Einzelfirma: Ab wann muss ein Handelsregistereintrag und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (AHV) erfolgen?
Eine Einzelfirma ist ab einem Umsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister einzutragen und Inhaber müssen sich grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei zuständigen Ausgleichskasse anmelden.
Freiwilliger Eintrag einer Einzelfirma ins Handelsregister
Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister erst ab einem Umsatz von 100’000 Franken obligatorisch ist, empfiehlt sich ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug kann von Behörden, Lieferanten und Kunden verlangt werden (beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Leasingverträgen etc.). Gegenüber den Kunden zeugt der Handelsregistereintrag ausserdem von Seriosität. Fehlt ein Eintrag im Handelsregister, so kann dies eventuelle Zweifel wecken und gibt Auskunft über die Umsätze der Einzelfirma. Zudem ist der Eintrag ins Handelsregister ein Nachweis für die Existenz einer Firma in der Schweiz.
Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde
Grundsätzlich müssen sich Inhaber von Einzelfirmen bei der AHV anmelden, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Bei geringem Einkommen (weniger als 9’800 Franken pro Jahr) muss der Mindestbetrag von 514 Franken entrichtet werden.
Wird die selbständige Erwerbstätigkeit jedoch lediglich als Nebentätigkeit ausgeübt, ist eine Anmeldung nicht zwingend, sofern das Einkommen weniger als 2’300 Franken pro Jahr beträgt. Sobald diese Grenze überstiegen wird, muss wiederum eine Anmeldung erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog:
- Allgemeiner rechtlicher Überblick über die Einzelfirma
- Sozialversicherungen und Einzelfirma
- Steuern inkl. Mehrwertsteuer bei der Einzelfirma
Hallo, ich führe meine einzelfirma, bin tätig im bereich renovierungen, finde selbst kunden, kaufe selbst material, mit meinen werkzeugen erledige alles.,
Suva möchte mich nicht als Selbstständiger anerkennen.
sie sagen dass ich zu wenig Pinsel habe, Hammer usw.
Bitte sie um Hilfe
willi klik
Ich möchte noch etwas sagen.
Ich bin Pole und evtl das ist Grund für SUVA.
Oder?
Wer könnte mir Tips geben wie dieses Problem für mich lösen.
Gruss
w klik
Auf Grund ihrer knappen Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie bei der
SUVA einen Fragebogen inkl. Dokumentation eingereicht haben um abzuklären zu lassen, ob sie als selbständigerwerbend gelten. Die SUVA scheint nicht dieser Meinung zu sein. Da kann ich
ihnen nun leider nicht weiterhelfen, diesbezüglich fragen Sie am besten bei der SUVA
direkt nach und erläutern ihr Anliegen.
Guten Tag
Ich möchte gerne Selbständig arbeiten,also eine Einzelfirma eröffnen.Muss ich jetzt eine Eintragung ins Handelregister durchführen oder erst ab einem Jahresumsatz von 100´000.-? Was und wo muss ich weiteres vorangehen?danke
Wie oben beschrieben sind Sie erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 verpflichtet, sich in das Handelsregister (HR) einzutragen. Aus Gründen der Seriosität und Praktikabilität empfehlen wir aber einen Eintrag bereits ab einem Umsatz von CHF 10’000; man erhält dadurch erfahrungsgemäss eine grössere Beachtung und wirkt solider. Unternehmen ohne Eintrag werden oft als unseriös betrachtet.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten können Sie das gerne bei uns. Unter http://www.startups.ch können Sie einfach und direkt eine Offerte erstellen und Ihr Unternehmen sogleich Gründen. Ein Beratungsgespräch ist inbegriffen.
Guten Tag. Habe mir alles durchgelesen und mir sind nur noch 2 fragen offen.
Ich wäre intressiert an einer Einzelfirma im elektrobereich und folgendes ist mir unklar
1.) AHV beiträge : Wieviel wäre das im jahr bei einem umsatz von ca 30000 Sfr. wird es %tentual berechnet oder ist es eine pauschale die man als einzelfirma zahlen muss ?
2.) Da ich als Einzelfirma mit meinem privaten vermögen hafte falls etwas passiert oder ein schaden entsteht wollte ich fragen ob man sich davor irgendwie schützen kann.
mfg Daniel S
Guten Tag
Gerne beantworte ich kurz ihre Fragen:
a.) Die AHV-Beiträge bemessen sich in % vom Gewinn ihrer Einzelfirma. Der Beitragssatz für AHV, IV und EO zusammen beträgt 9.5%. Der Umsatz spielt keine Rolle! Wenn Sie weniger als CHF 54’000 Gewinn erwirtschaften gelten reduzierte Sätze. Je nach Ausgleichskasse (kantonal) kommen zusätzlich noch Verwaltungskostenbeiträge dazu.
b.) Die persönliche Haftung können Sie nicht verhindern. Sie können sich jedoch absichern indem Sie sich gegen gewisse Schadensfälle versichern. Ansonsten bleibt nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH).
freundliche Grüsse
Danke für die Antwort.
