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Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister einzutragen und Inhaber müssen sich grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei zuständigen Ausgleichskasse anmelden.

Einzelfirma

Freiwilliger Eintrag einer Einzelfirma ins Handelsregister

Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von  100’000 Franken obligatorisch ist, empfiehlt sich ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug kann von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt werden (beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Leasingverträgen etc.). Gegenüber den Kunden zeugt der Handelsregistereintrag ausserdem von Seriosität. Fehlt ein Eintrag im Handelsregister, so kann dies eventuelle Zweifel wecken und gibt Auskunft über die Umsätze der Einzelfirma.  Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister ein Nachweis für die Existenz einer Firma in der Schweiz.

Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde

Grundsätzlich müssen sich Inhaber von Einzelfirmen bei der AHV anmelden, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Bei geringem Einkommen (weniger als 9’800 Franken pro Jahr) muss der Mindestbetrag von 514 Franken entrichtet werden.

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit jedoch lediglich als Nebentätigkeit ausgeübt, ist eine Anmeldung nicht zwingend, sofern das Einkommen weniger als 2’300 Franken pro Jahr beträgt. Sobald diese Grenze überstiegen wird, muss wiederum eine Anmeldung erfolgen.

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316 Kommentare zu “Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

    • Guten Tag Blerim

      Dies kommt auf den Jahresumsatz an. Als minderjähriger können Sie ebenfalls eine Einzelfirma gründen. Nehmen Sie doch direkt mit uns Kontakt auf (052 269 30 80), dann können wir es kurz am Telefon besprechen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  1. Guten Tag

    Wenn ich ein Importgeschäft gründen will was muss ich alles beachten? Mit was für Steuern muss ich alles rechnen?

    • Guten Tag

      Deis kommt auf die Rechtsform an. Bei der Einzelfirma müssen Sie den erzielten Gewinn als Einkommen versteuern und hierauf auch die Sozialabgaben abliefern. Weiter haben Sie die MwSt sowie unter Umständen die Zollgebühren zu bezahlen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Guten Tag
    Wenn ich als Einzelunternehmer einen Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000 erreiche bin ich ja bekanntlich nicht verpflichtet mein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen. Wenn ich nun meine Unternehmung mit einem Jahresumsatz von ca. CHF 80’000 freiwillig ins HR eintragen lasse, muss ich dann bis zu einem Umsatz von 500’000 p.a. nur meine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und über die Vermögenslage Auskunft geben (also keine ordentliche doppelte Buchhaltung erstellen? Muss dieses Minimum aber bei allen Umsätzen bis CHF 500’000 leisten, HR-Eintrag hin oder her?
    Merci für Ihre Antwort
    M. Sutter

    • Guten Tag

      Ja, die neue Grenze für die doppelte Buchführung liegt bei CHF 500’000.- Jahresumsatz. Ich bin aber der Meinung, dass man mit Vorteil bereits vorher eine doppelte Buchführung führt um über die finazielle Situation besser informiert zu sein.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  3. Hallo,

    Dann ist das so, dass ich mit meinen Geschäften beginnen kann (und mal schauen wie’s läuft), ohne irgendetwas zu melden und erst wenn ich einen Umsatz von CHF 2’300 erreicht habe, kommt die Anmeldung bei der SVA? Habe ich das richtig verstanden?

    Danke im Voraus!

    Freundliche Grüsse
    Debora

    • Guten Tag

      Dies ist richtig. Es ist jedoch nicht der Umsatz, sondern der Gewinn der massgebend ist. Sie müssen bis Sie die 2’300 erreicht haben aber AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen. Ansonsten könnten Löcher entstehen.

      Freundliche Grüsse

      Peter Callegari

  4. guten Tag
    Ich möchte gerne Einzelfirma in GmbH umwandeln. Habe die Firma für Fr. 30’000.– übernehmen können. Ist alles bezahlt. Jetzt möchten wir gemeinsam arbeiten mein Mann und ich. Was muss ich
    alles machen.
    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
    Freundliche Grüsse
    C. Rüesch

    • Hallo Mario,

      ein Eintrag im Handelsregister ist ab einem Umsatz von CHF 100’000 zwingend. Ein Eintrag kann aber auch unter dieser Grenze Sinn machen. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Dir bei Bedarf sehr gerne zur Verfügung.

      Gruss
      Peter

  5. Hallo

    ich habe ne frage kann jeder eine einzelfirma gründen?? oder muss man irgendetwas bestimmtes haben ???

    ich bin 20 jahre alt und möchte eine einzelfirma gründen richtung umzug transport etc habe den ausweis c bin hier geboren ledig etc

  6. Ich bin Angestell und Möchte eine frma Gründe Als Neben Job mit Geld von die Pensionskase.
    Ist das möglisch in der Schweiz.

    Mfg.
    Richard Rodriguez

  7. Hallo,

    Ich bin Designerin und habe folgende fragen: Ab Oktober habe ich die Möglichkeit ein paar Boutiques in Zurich mit meine Designs zu beliefern, Die Produktion ist in Malaysia und bin in Zurich gemeldet. Nun moechte ich gerne alles richtig machen und dachte einen Firmenkonto zu eröffnen aber werde von meiner Bank nach dem Handelsregisterauszug gefragt. Ich bin im SECO registriert. Würde das der Bank auch reichen? Dazu moechte ich gerne wissen was ein Eintrag im Handelsregister kostet. Vielen Dank

  8. Guten Tag

    Ich möchte gerne einen Onlineshop eröffnen. Jedoch möchte ich nichts falsch mache.
    Deshalb möchte ich Sie gerne fragen, was ich alles beachten muss?
    Kann ich die Ware einfach bestellen bei einer Firma in der Schweiz oder muss ich der Firma bescheid geben dass ich die Ware weiterverkaufe?
    Was ist mit der MwSt?
    Muss ich bis ich 2300.- gewinn (Verkaufspreis-Einkaufspreis = gewinn?)nichts machen?

