Kollektivgesellschaft gründen – Checkliste
Die Kollektivgesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen wollen.
Sie kennzeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale aus:
– Mindestens zwei Personen erforderlich
– Beteiligte Personen sollten sich gut kennen und einander vertrauen können
– Kein Mindestkapital notwendig
– Subsidiäre unbeschränkte Solidarhaftung der Gesellschafter
– Gründungskosten: CHF 1’250 – 4’000 (inkl. Handelsregistereintrag)
STARTUPS.CH hat für die Gründung einer Kollektivgesellschaft eine neue Checkliste konzipiert. Diese basiert auf der Erfahrung von über 3’000 durchgeführten Firmengründungen und bietet eine praktische Hilfe bei der Gründung Ihrer Kollektivgesellschaft: Checkliste für die Gründung einer Kollektivgesellschaft
Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Weitere Informationen zur Kollektivgesellschaft
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Offerte rechnen und eine Kollektivgesellschaft online gründen
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Guten Tag Startsup.ch Team
Ist es Möglich ein kollektivgesellschaft als Nebenerwerb zu betreiben? Uns nimmt es Wunder da wir Computer assemblieren und dies als Hobby betrachten. Leider sind wir kurz davor eine Homepage aufzuschalten und wissen daher nicht ob wir da gegen das Gesetz verstossen.
Ab wann sollte man einen Kollektivgeschäft betreiben?
Freundliche Grüsse
Vittorio Zerilli
Guten Tag
Ja, das ist möglich. Wann die Gründung einer Kollektivgesellschaft Sinn macht, hängt vom Einzelfall ab. Am besten vgl. Sie dazu folgenden Blog-Eintrag: Link.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Kann man demnach gleichzeitig eine Einzelfirma haben und mit einem Partner eine Kollektivgesellschaft?
Ich bin im grafischen Gewerbe tätig und möchte einige Jobs alleine über meine Einzelfirma machen und einige Jobs gemeinsam über die Kollektivgesellschaft. Das gäbe auch den Vorteil, dass die MWST-Marke von 100’000CHF nicht so schnell erreicht wird, als wenn man alles über die Kollektivgesellschaft verrechnen würde.
Ist das so möglich?
Guten Tag
Es ist erlaubt, eine Einzelfirma zu führen und gleichzeitig Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft zu sein. Damit Aufträge über die Einzelfirma ausgeführt werden können, müssen diese aber direkt vom Kunden an die Einzelfirma erteilt werden. Die MWST-Marke können Sie also dadurch nicht wirklich umgehen, indem Sie Umsätz aus den Geschäften der Kollektivgesellschaft der Einzelfirma anrechnen.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte demnächst nebenberuflich eine Kollektivgesellschaft gründen und wollte fragen, ob man für die Gesellschafter auf dem erwirtschafteten Gewinn AHV-Beiträge bezahlen muss. Zwei von drei Gesellschaftern sind Arbeitnehmende, jemand ist selbständigerwerbend und bezahlt dementsprechend die AHV-Beiträge bereits selbst ein.
Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Gabriel Züllig
Guten Tag
Ja, der Gewinn der Kollektivgesellschaft wird bei allen GesellschafterInnen der Kollektivgesellschaft als Einkommen versteuert. Darauf sind jeweils die AHV-Beiträge zu leisten.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Ich hab kurz eine Frage. Wenn man in einer Kollektivgesellschaft ist und einer der beiden private Schulden hat, muss ja der andere dies auch bezahlen oder? Kann man das auch irgendwie regeln?
Freundliche Grüsse
Fr. Willi
Guten Tag Frau Willi
Die privaten Schulden gehen m. E. nicht auf die Gesellschafter über. Die Gesellschafter haften untereinander für Schulden der Kollektivgesellschaft.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
Ich möchte mich erkundigen, ob ich bei einer Neugründung einer Kollektivgesellschaft in ZH, als Gesellschafter die Anteile an einer ausländischen Firma (France) als Kapital einbringen kann.
Besten Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen
Lorenz KLOTZ
Sehr geehrter Herr Klotz
Die Kollektivgesellschaft hat kein vorgeschriebenes Gründungskapital.
Es würde uns freuen Sie bei der Gründung Ihrer Kollektivgesellschaft begleiten zu dürfen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
mein Mann hat Einzelfirma gegründet nebenberuflich. Wir mochten dies umwandeln in eine Kollektivgeselschaft. Er bleibt im Nebenberuf und ich würde da im Hauptberuf sein.
Ist das möglich?
Firma Name endet mit unsere Familienname, kann das so bleiben?
Kann ich meine ganze PK beziehen?
Danke
Freundliche Grüsse
Lana
Guten Tag Lana
Ist die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen?
Wenn Ihre Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie die Kollektivgesellschaft einfach eintragen lassen.
Haben Sie die Einzelfirma eingetragen, müssten Sie diese zuerst löschen und dann die Kollektivgesellschaft eintragen lassen.
Der Firmenname muss aber geändert und mit einem für die Kollektivgesellschaft typischen Zusatz, z.B. „& Co.“ oder „& Partner“ versehen werden. Sie haben auch bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft die Möglichkeit, sich Ihre Pensionskasse auszahlen zu lassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung und der allfälligen Liquidation. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
ich war das letzte Jahr in der Schweiz und habe dort als Selbständiger (Permit B) gearbeitet. In Deutschland habe ich mit zwei Partnern seit einigen Jahren eine GbR. Jetzt musste ich aus familären Gründen zurück nach Deutschnland (dauerhaft).
Wir möchten aber unsere schweizer Geschäftstätigkeit weiter fortführen (Webdesign /-development). Ist es diesbezüglich sinnvoll eine Kollektivgesellschaft zu gründen (Wohnsitz von allen Gesellschaftern ist Deutschland) oder sollte eher eine GmbH angestrebt werden, dann benötien wir aber einen Vertreter in der Schweiz oder?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Tipps.
Mit besten Grüssen
Manu