Eintragung der Einzelfirma ins Handelsregister
Die Eintragung der Einzelfirma ins Handelsregister wird durch das Handelsregisteramt desjenigen Kantons vorgenommen, in welchem die Firma ihr Domizil hat.
Die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen müssen anhand des Passes bzw. der ID durch eine Urkundsperson (i.d.R. durch einen Notar oder Gemeindeschreiber) beglaubigt werden.
Im Anschluss an diese Prüfung sendet der Registerführer den Eintrag zur Genehmigung an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA). Sofern alles in Ordnung ist, erfolgt innerhalb von ca. vier Tagen eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtblatt (SHAB).
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Guten Abend, ich brauche eine Handelsregister/Gewerbeanmeldung/Steuernr. Ich brauche eine Beratung. Grüsse Alex
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Kassra Palenzona