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Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister einzutragen und Inhaber müssen sich grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei zuständigen Ausgleichskasse anmelden.

Einzelfirma

Freiwilliger Eintrag einer Einzelfirma ins Handelsregister

Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von  100’000 Franken obligatorisch ist, empfiehlt sich ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug kann von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt werden (beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Leasingverträgen etc.). Gegenüber den Kunden zeugt der Handelsregistereintrag ausserdem von Seriosität. Fehlt ein Eintrag im Handelsregister, so kann dies eventuelle Zweifel wecken und gibt Auskunft über die Umsätze der Einzelfirma.  Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister ein Nachweis für die Existenz einer Firma in der Schweiz.

Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde

Grundsätzlich müssen sich Inhaber von Einzelfirmen bei der AHV anmelden, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Bei geringem Einkommen (weniger als 9’800 Franken pro Jahr) muss der Mindestbetrag von 514 Franken entrichtet werden.

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit jedoch lediglich als Nebentätigkeit ausgeübt, ist eine Anmeldung nicht zwingend, sofern das Einkommen weniger als 2’300 Franken pro Jahr beträgt. Sobald diese Grenze überstiegen wird, muss wiederum eine Anmeldung erfolgen.

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316 Kommentare zu “Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

  1. Guten Tag

    Meine Ehefrau ist vor 6 Monaten eingereist und würde gerne zu hause arbeiten.
    Sie war in Russland eine sehr erfolgreiche Hochzeits-Stylistin, Wimpernverlängerungen, Frisuren, Make Up, etc.

    Was für Möglichkeiten hat sie ohne all zu viel Geld zu investieren und dass trotzdem alles Rechtens ist?

    Danke schön für eure Hilfe

    • Guten Tag Herr Markovic

      Die günstigste Variante (d.h. mit dem kleinsten Investitionsvolumen) stellt die Einzelfirma dar. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einzelfirma. Wichtig ist bei der Einzelfirma, dass man sich entsprechend gegen Berufsrisiken versichern lässt, da man unbeschränkt mit dem Privatvermögen haftet.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  2. Sehr geehrte Damen
    Sehr geehrte Herren

    Ich möchte gerne eine Einzelfirma mit Eintrag im HR gründen (Sicherung des Firmennamen). Wo muss ich das beantragen und mit welchen Kosten muss ich ca. rechnen? Im Weiteren würde es mich interessieren, wie lange dieser Prozess ungefähr dauert?

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse

    Beatrice Longo

    • Sehr geehrte Frau Longo

      Der firmenrechtliche Namensschutz einer Einzelfirma gilt nur für diejenige politische Gemeinde, wo die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist. Die Kosten des Handelsregisteramt für die Eintragung belaufen sich auf rund CHF 200 bis 300. Je nach Auslastung des jeweiligen Handelsregisteramts dauert eine Eintragung rund 1-4 Wochen. Benötigen Sie Unterstützung beim Eintrag? Hier können Sie Ihre Daten erfassen und wir werden Sie durch den Gründungsprozess begleiten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  3. Guten Tag.

    Ich beschäftige mich seit Wochen mit dem Thema ” Geld verdienen mit Digitalen Infoprodukte” und meine Frage wäre: Wie ist es in der Schweiz wenn man damit starten möchte, da ich nur Leute gesehen habe, die aus Deutschland kommen.

    Wie ist der ganze Ablauf? Anmeldung der Tätigkeit? Steuern? den Verkauf in deutschsprachigen Raum? usw…

    Danke für eure Antwort.

  4. Guten Abend

    Ich möchte als Nebenerwerb einen kleinen klub bzw. Bar eröffnen. Diese würde nur Freitag sowie Samstag geöffnet werden. Könnten Sie mir einen Vorschlag geben wie ich am besten Vorgehen soll? Handelsregister eintrag ist ab 10000Chf erst nötig. Ich denke nicht das ich mehr Umsatz erreichen werde. ich Danke Ihnen sehr für Ihre antwort.

    Mfg Ilic Robert

    • Guten Tag

      Oftmals ist es nicht die Umsatzgrenze die den Handelsregistereintrag nötig macht. Ein Firmenkonto – eine strikte Trennung der privaten und geschäftlichen Konti ist dringend zu empfehlen – setzt meist ein Handelsregistereintrag voraus. Ausserdem kann es sein, dass Sie von Ihren Lieferanten nur Händlerkonditionen erhalten, wenn Sie einen Handelsregistereintrag vorweisen können. Für weitere Auskünfte empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  5. Guten Tag,
    Mein Partner stellt ein Produkt selbst her und möchte dies verkaufen. Die Auflagen werde jedoch unter 100stck/Jahr liegen. Ist dafür eineFirmengründung nötig? Was muss beachtet werden, das dies legal abläuft?

