Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV/Unfall) bei der Einzelfirma (Einzelunternehmen/Einzelkaufmann/Selbständigerwerbender)

3. Mai 2009 – 08:26 by Michele Blasucci

Die Einzelunternehmung haben wir in einem früheren Beitrag bereits vorgestellt. Insbesondere Sozialversicherungen sind bei Selbständigerwerbenden schon bei der Gründung immer wieder ein wichtiges Thema, warum wir im Folgenden einen kleinen Überblick zu den relevantesten Themen geben möchten:

AHV/IV/EO: Bei Angestellten kümmert sich der Arbeitgeber um die Sozialversicherungen. Selbständig Erwerbende, also Inhaber einer Einzelfirma,  müssen sich hingegen selber bei der jeweiligen AHV-Ausgleichskasse anmelden, wenn sie mehr als CHF 2′200 Gewinn pro Jahr erwirtschaften (Art. 19 AHV-Verordnung). Diese klärt dann ab, ob man als selbständig im Sinne des Sozialversicherungsrechts gilt oder nicht. Die Kriterien dafür hat die AHV in einem Merkblatt für Selbständigerwerbende festgehalten.
Da beim Einzelunternehmer der Gewinn auch gleich dem Lohn entspricht zahlt man auf den gesamten Gewinn der Einzelfirma AHV-Beiträge (im Unterschied z.B. zur GmbH, welche nur auf den Lohn, nicht aber auf den Gewinnanteil der Gesellschafter AHV abrechnet). Der Satz für AHV, IV und EO beträgt 9.5% zzgl Verwaltungskosten. Bei einem Gewinn unter CHF 54′000 gelten reduzierte Sätze.

Altersvorsorge: Sowohl bei der 2. Säule (BVG) als auch bei der 3. Säule (3a/3b) ist der Einzelunternehmer frei, die für ihn passendste Lösung zu wählen oder auch auf eine Versicherung zu verzichten. Es ist sogar möglich das Pensionskassenguthaben zur Gründung auszubezahlen (vgl. früheren Blogbeitrag). Langfristig empfiehlt sich ein kompletter Verzicht auf sämtliche Altersvorsorgelösungen aber sicher nicht.

Arbeitslosigkeit (ALV): Gegen Arbeitslosigkeit können sich Selbständigerwerbende auch freiwillig nicht versichern, dafür sind auch keine Prämien zu bezahlen.

Weitere Sozialversicherungen: Sämtliche weiteren Versicherungen sind für Einzelfirmen nicht obligatorisch. Freiwillig kann ein Selbständigerwerbender eine Unfallversicherung (bei der SUVA oder bei Privaten) und eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Dies empfiehlt sich in den meisten Fällen, da der Einzelunternehmer im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit seinem Erwerb nicht mehr nachgehen kann und entsprechenden Einkommenseinbussen anderweitig überbrücken muss.

Im Übrigen sind je nach Geschäft neben den Sozialversicherungen zusätzliche private Versicherungen empfehlenswert, z.B. eine Haftpflichtversicherung.

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3 Kommentare zu “Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV/Unfall) bei der Einzelfirma (Einzelunternehmen/Einzelkaufmann/Selbständigerwerbender)”

  • Guten Tag

    Stimmt meine folgende Berechnung bei einer Einzelfirma
    Massgebenes Einkommen für die AHV Beitragssatz.

    Lohn + Reingewinn
    ./. Zins auf Eigenkapital 3%
    = Massgebenes Einkommen

    Wie sieht die ganze Berechnung aus bei einem Verlust.

    Lohn – Verlust im folgenden Jahr
    ./. Zins auf Eigenkapital 3%
    = Massgebenes Einkommen

    Darf der Verlust vollabgezogen werden und bis zu welcher Grenze

    Besten Dank für Ihre Antwort

    By rolf Huber on Feb 2, 2010 18:05
  • Guten Tag Herr Huber

    Ihre Rechnung ist korrekt! Praktisch betrachtet ist der Gewinn Ende Jahr Ihr Lohn, welchen Sie auch so versteuern müssen. Sollten Sie einen Verlust machen, so können Sie diesen mit zusätzlichem Einkommen aus einer anderen Erwerbstätigkeit oder zukünftigem Gewinn bei der Einzelfirma verrechnen. Dies ist je nach Situation zu entscheiden.

    Da eine genauere Erklärung zu umfassend würde bitte ich Sie bei Interesse mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

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