    Besten dnak für ihre ausführliche Antwort.

    • Guten Tag

      Die Antowrt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am besten kommen Sie in ein Beratungsgespräch zu uns, da können wir Ihren Case in Ruhe und im Detail besprechen. Unsere Standorte finden Sie hier: Kontaktformular

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  9. Guten Tag

    Ich betreibe eine Webseite und biete Dienstleistungen im Bereich beratun an. Ich betreibe dies als Nebenerwerb. Bis jetzt habe ich aber keine Rechtsform, sprich das ganze ist niergens angmeldet. Muss ich das überhaupt?
    Ich beabsichtige nun Partner einzuspannen und das ganze zu erweitern. Was muss ich speziell beachten?

    Besten Dank für die Bemühungen.

    Freundliche Grüsse

  10. Hallo,

    Ab 01.2014 werde ich Arbeitlos und beziehe dann von der Ausgleichkasse Taggeld.
    Ist es möglich dass ich nebenbei mit meinen Geschäften beginnen kann (und mal schauen wie’s läuft), ohne irgendetwas zu melden?
    Geschäftstätigkeit: Storen reparieren für Privatkunden.

    Danke im Voraus!

    Freundliche Grüsse
    Paul

    • Guten Tag

      Eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen ohne dies dem RAV oder der ALK zu melden ist nicht empfehlenswert. Die Arbeitslosenkasse resp. das RAV unterstützt Sie jedoch bei Ihrem Weg in die Selbständigkeit.
      Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt das RAV bis zu 90 Taggelder, ohne dass Sie sich in dieser Zeit um eine andere Arbeitsstelle bemühen müssen. Die Ausrichtung von Taggeldern gilt jedoch nur während der Planungs- und Vorberitungsphase der Selbständigkeit, d.h. sie dürfen während dieser Zeit noch nicht aktiv für Ihre Firma tätig sein.

      Am besten informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen RAV über das genaue Vorgehen. Falls wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  11. Hallo

    ich hatte mal eine Einzelfirma. Die ging nicht richtig. Wurde dann vot 2 jahren abgemeldet. Mein webshop moechte ich von damals in betrieb nehmen. Ich moechte ein wenig einkaufen und verkaufrn. Umsatz ist wohl weit unter 75000. Muss ich deswegen nun gleich eine Einzelfirma gruenden. Oder kann ich als Privatperson das betreiben ?

    Mfg
    Ralf

    • Guten Tag

      Sie können dafür eine Einzelfirma gründen resp. die Einzelfrima ist bereits gegründet sobald Sie für diese tätig werden. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- pro Jahr erforderlich.

      Wir empfehlen jedoch grundsätzlich, die Firma im Handelsregister eintragen zu lassen, da so gegenüber Dritten ein professioneller Eindruck vermittelt wird. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

      Sofern wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelfiam behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

    • Grüezi Herr Thomas

      Das ist richtig. Solange der Umsatz unter CHF 100’000.- pro Jahr liegt, ist ein Handelsregistereintrag freiwillig und die Einzelfirma ist bereits gegründet, wenn Sie für diese tätig werden.

      Sofern wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelfirma resp. einem allfälligen Eintrag im Handelsregister behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  12. Sehr geehrtes Team startups.ch

    Meine Frau bastelt sehr viel und hat vor einiger Zeit begonnen, bei uns zuhause Bastelkurse für Kinder und Erwachsene zu geben. Nebenbei versucht sie noch gewisse Bastelsachen zu verkaufen (hat diesbezüglich auch eine eigene Website erstellt, der Verkauf läuft aktuell sehr harzig).

    Die letztjährigen Materialkosten lagen bei ca. 5’000 und die Einnahmen bei ca. 3’000.
    Da sie dies gerne aufbauen möchte, wollen wie uns für die Zukunft vorbereiten, da ich u.a. die Lücke steuerlich nicht berücksichtigen kann…

    Was schlagen Sie hier vor zu tun?

    Vielen Dank und Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Müller

      Wir schlagen Ihnen vor, dass Ihre Frau sich bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständigerwerbend anmeldet. Zudem kann Ihre Frau die Unternehmung im Handelsregister eintragen lassen.

      Am besten setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit das Ganze entweder telefonisch besprochen werden kann (052 269 30 80) oder Sie vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch. Eine Übersicht mit unseren Standorten finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  13. Guten Tag

    “Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000 im Handelsregister zu publizieren und ab einem Gewinn von CHF 2’300 pro Jahr bei der AHV zu melden.”

    Heisst das, ich muss mich wirklich erst bei der AHV anmelden, wenn mein Reingewinn mehr als 2300.-/Jahr beträgt? Somit kann ich nebenberuflich eine Homepage für meine Grafikarbeiten haben und grafische Arbeiten für Kunden erledigen, ohne dass ich mich als Einzelfirma anmelden muss?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    • Grüezi

      Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, sich auch bei einem tieferen Gewinn als CHF 2’300.- im Jahr bei der Ausgleichskasse anzumelden. Sie müssen diesfalls aber keine Beiträge bezahlen. Prinzipiell können Sie aber Ihre Nebentätigkeit ohne eine entsprechende Anmeldung beim Handelsregister betreiben.

      Falls Sie Ihre Einzelunternehmung doch im Handelsregister eintragen lassen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei! Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  14. Hallo

    Meine Frage wiederholt sich jetzt ein bisschen zu den schon oben stehenden Fragen…

    Meine Kollegin bastelt sehr gerne und alle schlagen ihr schon seit längerem vor, die gebastelten Dinge auf einer Homepage anzubieten, an einem Markt zu verkaufen, usw.

