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Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister einzutragen und Inhaber müssen sich grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei zuständigen Ausgleichskasse anmelden.

Einzelfirma

Freiwilliger Eintrag einer Einzelfirma ins Handelsregister

Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von  100’000 Franken obligatorisch ist, empfiehlt sich ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug kann von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt werden (beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Leasingverträgen etc.). Gegenüber den Kunden zeugt der Handelsregistereintrag ausserdem von Seriosität. Fehlt ein Eintrag im Handelsregister, so kann dies eventuelle Zweifel wecken und gibt Auskunft über die Umsätze der Einzelfirma.  Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister ein Nachweis für die Existenz einer Firma in der Schweiz.

Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde

Grundsätzlich müssen sich Inhaber von Einzelfirmen bei der AHV anmelden, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Bei geringem Einkommen (weniger als 9’800 Franken pro Jahr) muss der Mindestbetrag von 514 Franken entrichtet werden.

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit jedoch lediglich als Nebentätigkeit ausgeübt, ist eine Anmeldung nicht zwingend, sofern das Einkommen weniger als 2’300 Franken pro Jahr beträgt. Sobald diese Grenze überstiegen wird, muss wiederum eine Anmeldung erfolgen.

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316 Kommentare zu “Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?

  1. Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner AGB-Frage.

    Mir scheint nicht ganz klar zu sein, ob ich nun Schwarzarbeit betreibe oder nicht. Gemäss Frage von Rebecca (1. Nov. 2011) muss auch ich mich weder registrieren lassen noch AHV-Beiträge bezahlen. Rechnungen darf ich ebenfalls ausstellen.
    Wann ist denn nun Schwarzarbeit Schwarzarbeit? Ich gebe mein zusätzliches Einkommen lediglich den Steuern an. Somit ist dies gesetzlich korrekt oder und ich mache keine Schwarzarbeit?

    • Guten Tag
      Ob Sie Schwarzarbeit betreiben oder nicht, hängt davon ab, ob sie steuer-, sozialversicherungs-, wettbewerbs- und ausländerrechtliche Bestimmungen einhalten.
      Bezüglich der AHV-Pflicht vgl. Sie bitte unseren früheren Blog-Eintrag: Link.
      Freundliche Grüsse

  2. Da ich einen 100%-Job habe, betreibe ich meine kleine Firma nur als Nebenerwerb. Also muss ich keine AHV bezahlen, da auch mein Einkommen die 2300.– CHF nicht übersteigen wird.

    – Steuerrechtliche Bestimmungen:
    ––> ich habe mein Einkommen meiner Firma den Steuern als Nebenerwerb anzugeben, korrekt?

    – Sozialversicherung:
    ––> bezahle ich bereits über meine 100%-Arbeitsstelle.

    Ich will einfach nichts falsch machen… 😉

  3. Hallo Zusammen,
    Ich bin seit 5 Jahren Musikproduzent und habe tagsüber als Mechaniker gearbeitet. nun bin ich seit einem Monat arbeitslos, habe mir aber ein Ziel gesetzt mich Selbstständig im Bereich Musik zu machen. Nun ist die Frage, wie gehe ich vor?
    Kann ich trotz rav, mich selbstständig machen und eine Firma gründen?
    Wie ist der Rechtsverhalt in diesem Fall?

    Bin für jede Antwort sehr dankbar.

    Beste Grüsse

    • Guten Tag
      Natürlich können Sie sich selbständig machen. Im Rahmen der Blog-Kommentare können wir Ihnen leider nicht ausführlich mitteilen, wie Sie vorzugehen haben. Am besten kommen Sie für ein Beratungsgespräch bei STARTUPS.CH vorbei. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
      Freundliche Grüsse

  4. Hallo zusammen,

    mein Fall ist sehr spezial und schreit nahezu um Hilfe.
    Und zwar ich bin seit Jahren Autoglaser und habe hier in der Schweiz auch einige Jahre als Autoglaser gearbeitet. Deshalb habe ich auch ein sogenanntes Konkurrenz verbot. Ich habe mir aber mit den Jahren einen sehr grossen Kundenstamm nebenbei erarbeitet, dass ich mittlerweile schon 160% arbeite. Ich habe mich von dieser Firma vor etwa einem halben Jahr getrennt und ich arbeite gerade in einem ganz anderen Bereich. Aber das Konkurrenzverbot gilt für 2 Jahre, deswegen war meine Idee das meine Frau eine Einzelfirma und anschliessend eine GmbH gründet und mich anstellt. Aber da Sie 100% schon arbeitet sagte eine Bekannte das dies wahrscheinlich nicht funktionieren wird. Kann meine Frau ein Einzelunternehmen gründen neben der 100% Arbeitsstelle?
    Und ist das Möglich dass Sie mich dann anstellt, zum Beispiel als Hilfsarbeiter.

    • Guten Tag
      Sofern Sie das Konkurrenzverbot nicht einhalten, werden Sie unter Umständen schadenersatzpflichtig oder haben eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Es hängt aber davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Vgl. Sie im übrigen sowie für die Situation Ihrer Frau unseren früheren Blog-Eintrag.
      Freundliche Grüsse

  5. Guten Tag,

    ich bin dabei eine Kollektivgesellschaft zu gründen.
    Jetzt soll man sich ja bei der AHV Ausgleichskasse anmelden, um zu prüfen ob die Selbständigkeit anerkannt wird.
    Ich habe allerdings gelesen, dass diese Anmeldung erst ab einem Gewinn von 2300 CHF erforderlich ist.
    Heisst das, dass ich mich solange ich diesen Gewinn nicht erziele, nicht bei der AHV melden muss, mich aber trotzdem schon ins Handelsregister eintragen kann?