    • Guten Tag

      Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000 im Handelsregister zu publizieren und ab einem Gewinn von CHF 2’300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Sie dürfen auch gerne zu einem Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  6. Ich möchte gern eine Einzelfirma gründen, allerdings nur in Teilzeit als Nebengewerbe von zuhause aus, da ich im Moment noch 100% angestellt bin. Ich habe dies mit meinem Arbeitgeber geklärt. Er möchte nun von mir eine AHV Nummer von Nebengewerbe, und ein schriftliches Schreiben, das ich nicht mit Ihnen konkurriere. Allerdings glaub ich nicht das ich 100.000 CHF/Jahr Umsatz erreich. Kann ich die Firma im Nebenerwerb beim Handelsregister und der Ausgleichskasse trotzdem anmelden, ohne nachweislichen Kundenstamm, Offerten usw.,was diese verlangen zur Anmeldung? Und kann ich einen Teil von der Pensionskasse vorbeziehen? Könnten Sie das alles für mich übernehmen ohne das ich irgend ein Nachweis von Offerten usw brauche, da ich es ja langsam aufbauen will, und von all dem noch nichts habe, ausser Website, Email, Materialien und Maschinen ( ohne Quittung). Ich will es allen beiden Seiten recht machen ( Arbeitgeber – Gesetzlich). Was soll / kann ich tun?

    • Guten Tag

      Wenn Sie im Nebenerwerb selbständig Erwerbstätig sind, müssen Sie sich ab einem Einkommen von CHF 2’300.00/ Jahr bei der Ausgleichskasse anmelden und entsprechend Sozialbeiträge zahlen. Ist dies der Fall können Sie auch Rechnungen, Quittungen etc. vorweisen.
      Beim Handelsregisteramt müssen Sie keine solche Nachweise erbringen.

      Bei der Selbständigkeit im Nebenerwerb können Sie das Pensionskassengeld nicht beziehen. Dies können Sie einzig, wenn Sie im Haupterwerb selbständig Erwerbstätig sind.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  7. Guten Tag

    Ich möchte nebenbei eine Autovermietung betreiben. Muss ich dafür eine Einzelfirma gründen oder reicht es den Umsatz bei der Steuererklärung als Nebenverdienst mit anzugeben?

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es ist kein spezifischer Gründungsakt nötig. Sobald Handlungen vorgenommen werden ist die Einzelfirma entstanden. Ab einem Umsatz von CHF 100’000 ist eine Einzelunternehmung in das Handelsregister einzutragen. Ist der Umsatz geringer, so ist die Eintragung auf freiwilliger Basis allerdings trotzdem möglich.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  8. Grüezi mitenand. Ich habe meine Einzelfirma nach 9 Jahren beim HR-Amt aufgelöst und die SVA hat mein Konto aufgelöst. Brauche ich eine neue Firma, wenn ich weiterhin einzelne Coachingstunden gebe?

    • Guten Tag

      Zumindest bei der zuständigen Ausgleichskasse müssten Sie den selbständigen Erwerb wieder anmelden.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Guten Tag

    Ich möchte gerne im Nebenerwerb einen selbstständigen Erwerb anbieten. Tierbetreuung zu Hause. Eine eigene Homepage und korrekte Abrechung mit Quittung, Steuer usw.
    Was muss ich alles beachten und wo (Amt) muss ich überall gemeldet werden?

    Ich arbeite noch in einem Detailhandelsunternehmen im Stundenlohn und möchte somit mein Einkommen erweitern,
    Haben Sie Tipps zu ersten Schritten?

    Freundliche Grüsse
    Rebekka Seeger

    • Guten Tag

      Ich empfehle, dass Sie sich an einem unserer zahlreichen Standorte für ein Beratungsgespräch melden. Sie können den Termin hier buchen.

  10. Guten Tag

    Ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen. Wie ist das denn wenn ich sehe das das Firma nicht läuft und ich scheitere. Muss ich unbedingt Konkurs gehen oder kann ich den Firma löschen lassen wenn ich merke es lauft nicht so gut

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma können Sie jederzeit aus dem Handelsregisteramt löschen. Jedoch haften Sie auch nach der Löschung weiterhin privat für allfällige Forderungen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  11. Hallo, ich bin bei meinem Arbeitgeber voll beschäftigt, betreibe nebenher ein Hobby, welches mir ein kleines Taschengeld einbringen könnte. Damit alles legal läuft, würde ich mich bei AHV anmelden. Maximale Einnahmen gegen 15000 pro Jahr, wovon die Hälfte Gewinn wäre. Da ich Sachen produziere, die ich weiter verkaufen möchte, wollte ich einen Onlineshop eröffnen um alles zu publizieren. Wegen der niedrigen Einnahmen, wollte ich auf MwSt und Handelsregister verzichten. Auch weil mein Arbeitgeber mir keinen Nebenerwerb als Unternehmer gestattet. Da ich mich lediglich bei AHV melden wollte, dachte ich, dass ich trotzdem mein Hobby weiter machen und etwas damit verdienen könnte. Nun habe ich hier und da gelesen, dass jeder, der Handel betreibt eingetragen sein muss, da es sich um den Handel von Dingen handelt und kaufmännischer Natur ist. Meine Frage: ist dem wirklich so? Die andere Frage, ab wann kann mein Arbeitgeber es verbieten, solange leistungs- und Konkurrenz technisch nichts einzuwenden wäre. Im Fokus bei der Aktion liegt lediglich mein ungefährliches Hobby, welches viel Anklang findet… Danke für eine fachmännische Meinung!

    • Guten Tag

      Die Eintragung im Handelsregister und die Unterstellung bei der MWST. sind ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 obligatorisch. Zudem müssen Sie sich ab einem Gewinn pro Jahr von über CHF 2‘300.- zwingend bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die Einnahmen müssen in der privaten Steuererklärung deklariert werden.
      Mit diesem Schritt haben Sie bereits eine Einzelfirma gegründet und wurden durch die Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender anerkannt.

      Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass Sie einen Nebenerwerb melden oder bewilligen müssen, kann Ihr Arbeitgeber dies verweigern. Die Ausführung eines Nebenerwerbs ohne, sofern im Arbeitsvertrag geregelt, Meldung kann zu einem Kündigungsgrund führen. Im Falle, dass Sie eine Konkurrenzklausel im Ihrem Arbeitsvertrag stehen haben, dürfen Sie Ihren Arbeitgeber zudem nicht konkurrieren.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  12. Guten Tag
    Ein Bekannter und ich basteln oft zusammen. Ab und an können wir etwas davon verkaufen. Wir haben eine kleine Werkstatt, eine Website und Social Media Kanäle. Müssen wir etwas anmelden oder eine Firma gründen. Wir basteln einfach als Hobby und wenn jemand interessiert ist an unseren Kreationen, verkaufen wir manchmal etwas.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich müssten Sie, sobald Sie über CHF 2’300.- pro Jahr verdienen, Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Dazu müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt Ihres Wohnsitzkantons melden.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  13. Hallo!

    Ich habe verstanden, dass erst ab einem Reingewinn von 2’300 CHF eine Anmeldung bei der SVA notwendig ist. Allerdings ist es bei einer neuer Firma aufgrund der notwendigen Investitionen möglich, dass dieser Reingewinn erst in wenigen Jahren erzielt wird. Konkret (illustratives Bsp.):

    – Investitionen in Weiterbildung, Kamera-Equipment etc. pro Jahr: 5’000 CHF
    – Wert der Aufträge von Kunden:
    – Jahr 1: 2’000 CHF (Verlust 3000 CHF)
    – Jahr 2: 5000 CHF (Reingewinn 0 CHF)
    – Jahr 3: 7’500 CHF (Reingewinn 2’500)

    Heisst das, dass erst ab Jahr 3 die Anmeldung bei der SVA vorgenommen werden muss?

    • Guten Tag

      Sie sind nur dann von der AHV-Abgabepflicht befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
      1. Das Einkommen von einem Nebenberuf her stammt. Ein Nebenerwerb kann nur vorliegen, wenn die Person zusätzlich einem Haupterwerb nachgeht.
      2. Dieses Einkommen den Betrag von CHF 2’300.– nicht übersteigt.
      3. Für den Lohn von in Privathaushalten beschäftigten Personen
      müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  14. Hallo. Ich habe eine Frage. Ich bin derzeit auf RAV mit Arbeitslosengeld aus Deutschland. Ich habe vor, einen Online-Shop für Einzelunternehmen zu eröffnen, habe aber keine Bewilligung (b, c). Kann ich eine solche Aktivität einrichten?