    Kann Sie sich jetzt einfach eine Homepage erstellen und diese Dinge dort anbieten, ohne dass sie sich irgendwo anmelden muss, weder im Handelsregister noch bei den Steuern angeben?
    Falls Sie dann einen Umsatz von CHF 100’000 überschreitet muss sie sich im Handelsregister einschreiben lassen und ab einem Gewinn von CHF 2’300 pro Jahr bei der AHV?! Wer kontrolliert das denn mit dem Umsatz und Gewinn?! Irgendwie kann ich mir gerade nicht vorstellen, dass man bis zu den oben genannten Beträgen “machen kann was man will”…

    Vielen Dank für das Feedback…

    • Grüezi Frau Hug

      Dies ist richtig. Ihre Kollegin kann ohne weiteres die gebastelten Gegenstände auf Ihrer Homepage anbieten und verkaufen. Wir empfehlen grundsätzlich, sich auch bei Nichterreichen der Gewinngrenze von CHF 2’300.- bei der AHV als Selbständigerwerbend anzumelden. Bei der Anmeldung muss eine gewisse Kundenanzahl nachgewiesen werden. Des Weiteren muss bewiesen werden, dass man ein eigenes Risiko trägt. Effektive Beiträge müssen aber erst ab einem Einkommen/Gewinn von CHF 2’300.- im Jahr abgerechnet werden.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  15. Guten Tag,

    Ich möchte im Bereich Reparaturen nebenberuflich mein Einkommen aufbessern. Jetzt bin ich gerade mit dem Aufbau einer Website beschäftigt, wobei mir einige Fragen kommen.

    Wie ich nun bereits schon mehrmals gelesen habe, muss ich mich erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.00 im HR eintragen lassen und mich ab einem Jahresreingewinn bei der AHV melden.
    Dies heisst für mich dass ich einfach mal loslegen kann und meine Reparaturen anbieten kann?
    Liege ich da richtig. Kann ich auch meine eigenen Geschäftsbedingungen etc. aufstellen? Was gilt es hiebei zu beachten.

    Wie sieht das ganze mit der Rechnungsstellung aus? Ich kaufe z.B. Ersatzteile in der Schweiz ein und verkaufe meine Dienstleistungen (Reparaturen) auch nur in der Schweiz. Kann oder muss ich für meine Arbeiten Rechnungen erstellen und falls ja muss ich ja auch die 8% Mwst. verlangen.

    Muss ich im allgemeinen irgendwelche Abgaben leisten, wenn ich mit meinem Nebenberuf beginne Geld zu verdienen?

    Besten Dank für Ihre Hilfe!

    Freundliche Grüsse
    André Schärer

    • Grüezi Herr Schärer

      Sofern ihr Umsatz weniger als CHF 100’000.- beträgt müssen Sie sich weder im Handelsregister eintragen lassen, noch sich bei der MWST anmelden. Beides ist jedoch möglich und gegebenenfalls auch empfohlen. Ab einem jährlichen Gewinn von CHF 2’300.- müssen Sie entsprechende AHV-Beiträge abliefern. Unabhängig von einem allfälligen Gewinn müssen Sie sich jedoch bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden und eine Bestätigung für Ihre Selbständigkeit im Nebenerwerb einholen. Sie müssen gegenüber der SVA nachweisen, dass Sie ihr eigenes Risiko tragen, über Kunden verfügen und tatsächlich selbständig erwerbend sind.

      Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelunternehmung behilflich sein zu dürfen!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  16. Guten Tag
    Ich habe Interesse nebenbei (Berufstätig 100%) einen Online Shop zu gründen. Habe es mit meiner Firma bei welcher ich angestellt bin abgeklärt, ist kein Problem. Wo muss ich mich anmelden oder wie muss ich vorgehen (AHV, Steuern etc.)? Leider habe ich keine Ahnung von dem ganzen Ablauf. Habe dieses interessante Forum gefunden welches mir evtl. weiterhelfen kann.

    • Guten Tag Herr Kaufmann

      Sie können ohne weiteres einen Online Shop gründen. Die richtige Rechtsform wäre in Ihrem Falle wohl eine Einzelunternehmung. Diese entsteht bereits, wenn Sie für die Firma tätig werden. Es braucht also keinen formellen Gründungsakt. Bei einem Umsatz von CHF 100’000.- muss die Firma im Handelsregister eingetragen werden. Nichtsdestotrotz kann sich jedoch auch eine freiwillige Eintragung lohnen, da so der Firma ein Gesicht verliehen wird.

      Zudem müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantones als Selbständigerwerbender (im Nebenerwerb) anmelden. Bei der Anmeldung sind mind. 3 Offerten, Verträge oder Rechnungen an/von Kunden beizulegen.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelunternehmung behilflich. Zögern Sie nicht uns unter 052 269 31 08 zu kontaktieren!

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  17. Guten Tag

    Ich habe vor einiger Zeit ein privates Konkursverfahren anmelden müssen da ich aus Gesundheitlichen und berufichen Gründen in eine grosse Schuldenfalle geraten bin. Nichts desto trotz ist jetztz alles abgeschlossen und ich überlege zusammen mit meinem Partner einen kleinen Laden mit Kleider Schuhen Taschen Schmuck etc. also Fashion laden zu eröffnen. Meine Frage ist aber ginge das wenn ich eine privates Konkursverfahren früher mal angemeldet habe oder geht dies gar nicht ?? Danke

    • Guten Tag

      Sie können trotz eines früheren Konkursverfahrens eine Firma gründen. Wichtig ist einzig, dass sämtliche Schulden bezahlt sind. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, bei Anmeldung einer Kollektivgesellschaft wieder auf Konkurs betrieben zu werden.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Kollektivgesellschaft ehilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein vorgängiges Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  18. Hallo.