    Herzlichen Dank für die Information,
    Freundliche Grüsse,
    Lisa Obertautsch

  6. Guten Tag,

    ich werde Mitte Jahr pensioniert, möchte aber noch für mind. 3 Jhare eine Einzelfirma gründen.
    Frage ist dies als Rentner möglich?

    freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Klar ist das möglich! Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
      Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Dies hängt davon ab, ob der Schuldner Ihnen diese CHF 300 aufgrund einer mündlichen Vereinbarung schuldet, oder ob er die Schuld schriftlich und mit Unterschrift anerkannt hat. Im ersten Fall müssen Sie evtl. gegen Ihn prozessieren, was mit erheblichen Kosten verbunden ist, die Ihnen im Fall, dass Sie den Prozess verlieren, nicht zurückerstattet werden.
      Freundliche Grüsse

  7. Guten Tag

    Aktuell habe ich einen Beschäftigungsumfang von 100%. Ich habe vor 20% zu reduzieren und möchte im nahe Zukunft für ca. 10% bis 20% selbstständig werden. Schätzungsweise werde ich einen Umsatz max. bis 10 000 .- CHF erreichen. Das mit dem AHV konnte ich in diesem Blog mehrmals lesen, ist mir klar. Meine Fragen (Unter Berücksichtigung, dass ich 80% angestellt bin)Welche Versicherungen brauche ich? Gelte ich überhaubt als Einzelfirma? Wie ist es mit der ALV, und NBU?
    Besten Dank für Ihre Antworten im Voraus.
    Freundliche Grüsse

  8. hallo, meine frage zu der ahv.
    wen ich weniger als ca. 10000 pro jahr verdiene muss ich die 460.- zahlen! ist diese summe jährlich oder monatlich zu begleichen.?
    was muss ich mit der suva mache muss ich mich dort auch anmelden? danke

    • Guten Tag
      Sie meinen vermutlich den AHV-Mindestbeitrag. Dieser ist jährlich zu bezahlen. Die SVA wird Ihren Betrieb bei der SUVA melden, wenn dieser zu einer der SUVA unterstellten Branchen gehört.
      Freundliche Grüsse

  9. Guten Tag
    Ich habe eine Frage

    Ich würde gerne ein Service/ Dienstleistung/Lieferung gründen in bereich der Gastronomie.
    Frage
    leider ist mir das unklar Wen ich ein Einzelfirma gründe, darf ich Arbeitnehmer beschäftigen die arbeiten max 4-5 Stunden am Tag?

    Besten danke für die Antwort

    Andy

  10. Guten Tag

    Ich bin16 Jahre alt und absolviere im Moment eine Lehre als Informatiker, nun habe ich mir überlegt, um mein Lohn ein wenig aufzubessern, in dem ich Leute anbiete ihnen eine Homepage zu machen.

    Nun weiss ich nicht ob ich das überhaupt darf und was man genau zahlen/anmelden muss?

    Benj

    • Guten Tag

      Ja, Sie können dies bereits mit Ihren 16 Jahren machen. Sie brauchen aber hierzu die Erlaubnis Ihrer Eltern.

      Am besten kommen Sie in eine Beratung, um die Gründung zu besprechen und das weitere Vorgehen zu planen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  11. Guten Tag

    Ich habe noch einige Fragen. Ich will im Nebenerwerb eine Einzelfirma gründen, um günstiger Ersatzteile für meinen Oldtimer zu erhalten. Hierfür ist ein HR Eintrag erforderlich. Im Jahr werde ich so zwischen 2000-3000 Franken an Ausgaben haben. Diese Teile verkaufe ich ja nicht weiter, sondern brauche sie für den Eigengebrauch. Durch den HR erhalte ich bessere Konditionen. Muss ich dann auch AHV/IV/ Beiträge abgeben? Was kommen hier noch zusätzlich an Gebühren, die ich zu entrichten hätte? Wie hoch wäre der prozentuale Satz bei der AHV/IV? Ich bin zu 100% erwerbstätig, und bezahle ja auch dort schon diverse Abgaben.

    Und wenn ich nebenbei auch noch Reparaturen an Fahrzeugen von Kollegen ausführe, und etwas dafür verlange, wie sieht es dann mit den Abgaben genau aus? Nehmen wir an, ich setze so 2000-3000 Franken im Jahr um. Ich habe trotz Recherchen keinerlei Durchblick mehr…. Echt katastrophal… Wie gesagt, ich bleibe zu 100% Vollzeitangestellt.

    Besten Dank!!!

    R Soltermann

    • Guten Tag Herr Soltermann

      Ja, Sie müssen sich bei der SVA anmelden und bezahlen dann die Sozialabgaben auf dem übrig bleibenden Gewinn der Einzelfirma (dies entspricht dann Ihrem Lohn). Wie viel dies ist hängt vom erzielten Gewinn (nicht Umsatz) ab. Minimal sind es CHF 445.-, ab einem Gewinn von CHF 8’900.- sind es 5.116% und ab einem Gewinn von mehr als CHF 53’100.- bezahlen Sie 9.5%.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  12. Guten Tag. Ich arbeite 50 % im Angestellten verhältnis. Ich habe nun aber das Angebot, als selbstöndiger Masseur in einem Gesundheitszentrum zu arbeiten. Pro Monat Einnahmen von ca. 500.- . Was muss ich nun machen? Muss ich eine Einzelfirma gründen? Muss ich mich versichern? AHV, MWST?
    Besten Danke, E.Reist