    • Guten Tag

      Für die Gründung einer Einzelfirma durch einen im Ausland wohnhaften Inhaber, kommt es darauf an, in welchem Kanton die Einzelfirma eingetragen werden sollte. Es bedarf es je nach Kanton weiterer Voraussetzungen wie zum Beispiel einer Grenzgängerbewilligung.

      Freundliche Grüsse

  15. Guten Tag,

    Wenn man eine Einzelfirma gründet mit vorbezug Pension Kasse wie sieht es dann aus wen man später wächst und zum Beispiel eine GmbH machen möchte?

    Geht das oder ist dies nicht möglich?

    • Guten Tag

      Sofern Sie mindestens ein ganzes Jahr selbständig erwerbstätig waren und für die Einzelfirma einen Jahresabschluss gemacht haben, sollte die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH trotz Pensionskassenvorbezug möglich sein.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Umwandlung bzw. Gründung Ihrer Gesellschaft. Sie können hier einen Beratungstermin buchen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  16. Guten Tag
    Ich habe einen Webshop gegründet. Bis jetzt hatte ich nur Ausgaben. Ich denke, dass ich diese im nächsten Jahr knapp decken werde. Ist es richtig, dass ich keine Firma gründen muss und mich nicht als Gewerbe melden muss, solange ich keinen Gewinn mache? Gibt es rechtliche Vorteile, wenn ich eine Einzelfirma registriere?

    • Guten Tag

      Der Eintrag der Einzelfirma ins Handelsregister ist obligatorisch, sofern Sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und einen jährlichen Umsatz von mindestens CHF 100’000.- erzielen. Im Geschäftsverkehr kann es sich als Vorteilhaft erweisen, wenn Sie über eine Unternehmensidentifikationsnummer verfügen und gegebenenfalls noch bei der MwSt. angemeldet sind. In rechtlicher Hinsicht wäre ausserdem zu beachten, dass Sie als Inhaberin einer Einzelfirma nicht mehr der Betreibung auf Pfändung, sondern der Betreibung auf Konkurs unterliegen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  17. Ich möchte gerne im Nebenerwerb als Pädagoge in verschiedenen Berufsschulen unterrichten. Ich habe gehört, dass einzelne Schulen einen Nachweis brauchen.
    Genügt da ein Einzelhandel oder sollte ich einen Handelsregistereintrag machen?
    Kann ich AHV in die Kasse der Firma einbezahlen , wo ich 80% angestellt bin?

    • Guten Tag

      Welche Bedingungen die jeweiligen Schulen für eine Zusammenarbeit voraussetzen kann nicht generell beantwortet werden. Allerdings kann es durchaus sein, dass eine Voraussetzung ist, dass Ihre Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist. Sofern Sie als Selbständiger (Inhaber einer Einzelfirma) einen Gewinn erwirtschaften, sind entsprechende AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse zu entrichten.

      Für detailliertere Informationen empfehle ich Ihnen, ein Beratungsgespräch bei STARTUPS.CH zu buchen. Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  18. Guten Tag

    Ich gründe eine Einzelfirma und habe bei easygov.swiss angefangen die Daten zu erfassen um dort dann auch Anmeldungen zu erledigen. Nun habe ich als Startdatum den 30.6.2022 gewählt da ich bis dahin noch angestellt bin. Ich möchte aber jetzt schon die Grundlegenden Dinge wie Bankkonto, Telefon usw anlegen und möchte auch einen Handelsregistereintrag bereits machen. Kann ich den Handelsregistereintrag jetzt schon machen oder erst nach dem 30.6?

    Freundliche Grüsse
    Bruno Brändle

    • Guten Tag

      Falls Ihr Arbeitsvertrag es nicht untersagt, dass Sie sich selbständig machen, können Sie den Eintrag auch bereits vorher vornehmen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  19. Guten Tag
    Ich werde ab 1.1.24 einen Coiffeursalon ūbernehmen.Wie genau soll ich vorgehen? Da ich alleine das Geschäft führe und sicher keine 100k Fr. Jahresumsatz erreichen werde ist nun die Frage auf was soll ich achten.HR eintragen? Versicherungen, AHV..etc

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