Frage b) = absolut beantwortet
bei a) gibt es mir noch rätsel auf
Angenommen ich verdiene garnichts in dem jahr und muss normal arbeiten gehn. was bezahle ich dann ? nichts ? oder eine pauschale von ?
mfg Daniel S
Guten Tag
Wie erwähnt gilt bei einem Gewinn der Einzelfirma (=ihr Lohn) von weniger als CHF 54’000 ein reduzierter Satz der immer weiter sinkt je weniger Gewinn Sie mit ihrer Einzelfirma machen. Wenn Ihre Einzelfirma beispielsweise einen Gewinn zwischen CHF 43’300 und 45’600 macht gilt nur noch ein Satz von 7.5%. Bei einem Gewinn zwischen 29’500 und 31’800 ein Satz von 5.9. Und so weiter. Wenn Sie weniger als CHF 9’200 Gewinn machen müssen Sie nur einen Mindestbetrag von CHF 460 einzahlen. Dies sollten Sie auch wenn Sie Verlust machen um eine Beitragslücke zu vermeiden.
Wenn Sie nebenbei noch arbeiten wird Ihnen dort natürlich der normale Arbeitnehmersatz vom Lohn abgezogen.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Ansonsten beraten wir Sie natürlich gerne bei der Gründung ihrer Einzelfirma. Eine Offerte können Sie direkt auf unserer Homepage ausrechnen.
freundliche Grüsse
Ich möchte eine Geschäftsidee mit einem Onlineshop im Nebenerwerb aufbauen.
Um günstig an die Waren zu kommen, verlangen die Lieferanten eine Firmenexistenz.
Den Umsatz für das erste Jahr schätze ich max. auf Fr. 2000.-.
Deshalb beabsichtige ich bei 100% Festanstellung im Nebenerwerb eine Einzelfirma zu gründen.
Diesbezüglich habe ich noch ein paar offene Fragen (trotz intensiver Onlinerecherge) :
– Selbstständigkeit AHV (was ich nicht sein werde):
Die AHV verlangt Kopien von Rechnungen, Offerten etc.
Vor der Firmengründung kann ich diese Dokumente nicht beschaffen, da ich ja dazu erst die Firma gründen muss. Wie soll ich vorgehen?
Wenn der Bescheid kommt, dass ich nicht selbstständig bin, kann ich trotzdem die Einzelfirma gründen?
– HR-Eintrag
Da ich ein Handelsbetrieb gründen möchte ist mir nicht klar, ob ich als Einzelfirma Handelsregisterpflichtig bin bei einem Umsatz von ca. Fr. 2000.-.
Was für ein Dokument erhalte ich als Beweis der Firmengründung, falls ich keinen HR Eintrag machen lasse.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
In Ihrem Fall empfehle ich folgende Vorgehensweise:
AHV: Anmeldung als Selbständig “im Nebenerwerb”; dann sollte es keine Probleme geben.
HR-Eintrag: als Beweis für den Eintrag ins Handelsregister erhalten Sie den Handelsregisterauszug mit Ihrer Firmennummer
Die Einzelfirma gründen Sie am besten über http://www.startups.ch; dann erhalten Sie auch die notwendige Beratung und es stimmt dann auch ganz sicher.
Guten Tag
Mein Verein plant im 2011 ein Hornusserfest zu organisieren (einmalig).
Werden wir mit einem Umsatz von beispielsweise Fr. 200’000.- Mehrwertsteuerpflichtig, und wie müssen wir vorgehen?
Gibt es irgendwo Vorlagen oder Beispiele von einer Abrechnung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüssen
Spezialfälle wie der vorliegende Fall klärt man am besten mit der Juristischen Abteilung der ESTV (Sektion Mehrwertsteuer) in Bern /Tel. 031 322 21 11).
Guten Tag,
Zusammen mit einer Freundin möchte ich ein kleines Verkaufsgeschäft für Deko-Artikel eröffnen. Wir stehen kurz vor dem Vertragsabschluss für ein Mietlokal. Im ersten Halbjahr rechnen wir mit kleineren Investitionen für das Lokal und Grundausrüstung (max. CHF 10’000). Die monatlichen Wareneinkäufe sollten zwischen 5’000 und 10’000 Franken liegen.
Frage:
benötigen wir für diesen kommerziellen Zweck die Gründung einer Gesellschaft (Kollektiv- oder GmbH), oder können wir das Geschäft als Privatpersonen führen?
Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse –
Cristina Züger
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall mindestens eine Kollektivgesellschaft mit Eintrag ins Handelsregister (wenn nicht sogar eine GmbH). Sie werden nämlich immer wieder auf den Handelsregisterauszug angesprochen werden und wenn Sie diesen nicht vorweisen können, so werden Sie immer wieder auf Schwierigkeiten stossen. Zudem müssen Sie Ihr “Unternehmen” auch bei der AHV anmelden (in Nebenerwerb). Wenn Sie die Kollektivgesellschaft über http://www.startups.ch gründen, erledigen wir gleich alles für Sie! Wenn das Geschäft läuft und sich gut entwickelt, können Sie später eine GmbH daraus machen.