    • Guten Tag

      Eine Einzelfirma müssen Sie erst im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie mind. einen Jahresumsatz von CHF 100’000.- erzielen. Es kann aber unter Umständen durchaus bereits vorher sinnvoll sein, den Eintrag im Handelsregister anzustreben. Bei der SVA müssen Sie sich aber unter allen Umständen anmelden! Die MWST wird ebefnalls erst bei einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- fällig. Eine freiwillige Unterstellung ist aber auch hier möglich.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  13. Hallo ich bin ein recht spezieler Fall
    und zwar ich beziehe seit einigen Jahren eine IV Rente und meine einzige möglichkeit da raus zu kommen ist durch die Selbständigkeit.
    Ich will eine Einzelfirma in der Modebranche gründen und habe einige Fragen
    1. Kann ich das Büro und die anschrift adresse über meine Privat adresse laufen lassen?
    2. Ab wann muss ich das der IV und SVA melden da ich auch wenn die einzelfirma gegründet ist anfangs nicht mehr als 30% Arbeiten werde?
    3. Was für versicherungen sind nötig?
    4. Wo muss ich mich überall anmelden?
    besten dank jetzt schon für die Antwort

    • Guten Tag

      Es ist kein Problem, die private Adresse zu benötigen.
      Ich würde gleich zu Beginn mit der IV und der SVA Kontakt aufnehmen um das weitere Vorgehen zu planen. Evtl. gibt es dorte eine Ansprechsperson, die Ihnen zur Seite steht!?
      Dies kommt auf Ihr Geschäft an und ob Sie Angestellte haben!?
      Dies ist unter anderem vom Umsatz abhängig. Auf jeden Fall müssen Sie sich aber bei der SVA anmelden.

      Am besten kommen Sie eine Beratung zu STARTUPS.CH, dann können Sie uns genauer erläutern, wie Ihr Geschäft aussehen soll und wir können genau besprechen, was Sie alle benötigen um den Schritt in die Selbständigkeit zu machen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  14. Hallo Miteinander
    Ich würde gern ca. 50% selbständig arbeiten, gerne würde ich Lebensberatungen und Energiearbeit anbieten das alles geht ins esoterische. Meine Frage dazu ist: Ich habe ja noch nicht angefangen,d.h i h weis nicht wie viel Umsatz ich mache, kann ich eifnach quasi eine Homepage machen, Werbung etc.also die ganze Kundenaquise und einfach arbeiten ohne das ich das ins HR eintrageund das dann einfach bei der Steuererklährung angeben? Muss ich das alles nicht irgendwo anmeldn damit ich nichts ilegales mache?
    Und was ist wenn man nachdem man sich ins HR einträgt, wenn man da von der SVA nicht als selbständiger angenommen wird? Was ist dann darf man da nicht mehr seine Tätigkeit ausüben?

    Ich danke für jede Antwort.

    gruss
    Luisa

    • Guten Tag

      Der Eintrag im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber eher schwierig ohne Handelsregistereintrag als Unternehmen akzeptiert zu werden. Somit kann es sich durchaus lohnen, auch unter der Umsatzgrenze von CHF 100’000.- einen Eintrag im Handelsregister anzustreben.
      Wichtig ist für Sie, dass Sie das Einzelunternehmen (mit oder ohne Handelsregistereintrag) bei der SVA anmelden! Sollte die SVA Sie nicht als selbständig erachten, so können Sie noch immer die Tätigkeit ausüben. Falls Sie dann aber für/ mit einer anderen Gesellschaft arbeiten möchten, dann müsste diese Sie als Angestellte bei der SVA anmelden.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  15. Guten Tag, mein Sohn möchte eine Einzelfirma für Webdesign gründen-er wandert aber im Sommer für 3 Jahre zum Studieren nach Australien aus und meldet sich in der CH ab. Kann er weiterhin seine Firma in der CH behalten und darüber Aufträge abwickeln. Wo ist er während dieser Zeit steuerpflichtig?
    Besten Dank für Ihre Auskunft.
    Freundliche Grüsse
    Claudia Zweifel

    • Sehr geehrte Frau Zweifel

      Dies hängt vom Kanton ab. Wenn er z. B. die Einzelfirma im Kanton Zürich hat, dann kann er diese problemlos behalten. Allenfalls müsste der Handelsregistereintrag etwas angepasst werden. Für genauere Auskünfte nehmen Sie am besten direkt mit uns (Tel: 052 269 30 80) Kontakt auf.
      Wenn sich Ihr Sohn in der Schweiz abmeldet, die Einzelfirma aber behält, dann bezahlt er m. E. für die Einnahmen durch die Einzelfirma in der Schweiz die Steuern. Je nach Steuerabkommen mit Australien müsste er im Ausland ebenfalls noch Steuern bezahlen. Ich rate Ihnen aber direkt mit dem für Sie zuständigen Steueramt Kontakt aufzunehmen um diese Frage genau klären zu lassen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  16. Ich bin gelernter Maler mit Fähigkeitsausweis und möchte nun eine Einzelfirma gründen. An was muss ich alles denken? wo muss ich alles angemeldet sein? Freundliche Grüsse und besten Dank!

    • Sehr geehrter Herr Gilgen

      Dies kann pauschal nicht beantwortet werden und würden den Rahmen eines Blogbeitrages wohl sprengen. Am besten kommen Sie direkt in eine Beratung zu uns, damit wir Ihren “Fall” genau besprechen können.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Guten Tag

    Ich bin gelernte Floristin und bin 100% angestellt. Ich möchte aber in meiner Freizeit gerne auf Bestellung Dekorationen gestalten und verkaufen. Ich brauche aber eine HR- Kopie, für dass ich eine Greencard bei der Blumenbörse anfordern kann.

