Gründung einer Einzelfirma: Ab wann ist eine Einzelfirma ins Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden?

23. März 2009 – 09:45 by Michele Blasucci

Eine Einzelfirma ist grundsätzlich ab einem jährlichen Gewinn von CHF 2′000 bei der AHV zu melden. Ferner ist die Firma ab einem Umsatz von CHF 100′000 im Handelsregister zu publizieren.

Tipp: der Eintrag ins Handelsregister schon vor dem Umsatz von CHF 100′000 ins Handelsregister eintragen lassen. Ohne Handelsregisterauszug kann man oftmals kein Geschäftskonto eröffnen, Geschäftstelefon beantragen, Leasing abschliessen etc. HR-Auszug eignet sich sehr gut als Beweis über den Bestand der Firma.

Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog:


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30 Kommentare zu “Gründung einer Einzelfirma: Ab wann ist eine Einzelfirma ins Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden?”

  • Hallo, ich führe meine einzelfirma, bin tätig im bereich renovierungen, finde selbst kunden, kaufe selbst material, mit meinen werkzeugen erledige alles.,
    Suva möchte mich nicht als Selbstständiger anerkennen.
    sie sagen dass ich zu wenig Pinsel habe, Hammer usw.
    Bitte sie um Hilfe

    willi klik

    By willi klik on Mrz 28, 2009 00:07
  • Ich möchte noch etwas sagen.
    Ich bin Pole und evtl das ist Grund für SUVA.
    Oder?
    Wer könnte mir Tips geben wie dieses Problem für mich lösen.
    Gruss
    w klik

    By willi klik on Mrz 28, 2009 00:10
  • Auf Grund ihrer knappen Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie bei der
    SUVA einen Fragebogen inkl. Dokumentation eingereicht haben um abzuklären zu lassen, ob sie als selbständigerwerbend gelten. Die SUVA scheint nicht dieser Meinung zu sein. Da kann ich
    ihnen nun leider nicht weiterhelfen, diesbezüglich fragen Sie am besten bei der SUVA
    direkt nach und erläutern ihr Anliegen.

  • Guten Tag

    Ich möchte gerne Selbständig arbeiten,also eine Einzelfirma eröffnen.Muss ich jetzt eine Eintragung ins Handelregister durchführen oder erst ab einem Jahresumsatz von 100´000.-? Was und wo muss ich weiteres vorangehen?danke

    By Tülek Hamdi on Jun 19, 2009 23:43
  • Wie oben beschrieben sind Sie erst ab einem Umsatz von CHF 100′000 verpflichtet, sich in das Handelsregister (HR) einzutragen. Aus Gründen der Seriosität und Praktikabilität empfehlen wir aber einen Eintrag bereits ab einem Umsatz von CHF 10′000; man erhält dadurch erfahrungsgemäss eine grössere Beachtung und wirkt solider. Unternehmen ohne Eintrag werden oft als unseriös betrachtet.
    Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten können Sie das gerne bei uns. Unter http://www.startups.ch können Sie einfach und direkt eine Offerte erstellen und Ihr Unternehmen sogleich Gründen. Ein Beratungsgespräch ist inbegriffen.

  • Guten Tag. Habe mir alles durchgelesen und mir sind nur noch 2 fragen offen.

    Ich wäre intressiert an einer Einzelfirma im elektrobereich und folgendes ist mir unklar

    1.) AHV beiträge : Wieviel wäre das im jahr bei einem umsatz von ca 30000 Sfr. wird es %tentual berechnet oder ist es eine pauschale die man als einzelfirma zahlen muss ?

    2.) Da ich als Einzelfirma mit meinem privaten vermögen hafte falls etwas passiert oder ein schaden entsteht wollte ich fragen ob man sich davor irgendwie schützen kann.

    mfg Daniel S

    By Daniel S on Aug 9, 2009 11:45
  • Guten Tag
    Gerne beantworte ich kurz ihre Fragen:
    a.) Die AHV-Beiträge bemessen sich in % vom Gewinn ihrer Einzelfirma. Der Beitragssatz für AHV, IV und EO zusammen beträgt 9.5%. Der Umsatz spielt keine Rolle! Wenn Sie weniger als CHF 54′000 Gewinn erwirtschaften gelten reduzierte Sätze. Je nach Ausgleichskasse (kantonal) kommen zusätzlich noch Verwaltungskostenbeiträge dazu.
    b.) Die persönliche Haftung können Sie nicht verhindern. Sie können sich jedoch absichern indem Sie sich gegen gewisse Schadensfälle versichern. Ansonsten bleibt nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH).
    freundliche Grüsse

  • Danke für die Antwort.