    Ich bin 100% angestellt als Carrosseriespengler. Jetzt habe ich mir eine kleine werkstatt gemietet in der ich in meiner Freizeit Gekaufte unfallautos Repariere und diese wieder Verkaufe. Muss ich irgendwas irgendwo eintragen?

    Wir siehts aus wenn ich mal einem Freund oder so das auto Reparieren würde und dafür Geld verlangen würde?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Muharemi

      Wenn Sie Autos reparieren und wieder verkaufen sind sie als Einzelfirma tätig. Bei dieser ist ein Eintrag im Handelsregister erst obligatorisch, wenn Sie einen Umsatz von mind. 100’000.- CHF/Jahr erreichen. Liegt der Umsatz unter dieser Schwelle, so ist ein Eintrag im Handelsregister freiwillig. Ebenso gilt diese Grenze für die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer.
      Bitte beachten Sie zudem, dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren dürfen und Ihre Arbeit als Angestellter als Carrosseriespengler weiterhin in gewohntem Rahmen ausführen, um die Treuepflicht, welche Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, nicht zu verletzen.
      Sollten Sie sich für den Eintrag im Handelsregister entscheiden, sind wir Ihnen bei der Gründung des Einzelunternehmens gerne behilflich.
      Sie können die Gründungskosten gerne auf unserer Homepage berechnen und die Firmendaten eingeben oder an einem unserer Standorte ein Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  19. Ich arbeite 60% im Angestelltenverhältnis, wo ich bestens versichert und abgesichert bin, möchte aber zusätzlich demnächst mein eigenes Business, welches den Arbeitgeber nicht konkurriert starten. Dazu werde ich einen Internetauftritt haben und stationär ein Ladenlokal mieten. Was muss ich beachten bei der Benennung des Shops und musss ich mich bei der AHV sofort melden oder reicht es auch, wenn ich dies tue, wenn ich den Gewinn von 2300.- erreicht bzw. überschritten habe?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Guten Tag

      Wenn Sie im Nebenerwerb ein eigenes Business aufbauen empfehlen wir Ihnen, Ihren Arbeitgeber zu informieren (auch wenn die Tätigkeit nicht konkurrenzierend ist).
      Bei der Ausgleichskasse müssten Sie sich auch ab einem tieferen Gewinn als 2300./Jahr anmelden. Allfällige Beiträge werden aber erst ab dieser Gewinngrenze von 2300.- fällig.
      Bezüglich des Namens ist es schwierig, eine allgemeine Auskunft zu geben. Wenn Sie als Einzelfirma tätig sind muss der Familienname Bestandteil der Firma sein. Bei einer GmbH müsste der Zusatz GmbH in der Firma sein. Zu beachten ist ebenfalls, dass noch kein Unternehmen denselben Firmennamen benutzt oder der Name als Marke geschützt ist.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  20. Guten tag hätte mal ne frage wegen festanstellung. Ich besitze eine einzelfirma und würde gerne einen festanstellen. Was bedeutet dass für mich….welche voraussetzungen muss ich erfüllen, und was für kosten kommen auf mich zu. Vielen dank dass sie sich zeit für mich genommen haben. Fabio

    • Guten Tag

      Sofern Sie einen Arbeitnehmer anstellen, müssen Sie diesen bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die betreffenden Formulare dafür finden Sie online auf der Homepage der Ausgleichskasse. Danach müssen Sie die Hälfte der Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) – jeweils 6.25% – vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen. Zudem müssen Sie den Arbeitnehmer, sofern er die Lohngrenze von CHF 21’060.- pro Jahr übersteigt, bei einer Pensionskasse anmelden und entsprechende BVG-Beiträge für ihn abliefern. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Auch hier hat der Arbeitnehmer jeweils 50% der Beiträge zu übernehmen resp. sind ihm diese vom Lohn abzuziehen. Zudem müssen Sie für Ihren Angestellten eine Unfallversicherung abschliessen. Diese Prämien gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Sofern er mehr als 8 Stunden pro Woche im Betrieb arbeitet, ist zudem eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abzuschliessen. Diese Kosten hat aber prinzipiell der Arbeitnehmer zu tragen. Dem Arbeitgeber steht es jedoch frei, sich daran zu beteiligen.

      Zudem darf nicht vergessen werden, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen (nicht zwingend aber empfehlenswert) und allfällige Bestimmungen von allgemeinverbindlicherklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) einzuhalten. Falls wir Ihnen bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrages behilflich sein dürfen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  21. Hallo ich wolte fragen ab wie viel Geld muss ich es Anmelden? Ich möchte für Freunde und Familie Servicearbeiten am Auto machen. kann ich die Miete danach Abziehen? Ist es möglich wen ich als Automechaniker Arbeite das ich ein Nebenerwerb Anmelde würde Servicearbeiten für Fahrzeuge anbieten.

    Freundliche Grüsse
    S.Filic

    • Guten Tag

      Als Einzelfirma ist ein Eintrag im Handelsregister zwingend ab einem Umsatz von CHF 100’000.-, ebenso die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer.
      Eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse ist, unabhängig vom Umsatz, notwendig. Bitte setzten Sie sich hierfür direkt mit der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse in Verbindung.
      Bitte beachten Sie ein allfälliges Konkurrenzverbot in Ihrem Arbeitsvertrag. Ebenso ist zu beachten, dass Sie gegenüber dem Arbeitgeber eine Sorgfalts- und Treuepflicht haben, d.h. dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht schädigen dürfen, indem Sie bspw. Kunden abwerben.

      Wenn Sie einen Eintrag im Handelsregister wünschen sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. Sie können entweder alle Daten in unserem System eingeben oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  22. Guten Tag

    Kann ich als Einzelfirma im Briefkopf ein Logo mit der www-Adresse abbilden, oder muss auch das Logo zwingend den Familiennamen enthalten?

