Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Was ist ein Opting-Out bei der GmbH/AG?

Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter kann eine GmbH oder AG auf die eingeschränkte Revision verzichten, sofern die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (sog. opting-out).

Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan kann die Gesellschafter schriftlich um Zustimmung ersuchen. Für die Beantwortung kann es eine Frist von mindestens 20 Tagen ansetzen und darauf hinweisen, dass das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gilt. Verzichten die Gesellschafter auf eine eingeschränkte Revision, so gilt dies auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Gesellschafter hat aber das Recht, bis spätestens zehn Tage vor der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen. Diesfalls muss eine Revisionsstelle gewählt werden. Soweit erforderlich passt das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan die Statuten an und meldet dem Handelsregister die Löschung oder die Eintragung der Revisionsstelle an (Art. 727a OR).

Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision erspart in erster Linie Arbeit und Kosten. Andererseits ist die eingeschränkte Revision auch für Kleinstunternehmen von Vorteil. Die objektive Beurteilung durch eine neutrale Revisionsstelle erhöht bei Dritten, die mit dem Unternehmen vor oder in geschäftlichem Kontakt stehen, das Vertrauen. Sie dient sozusagen als Qualitätsmerkmal für gut geführte Unternehmen.

Haben Sie Fragen zum opting-out? STARTUPS.CH berät Sie gerne in Fragen bezüglich der Revision.
Ihre eigene Firma gründen Sie am besten über STARTUPS.CH. Informieren Sie sich auf STARTUPS-TV, wer u.a. bereits erfolgreich eine Firma über STARTUPS.CH gegründet hat und erfahren Sie hilfreiche Tipps und Tricks rund um den Einstieg in die Selbständigkeit.
Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen bestellen.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen

Offerte rechnen und online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

2 Kommentare zu “Was ist ein Opting-Out bei der GmbH/AG?

  1. Guten Tag
    Was bedeutet denn das Opting Out genau? Kann ich als Kleinst GmbH meine GuV und Bilanz selbst beim Steueramt einreichen? Wird diese dann nicht auf Richtigkeit geprüft?

    Merci!

    • Guten Tag

      Das Opting Out bedeutet, dass Ihr Unternehmen nicht zwingend eine Revisionsstelle wählen muss und somit (mittels Opting Out) darauf verzichten kann. Die Steuererklärung können Sie natürlich selber erstellen und beim Steueramt einreichen. Je nach dem ist es aber doch ratsam einen Treuhänder beizuziehen um dies vorgängig zu besprechen und zu prüfen ob auch alles richtig gemacht worden ist. Hier finden Sie weitere Informationen zur Buchhaltung und unseren Treuhandpartnern.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert