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Kategorienarchiv ‘GmbH’
Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG muss das Kapital nicht zwingend in Bar einbezahlt werden. Es gibt auch die Option einer Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung) (vgl. Blog-Beitrag). Eine häufig gestellte Frage in diesem Zusammenhang lautet, was alles kann als Sacheinlage verwendet werden? Kann bspw. ein geleastes Fahrzeug als Sacheinlage dienen? mehr
Das Stammkapital für die Gründung einer GmbH oder das Kapital bei der AG können Sie bei einer beliebigen Schweizer Bank einzahlen. mehr
Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter kann eine GmbH oder AG auf die eingeschränkte Revision verzichten, sofern die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (sog. opting-out). mehr
Die Mitgliedschaft bei der GmbH wird durch die Abtretung von Stammanteilen übertragen. Die Stammanteile können ihrem Wesen nach mit Aktien einer AG verglichen werden. mehr
Ausländerinnen und Ausländern ist die Gründung einer GmbH oder einer AG in der Schweiz grundsätzlich nicht verwehrt. Es gilt zu differenzieren zwischen Personen aus dem EU/EFTA-Raum und Personen aus Drittstaaten. mehr
Von Michele Blasucci,
1. November 2010
Veröffentlicht in | FAQ, GmbH, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Veröffentlicht in | FAQ, GmbH, Recht & Rechtsformen | Kommentare
Gewinnbeteiligungen (sog. Dividenden) dürfen nur aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. mehr
Es kann nicht generell gesagt werden, welche Aufgaben einem Geschäftsführer zukommen. Dies ist vielmehr abhängig von den individuell-konkret ausgestalteten Verhältnissen. Die Führung eines Unternehmens besteht aber immer aus einem internen und einem externen Teil. mehr
Von Michele Blasucci,
14. September 2010
Veröffentlicht in | AG, Einzelfirma, FAQ, GmbH, Kollektivgesellschaft | Kommentare
Veröffentlicht in | AG, Einzelfirma, FAQ, GmbH, Kollektivgesellschaft | Kommentare
Die GmbH verfügt grundsätzlich wie die AG über ein festes Stammkapital. Dieses ist in die Stammanteile der Gesellschafter zerlegt, wobei der Nennwert eines Stammanteils mindestens CHF 100.– betragen muss. mehr
Bevor die Eintragung einer GmbH oder AG im Handelsregister erfolgen kann, muss eine Gründerversammlung durchgeführt und die gesetzlich vorgesehenen Dokumente erstellt sowie durch einen Notar beglaubigt werden. mehr
Umwandlung heisst Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft unter Fortbestand der vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen. mehr
Aktualisiert am 20. April 2022 Vereinfacht gesagt: Was Aktien bei der AG sind, sind Stammanteile bei der GmbH. Da der GmbH im Gegensatz zur AG neben kapital- auch personenbezogene Elemente zukommen, bestehen gewisse Unterschiede beim Verkauf und der Übertragung der Beteiligungen. mehr
Zwischen der AG und der GmbH gibt es im Bereich der Anonymität erhebliche Unterschiede. Während die AG grundsätzlich völlig anoym ist, fehlt sie bei der GmbH. mehr
Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist. mehr
Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG kann man auf zwei verschiedene Arten vorgehen. Es sind dies die Bargründung und die Sacheinlagegründung. mehr
Von Michele Blasucci,
11. Juli 2010
Veröffentlicht in | AG, GmbH, Sacheinlage & Sachübernahme | Kommentare
Veröffentlicht in | AG, GmbH, Sacheinlage & Sachübernahme | Kommentare
Wir haben bereits mehrmals über die gesetzlichen Anforderungen an den Firmennahmen berichtet (Beitrag 1: Allgemeine Schranken; Beitrag 2: Geografische Bezeichnungen). Bei GmbH und AG sind auch komplette Fantasienamen möglich, solange die allgemeinen Grundsätze nicht verletzt werden. Noch mehr Freiheiten hat man bei der Kreation einer Marke, welche aber natürlich nicht mit bestehenden Marken kollidieren darf […] mehr