    Frage b) = absolut beantwortet

    bei a) gibt es mir noch rätsel auf

    Angenommen ich verdiene garnichts in dem jahr und muss normal arbeiten gehn. was bezahle ich dann ? nichts ? oder eine pauschale von ?

    mfg Daniel S

    By Daniel S on Aug 10, 2009 16:11
  • Guten Tag
    Wie erwähnt gilt bei einem Gewinn der Einzelfirma (=ihr Lohn) von weniger als CHF 54′000 ein reduzierter Satz der immer weiter sinkt je weniger Gewinn Sie mit ihrer Einzelfirma machen. Wenn Ihre Einzelfirma beispielsweise einen Gewinn zwischen CHF 43′300 und 45′600 macht gilt nur noch ein Satz von 7.5%. Bei einem Gewinn zwischen 29′500 und 31′800 ein Satz von 5.9. Und so weiter. Wenn Sie weniger als CHF 9′200 Gewinn machen müssen Sie nur einen Mindestbetrag von CHF 460 einzahlen. Dies sollten Sie auch wenn Sie Verlust machen um eine Beitragslücke zu vermeiden.
    Wenn Sie nebenbei noch arbeiten wird Ihnen dort natürlich der normale Arbeitnehmersatz vom Lohn abgezogen.
    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Ansonsten beraten wir Sie natürlich gerne bei der Gründung ihrer Einzelfirma. Eine Offerte können Sie direkt auf unserer Homepage ausrechnen.
    freundliche Grüsse

  • Ich möchte eine Geschäftsidee mit einem Onlineshop im Nebenerwerb aufbauen.

    Um günstig an die Waren zu kommen, verlangen die Lieferanten eine Firmenexistenz.
    Den Umsatz für das erste Jahr schätze ich max. auf Fr. 2000.-.
    Deshalb beabsichtige ich bei 100% Festanstellung im Nebenerwerb eine Einzelfirma zu gründen.

    Diesbezüglich habe ich noch ein paar offene Fragen (trotz intensiver Onlinerecherge) :
    - Selbstständigkeit AHV (was ich nicht sein werde):
    Die AHV verlangt Kopien von Rechnungen, Offerten etc.
    Vor der Firmengründung kann ich diese Dokumente nicht beschaffen, da ich ja dazu erst die Firma gründen muss. Wie soll ich vorgehen?
    Wenn der Bescheid kommt, dass ich nicht selbstständig bin, kann ich trotzdem die Einzelfirma gründen?

    - HR-Eintrag
    Da ich ein Handelsbetrieb gründen möchte ist mir nicht klar, ob ich als Einzelfirma Handelsregisterpflichtig bin bei einem Umsatz von ca. Fr. 2000.-.
    Was für ein Dokument erhalte ich als Beweis der Firmengründung, falls ich keinen HR Eintrag machen lasse.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    By Helene Müller on Sep 27, 2009 03:46
  • In Ihrem Fall empfehle ich folgende Vorgehensweise:

    AHV: Anmeldung als Selbständig “im Nebenerwerb”; dann sollte es keine Probleme geben.

    HR-Eintrag: als Beweis für den Eintrag ins Handelsregister erhalten Sie den Handelsregisterauszug mit Ihrer Firmennummer

    Die Einzelfirma gründen Sie am besten über http://www.startups.ch; dann erhalten Sie auch die notwendige Beratung und es stimmt dann auch ganz sicher.

  • Guten Tag
    Mein Verein plant im 2011 ein Hornusserfest zu organisieren (einmalig).
    Werden wir mit einem Umsatz von beispielsweise Fr. 200′000.- Mehrwertsteuerpflichtig, und wie müssen wir vorgehen?
    Gibt es irgendwo Vorlagen oder Beispiele von einer Abrechnung?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüssen

    By Andreas Schär on Sep 30, 2009 21:14
  • Spezialfälle wie der vorliegende Fall klärt man am besten mit der Juristischen Abteilung der ESTV (Sektion Mehrwertsteuer) in Bern /Tel. 031 322 21 11).

  • Guten Tag,
    Zusammen mit einer Freundin möchte ich ein kleines Verkaufsgeschäft für Deko-Artikel eröffnen. Wir stehen kurz vor dem Vertragsabschluss für ein Mietlokal. Im ersten Halbjahr rechnen wir mit kleineren Investitionen für das Lokal und Grundausrüstung (max. CHF 10′000). Die monatlichen Wareneinkäufe sollten zwischen 5′000 und 10′000 Franken liegen.