Guten Tag
Ich wollte noch einmal auf den AHV-Mindestbeitrag zuz sprechen kommen.
Oben haben Sie erwähnt dass:
Wenn Sie weniger als CHF 9′200 Gewinn machen müssen Sie nur einen Mindestbetrag von CHF 460 einzahlen. Dies sollten Sie auch wenn Sie Verlust machen um eine Beitragslücke zu vermeiden.
Wenn Sie nebenbei noch arbeiten wird Ihnen dort natürlich der normale Arbeitnehmersatz vom Lohn abgezogen.
Meine Frage:
Wenn ich nebenbei noch angestellt bin und die 460 Fr. Mindestbeitrag somit schon erreiche, muss ich dann trotzdem noch 460 Fr. für meine Einzelfirma einzahlen?
Vielen Dank für eine Antwort
J.Stucki
Nein, in diesem Fall müssten Sie die CHF 460 nicht noch extra bezahlen (da Sie ja noch angestellt sind und der Arbeitgeber die AHV auf Ihren Lohn zahlt).
Nochmals eine Frage zur AHV und Mindstbeitrag:
Muss ich den Mindestbeitrag auch dann nicht bezahlen, wenn ich im Jahr der Firmengründung (Bsp. Sept.09) bis August angestellt war und von Jan.-Aug. 09 über den Arbeitgeber schon mehr als den Mindestbeitrag von CHF 460.- eingezahlt habe? Von der AHV wurde mir eben eine Rechnung über CHF 460.- gestellt, obewohl ich ja in 2009 als unselbständig Erwerbender bereits mehr als den Mindestbetrage einbezahlt habe.
Danke für die Antwort
F. Gautschi
Meines Erachtens müssen Sie in diesem Fall den AHV-Mindestbeitrag nicht noch einmal einzahlen. Am besten rufen Sie diesbezüglich direkt bei der zuständigen AHV Ausgleichskasse an um dies genau abzuklären.
Guten Tag
Ich habe auch noch eine Frage zur Gründung einer Einzelunternehmung.
Wenn ich eine Einzelunternehmung für den Nebenerwerb gründe (Umsatz ca. CHF 15000/Jahr), muss ich dann meinen Arbeitgeber informieren dass ich nebenbei Selbstständig bin (Nebenerwerb nicht konkurrierend mit meinem Arbeitgeber)?
Falls ich den Arbeitgeber informieren muss und ich es trotzdem nicht tue, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit z.B. via AHV oder sonstiges herauszufinden das ich noch einen Nebenerwerb habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
mfg
JT
Dies kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Normalerweise steht in einem Arbeitsvertrag geschrieben, dass bei einem allfälligen Nebenerwerb der Arbeitgeber im Vorfeld darüber informiert werden muss. Wenn Sie keine konkurrenzierende Tätigkeit ausüben und Ihre jetztige Arbeit nicht negativ darunter leidet sollten Sie nichts zu befürchten haben.
Im Handelsregister eingetragenen Personen sind relativ einfach zu finden. Wenn Ihr Arbeiteber also möchte, dann wird er es wohl herausfinden.
Guten Tag, ich bin zur Zeit Arbeitslos und kann die Taggelder schlimmstenfalls noch bis Ende 2010 beziehen. Nun möchte ich ein Unternehmen aufgleisen das in der Finanzbranche (als Nichenservice) tätig sein wird.
Ich möchte dies Langsam angehen, quasi als 2. Standbein, falls ich 2010 keine Stelle finden sollte. Sozusaben als Unternehmen ohne Aktivität (vorerst) das ich dann Kunden vorstellen kann. Nun habe ich aber Angst mit Eintrag im HR und AHV meinen Status als Arbeitsloser und somit die Taggelder , zu verlieren. Ist dem so ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
AM
Ja, wenn Sie eine Einzelfirma besitzen haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengelder!
Haben Sie aber gewusst, dass das RAV Arbeitslose auf dem Weg in die Selbständigkeit utnerstützt? Lesen Sie dazu bitte unseren Blogbeitrag.
Guten Tag,
bei der Gründung einer Einzelfirma muss man in der Firmenbezeichnung den Namen aufführen. Kann man die Französische Version vom Nachnamen verwenden oder muss es die gleiche, in dem Fall die deutsche Schreibweise sein, so wie im Pass?
Liebe Grüsse
Monika
Nein, der Nachname muss so aufgeführt werden wie er in Ihrem Pass steht. Sie können lediglich den ganzen Namen mit Gross- bzw. Kleinbuchstaben schreiben. Ansonsten muss er mit dem offiziellen Dokument übereinstimmen.
Bei einer Gründung über STARTUPS.CH werden wir Ihren Firmennamen überprüfen und bei Bedarf Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
Guten Tag
Ich würde gerne eine Einzelfirma gründen und habe eine Frage bzgl. ALV. Sie schreiben, mit einer Einzelfirma erlischt der Anspruch auf ALV. Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich als Selbständiger ALV-Beiträge einzahle und mich somit schütze? Was passiert, wenn das Geschäft schlecht läuft und die Firma aufgegeben werden muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüsse,
Omar Ibrahim
Sehr geehrter Herr Ibrahim
Nein, Sie können sich auch nicht freiwillig der ALV unterstellen und haben somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder, falls Ihr Geschäft nicht gut läuft. Dies ist vor allem auf die Eigenverantwortung zurück zu führen. Bitte verlgeichen sie auch unseren früheren Blogbeitrag.