    Meine Frage ist, muss ich mich in das Handelsregister eintragen lassen oder gäbe es noch eine andere Möglichkeit?

    Auf was muss ich sonst noch achten?

    Freundliche Grüsse
    M. Walthert

    • Guten Tag

      Nein, wenn Sie eine HR-Kopie benötigen, sehe ich keine andere Möglichkeit als den Handelsregistereintrag zu machen. Weiter ist es wichtig, dass Sie sich bei der SVA noch anmelden!

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  18. Sehr geehrtes Startups Team

    Werde derzeit Ausgebildet zum Drucktechnologen, habe aber die Lehre abgebrochen, da ich ausgenutzt wurde. Da ich schon 29 Jahre alt bin und laut dem Amt für Berufsbildung über genügend Berufspraxis verfüge, kann ich nächstes Jahr trotzdem mein Fähigkeitsausweis erlangen. Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der neuen Druckerei beträgt 60%. Habe nebenbei die Chance und die nötigen Mittel mich in der Werbetechnik im Nebenerwerb selbständig zu machen. Besser gesagt habe dies schon gemacht. Frage, kann ich vorerst ohne Anmeldung bei der SVA meiner Tätigkeit nachgehen, und kann ich mich auch ohne Anmeldung bei der SVA im HR eintragen lassen? Da ich Anfangs ja noch nicht über die erforderlichen Dokumente verfüge.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse

    Stefan

  19. Guten Tag

    Ab wann darf ich meine Unternehmung eine Firma nennen und die entsprechenden Funktionen nutzen (Telefonie, vereinfachter Postversand, Leasing, Firmenkonto etc)? Gilt dies erst nach einem Eintrag ins Handelsregister oder bereits nach Meldung an die AHV?

    • Guten Tag Herr Brunner

      Dies kommt etwas auf die Rechtsform darauf an. D.h. bei einer Einzelfirma können Sie sich auch ohne Eintrag im Handelsregister als Firma bezeichnen, da der Eintrag für Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000.- nicht obligatorisch ist.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Guten Tag

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag 100%
    Meine Frage ist darf ich ein Taxi unternehmen gründen und gleichzeitig 100% Arbeiten im jetzigen Betrieb?

    • Guten Tag

      Dies kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Schauen Sie doch ob Sie eine Konkurrenzklausel haben (falls dies Ihre momentane Anstellung konkurrenziert). Häufig steht im Arbeitsvertrag auch, dass Sie Nebenerwerb dem Arbeitgeber melden müssen.

      Wenn es der Arbeitsvertrag zulässt, sehe ich m. E. keine Probleme.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Hallo

    Die AHV auf den Gewinn, den ich als Einzelunternehmer erwirtschafte zu entrichten. Einen Handelsregistereintrag wird es zu Anfang nicht geben, da ich nur maximal 20’000 Fr. Umsatz pro Jahr erzielen werde. Dass heisst, ich bin nicht zur Buchführung verplichtet ? Es genügt der Ausgleichkasse also, wenn ich alle Belege einreiche um den Gewinn zu berechnen?
    Ich Frage mich, wie nun die AHV Abschreibungen auf z.B. einen Computer handhabt. Kann ich diese auch bei der Berechnung der AHV geltend machen?

    Ich will es von Anfang an richtig machen 🙂

    Gruss Mario

    • Sehr geehrter Herr Wyss

      Wenn Sie unter der CHF 100’000.- Grenze liegen sind Sie wohl von der doppelten Buchführung nicht aber von der einfachen Buchführung befreit. D.h. Sie müssen die Buchhaltung selber führen und dies dann bei den Steuern und der Ausgleichskasse angeben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  22. Sehr geehrtes Startups Team

    Ich bin seit 2 Jahren in der Schweiz und habe die Aufenthaltsbewilligung B seit 1,5 Jahren.
    Ich zahle monatlich die Quellensteuer.
    Wie verhält es sich, wenn ich mich nebenberuflich Selbständig mache mit einer Einzelfirma.

    Freundlichen Gruss und Dank
    D. Güttrich

  23. Guten Tag

    Ich würde gerne eine Einzelfirma gründen und zwar ein Online Shop.
    Meine Frage ist Einzelfirma Namen muss unbedingt Familien nahem erhalten.
    aber da ich online Shop eröffnen will muss meine Domain auch Familien Name erhalten ?

    Mit freundlichen Grüssen

    Andy

    • Guten Tag

      Nein in der Domain muss der Familienname nicht enthalten sein.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  24. Guten Tag,
    ich arbeite zu 100% Vollzeit.
    Möchte nun nebenbei einen Online Shop eröffnen. Vermute nicht, dass ich über die 100.000 CHF kommen werde pro Jahr (zumindest in den ersten Jahren nicht) daher brauche ich mich auch nicht anmelden etc.

    Bezüglich der Website:
    1. Was soll ich dann unter “Impressum” bekannt geben? Meinen Namen und Adresse? Kann ich dann hier abgemahnt werden?
    2. AGBs – kann ich hier “meine eigenen AGBs” reinstellen, welche ich formuliere und dann von einem Anwalt überprüfen lasse?

    Darf ich einen Firmennamen festlegen, ohne dass ich diesen irgendwo anmelde?

    zB “XYZ Online Shop” ???