    Frage:
    benötigen wir für diesen kommerziellen Zweck die Gründung einer Gesellschaft (Kollektiv- oder GmbH), oder können wir das Geschäft als Privatpersonen führen?

    Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse -
    Cristina Züger

    By C. Züger on Nov 11, 2009 15:14
  • Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall mindestens eine Kollektivgesellschaft mit Eintrag ins Handelsregister (wenn nicht sogar eine GmbH). Sie werden nämlich immer wieder auf den Handelsregisterauszug angesprochen werden und wenn Sie diesen nicht vorweisen können, so werden Sie immer wieder auf Schwierigkeiten stossen. Zudem müssen Sie Ihr “Unternehmen” auch bei der AHV anmelden (in Nebenerwerb). Wenn Sie die Kollektivgesellschaft über http://www.startups.ch gründen, erledigen wir gleich alles für Sie! Wenn das Geschäft läuft und sich gut entwickelt, können Sie später eine GmbH daraus machen.

  • Guten Tag

    Ich wollte noch einmal auf den AHV-Mindestbeitrag zuz sprechen kommen.
    Oben haben Sie erwähnt dass:
    Wenn Sie weniger als CHF 9′200 Gewinn machen müssen Sie nur einen Mindestbetrag von CHF 460 einzahlen. Dies sollten Sie auch wenn Sie Verlust machen um eine Beitragslücke zu vermeiden.
    Wenn Sie nebenbei noch arbeiten wird Ihnen dort natürlich der normale Arbeitnehmersatz vom Lohn abgezogen.

    Meine Frage:
    Wenn ich nebenbei noch angestellt bin und die 460 Fr. Mindestbeitrag somit schon erreiche, muss ich dann trotzdem noch 460 Fr. für meine Einzelfirma einzahlen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    J.Stucki

    By J.Stucki on Nov 20, 2009 14:49
  • Nein, in diesem Fall müssten Sie die CHF 460 nicht noch extra bezahlen (da Sie ja noch angestellt sind und der Arbeitgeber die AHV auf Ihren Lohn zahlt).

  • Nochmals eine Frage zur AHV und Mindstbeitrag:

    Muss ich den Mindestbeitrag auch dann nicht bezahlen, wenn ich im Jahr der Firmengründung (Bsp. Sept.09) bis August angestellt war und von Jan.-Aug. 09 über den Arbeitgeber schon mehr als den Mindestbeitrag von CHF 460.- eingezahlt habe? Von der AHV wurde mir eben eine Rechnung über CHF 460.- gestellt, obewohl ich ja in 2009 als unselbständig Erwerbender bereits mehr als den Mindestbetrage einbezahlt habe.

    Danke für die Antwort
    F. Gautschi

    By Fred Gautschi on Dez 18, 2009 16:04
  • Meines Erachtens müssen Sie in diesem Fall den AHV-Mindestbeitrag nicht noch einmal einzahlen. Am besten rufen Sie diesbezüglich direkt bei der zuständigen AHV Ausgleichskasse an um dies genau abzuklären.

  • Guten Tag

    Ich habe auch noch eine Frage zur Gründung einer Einzelunternehmung.

    Wenn ich eine Einzelunternehmung für den Nebenerwerb gründe (Umsatz ca. CHF 15000/Jahr), muss ich dann meinen Arbeitgeber informieren dass ich nebenbei Selbstständig bin (Nebenerwerb nicht konkurrierend mit meinem Arbeitgeber)?

    Falls ich den Arbeitgeber informieren muss und ich es trotzdem nicht tue, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit z.B. via AHV oder sonstiges herauszufinden das ich noch einen Nebenerwerb habe?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    mfg
    JT

    By Jonny T on Jan 14, 2010 15:22
  • Dies kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Normalerweise steht in einem Arbeitsvertrag geschrieben, dass bei einem allfälligen Nebenerwerb der Arbeitgeber im Vorfeld darüber informiert werden muss. Wenn Sie keine konkurrenzierende Tätigkeit ausüben und Ihre jetztige Arbeit nicht negativ darunter leidet sollten Sie nichts zu befürchten haben.

    Im Handelsregister eingetragenen Personen sind relativ einfach zu finden. Wenn Ihr Arbeiteber also möchte, dann wird er es wohl herausfinden.

  • Guten Tag, ich bin zur Zeit Arbeitslos und kann die Taggelder schlimmstenfalls noch bis Ende 2010 beziehen. Nun möchte ich ein Unternehmen aufgleisen das in der Finanzbranche (als Nichenservice) tätig sein wird.