Ihre Einzelfirma gründen Sie am besten bei STARTUPS.CH. Wir stehen Ihnen gerne vor, während und nach der Gründung zur Verfügung.
Guten Tag!
Ich möchte gerne meine Geschäftstätigket (Einzelfirma) in eine GmbH überführen. Da die EF bis dato aber noch nicht im HR eingetragen ist frage ich mich, ob man nicht auf eine Umgründung mit Revisionsbericht etc. verzichten kann. Ist es in diesem Fall möglich, eine neue GmbH zu gründen und die Geschäftstäigkeit der Einzelfirma einfach zu beenden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Koch
Guten Tag Herr Koch
Ja, das ist kein Problem. Es ist nur wichtig, dass die GmbH keine Vermögensgegenstände der Einzelfirma oder von Ihnen Privat abkauft. Dies würde gegen die Stampa-Erklärung verstossen, welche Sie im Gründungsprozess unterzeichnen müssen. Am besten Setzen Sie Ihre GmbH Gründung auf und sobald diese offiziell gegründet ist machen Sie bei der Einzelfirma einen Zwischenabschluss und “löschen” diese.
Ihre GmbH – Gründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
Guten Tag
ich bin mehrfach teilzeitbeschäftigt im Angestelltenverhältnis. Nun bin ich daran bei einer Pensionskasse die berufliche Vorsorge einzuricten.
Ebenfalls bin ich Kursleiterin in der Erwachsenenbildung und arbeite oft auf eigene Rechnung. Da das jährliche Einkommen dieses Jahr bei ca. 5000.- Fr. liegen wird, ist es AHV pflichtig.und ich kann es auch in die Pensionskasse integrieren.
Was macht Sinn? Soll ich einfach die AHV abrechnen oder muss ich dazu eine Einzelfirma gründen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Cristina Wüthrich
Sehr geehrte Frau Wüthrich
Für die AHV-Abrechnung müssen Sie nicht im Handelsregister eingetragen sein, Sie können den Fragebogen auch ohne Handelsregistereintrag einreichen. Wir raten aber trotzdem einen Handelsregistereintrag zu machen, da Ihnen dadurch geschäftlich betrachtet mehr Optionen offen stehen als wenn Sie ohne Eintrag tätig sind.
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
Guten Abend.
Ich habe große fragen. Ich will eine Einzelfirma übernehmen,
bin erst 18 jahre alt.
Branche: Autoreparaturen.
Da ich keine Ausbildung gemacht habe, aber längere zeit auf dem fach arbeitete, und die Arbeit professionell im griff habe, will ich trotz keine Fehler dabei machen. Was kommt auf mich zu?
-Der betrieb ist voll ausgestattet. (1A)
-Kundschafft vorhanden.
-Betrieb ist in Familienbesitz und hilf meinem ex AG aus.
Bin voll im Stress.
Gruß luky
Da bei Ihnen sehr viele Fragen offen sind schlage ich Ihnen vor in ein Beratungsgespräch bei STARTUPS.CH zu kommen. Sie können aber auch gerne vorab mit mir telefonisch Kontakt aufnehmen.
Ansonsten gehen Sie am besten auf unsere homepage und suchen sich unter Kontakt die Vertretung von STARTUPS.CH aus, welche Ihnen am nächsten liegt.
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich Kollektivgesellschaft: Wir haben dieses Jahr bei Startups eine Kollektivgesellschaft gegründet. Nun leider wird die Firma nicht betrieben da es einige Vertragsprobleme gab.
Wenn wir die Firma nicht verwenden, kostet diese uns etwas im Unterhalt(AHV, ALV etc.)?
Oder ist nach den Gründungskosten alles bezahlt?
Besten Dank für Ihre Antworten
Sehr geehrter Herr Gut
Die Sozialabgaben bezahlen Sie nur auf dem erzielten Gewinn. D.h. wenn Sie keinen Gewinn machen, dann haben Sie auch keine Sozialabgaben bzw. Steuern zu bezahlen. Denken Sie bitte aber daran, dass Sie diese Abgaben jeweils im Voraus bezahlen. Somit werden Sie für das erste “stillgelegte” Jahr doch Zahlungen machen müssen. Dieses Geld kriegen Sie Ende Jahr dann aber wieder zurück, wenn tatsächlich abgerechnet wird.
Guten Tag,
ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen, doch es gibt ein paar Probleme. Ich selbst bin noch nicht 18 Jahre alt.
Ich habe gehört, dass man in Deutschland irgendwie auch ohne Volljährigkeit eine Einzelfirma gründen kann. Geht so etwas in der Schweiz auch?
