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Kategorienarchiv ‘Recht & Rechtsformen’
Der Aktiengesellschaft (AG) kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist eine (juristische) Person oder genauer gesagt eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit (sog. Körperschaft). mehr
Bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft braucht es mindestens zwei natürliche Personen. Der Firmenname muss entweder die Namen aller, oder aber zumindest eines Gesellschafters enthalten. mehr
Die Kollektivgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt, d.h. sie ist als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. mehr
Von Michele Blasucci,
23. Juni 2010
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Steuern & Sozialversicherungen | Keine Kommentare
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Steuern & Sozialversicherungen | Keine Kommentare
Für Verpflichtungen der Gesellschaft haftet in erster Linie das Gesellschaftsvermögen. Dieses Sondervermögen dient ausschliesslich der Befriedigung der Gläubiger der Kollektivgesellschaft. mehr
Wesensmerkmal der Kollektivgesellschaft ist, dass sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Jeder Gesellschafter kann dabei beliebig viel Arbeit und Kapital investieren. mehr
aktualisiert am 11. Dezember 2018 Der Inhaber einer Einzelfirma führt zwei Namen: Einerseits den Namen seines Geschäfts (Firmenname) für den Handelsverkehr, andererseits seinen bürgerlichen Namen für den normalen Rechtsverkehr. mehr
In der Schweiz gibt es keine Mindestlöhne im eigentlichen Sinn. Der Lohn kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich ohne Höchst- oder Mindestgrenze festgelegt werden. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit. mehr
Häufig fragen sich Firmengründer, ab welchem Zeitpunkt ihre Gesellschaft im Rechts- und Handelsverkehr als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt. Diese Frage ist insbesondere für die Haftung von Relevanz. mehr
Von Michele Blasucci,
2. Juni 2010
Veröffentlicht in | AG, Einzelfirma, GmbH, Kollektivgesellschaft, Recht & Rechtsformen | 1 Kommentar
Veröffentlicht in | AG, Einzelfirma, GmbH, Kollektivgesellschaft, Recht & Rechtsformen | 1 Kommentar
Ein Design kann beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern hinterlegt werden. Dazu müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und dieses zusammen mit einer qualitiativ guten Abbildung (z.B. Foto) des zu schützenden Designs per Post oder Email ans IGE senden (design@ipi.ch). mehr
Haben Sie ein Objekt entworfen, das besonders anschaulich, formschön oder originell ist, besteht die Gefahr, dass die Konkurrenz dieses Objekt kopiert. Mittels Designschutz können Sie sich vor solchen Kopien schützen. mehr
Der Prokurist gilt gegenüber gutgläubigen Dritten als ermächtigt, den Geschäftsherrn durch alle Arten von Rechtshandlungen zu verpflichten, die der Zweck des Unternehmens mit sich bringen kann (Art. 459 Abs. 1 OR). Die Prokura ist eine Möglichkeit um die Zeichnungsberechtigung einer Einzelperson im Handelsregister eintragen zu lassen. mehr
Gegen einen Dritten kann im Rahmen des Markenschutzes nur rechtlich vorgegangen werden, wenn dieser die gleiche oder eine ähnliche Marke für ein vergleichbares Produkt oder eine gleichartige Dienstleistung verwendet. mehr
Sofern der Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes vorsieht, hat jeder Kollektivgesellschafter Anspruch auf Verzinsung seines Kapitalanteils zu 4% (Art. 558 Abs. 2 OR). mehr
Eine Marke schützen lassen ist wesentlich unkomplizierter als ein Patent anmelden. mehr
Marken werden von den Kunden auf Dauer mit Qualität und Prestige in Verbindung gebracht. Besonders originelle Namen und Logos sollten geschützt werden, bevor sich das Produkt auf dem Markt etabliert hat. Ansonsten ist es möglich, dass auch die Konkurrenz am Erfolg teilnimmt, indem sie ihr Produkt unter dem selben Namen oder Logo anbietet. mehr