    Ich darf ja dann Rechnungen ganz normal ausstellen korrekt?
    Gebe ich dann einfach meinen “Firmennamen, Adresse etc.” bekannt und gebe die gesetzl. MwSt an?

    Vielen Dank im Vorhinein für die Antworten! Ich schätze dieses Portal sehr!

    LG Christian

    • Guten Tag

      Sie können auch für eine Einzelfirma die nicht im Handelsregister eingetragen ist einen eigenen Namen wählen. Wichtig ist aber, dass Ihr Familienname ebenfalls Teil der Geschäftsbezeichnung ist.

      Die AGB können Sie selber entwerfen.

      Wichtig ist, dass Sie die Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregistereintrag) bei der SVA anmelden!

      Die MWST müssen Sie nur angeben, wenn Sie sich freiwillig (falls Sie unter den CHF 100’000.- Jahresumsatz liegen) der MWST unterstellen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Guten Tag Herr Regli,

        vielen Dank erstmal für Ihr Kommentar!

        Eine Frage habe ich allerdings noch, MUSS ich mich bei der SVA zwingend anmelden? auch wenn ich zu 100% arbeite??

        danke für Ihre Rückantwort.
        mfg

  25. Sehr geehrtes Startups Team

    Ich bin seit ca. einem Jahr in der Schweiz arbeite 100% auf Festanstellung und zahle monatlich Quellensteuer.
    Nun möchte ich mich nebenberuflich selbständig machen als Einzelfirma und kann keine Informationen finden wann und wie Steuern zu zahlen sind.

    Danke und Gruss
    Frank Z

    • Guten Tag

      Wenn Sie eine Einzelfirma in der Schweiz haben, kriegen Sie eine eigene Steuererklärung, welche Sie (einmal im Jahr) auszufüllen haben. Am besten nehmen Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Steueramt Kontakt auf, dann kann man Ihnen dort alles genau aufzeigen.

      Bitte prüfen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag, ob dieser den Nebenerwerb auch zulässt.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  26. Hallo,
    ich würde ganz gerne eine Einzelfirma gründen (einen online shop).
    Nun ist es so dass ich nicht genau weiß wie das mit der AHV und den sonstigen Abgaben, die bisher mein Arbeitgeber geregelt hat, läuft.
    Wo muss ich mich überall anmelden und welche Abgaben muss ich zahlen?
    Ich denke nicht dass ich über die 100.000 komme.

    Liebe Grüsse
    S.Walkowski

    • Guten Tag Frau Walkowski

      Solange Sie unter den CHF 100’000.- Umsatz im Jahr liegen, müssen Sie sich nur bei der SVA anmelden. Eine freiwillige Anmeldung beim Handelsregister kann aber aus Gründen der Professionalität und Einfachheit durchaus Sinn machen.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  27. guten Tag
    ich will ein Einzelfirma gründen. kann ich später wenn ich einen geschäftspartner finde auf Gmbh wechseln?

    Freundliche Grüsse

    N.B.

    • Guten Tag

      Ja, das ist kein Problem. Wir von STARTUPS.CH sind Ihnen sowohl bei der Gründung der Einzelfirma als auch bei der späteren Umwandlung dieser in eine Kapitalgesellschaft (GmbH/ AG) sehr gerne behilflich!

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  28. Guten Tag start.ups team,

    aus einer Freizeitbeschäftigung heraus, hatten wir die Idee einen kleinen Online-Shop zu bauen. Wir sind 100% erwerbstätig und würden den Shop dann nebenher betreiben, der unter 2300 CHF Gewinn bleiben wird. Jetzt habe ich ein paar Fragen:
    1) Kann ich bei der Namensgeben des Shops freiwählen (Fantasienamen) oder muss hier mein Name drin stehen?
    2) Was gehört alles ins Impressum, wenn ich das nur nebenher betreibe?
    3) Was ist bei den AGBs zu beachten?
    4) Reicht die SVA-Anmeldung aus?
    5) Wenn ich ein Produkt vermiete, muss ich dann die MwSt angeben? Zahlt der Kunde diese mit?
    6) Was gehört neben AGB, Impressum und Datenschutz unbedingt zum Onlineshop-Basisteil?

    Freundliche Grüsse

    Marua

    • Guten Tag

      Hier die Antworten:

      ad 1) Der Familiennamen muss in der Firmenbezeichnung entahlten sein. Er kann aber neben einem Fantasienamen stehen.
      ad 2) Die genauen Angaben der Einzelfirma. Hier spielt es keine Rolle ob es Neben- oder Haupterwerb ist. Wichtig ist, dass Ihre Kunden die Rechtsform sehen können.
      ad 3) Dies kann so nicht pauschal beantwortet werden, da die AGB je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen könnnen. Am besten orientieren Sie sich an den AGB eines Konkurrenten von Ihnen.
      ad 4) Diese müssen Sie unbedingt machen. Die Anmeldung im Handelsregister müssen Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- machen. Es kann aber durchaus Sinn machen, diesen bereits früher anzustreben (Geschäftskonto, seriöser Auftritt, Transparenz,…).
      ad 5) Nur wenn Sie für die Einzelfirma eine MWST-Nr. beantragt haben.
      ad 6) Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  29. Guten Tag,

    es ist sehr lernreich die Kommentare und Antworten zu lesen. Ich hätte jedoch noch eine Frage.