    Freundliche Grüsse
    M. Burri

    • Guten Tag

      Der Firmenname muss auf den offiziellen Dokumenten den Familiennamen enthalten. Als offizielle Dokumente gelten bspw. Rechnungen/Offerten/Verträge etc. Das Logo an und für sich muss daher den Familiennamen nicht enthalten.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  23. Hallo,
    Wenn ich selbständig werden will aber nebenbei noch weiter wo anderst arbeite 60% . Wie funktioniert das? Wer kann alles selbständig werden ? Können sie mir da ?bitte weiter helfen?

    • Guten Tag

      Wenn Sie 60% angestellt bleiben können Sie isch im Nebenerwerb selbständig machen. Hier gilt es aber abzuklären, ob Sie mit Ihrem Nebenerwerb die Bestätigung als sebständig Erwerbende von der SVA bekommen und somit als Einzelfirma auftreten können oder ob es sinnvoller ist den Nebenerwerb über eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) abzuwickeln.

      Am besten kommen Sie persönlich zu uns in eine Beratung um Ihre Situation genau abklären zu können und so den für Sie geeignetsten Weg zu finden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  24. Guten Tag

    Ich (66) beziehe AHV und Rente und arbeite in einem kleinen Pensum beim bisherigen Arbeitgeber weiter. Ich möchte nun dieses Arbeitsverhältnis auflösen und unregelmässig selbständig für diesen Arbeitgeber arbeiten. Was muss ich beachten?

    Danke für eine Antwort und herzliche Grüsse!

    • Guten Tag

      Bei einer Einzelfirma gilt zu beachten, dass Sie mehrere verschiedene Kunden haben, damit Sie von der SVA die Selbständigkeit bestätigt bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen Sie nicht im Auftragsverhältnis für den ehemaligen Arbeitgeber arbeiten. Somit müssten Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gründen. Dort spielt es keine Rolle wie viele Auftraggeber Sie haben. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  25. Hallo
    Wollte mich Erkundigen ob es möglich ist über eine selbst erstellte Homepage Produkte zu Verkaufen ohne es Anzumelden? Wenn nein ab wie viel Jahresumsatz? Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Wenn Sie als Einzelfirma tätig sind, ist der Handelsregistereintrag erst am einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- Pflicht. Bei sämtlichen anderen Rechtsformen ist ein Eintrag von Beginn weg notwendig.

      Einen freiwilligen Eintrag kann sich dennoch lohnen. Sie geben einerseits Ihren Kunden die Möglichkeit ein offizielles Dokument einzusehen, wer hinter der Firma steckt und andererseits erhalten Sie bei gewissen Lieferanten die besseren Konditionen.

      Benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform oder der Gründung, können Sie hier ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  26. Guten Tag
    Angenommen ich habe unter CHF 100`000 Umsatz und weniger als CHF 2`300 Gewinn und möchte mich nicht im Handelsregister eintragen lassen, wie kann ich Dritten gegenüber beweisen, dass ich ein Einzelunternehmen bin? Ist ein Firmenlogo und ein Unternehmensname in dem mein Nachname vorkommt, erlaubt (z.B. “Universum Webdesign Müller”)?

    • Guten Tag

      Grundsätzlch ist dies schon möglich, als eindeutiger Beweis für den Betrieb eines Einzelunternehmens dient aber primär der Handelsregistereintrag. Nur so können Sie nachweisen, dass die Einzelfirma auch besteht. Davon unabhängig bleibt aber eine allfällige Akzeptanz seitens der Sozialversicherungsbehörden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

    • Guten Tag

      Die Gründung von Tochtergesellschaften ist nicht möglich, da die Einzelfirma keine juristische Person ist. Zudem müsste die Möglichkeit einer Eintragung im Ausland mit dem ausländischen Behörden abgeklärt werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  27. Hallo

    Darf im HR Eintrag 2 Personen als Einzelunternehmen eintragen lassen
    Da diese zwei Personen Kapital einbringen und dürfen deren Namen zum Beispiel
    Firma x – müller- hüller ?

    • Guten Tag

      Bei einer Einzelunternehmung kann sich nur eine Person als Inhaber im Handelsregister eintragen lassen. Bei mehreren Personen würde es sich um eine Kollektivgesellschaft handeln.
      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung derselben behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  28. Guten Tag
    Ich suche noch nach der Antwort meiner Situation.
    Ich bin gelernter Maler und zu 100 % Angestellt.
    Wie mit meinem Chef besbrochen, würde ich nebenberuflich gerne Malerabeiten durchführen um so noch ein Nebenverdienst zu haben.
    Zu meiner Frage: Bevor ich nach arbeit suchen und offerieren kann, muss ich ja die Einzelfirma Gründen. Wie soll ich denn der SVA Offerten und Rechnungen vorlegen wenn ich erst nach der Gründung offerieren kann?
    Oder kann ich die Einzelfirma gründen, nach Arbeit suchen, und nach der ausgeführten Arbeit die Rechnung der SVA bescheinigen? Was empfehlen Sie?
    Vielen Dank
    Daniel

    • Guten Tag Daniel

      Die Rechnungen und Offerten müssen bei der SVA eingereicht werden, damit die Ausgleichskasse überprüfen kann, ob Sie wirklich selbständig tätig sind.
      Wir würden empfehlen, dass Sie dies sobald als möglich machen. Sofern Sie noch keine Rechnungen haben, wäre es gut, wenn Sie zumindest Offerten einreichen könnten.
      Falls sie ohne Anerkennung der Ausgleichskasse arbeiten besteht das Risiko, dass Ihr Auftraggeber nachträglich als Ihr Arbeitgeber qualifiziert wird.
      Dies hat für ihn zur Folge, dass er für Sie Sozialversicherungsabgaben bezahlen muss und die Pflichten eines Arbeitgebers übernimmt.
      In der Praxis ist dies oft nicht gewünscht und man verliert die Aufträge.