Zur Firma (bis jetzt noch Projekt):
Branche: Internet Service Provider
Beschreibung: Ich und ein paar Kollegen verkaufen / vermieten sogenannte virtuelle Server (vServer). Wir haben schon um die 50+ Kunden und möchten deshalb eine Einzelfirma daraus machen.
Ist das überhaupt möglich?
Freundliche Grüsse
Angelo
Guten Tag!
Ich möchte eine Einzelfirma gründen und habe auch schon eine Idee für den Firmennamen. Möchte aber im Logo nicht meinen Namen erwähnen. Ist das möglich? Konkret:
Logo:
süss & sanft
bodysugaring (by shaba)
Korrespondenzen:
süss & sanft
bodysugaring
m. meyer
(geschäftssitz adresse)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Freundliche Grüsse
M. Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer
In der Logogestaltung sind Sie frei. Wichtig ist nur, dass Sie überall wo Sie offiziell auftreten (Rechnungen, Kontaktangaben,….) mit dem eingetragenen Gesellschaftsnamen auftreten. Also mit dem Familiennamen.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.
Hallo
Ich will eine Einzelfirma gründen. Muss ich mich vor der Aufnahme der Arbeit bei der AHV melden oder kann ich dies auch 2 Monate später tun? Hätte nämlich in den nächsten Tagen ein paar Aufträge die ich gerne annehmen würde.
Freundliche Grüsse
PD
Die Anmeldung an die SVA können Sie nach dem Eintrag im Handelsregister machen. Bei der Anmeldung werden Sie der SVA eine Gewinnprognose für das ganze Jahr abgeben müssen. Da können Sie dann die bereits erwirtschafteten Gewinne miteinberechnen.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.
Guten Tag
Seit etwa 4 Jahren betreibe ich Fotografie als Nebenerwerb. Bis jetzt hatte ich einen negativen Gewinn (d.h. Verlust, da diverse Anschaffungen,..etc.). Dementsprechend habe ich mich bei der AHV und Co. nicht angemeldet (Steuertechnisch wurde alles sauber deklariert und gemäss Steueramt sei eine Anmeldung deswegen nicht notwendig gewesen). Dieses Jahr – so schaut es aus – werde ich in die Gewinnzone >2’000CHF kommen. Wie, wo und was muss ich nun anmelden (nebst dem Steueramt natürlich)?
Sehr geehrter Hwerr Vollmar
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie eine Einzelfunternehmung für Ihren Nebenerwerb gründen möchten um etwas professioneller auftreten zu können? Hier würden wir Ihnen gerne behilflich sein. Ansonsten müssten Sie sich nur noch bei der SVA anmelden.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.
Geehrtes Team,
Da ich eine Einzelfirma-Süssigkeitengeschäft auf die Beine stellen möchte, möchte ich Sie fragen ob als Gründer und Verkäufer eine abgeschlossene Lehre als Konditor oder Bäcker haben muss?
Ich produziere keine Ware. Alles wird auswärts eingekauft und den Kunden verkauft. Also handelt es sich um Fertigprodukte.
Ich denke nicht das ich sowas brauche, will aber auf Nummer sicher gehen.
Besten Dank und grosses Lob
Candy
Nein, meiner Ansicht nach benötigen Sie hierfür keine spezielle Lehre da Sie ja nicht selber etwas produzieren.
Sehr geehrtes startups.ch-Team
Ich habe vor einen Webshop zu eröffnen. Existieren Schweizer Normen, die Anforderungen an einen solchen stellen (Angabe von Name und Adresse der Einzelunternehmung auf der Webpage etc.)?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüsse
Christoph
Mir ist diesbezüglich nichts bekannt. Ich denke aber die Angaben des Geschäftes (Kontakt: Firmennamen) sollten enthalten sein.
Guten Tag
Ich bin seit einem Jahr in der Schweiz abgemeldet arbeite jedoch als Web-Designer fuer meine ‘Firma’ von diversen Laendern aus.
Kann ich mein Business als eine Einzelfirma in der Schweiz anmelden auch wenn ich nicht dort angemeldet oder physikalisch vor Ort bin?
Wie sieht das mit der AHV, IV und EO aus? Diese sind ja obligatorisch.
Ich bin schweizer Staatsbuerger.
Mit freundlichen Gruessen
Thomas
Wenn Sie in der Schweiz eine Einzelfirma führen möchten, dann benötigen Sie mindestens einen Gesellschaftssitz in der Schweiz. Ihr Wohnsitz muss nicht in der Schweiz liegen. Sie müssen sich dann aber bei der Ausgleichskasse wieder anmelden.
Guten Tag
Ich bin seit 6 Jahren selbständig und möcht mich nun wieder 100% anstellen lassen, was hat das für die sozialversicherungen für auswirkung? muss in die pk ( wurde bei der selbst. ausgezahlt ) einzahlen einen grösseren Betrag?
Freundliche Grüsse
Meines Erachtens müssen Sie das vorbezogene PK-Geld nicht wieder einzahlen. Sie werden ganz “normal” als Arbeitnehmerin wieder in die Sozialversicherung einzahlen. Am besten nehmen Sie direkt mit der Ausgleichskass Kontakt auf. Dort wird man Ihnen genaue Auskünfte über Ihre Möglichkeiten geben können.
Guten Tag
Habe eine Einzelfirma gegründet. Muss nun auf meine Werbetafel oder sonstige Werbeprodukte genau der Name der Firma stehen oder kann ich z.B. mein Familienname weglasse. Die gleiche Frage habe ich auch für meine Homepage. Es ist nicht so, dass ich mein name nicht aufschreiben möchte aber es wird alles sehr Lang und irgendwie unübersichtlich.
Freundliche Grüsse
Bei der Logo-Gestaltung sind Sie ziemlich frei. Wichtig ist aber, dass Sie auf allen offiziellen Dokumenten mit dem ganzen Firmennamen auftreten. Zudem müssen Sie auf der Homepage beim Kontakt ebenfalls korrekt erscheinen.
Guten Tag
ich bin Arbeitnehmer in einem Betrieb, also normal angestellt. Zusätzlich betreibe ich seit Jahren eine Einzelfirma (nicht im HR eingetragen), selbständig anerkannt und rechne AHV ab. Meine Frau arbeitet nun auch wieder als Angestellte zu 40%. Nun möchte ich in meiner Buchhaltung bzw. in der Steuererklärung das versteuerbare Gesamtergebnis splitten. Das heisst, dass ich meiner Frau in der Steuererklärung (da sie im Betrieb mithilft!) unter selbständiger Nebenerwerb einen Betrag von Fr. 1’800.00 aufschreibe und auf meiner Position den Rest. Dadurch wäre der Teil von Fr. 1’800.00 grundsätzlich nicht AHV-pflichtig.
Geht das oder habe ich da was übersehen?
Wichtig: Wir treten auf unserer Homepage und auf Briefformularen immer zu zweit auf, sie hilft auch im Betrieb vorwiegend in der Administration mit.
Ich find’s genial, dass man hier die Möglichkeit für solche Fragen hat, diese kann mir nämlich niemand beantworten ;-(
Liebe Grüsse
Die Tätigkeit Ihrer Frau gilt nicht als selbständiger Nebenerwerb, da sie u.a. nicht auf eigenes Risiko arbeitet. D.h. sie arbeitet vielmehr für Ihre Einzelfirma. Es besteht ein Angestelltenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Frau in Bezug auf das Erwerbseinkommen Ihrer Frau. Ihre Frau kann das von Ihnen an sie ausbezahlte Erwerbseinkommen in der Steuererklärung nur als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit deklarieren. Das Einkommen Ihrer Frau ist AHV-pflichtig.
Guten Tag
Ich beabsichtige anfangs nächstes Jahr eine Einzelfirma zu gründen.
Dabei möchte ich einen Partner aus der EU8 als evtl. Prokurist zu Hilfe ziehen.
Wie ich mich schlau gemacht habe, benötigt es nach dem 1. Mai 2011 keine Arbeitsbewilligung mehr.
Wie sieht es aber bis dahin aus??
Falls ich seine Hilfe früher benötige, müsste ich mich um eine Arbeitsbewilligung bemühen?
Ich freue mich auf eine baldige Antowrt.
Sehr geehrte Frau Berthold
Es braucht zumindest eine Aufenthaltsbewilligung. Weitere Informationene kann Ihnen das Migrationsamt Ihres Wohnsitz-Kantons erteilen.
Freundliche Grüsse
Ich bin in Anstellung und habe hobbymässig nebenbei einen Laden wo ich Freunden die Haare schneide. Die Einnahmen decken die Miete für den Laden und die Gerätschaften. Da ich in Anstellung bin und dies ja Hobbymässig betreibe frage ich mich nun ob ich dazu eine Einzelfirma gründen muss oder irgendwo eintragen? Wie ist hier korrekt vorzugehen?
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 sind Sie verpflichtet, Ihre Einzelunternehmung ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bei tieferem Umsatz ist ein Eintrag nicht zwingend, jedoch zu empfehlen, da Sie sonst nicht wirklich auf dem Markt existieren.
Sofern Ihr Betrieb auch von den Steuerbehörden als Hobby angesehen wird, können Sie die geschäftsmässig begründeten Kosten nicht von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Vom Mai 2010 bis November 2010 war ich im Handelsregister als Einzelunternehmer registriert. Vom Juli 2010 bis November 2010 wurde meine Selbstständigkeit durch Arbeitslosenkasse unterstutz worden, d.h. ich habe in diesem Period Arbeitslosenentschädigung bekommen und meine Selbstständigkeit geplant. Der Gewin liegt unter 10 000.- CHF. Von der AHV habe ich bereits 2 Rechnungen je 200.- CHF bezahlt. Werden meine AHV Beiträge von Arbeitslosenentschädigung berucksichtig? Und zweite Frage, wie siecht es mit der Steuer aus? Muss ich mich an einem Buchhalter wenden oder kann ich einfach meine Unterlagen selber an Steuerbehorde senden. Es handelt es sich um einen geringen Gewin.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Stevanovic
Als Inhaber einer Einzelfirma zahlt man keine Beiträge an die ALV und hat somit auch keine Unterstützung zugute, falls man “arbeitslos” wird. Ob Sie einen Buchhalter beiziehen möchten oder nicht, ist Ihr Entscheid.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich bin jetzt total erfreut, habe ich diese Seite gefunden. Vielen Dank hierfür!