    Ausgangssituation – ich arbeite 100% unbefristetete Arbeitsvertrag. Bewiligung B oder C (ändert sich gerade). In Polen führe ich noch Einzelfirma, dort ist das angemeldet, registreirt und dort zahle ich auch die Steuer (VAT-Steuer und Gewinnsteuer). Muss ich diese Tätigkeiten noch irgendwo in der Schweiz melden? (HR, SVA)

    freundliche Grüsse
    Sebastian

    • Guten Tag

      Dies kann ich Ihnen leider nicht beantworten da dies auf das allfällige Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Polen ankommt. Am besten melden Sie sich direkt bei der SVA und schildern dort Ihren Fall, damit Sie auch die richtige Antowrt erhalten und dementsprechend handeln können. Im Handelsregister müssen Sie es nicht eintragen lassen, ausser Sie möchten eine Zweigniederlassung eröffnen/ eintragen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Dies kommt auf die Rechtsform an mit welcher Sie auftreten möchten. Als Einzelfirma müssen Sie den Handelsregistereintrag erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- machen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, diesen bereits vorher zu machen. Am besten kommen Sie zu uns in eine Beratung, dann können wir Ihren Fall genau analysieren und entscheiden ob ein Eintrag sinnvoll ist oder nicht.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  30. Hallo

    Ich habe eine Kleine frage und zwar ich will ja eine Einzelfirma gründen (Lieferservice) jedoch
    weis ich nicht was sind die Voraussetzung bei der Stadt.

    darf ich mich einfach registrieren und los legen oder gibt es da Problemen mit Stadt ZH?
    ich habe irgend wo gelesen das Stadt verweigern kann sich selbständig zu machen?
    ich weis jetzt nicht ob das wirklich so ist.

    vielen dank für ihre Hilfe.

    Andy

    • Guten Tag

      Die Sozialversicherungsanstalt kann Ihnen den Status “Selbständigerwerbender” verweigern, wenn Sie nicht genügend nachweisen können, dass Sie wirklich selbständig sind.

      Ob Sie eine Bewilligung brauchen kommte etwas auf die Güter die Sie transportieren möchten sowie auf das Transportfahrzeug an. Sie können dies aber direkt beim Amt für Wirtschaft und Arbeit abklären lassen.

      Bei der Gründung der Einzelfirma ist Ihnen STARTUPS.CH natürlich sehr gerne behilflich!

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  31. Guten Abend

    Wenn man eine neue Website den Kunden näher bringen möchte, ist es sinnvoller, dies per Zeitungsinserate oder per Google-Adwords zu machen? Die Webiste wäre nur für Kunden innerhalb der Schweiz, aber es ist ein Onlineshop und somit 24 h geöffnet. Wie gut ist Adwords für Kleinfirmen?

    Freundliche Grüsse
    Selina Stalder

    • Sehr geehrte Frau Stalder

      Dies kann wohl nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt stark darauf an, wer Ihre Kunden sind und wo diese anzutreffen sind. Am idealsten ist wohl auf beide Arten Werbung zu machen. In der Regel kommt es aber vor allem auf das Marketing Budget an, das Sie zur Verfügung haben.

      Freundliche Grüsse und viel Erfolg

      Walter Regli

  32. Sehr geehrter Herr Regli

    Ich bin seit einem Jahr in der Schweiz und besitze den B Ausweis, nun habe ich noch immer keine Feste Arbeitsstelle gefunden, jedoch habe ich den Wunsch mein eigenes kleines Malergeschäft in Form einer Einzelfirma zu gründen. Meine Frage wäre, darf ich das als neuer B- Ausländer überhaupt? Ich nehme an, dass ich mich bei der SVA anmelden muss, darf ich aber trotzdem bereits Kundenaufträge annehmen und arbeiten, oder muss ich den SVA entscheid abwarten? Da ich keine in der Schweiz annerkannte Maler Lehre absolviert habe, weiss ich nicht ob ich als Maler überhaupt arbeiten darf.

    Herr Regli und Startups Team, vorab vielen Dank für Ihre Antwort. Sie kennen sich wie man sieht tip top aus mit diesem Metier.

    • Sehr geehrter Herr Meyer

      Die Gründung sowie die Anmeldung bei der SVA können Sie mit der B-Bewilligung problemlos durchführen. Sie brauchen aber auch eine Arbeitsbewilligung vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). In der Schweiz benötigen Sie keinen Leistungsausweis um als Maler tätig werden zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  33. ich bin 100% angestellt und möchte mich im nebenerwerb selbstständig machen.
    von zuhause aus werde ich designs (hauptsächlich für eine bestimmte firma) entwerfen.
    das wird sich vermutlich im rahmen von Fr. 2000.00 bis 4000.00 bewegen.
    eine berufskollegin wird für mich teilweise ebenfalls einige designs entwerfen.
    diese müsste ich dann auszahlen. wie muss ich nun hier vorgehen?

    • Guten Tag Frau Meister

      Hier kommt es auf die Rechtsform an, mit welcher Sie auftreten möchten. Wenn Sie über eine Personengesellschaft gehen, dann wird Sie die Kundin anstellen müssen und für Sie die Sozialversicherungsabzüge abrechnen müssen. Wenn Sie dies nicht wollen und im Auftrag auftreten möchten müssten Sie den Weg über eine Kapitalgesellschaft wählen. Am besten kommen Sie zu uns in eine Beratung. Dann können wir analysieren, was für Sie die beste Lösung ist.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  34. Guten Tag

    Wir wollen per Ende 2014 ein Ladenlokal in einem Einkauszentrum eröffnen.
    Wie viele Monate vorher kann oder muss ich mich im Handelregister eintragen lassen.
    Denn wir müssen ja früh genug einkaufen etc. sodass auxh alles klappt per Eröffnung.

