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Kategorienarchiv ‘Arbeitsrecht’
Die Pflichten der Arbeitgeberin gliedern sich in eine Lohnzahlungspflicht und eine Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht hat weitere wichtige Unterpflichten wie z.B. der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers. Erfahren Sie in diesem Beitrag was man als Arbeitgeber beachten sollte. mehr
Die Pflichten des Arbeitnehmers bestehen aus einer allgemeinen Arbeitspflicht und einer Treue- und Sorgfaltspflicht. Neben diesen gesetzlichen Pflichten können im Arbeitsvertrag auch weitere individuelle Vertragspflichten vereinbart werden. mehr
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat einen grossen Spielraum bei der Erteilung von Weisungen und Vorschriften. Die Grenze liegt aber im Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. mehr
Eine missbräuchliche Kündigung liegt vor, wenn sie aus einem verwerflichen Grund ausgesprochen wurde. Der geschädigte Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er sich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen die missbräuchliche Kündigung wehrt. mehr
Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Liegt kein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zu zahlen. Die wichtigen Gründe sind nicht im Gesetz geregelt, sondern wurden von der Rechtsprechung entwickelt. mehr
Der Arbeitsvertrag kann auf fünf verschiedene Arten beendet werden. In der Regel wird das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung aufgelöst. Kein Beendigungsgrund ist z.B. der Konkurs der Arbeitgeberin. mehr
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Regel bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Dabei müssen die vereinbarten Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag eingehalten werden. Will man die Kündigungsfrist nicht abwarten, kann man eine Aufhebungsvereinbarung vorschlagen oder fristlos künden. mehr
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach Ablauf einer bestimmten Dauer oder mit Eintritt eines definierten Zeitpunktes. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss zur Beendigung ordentlich gekündigt werden. Die Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil je nachdem eine Probezeit oder ein spezieller Kündigungsschutz gesetzlich vorgesehen ist oder nicht. mehr
Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine längere Auszeit vom Arbeitsalltag. Ein unbezahlter Urlaub kann neue Perspektiven eröffnen und frische Ideen ins Unternehmen bringen. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, es ist deshalb eine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. mehr
Der Arbeitgeber kann eine Ferienkürzung vornehmen, wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit abwesend ist und die Arbeitsleistung nicht erbringt. Die Schonfrist bestimmt sich danach, ob die Abwesenheit verschuldet oder unverschuldet ist. mehr
Jeder Arbeitnehmer hat einen Ferienanspruch von mindestens vier Wochen. Jugendliche bis 20 Jahre haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. mehr
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Es können auch mehrere Standorte oder ein Gebiet vereinbart werden. Für eine Änderung des Arbeitsortes muss der Arbeitnehmer grundsätzlich zustimmen. Ohne Zustimmung muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. mehr
Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Die übliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Bei einer vertraglichen Änderung der Arbeitszeit müssen die Höchstarbeitszeiten beachtet werden. mehr
Die Probezeit im Arbeitsvertrag beträgt ohne andere Vereinbarung 1 Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. Die Probezeit kann vertraglich verlängert werden. mehr