      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch an einem unserer Standorte für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  29. hallo

    ich stelle selber Schmuck her und darf ihn nun bei einer Kollegin im Laden ausstellen und bezahle dafür keine Miete muss aber 50% der Verkäufe abgeben. ist das nicht zuviel? habe da noch keine grosse Erfahrung. Wäre dankbar für ein feedback.

    merci

  30. Guten Tag

    Ist es in der Anfangsphase eines Startups, also wenn man dabei ist Investoren zu suchen schon wichtig die Rechtsform der Firma zu bestimmen?
    Und ist es zwingen, dass bei einer Einzelunternehmung oder KG, ohne Eintrag ins Handelsregister (also unter 100’000 CHF Umsatz im Jahr), der Familiennamen im Firmennamen enthalten ist?

    Vielen Dank
    Lukas

    • Guten Tag Lukas

      Grundsätzlich ist es sicherlich empfehlenswert die Rechtsform mit der Sie beginnen möchten, festzulegen. So können Sie auch Ihren Investoren gegenüber sicherer auftreten und die Investoren erhalten ein besseres Bild über Ihre Pläne. Wir bieten Businessplan Kurse an. Dies wäre evt. eine gute Möglichkeit einen ersten Eindruck zu erhalten, was Investoren von einem Businessplan erwarten. Hier sehen Sie die Daten für den kostenlosen Kurs.

      Eine Kollektivgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden und einen Familiennamen beinhalten sowie den Zusatz für die Kollektivgesellschaft (&Co.; & Partner; etc.).
      Bei einer Einzelfirma ist es zwingend, dass der Nachname im Firmennamen enthalten ist. Dies spielt keine Rolle ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.

      Wenn Sie aber Investoren suchen, macht es sicherlich Sinn, wenn Sie die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen würden.

      Gerne unterstützen wir Sie beim Prozess der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen lassen oder ein Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  31. Hallo,
    ich habe angefangen ein Produkt selber herzustellen und möchte dieses nun online verkaufen. Zur Zeit wird es von Freunden und bekannten gekauft. Kann ich dies als private Person machen ohne eine Einzelfirma zu gründen. Wir sprechen hier von einem Umsatz von nicht einmal CHF 5’000 im Jahr. Das mit dem HR-Eintrag habe ich verstanden. Aber meine Frage ist ab wann die Firmengründung notwendig ist. Ich bin nämlich nicht scharf darauf eine Firma zu Gründen wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist.

    Danke & liebe Grüsse

    Marliese

    • Guten Tag Marliese
      Dadurch, dass Sie bereits tätig sind, existieren Sie schon als Einzelfirma. Wie Sie bereits wissen ist der Eintrag im Handelsregister erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.- notwendig. In der Zwischenzeit können Sie dies gut als Privatperson resp. als Einzelfirma durchführen. Die Unterscheidung spielt insofern keine Rolle, da auch bei der Einzelfirma, welche eingetragen ist, immer eine Person als Inhaberin oder Inhaber dahinter steht.
      Jedoch müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden, da für das Einkommen, welche Sie durch die selbständige Tätigkeit generieren, Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  32. Grüezi.

    Darf ich als Privatperson einer anderen Person einen Fahrzeugleasing anbieten? Ist es Sinvoll eine GmbH zu gründen oder reicht dafür eine Einzelfirma?

    Mit besten Grüssen

    Daniel

    • Guten Tag Daniel

      Wenn Sie eine Leasinggesellschaft eröffnen möchten, müssen Sie sich bei der FINMA oder einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen.
      Es empfiehlt sich in diesem Falle eine GmbH zu gründen, da Sie so das Risiko von Ihrem Privatvermögen abwenden.

      Wenn es jedoch nur als ein privates Darlehen gewertet werden soll, müssen Sie keine Firma gründen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie sämtliche Aspekte vertraglich regeln.

      Gerne beraten wir Sie zu einer Firmengründung an einem Standort in Ihrer Nähe.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  33. Betreff Betrag 2300.- … dies ist das maximum welches nicht AHV pflichtig ist. Sobald ich aber höher bin wird dann dieser Betrag von dem angegebenen Betrag abgezogen?

    Beispiel:
    Einnahmen 20’000.-
    -2300.-
    ———————–
    17’700
    ———————–

    oder muss ich alle Einnahmen angeben und diese werden zu 100% verrechnet bzw. die ganzen 20’000.-?

    Danke für eine Antwort.

    Daniel

    • Guten Tag Daniel

      Der Freibetrag von CHF 2’300.- bezieht sich nur auf die Nebenerwerbstätigkeit.
      Jedoch ist es so, dass dieser Betrag nicht abgezogen wird. Sobald Sie mehr als CHF 2’300.- im Nebenerwerb verdienen sind Sie verpflichtet auf dem gesamten Einkommen aus dieser Tätigkeit AHV zu bezahlen.

      In Ihrem Beispiel wäre dies von den CHF 20’000.-.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  34. Guten Tag
    Ich habe die möglichkeit verschiedene kreative Kurse für Erwachsene und Kinder anzubeiten. Durch diese Dienstleistung werde ich ca 2000.- im Jahr verdienen. Auch dürfen die Kursteilnehmer fertige Obiekte von mir kaufen.
    Ich denke dass ich mich nun bei der AHV als selbstständig erwerbend anmeldenmuss; oder wie sehen sie das?
    Gibt es sonst noch Vorschriften die ich beachten muss?
    Herzliche Grüsse Mirjam

    • Guten Tag Mirjam

      Wenn Sie dies im Nebenerwerb machen möchten, sind Sie erst am einem Jahreseinkommen von CHF 2’300 AHV-pflichtig. Verdienen Sie mehr als diese CHF 2’300.- müssten Sie sich bei der Ausgleichskasse (AHV) als selbständig Erwerbstätig anmelden.
      Üben Sie diese Tätigkeit im Haupterwerb aus, sind Sie verpflichtet von Beginn weg, sich bei der AHV anzumelden.

      Ich empfehle Ihnen mit einem Versicherungsberater Rücksprache zu halten, bezüglich einer Betriebshaftpflichtversicherung.

      Ansonsten haben Sie keine Vorschriften zu beachten, da der Eintrag im Handelsregister erst mit einem Umsatz von CHF 100’000.- Pflicht ist.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  35. Guten Tag

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich meine Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen habe, obwohl der Umsatz weit über 100’000 ist?

    • Guten Tag Herr Wenger

      Sofern der Umsatz von CHF 100’000.- erreicht wird, besteht eine Pflicht die Einzelunternehmung ins Handelsregister eintragen zu lassen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so wird das Handelsregisteramt die Einzelunternehmung von Amtes wegen in das Register eintragen und eine entsprechende Verfügung erlassen. Zudem kann eine Busse anfallen (Art. 943 OR). Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, zumal mit dem Eintrag (ausser den einmaligen Kosten) keine Nachteile verbunden sind.

      Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  36. Guten Tag
    Ich befinde mich zurzeit in einer Freistellung (gekündigt), suche aber nun eine Teilzeitarbeit von 50-60% im angestellten Verhältnis und möchte mich zusätzlich Teilselbständig machen (Hundepflege).
    Wie ich verstehe gilt Nebenerwerb ab einem Jahreseinkommen von CHF 2300.- und erst dann muss ich mich bei der Ausgleichskasse melden. Gilt das auch für die Steuern?
    Und muss man sonst noch eine Bewilligung einholen?
    Danke.

    • Guten Tag

      Das sehen Sie korrekt. Im Nebenerwerb müssen Sie sich erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 2300.- bei der Ausgleichskasse anmelden.
      Bei den Steuern sollten Sie, auch bei einem tieferen Einkommen, dies angeben. Jedoch dort wird nur der Reingewinn versteuert, d.h. Umsatz ./. Aufwand.

      Ansonsten haben Sie keine weitere Bewilligungspflicht.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen lassen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  37. Ich will eine onlinshop gründen, ganz allein ,aber im Oktober werde ich nach Portugal umziehen und dann dort wahrscheilich mehr verkaufen als hier, kommt drauf an…

    Brauche ich in so eine kurze Zeit trotzdem ein Handelregisterauszug?

    Freundliche Grüsse
    Luciani Jäger

    • Guten Tag Herr Jäger

      Mit einer Einzelfirma benötigen Sie den Handelsregistereintrag erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.00.

      Wenn Sie bis im Oktober diese Umsatzgrenze nicht erreichen, benötigen Sie keinen Handelsregistereintrag.
      Wichtig ist dennoch, dass Sie sich bei der Ausgleichskasse als selbständig Erwerbstätiger anmelden und auf Ihrem Einkommen Sozialversicherungen zahlen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  38. Guten Tag
    Beim Starten einer selbstständige Tätigkeit als Übersetzerin ergibt sich ein Problem: die ersten potentiellen Kunden verlangen den Beweis einer Anmeldung bei einer Ausgleichskasse. Die ist aber nicht möglich, da die AHV wiederum Rechnungen als Beweis der selbstständigen Tätigkeit verlangt. Kennen Sie diese Situation bzw. haben sie Tipps für die Lösung?
    Wäre z.B. der Eintrag im Handelstegister als erster Schritt empfehlenswert?
    Danke in voraus
    Beste Grüsse

    • Guten Tag Martina

      Ein Handelsregistereintrag gilt für die Anerkennung der Selbständigkeit vor der Sozialversicherungsanstalt lediglich als Indiz. Es müssten trotzdem noch Nachweise von Kunden eingereicht werden.
      Sie können aber den Kunden, welche den Nachweis verlangen, einen Handelsregisterauszug vorweisen. Es kann sein, dass der Kunde sich damit bereits zufrieden gibt.
      Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Eintrag ins Handelsregister. Rechnen Sie noch heute direkt die Offerte in unserem Online-Tool oder kommen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vorbei.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  39. Guten Tag

    Ich habe eine Homepage, und jetzt möchte ich via ein Autovermietungsunternehmen eine Web Affiliate mit dieser Firma eingehen, Sie fragen jetzt nach einem Gewerbeschein, wo kann ich dies erhalten und muss ich das Anmelden? Die Seite ist noch nicht Online, es ist ja schlussendlich ein Nebenverdienst aber ich weis ja nicht ob sich das auszahlt und ich wirklich etwas grosses daran verdienen werde, können Sie mir sagen wie ich am besten vorgehen soll?

    Besten Dank im voraus
    Herzliche Grüsse

    • Guten Tag
      Einen Gewerbeschein an und für sich existiert in der Schweiz nicht. Sobald Sie tätig sind gelten Sie als Einzelfirma. Ab einem Umsatz von CHF 100’00.-/Jahr muss die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen werden, ebenfalls kann dies gewisse Vorteile bringen, so haben Sie beispielsweise einen Nachweis über die Existenz Ihrer Firma, eine Unternehmensnummer und können zum Teil von besseren Konditionen profitieren, da Sie als Geschäftskunde gelten. Gerne sind wir Ihnen bei der Eintragung der Einzelfirma behilflich. Rechnen Sie noch heute die Offerte und schicken Sie die Bestellung direkt in unserem Online-Tool ab.
      Bitte beachten Sie, dass ab Einnahmen von CHF 2’300.-/Jahr die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse notwendig ist. Für die Einnahmen müssen Sie Sozialversicherungen leisten.
      Gerne stehen wir Ihnen an unseren Standorten auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  40. Guten Tag,

    ich habe vor kurzem eine GmbH gegründet, ein Lokal, in welchem wir unsere Produkte anbieten. Ich möchte jetzt aber zusätzlich einen Onlineshop erstellen, um auch dort unsere Produkte anbieten zu können. Unter dem gleichen Firmennamen.
    Das sollte kein Problem sein, oder? Muss ich das irgendwo anmelden oder darf ich problemlos einen Onlineshop zusätzich betreiben?