    Gerne erwarte ich Ihre Antwort

    Gruss

    Herr Huber

    • Guten Tag

      Je früher desto besser, damit Sie auch alle Aufwände über die Gesellschaft abrechnen können.

      Am besten nehmen Sie mit unserer nächsten Vertretung Kontakt auf um die Gründung mit Ihnen mal durchzuplanen. Sie finden uns hier: Vertreter STARTUPS.CH

      Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  35. Guten Tag Herr Regli

    Wir sind dabei einen Webshop aufzubauen und darüber Waren zu verkaufen. Sind AGB Pflicht und was muss darin stehen? Grundsätzlich ist doch alles übers OR geregelt oder liegen wir da falsch?

    Besten Dank für Ihre Rückantwort.

    Grüsse Jana Brankovic

    • Sehr geehrte Frau Brankovic

      Das OR regelt wohl vieles aber nicht alles bis ins kelinste Detail. Dies ist aber auch gut so, denn gewisse Regelungen sehr individuell sein können. Dies können Sie dann in den AGB regeln.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  36. Guten Tag,

    meine Frau arbeite Selbständig (keine Firma) als Nebenverdienst.
    Welche Sozialabgaben muss ich leisten? Nur AHV oder auch andere abgaben?

    Besten Dank für die Rückantwort

  37. Guten Tag.

    Ich bin 100% Angestellt und habe nebenbei ein Taxi mit dem ich und meine Frau selbstständig fahren,mein Arbeitgeber weis das.
    Meine Frage muss ich ein HR eintrag machen und mus ich irgend welche Beiträge wie z.B: AHV usw. bezahlen ? Meine Frau ist Hausfrau und ab und zu fahren Kollegen von mir.

    Besten dank für ein Antwort im voraus

    • Guten Tag Herr Wyss

      Ja, Sie müssen dies bei der SVA als Selbständigkeit im Nebenerwerb anmelden und dadurch auch die Sozialabgaben abliefern. Der Eintrag im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- zwingend notwendig, kann aber durchaus auch vorher bereits Sinn machen. Am besten melden Sie sich direkt bei uns, damit wir dies kurz besprechen und analysieren können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  38. Hallo, Ich möchte mich nach dem Winter Selbständig machen! Das heisst eine Einzelfirma Gründen ink. Handelsregister anmeldung. In dem ich Aufträge von anderen Firma in Akkordarbeit annehme.
    Meine fragen sind:

    1. Handelsregistereintragung, ist nur zur Beweiss der Firmagründun oder bezahlt man irgendwelche Sozial. Steuer, Beiträge mehr ?

    2. Ich bin sehr positiv überrascht über die Firma Startups, es wir alles schön erklärt und einem weitergeholfen, leider sieht man keine Preise für Beratungsgespräche e.t.c
    Ich meine damit wen ich über die Firma STARTUPS meine Firma gründe, wo sind die Kosten die Ihr verdient? die versteckte Kosten, Beratungsgespräche e.t.c, gratis arbeitet niemand auch Ihr nicht!`?

    Verstehen Sie mich nicht Falsch, es geht nicht darum wo ihr dran verdient sondern was kommen für Kosten auf mich zu wen ich mit euch arbeite, das heisst meine Firma Gründe?

    • Guten Tag

      Nein, nur aufgrund des Handelsregistereintrages bezahlen Sie nicht mehr Steuern oder Beiträge.

      Wenn Sie sich entschliessen die Einzelfirma über uns zu gründen, ist im Preis der Gründung eine Beratung (à 1h) inbegriffen. Ansonsten verrechnen wir Ihne CHF 150.- pro Stunde. Die Preise für die Gründung über uns können Sie ganz einfach übers Internet berechnen: Offerte berechnen!

      Es würde uns freuen, Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelfirma behilflich sein zu dürfen!

      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  39. Guten Morgen Herr Regli

    Darf man als Einzelhändler eines online Shops einen Teil der zu anbietenden Ware im Detailhandelwarenladen kaufen, welche keine und auch eine Produktmarke wie zum Beispiel Nike, Armani, Rolex, Lindt und Sprüngli Schokolade, etc. auf den Produkten ersichtlich ist? Mein Geschäft befasst sich mit Verkauf von Kaffebohnen, jedoch würde ich die Kaffeetassen und Unterteller aus dem Laden kaufen, welche zum Teil (nicht alle)mit einer Produktmarke am Tassenboden versehen sind. Ist das illegal wenn ich diese im Internet über meine Firma verkaufe in der Schweiz, obwohl ich die Ware nicht direkt von den Herstellern erworben habe, sondern im Laden? Wissen Sie das? ich würde die Kaffetassen und deren Unterteller ein bisschen teurer weiterverkaufen.

    Danke für Ihren Bescheid. Es konnte mir bisher niemand darauf eine Antwort geben.

    Freundlicher Gruss Herr Meyer

    • Guten Tag Herr Meyer

      M. E. dürfen Sie diese Produkte normal über den online Shop verkaufen. Sie können ja auch in anderen online Shops Markenartikel erwerben. Was Sie aber wohl nicht dürfen ist mit dem Logo dieser Produkte offiziell auftreten. D.h. das Abbild/ Foto können Sie verwenden aber dürfen kein Logo in den Text oder die Bildbeschreibung reinnehmen. Denn dies könnte den Anschein erwecken, dass Sie ein offizieller Händler dieser Marken wären.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  40. Sehr geehrter Herr Regli

    Danke für die Top Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen, es konnte mir leider niemand eine so klare Antwort geben, wie Sie es getan haben. Herzlichen Dank und alles Gute!

