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Kategorienarchiv ‘Recht & Rechtsformen’
Die Eintragung der Einzelfirma ins Handelsregister wird durch das Handelsregisteramt desjenigen Kantons vorgenommen, in welchem die Firma ihr Domizil hat. mehr
Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt und ist eine staatliche Einrichtung. Es sorgt im kaufmännischen Verkehr der Realisierung von Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit. mehr
Umwandlung heisst Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft unter Fortbestand der vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen. mehr
Aktualisiert am 20. April 2022 Vereinfacht gesagt: Was Aktien bei der AG sind, sind Stammanteile bei der GmbH. Da der GmbH im Gegensatz zur AG neben kapital- auch personenbezogene Elemente zukommen, bestehen gewisse Unterschiede beim Verkauf und der Übertragung der Beteiligungen. mehr
Zwischen der AG und der GmbH gibt es im Bereich der Anonymität erhebliche Unterschiede. Während die AG grundsätzlich völlig anoym ist, fehlt sie bei der GmbH. mehr
Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist. mehr
Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG kann man auf zwei verschiedene Arten vorgehen. Es sind dies die Bargründung und die Sacheinlagegründung. mehr
Von Michele Blasucci,
11. Juli 2010
Veröffentlicht in | AG, GmbH, Sacheinlage & Sachübernahme | Kommentare
Veröffentlicht in | AG, GmbH, Sacheinlage & Sachübernahme | Kommentare
Die obligatorischen Organe der Aktiengesellschaft sind im Obligationenrecht festgehalten. Diese drei Organe müssen in jedem Fall vorhanden sein. mehr
Der Aktiengesellschaft (AG) kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist eine (juristische) Person oder genauer gesagt eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit (sog. Körperschaft). mehr
Bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft braucht es mindestens zwei natürliche Personen. Der Firmenname muss entweder die Namen aller, oder aber zumindest eines Gesellschafters enthalten. mehr
Die Kollektivgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt, d.h. sie ist als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. mehr
Von Michele Blasucci,
23. Juni 2010
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Steuern & Sozialversicherungen | Kommentare
Veröffentlicht in | Kollektivgesellschaft, Steuern & Sozialversicherungen | Kommentare
Für Verpflichtungen der Gesellschaft haftet in erster Linie das Gesellschaftsvermögen. Dieses Sondervermögen dient ausschliesslich der Befriedigung der Gläubiger der Kollektivgesellschaft. mehr
Wesensmerkmal der Kollektivgesellschaft ist, dass sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschliessen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Jeder Gesellschafter kann dabei beliebig viel Arbeit und Kapital investieren. mehr
In der Schweiz gibt es keine Mindestlöhne im eigentlichen Sinn. Der Lohn kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich ohne Höchst- oder Mindestgrenze festgelegt werden. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit. mehr
Ein Design kann beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern hinterlegt werden. Dazu müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und dieses zusammen mit einer qualitiativ guten Abbildung (z.B. Foto) des zu schützenden Designs per Post oder Email ans IGE senden (design@ipi.ch). mehr