so einsetzen, wie es der Stifter ursprünglich vorgesehen hat. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, kann die Stiftungsaufsicht präventive und repressive Massnahmen ergreifen. mehr
Die Auflösung einer Stiftung ist grundsätzlich nicht möglich, weil dadurch der eigentliche Errichtungszweck dieser Rechtsform verletzt wird. Dieser Grundsatz wird von zwei Ausnahmen durchbrochen, die eine Auflösung dennoch ermöglichen. mehr
Die Organe einer Stiftung haften für Schäden aus Sorgfaltspflichtverletzungen. Dies betrifft insbesondere den Stiftungsrat, der mit seinem gesamten Privatvermögen gegenüber der Stiftung haftbar ist. mehr
Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurden 2012 die Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) revidiert. National- und Ständerat haben diese Empfehlungen zügig in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet. mehr
Von Michele Blasucci,
31. Juli 2015
Veröffentlicht in | AG, Aktien, GmbH, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Veröffentlicht in | AG, Aktien, GmbH, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Grundsätzlich muss auch ein Verein Steuern bezahlen. Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn der Verein einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgt. Nicht gewinnstrebige Vereine profitieren bei der Mehrwertsteuer von einer niedrigeren Umsatzgrenze. mehr
Die Haftung für Vereinsschulden ist auf das Vereinsvermögen beschränkt. Die Mitglieder haften also grundsätzlich nicht für die Vereinsschulden. Das Vereinsvermögen haftet auch für die statutarischen Organe (sog. Organhaftung). mehr
Der Zweck einer Stiftung muss vom Stifter klar umschrieben werden, damit die Gründung erfolgreich ist. Ist der Zweck einmal bestimmt, kann er nicht leicht wieder abgeändert werden. mehr
Zur Organisation einer Stiftung gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Organe. Jede Stiftung muss eine Verwaltung und eine Revisionsstelle einsetzen. Zudem haben Stiftungen eine Buchführungspflicht. mehr