  41. Sehr geehrter Herr Regli,

    ich bin seid 2 1/2 Jahren in der Schweiz und habe die B-Bewilligung, ich habe eine 100% Anstellung im Baugewerbe.
    Nun möchte ich mich im Nebenerwerb mit einer Einzelfirma selbständig machen.
    Und zwar geht es da um Vermietung von Onlineshops und Anzeigenplätzen (Shop im Shop System) ähnlich wie bei bekannten Auktionshäusern.
    Ca. 80% der Kunden werden aus Deutschland kommen.
    Das selbe Portal nur für die Schweiz soll aber folgen.
    99% der Umsätze werden von gewerblichen Kunden kommen.

    Nun habe ich dazu ein paar Fragen.

    1.) fließen die Umsätze aus Handel in Drittländer mit in die 100.000 CHF Grenze mit ein?
    2.) Wird für den Handel mit gewerblichen Kunden in Drittländern eine UST-ID benötigt, wenn Ja muß dann eine doppelte Buchführung geführt werden?
    3.) auf was ist bei der Rechnungsstellung in Drittländer zu achten?

    Im Voraus Danke für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Silko Hegewald

    • Sehr geehrter Herr Hegewald

      Für die Umsatzberechung im Zusammenhang mit der Eintragungspflicht im Handelsregister werden Umsätze aus Handel in Drittländer mitberücksichtigt.
      Jedem Unternehmen in der Schweiz wird automatisch eine UID Nummer zugeteilt. Weitere Infos diesbezüglich finden Sie hier: UID-Nummer
      Bzgl. der Rechnungsstellung ist vor allem auf die MWST zu achten. Dies besprechen Sie am besten mit einem Treuhänder, da es etwas auf die Gegebenheiten ankommt. Wenn Sie keinen Treuhänder kennen haben wir ein breites Treuhändernetz. Melden Sie sich bitte einfach bei mir (052 269 30 80), dann kann ich Ihnen einen guten Kontakt geben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  42. Guten Tag Herr Regli,

    Ich komme aus Bulgarien, habe eine Bewilligung B für 5 Jahre (bin geschieden) und momentan keine Arbeitsstelle. Ich bin Künstler mit einer eigenen Homepage, mit welcher ich meine Miete gerad knapp bezahlen kann. Meine Frage: Darf ich als Bulgare überhaupt selbständig arbeiten und muss ich meine Homepage / kleines Onlinegeschäft irgendwo melden ? Bis vor 3 Monaten bezahlte ich stets Quellensteuer da ich angestellt war – jetzt weiss ich nicht, ob ich eine Steuerrechnung erhalte oder was ich am besten machen soll..Herzlichen Dank im Voraus und frohe Festtage, Ivan

    • Guten Tag

      Ja, Sie müssen sich als Einzelfirma anmelden. Wenn der Jahresumsatz unter CHF 100’000.- liegt, dann müssen Sie sich nicht im Handelsregister eintragen lassen (können dies aber freiwillig machen). Sie müssen die Einzelfirma aber auf jeden Fall bei der SVA anmelden und so auf dem Gewinn die Sozialabgaben leisten. Melden Sie sich doch in der zweiten Januarwoche bei mir, dann können wir kurz besprechen, wie Sie am besten vorgehen können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  43. Ich habe gerade gelesen, dass ab 2013 die doppelte Buchführung erst ab CHF 500’000.- Umsatz gemacht werden muss. Ich habe eine Einzelfirma, die jedoch nicht im HR eingetragen ist. Hat sich an den CHF 100’000.- Umsatz, bei denen ein HR Eintrag nötig wird, auch etwas geändert? Oder muss ich mich zwingend eintragen, wenn ich die CHF 100’000.- erreiche, aber einfach die doppelte Buchhaltung noch nicht machen?

    Herzlichen Dank für all die kompetenten Antworten.

  44. Guten Tag

    Ich habe eine Kleine frage zu Name des Firma

    im April eröffne ich eine Einzelfirma, der Name des Firma ist mir leider noch nicht eingefallen.
    Ich würde gerne wissen ob das gesetzt mit Firmen Name noch Immer aktuell ist, also das man
    seine Familien Name einbauen muss?

    Meine Jetzige Arbeitgeber hat auch es Einzelfirma Geschäft, aber aus irgend einem Grund
    hat er seine Name nicht müsse in Einzelfirma Name einbauen? ist das neue
    weil er weis auch nicht warum das geklappt hat.

    Vielen dank für ihre Information

    Mit Freundlichen Grüssen
    C.Andy

    • Guten Tag

      Wenn die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen werden soll, dann muss der Familienname Bestandteil der Firmenbezeichnung sein. Falls die Einzelfirma Ihres Arbeitgebers im Handelsregister eingetragen ist, bin ich überzeugt, dass dies ebenfalls mit einem Familiennamen gemacht worden ist. Bei der Verwendung des Logos sind Sie aber frei auf die Verwendung des Familiennamens zu verzichten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  45. HAllo ich habe eine Frage:

    Ich reinige Aquarien mehrmals im Monat für eine kleine Firma.

    Die haben mich auch immer bezahlt bis anhin.
    Jetz aber ist es so das sie mir in etwa 800.- CHF schulden und sie mir diese nicht mehr zahlen wollen..Buchhaltungshalber..

    Was kann ich jetz machen das ich troz dem mein Geld bekomme?

    Gruss
    Thomas

    • Guten Tag

      Haben Sie einen Vertrag mit der Gesellschaft? Im Notfall müsste die Gesellschaft Sie als Arbeitnehmer anstellen, damit der Lohn ausbezahlt werden kann.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

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