Eine ähnliche wie mein Frage war oben schon (Helene Müller), nur bin ich mir nich 100%, ob bei mir jetzt nur eine Meldung bei der AHV reichen würde oder ob ich sonst noch was machen müsste.
Ich möchte einen Online-Shop bei Dawanda.de eröffnen (Plattform, auf der Kreative gratis einen Shop eröffnen können. Für das Einstellen von Produkten wird dann ein kleiner Beitrag verlangt). Ich möchte gar nicht viel verkaufen – da ich 80%berufstätig bin und Kinder habe – sondern einfach irgendwo meine Sachen anbieten, die ich hobbymässig gemacht habe und die ich nicht verschenke. Umsatz wäre hier vielleicht 200 – 300.- pro Jahr.
Vielen Dank für ein Feedback
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Sofern Sie ihre Produkte nur hobbymässig anbieten, dürfte nicht einmal eine Meldung bei der AHV notwendig sein.
Freundliche Grüsse
ich möchte ab sommer selbstständig kurse (ss-yoga und babyschwimmen) anbieten. was muss ich beachten/machen? muss ich hierfür eine firma gründen? vielen dank für die auskunft!
Guten Tag
Rechtlich sind Sie nicht zu einer Firmengründung verpflichtet. Unter Umständen lohnt sich aber eine solche.
Was man dabei beachten muss etc. kann in diesem Kommentar nicht alles aufgezählt werden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen dafür ein persönliches Beratungsgespräch. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen Gmbh. Kann ich jetzt zusätzlich eine Einzelfirma gründen und mir dazu mein Säule 3a Konto ausbezahlen lassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Das geht nur, wenn die Einzelfirma im Haupterwerb geführt wird und die Ausgleichskasse dies anerkennt. Wenn man zusätzlich eine GmbH hat, wird es schwierig dies zu beweisen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich Arbeite 100% als Autolackierer .Jetzt möchte ich noch neben bei noch etwas verdien und habe eine Garage gefunden da ich als Nebenjob Arbeiten könnte .
Meine Frage were kann ich auch da einen HR eintrag vornehm oder nicht .
Wie kann ich das am besten Lösen.
Guten Tag
Ja, das sollte kein Problem sein. Am besten gründen Sie Ihre Einzelfirma, GmbH oder AG über STARTUPS.CH. Hier werden Sie vor, während und nach der Gründung professionell beraten. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
ich moechte eine Einzelfirma grunden und im Online handel taetig werden. Dies in 2 unterschiedlichen bereichen. Dazu habe ich bereits 2 Domain Namen reserviert.
Nun meine Frage:
Kannt ich meine Firma mit 2 unterschiedlichen Namen gruenden:
domain1.ch
mein Name
Adresse
und
domain2.ch
mein Name
Adresse
Wie waere so etwas mit einer Einzelfirma zu loesen?
Besten Dank.
C. S.
Eine Einzelfirma kann nur einen Firmennamen haben. Der Domainname muss mit dem Firmennamen nicht identisch sein. Bezüglich der Bildung des Firmennamens bei der Einzelfirma, vgl. Blog-Eintrag.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Wir haben vor einigen Monaten unser Plattenlegergeschäft eröffnet und wurden von der SUVA nur teilweise als selbstständig anerkannt, da wir nebst den eigenen Aufträgen teilweise noch im Unterakkord tätig sind.
Wie können wir nun die Arbeit im Unterakkord korrekt abrechnen? Ist es richtig, dass der “Arbeitgeber” eine Lohnabrechnung für unsere Dienste erstellen muss oder können wir ihm unsere ausgeführten Arbeiten normal in Rechnung stellen? Und braucht es hier noch gewisse Verträge (Arbeitsvertrag, Werkvertrag, …), die man erstellen sollte, damit dies alles korrekt abläuft?
Ist es richtig, dass wir erst komplett als selbstständig anerkannt werden von der SUVA, wenn wir mehr eigene Arbeiten als die Arbeiten im Unterakkord durchführen? Oder was braucht es, dass die SUVA uns komplett anerkennt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüsse
Sehr geehrte Frau Piller
Für die Arbeiten im Unterakkord müsste meines Erachtens der Arbeitgeber Sie normal anstellen und die Sozialabgaben über den Lohn abrechnen.
Am besten nehmen Sie direkt mit der SUVA Kontakt auf. Dort kann man Ihnen genau sagen, was Sie alles beachten müssen und was die Anforderungen in Ihrem Fall sind, damit Sie vollständig als selbständig anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Sehr geehrte Damen und Herren
ich bin Deutshebürger Frührenntner
meine Frage were kann ich Einzeleunternehmer oder GmbH
in der Schweiz Grunden
vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Kabashi
Guten Tag
Ja, Sie können eine Gesellschaft in der Schweiz gründen. Dazu benötigen Sie aber ein Schweizer Domizil sowie eine Person mit Schweizer Wohnsitz.
