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Eintrag im Handelsregister

Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt und ist eine staatliche Einrichtung. Es sorgt im kaufmännischen Verkehr der Realisierung von Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit.

Handelsregister
 
Hauptfunktion des Handelsregister ist die Kundgabe und Klarstellung der wichtigsten Daten eines Unternehmens (Publizitätsfunktion), wozu auch die Zeichnungsberechtigung gewisser Inhaber und Mitarbeiter gehört. Das Handelsregister verfolgt den Zweck, alle im Wirtschaftsverkehr rechtserheblichen Tatsachen kundzumachen.  Wird eine Firma in das Handelsregister eingetragen, erfolgt gleichzeitig  eine Veröffentlichung der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Anmeldungen und Belege des Handelsregisters sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Dritte, die an einem kaufmännischen Unternehmen und dessen Zeichnungsberechtigten interessiert sind, können sich über folgende Tatsachen informieren:

  • Haftungsverhältnisse für Schulden des Unternehmens: Diese können je nach Rechtsform und der individuellen Ausgestaltung verschieden sein.
  • Vertretungsverhältnisse: Art und Umfang (Bestellung von Prokuristen, Beschränkung der Prokura auf eine Zweigniederlassung, Einzel- und Kollektivunterschrift)
  • Individualisierungsmerkmale: Firmenname, Zweck, Sitz, Identifikationsnummer

Andererseits kann der Handelsregistereintrag für Unternehmen, die zum Eintrag nicht verpflichtet sind, von Vorteil sein, wenn sie sich freiwillig eintragen lassen. Grund dafür ist, dass an den Eintrag bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden: Z.B. untersteht das im Register eingetragene Unternehmen der Konkursbetreibung, was sich auf die Kreditfähigkeit positiv auswirkt, und der Name der Firma geniesst höheren Schutz.

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