    Besten Dank
    Freundliche Grüsse
    Stefan

    • Guten Tag Stefan

      Nein, dies ist absolut kein Problem. Sofern der Zweck der GmbH entsprechend formuliert ist (Verkauf von Waren) spielt es keine Rolle, ob diese physisch in einem Geschäftslokal oder online verkauft werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  41. Für mich sind immer noch gewisse dinge unklar…

    Ich bin zu 100% in einer firma angestellt, zahle dort AHV usw.
    nun möchte ich eine einzelfirma gründen, in der ich “nicht wirklich arbeite”, das heist ich möchte mit wahre handeln, quasi einen onlineshop betreiben. wie ist es dann mit der AHV?
    Ich möchte meine aus und einnahmen einfach an der steuererklärung angeben und den gewinn behalten, fertig.

    • Guten Tag

      Sie müssen sämtliches Einkommen bei der Sozialversicherungsanstalt (AHV) anmelden. Als Einkommen bei einer Einzelfirma wird der Gewinn gerechnet (Einnahmen ./. Ausgaben).

      Da Sie im Nebenerwerb selbständig erwerbstätig wären, haben Sie noch eine Freigrenze von CHF 2’300.00. Dies bedeutet, dass Sie sich erst bei der Sozialversicherungsanstalt anmelden müssen, wenn Ihr Einkommen darüber liegt.

      Gerne unterstützen wir Sie mit dem Handelsregistereintrag. Sie können ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder direkt eine Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  42. Guten Tag

    Ich bin bereits Selbstständig im Nebenerwerb inkl. Anmeldung etc.
    Da die Regelung mit dem HR-Eintrag immer ab 100k lautete, habe ich damals keinen Eintrag gemacht.

    In der letzten Zeit werden aber immer mehr Stimmen laut (auch im BWL-Unterricht meiner aktuellen Weiterbildung zum Spezialisten in Unternehmensorganisation), dass der HR-Eintrag inzwischen auch für Einzelfirmen eine Verpflichtung sei…

    Wurde hierbei etwas verändert, oder stimmt die alte Aussage (100k) immer noch?

    Freundliche Grüsse
    Silvio Berger

    • Guten Tag

      Einzelfirmen sind nach wie vor erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- ins Handelsregister einzutragen. Vorher ist die Eintragung freiwillig. Es stehen diesbezüglich zur Zeit noch keine Veränderungen an.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  43. Guten Tag

    1. Ich möchte über die Einzelfirma Fahrzeuge aus Deutschland in die Schweiz importieren und hier verkaufen. Wie ist dies mit der MWST bzw. der MWST Differenz geregelt?

    2. Wenn ich dann ein Fahrzeug verkauft habe, bezahle ich ja vom Verkaufspreis 8% MWST, diese habe ich ja schon bei der Einfuhr in die Schweiz bezahlt, erhalte ich die MWST wieder zurück oder wie ist dies geregelt?

    Danke für ein Feedback.

    • Guten Tag

      Bei der Einfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland in die Schweiz müssen Sie die Einfuhrsteuer von 8% abliefern. Zu beachten sind aber auch zuzüglich die Autosteuern. Wenn Sie über eine MwSt-Nummer verfügen, können Sie die Einfuhrsteuer wieder von der MwSt-Behörde zurückverlangen. Somit ergibt sich ein Nullsummenspiel.

      Für weitere treuhänderische Fragen bitten wir Sie, unsere Schwestergesellschaft Findea AG zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  44. Guten Tag

    Kann man sich auch im Handeslregister eintragen, wenn man nur kleinere Arbeiten nebenbei macht, aber vor hat, das später (in ein paar Jahren) auszubauen?
    Ein HR-Eintrag, der dann schon ein paar Jahre alt ist, macht evt. einen besseren Eindruck, als ein ganz frischer Eintrag.

    Gibt es einen minimalen Umsatz, den man erreichen sollte? Wenn der Gewinn die CHF 2’300.00 nicht überschreitet (und der Umsatz evt. auch nicht), gilt man dann auch nicht als Einzelfirma und kann einfach in der privaten Steuererklärung “Einkommen aus selbständiger Tätigkeit” mit einem Pauschalabzug angeben?

    Die AHV würde ja eine Einzelfirma mit nur einem Kunden, für den man ab und zu das Auto repariert, gar nicht als selbständig einschätzen, aber anstellen lassen will oder kann man sich bei dem Kunden (Kollege) ja auch nicht. Der hat ja je nachdem nicht mal eine eigene Firma.

    Danke für Ihre Antworten

    • Guten Tag

      Im Handelsregister können Sie sich jederzeit eintragen lassen, unabhängig vom Umsatz/Gewinn Ihres Unternehmens.

      Die Grenze von CHF 2’300.00 bezieht sich auf die Ausgleichskasse (AHV). Wenn Sie unter diesem Einkommen liegen, sind Sie nicht verpflichtet Sozialbeiträge zu bezahlen. Sie können somit bei Ihrer privaten Steuererklärung das erzielte Einkommen angeben.

      Die Ausgleichskasse (AHV) prüft bei einer Selbständigkeit, ob keine Schein-Selbständigkeit besteht. Dies wird geprüft, in dem unter anderem vorgewiesen werden muss, dass mehrere Kundenbeziehungen bestehen. Besteht nur eine Kundenbeziehung, ist der Kunde verpflichtet die Sozialbeiträge zu zahlen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

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