Am besten kontaktieren Sie uns per Telefon (0041 (0)52 269 30 80) um das Vorgehen kurz zu besprechen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Guten Tag STARTUPS-TEAM
Ich überlege mir in geraumer Zeit einen Dienstleistungsservice für ältere Menschen als Nebenerwerb (10-15 Std. / Woche) anzubieten. Nun ist meine Frage in welcher Frist man sich bei der AHV bzw. dem Handelsregister melden bzw. eintragen muss?
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Mfg Nadine Schafroth
Sehr geehrter Herr Regli,
ich plane die Gründung einer Einzelfirma um jeden Sonntag Kurierdienste durchführen zu können. Ich arbeite zu 100%, zahle somit alle Beiträge (AHV über 460, ALV) inkl. Quellsteuer, da ich Deutscher bin und bin komplett versichert. Nun möchte ich risikoarm Sonntags als Velokurier in meinem eigenen 1-Mann-Betrieb arbeiten.
Meine Fragen: Würde im Falle eines Unfalls die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber greifen? Würde diese selbständige Erwerbstätigkeit im Nebenverdienst Einfluss auf meine Quellsteuer nehmen?
Es ist mit geringem Umsatz weit unterhalb der 10´000 CHF Grenze zu rechnen, also sollten auch neben Gründungsgebühren (Kein HR-Eintrag vorgesehen) nur geringe Kosten anfallen, da meine 100% Stelle mit gutem Verdienst diese alle abdeckt, sehe ich das richtig?
Entsprechend Ihrer Expertise erwäge ich eine Gründung via StartUps um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, allerdings interessiert es mich, ob mein Vorhaben risikoarm zu realisieren ist.
Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Zeit, sich mit meiner Fragestellung auseinander zu setzen.
Freundliche Grüsse,
Andreas Kaschpe
Hallo Frau Schafroth
Sie müssten Sich sicher bis Ende Jahr bei der AHV anmelden, damit Sie dann per Ende Jahr mit der AHV abrechnen können und Ihren Gewinn der AHV melden können.
Gruss, M.Blasucci
Guten Tag, ich habe eine rechtliche Frage zu einer GmbH-Gründung (Sacheinlage).
Eine Einzelfirma soll in eine GmbH überführt werden. Die Einzelfirma hat einen Umsatz über 100’000, wurde bisher aber nicht im HR angemeldet. Kann die Gründung der GmbH mit Sacheinlage nicht vorgenommen werden, so lange die Einzelfirma nicht im HR eingetragen ist?
Danke für Ihre Bemühungen.
Guten Tag
Eine Sacheinlagegründung sollte trotzdem möglich sein. Die Nichteintragung ist handelsrechtswidrig, sofern Sie keinem freien Beruf nachgehen (Arzt, Anwalt etc.); ggf. wird Ihnen eine Ordnungsbusse auferlegt.
Freundliche Grüsse
Hallo Herr Kaschpe
Frage 1: Nein, das müssen Sie separat versichern (privat, nicht über Ihren Arbeitgeber)
Frage 2: Auf die Quellensteuer hat es einen Einfluss; auf den Verdienst im Nebenerwerb muss auch Quellensteuer bezahlt werden.
Frage 3: Wenn Sie keinen HR-Eintrag brauchen, dann kostet die ganze Gründung überhaupt nichts; sie müssen sich nur bei der Sozialversicherung als Selbständig im Nebenerwerb melden und dies auch dem Steueramt melden.
Frage 4: Dazu brauchen Sie startups.ch nicht; das können Sie alles selber machen! Überhaupt kein Problem.
Beste Grüsse
Guten Abend
Habe ich den oben beschriebenen Text richtig verstanden? Solange ich einen Gewinn von unter 2000CHF/Jahr erziele, muss ich mich nirgends (weder AHV noch Einträge sonst wo) registrieren lassen und kann ganz legal meine Aufträge bezahlt kriegen von den Klienten? Kann ich den Klienten eine Quittung ausstellen mit meinem “Firmennamen”? Obwohl ich nirgends registriert bin?
Danke für eine Antwort.
Guten Tag
Der Grenzbetrag des jährlichen Einkommens von Selbständigerwerbstätigen liegt momentan bei CHF 2’300 (Art. 19 AHVV). Wird dieser Betrag überschritten, müssen Sie sich bei der AHV anmelden. Ein HR-Eintrag ist ab einem Umsatz von CHF 100’000 notwendig. Eine Quittung dürfen Sie ausstellen mit Ihrem Namen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Darf ich AGB verwenden und auf meiner Homepage veröffentlichen, obwohl ich keine eingetragene Firma habe, da ich weniger als 2’300 CHF umsetze pro Jahr?
Was ist zu beachten?
Vielen Dank für die Antwort.
Cécile
Hallo Cécile
Ja, dies ist erlaubt. Was es zu beachten gilt, erfährst Du in unserem Blog-Eintrag: Link.
Freundliche Grüsse