    Ich möchte dies Langsam angehen, quasi als 2. Standbein, falls ich 2010 keine Stelle finden sollte. Sozusaben als Unternehmen ohne Aktivität (vorerst) das ich dann Kunden vorstellen kann. Nun habe ich aber Angst mit Eintrag im HR und AHV meinen Status als Arbeitsloser und somit die Taggelder , zu verlieren. Ist dem so ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    AM

    By Alex on Jan 31, 2010 21:29
  • Ja, wenn Sie eine Einzelfirma besitzen haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengelder!

    Haben Sie aber gewusst, dass das RAV Arbeitslose auf dem Weg in die Selbständigkeit utnerstützt? Lesen Sie dazu bitte unseren Blogbeitrag.

  • Guten Tag,
    bei der Gründung einer Einzelfirma muss man in der Firmenbezeichnung den Namen aufführen. Kann man die Französische Version vom Nachnamen verwenden oder muss es die gleiche, in dem Fall die deutsche Schreibweise sein, so wie im Pass?
    Liebe Grüsse
    Monika

    By Monika on Feb 9, 2010 19:04
  • Nein, der Nachname muss so aufgeführt werden wie er in Ihrem Pass steht. Sie können lediglich den ganzen Namen mit Gross- bzw. Kleinbuchstaben schreiben. Ansonsten muss er mit dem offiziellen Dokument übereinstimmen.

    Bei einer Gründung über STARTUPS.CH werden wir Ihren Firmennamen überprüfen und bei Bedarf Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

  • Guten Tag

    Ich würde gerne eine Einzelfirma gründen und habe eine Frage bzgl. ALV. Sie schreiben, mit einer Einzelfirma erlischt der Anspruch auf ALV. Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich als Selbständiger ALV-Beiträge einzahle und mich somit schütze? Was passiert, wenn das Geschäft schlecht läuft und die Firma aufgegeben werden muss?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Freundliche Grüsse,
    Omar Ibrahim

    By Omar Ibrahim on Feb 28, 2010 14:07
  • Guten Tag!

    Ich möchte gerne meine Geschäftstätigket (Einzelfirma) in eine GmbH überführen. Da die EF bis dato aber noch nicht im HR eingetragen ist frage ich mich, ob man nicht auf eine Umgründung mit Revisionsbericht etc. verzichten kann. Ist es in diesem Fall möglich, eine neue GmbH zu gründen und die Geschäftstäigkeit der Einzelfirma einfach zu beenden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüssen

    Andreas Koch

    By Andreas Koch on Mrz 2, 2010 14:49
  • Guten Tag Herr Koch

    Ja, das ist kein Problem. Es ist nur wichtig, dass die GmbH keine Vermögensgegenstände der Einzelfirma oder von Ihnen Privat abkauft. Dies würde gegen die Stampa-Erklärung verstossen, welche Sie im Gründungsprozess unterzeichnen müssen. Am besten Setzen Sie Ihre GmbH Gründung auf und sobald diese offiziell gegründet ist machen Sie bei der Einzelfirma einen Zwischenabschluss und “löschen” diese.

    Ihre GmbH – Gründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.

  • Sehr geehrter Herr Ibrahim

    Nein, Sie können sich auch nicht freiwillig der ALV unterstellen und haben somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder, falls Ihr Geschäft nicht gut läuft. Dies ist vor allem auf die Eigenverantwortung zurück zu führen. Bitte verlgeichen sie auch unseren früheren Blogbeitrag.

    Ihre Einzelfirma gründen Sie am besten bei STARTUPS.CH. Wir stehen Ihnen gerne vor, während und nach der Gründung zur Verfügung.

  • Guten Tag
    ich bin mehrfach teilzeitbeschäftigt im Angestelltenverhältnis. Nun bin ich daran bei einer Pensionskasse die berufliche Vorsorge einzuricten.
    Ebenfalls bin ich Kursleiterin in der Erwachsenenbildung und arbeite oft auf eigene Rechnung. Da das jährliche Einkommen dieses Jahr bei ca. 5000.- Fr. liegen wird, ist es AHV pflichtig.und ich kann es auch in die Pensionskasse integrieren.
    Was macht Sinn? Soll ich einfach die AHV abrechnen oder muss ich dazu eine Einzelfirma gründen?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
    Cristina Wüthrich

    By Cristina Wüthrich on Mrz 9, 2010 18:41

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