Wie lege ich den Firmennamen meiner Kollektivgesellschaft fest?
Die Wahl eines geeigneten Firmennamens kann mitentscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens sein. Gewisse gesetzliche Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen.
Seit dem 1. Juli 2016 ist das neue Schweizer Firmenrecht in Kraft, das insbesondere für die Kollektivgesellschaft eine zentrale Neuerung mit sich brachte. So musste vor der Gesetzesrevision der Nachname mindestens eines Gesellschafters in der Firma enthalten sein. Diese als zu restriktiv angesehene Regelung ist mit der Revision gefallen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung (Art. 950 OR) kann der Firmenname bei der Kollektivgesellschaft nun frei gewählt werden.
Dies bedeutet, dass auch Kollektivgesellschaften eine Fantasiebezeichnung als Firmennamen führen können. Täuschende Firmenbezeichnungen sind indes nach wie vor unzulässig. So wäre die Firma „ABC Bäckerei KLG“ unzulässig, sofern die Kollektivgesellschaft in Tat und Wahrheit keine Bäckerei betreibt, sondern ein Malergeschäft führt.
Weiter ist darauf zu achten, dass der gewünschte Firmenname noch nicht vergeben ist. Die Eintragung identischer Firmen im Handelsregister ist nicht möglich. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei der bereits eingetragenen Firma um eine Kollektivgesellschaft, eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) oder ein Einzelunternehmen handelt. Ähnliche Firmenbezeichnungen sind zwar eintragungsfähig, allerdings ist es ratsam, sich für einen sich von der Konkurrenz klar zu unterscheidenden Firmennamen zu entscheiden. Zur Überprüfung der schon bestehenden Firmen kann der zentrale Firmenindex (www.zefix.ch) konsultiert werden.
Schliesslich ist dem Firmennamen der Zusatz KLG (bzw. SNC in französischsprachigen Kantonen und im Tessin) hinzuzufügen.
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Hallo,
Wir – das sind ca. 2 bis 3 Personen – wollen eine Buchhaltungs Genossenschaft gruenden.
Geht das so einfach?
Koenntet Ihr uns da ein bisschen mehr Info geben?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruessen,
Andreas Jehra
Informationen zur Gründung einer Genossenschaft finden Sie in einem älteren Beitrag (vgl. Blogbeitrag).
Guten Tag,
Ich bin gerade daran eine Firma zu gründen. Ich sehe als besten Weg die Rechtsform der Kollektivgesellschaft.
Mir gefällt das “KG” überhaupt nicht, ich will stattdessen Graf und Partner heissen, geht das ??? (im oberen Text steht das es KG oder änhlich heissen muss.
DAnke für eine Antwort und Gruss
Pascal Graf
Guten Tag Herr Graf
Sie können Problemlos Ihre Firma xy Graf & Partner benennen. Wichtig ist, dass ein Familienname korrekt ersichtlich sowie ein Zusatz aufgeführt ist, damit man weiss, dass es sich nicht um eine Einzelfirma handelt.
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Guten Tag
Für die Gründung einer GmbH mit 2 gleichberechtigten Gesellschaftern möchten wir unsere eigenen Namen verwenden (X + Y GmbH). Existieren irgendwelche Regeln oder Kriterien, welcher Name zuerst aufgeführt werden sollte? Besten Dank, D. Amsler
Sehr geehrter Herr Amsler
Nein, diesbezüglich bestehen keine Kriterien oder Regeln. Sie können die Auflistung der Namen in der Reihenfolge wählen, die Ihnen am besten scheint. Dies setzt natürlich voraus, dass beide Varianten noch nicht vergeben, sprich im Handelsregister noch nicht eingetragen sind. Sie können dies selber unter http://www.zefix.ch prüfen.
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Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.
Guten Tag
Ich und meine Freundin möchten gemeinsam einen Onlineshop eröffnen. Wir möchten unsere Nachnamen aber nicht im Firmennamen enthalten haben. Ist es möglich zB MaLu-Onlineshop.ch als Firmennamen anzugeben?
Ich danke für eine rasche Antwwort.
Sehr geehrter Herr Frey
Dies ist nur möglich, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gründen. Bei einer Kollektivgesellschaft müsste mind. ein Familienname im Gesellschaftsnamen korrekt erwähnt sein (Bspw. Frey & Partner).
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag. Ich möchte mit einerm Partner eine Kollektivgesellschaft gründen, die dann evrl. später in eine andere rectsform umgewandelt werden soll (nach Erfolg). Die Bezeichnung soll “Fantasiename” Nachname1 & Cie. heissen. Jetzt die Frage, muss hintenan noch ein KG gestellt werden (für Kollektivgesellschaft) oder nicht?
Sehr geehrter Herr Schrinner
Nein, das KG ist keine Pflichtangabe bei einer Kollektivgesellschaft. Es muss nur ein Familienname eines Gesellschafters plus ein Zusatz der ersichtlich macht, dass noch mehr Personen beteiligt sind, angegeben werden.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.
Ich möchte nun endlich unsere Kollektivgesellschaft in eine Kommanditaktiengesellschaft umwandeln. Kann ich den Namen des nicht mehr solidarisch haftenden Kommanditärs trotzdem wie ursprünglich beibehalten?
Guten Tag ich hätte da eine Frage zur Namensgebung einer Kollektivgesellschaft. Kann der Firmenname so heissen?
Fantasienamen Pfeninger und Partner.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Pulver
Der Firmenname der Kollektivgesellschaft muss entweder die Namen aller Gesellschafter oder zumindest den Familienname eines Gesellschafters mit einem auf die anderen Gesellschafter andeutenden Zusatz (z.B. “& Co.”) enthalten.
Freundliche Grüsse
Guten Tag,
mein Mann und ich gründen gemeinsam eine Kollektivgesellschaft. Reicht es, wenn wir zu unserem Nachnamen die Initialen beider Vornamen dazugeben ( z.B.Drogerie K. & C. Müller) ? Ist dies im Logo zwingend oder nur in den “offiziellen Dokumenten”?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Da der Firmennamen auch für eine Einzelfirma stehen könnte, denke ich nicht, dass dieser Name beim Handelsregister akzeptiert werden würde. Grundsätzlich muss unmittelbar nach dem Familienname der Zusatz stehen, welcher auf die Kollektivgesellschaft hinweist. Somit müsste der Name m. E. wie folgt lauten: Drogerie C. Müller & (Zusatz).
In der Gestaltung vom Logo sind Sie aber frei, dies muss “nur” bei den offiziellen Dokumenten erscheinen.
Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung behilflich sein dürfen!
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Unklar ist bei mir, ob man solche Konstrukte verwenden darf:
“Fantasiename, Nachname1 & Nachname2” (also ohne &Co/&Partner etc.)
Vielen Dank für Ihre Klarstellung
Guten Tag
Ja, das ist kein Problem!
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte für unseren Online-Shop eine KG gründen. Muss die Domain unserer Website identisch oder ähnlich heissen wie unserer Firmenname?
Guten Tag
Nein, sie können den Firmennamen der Kollektivgesellschaft ins Handelsregister eintragen und eine andere Domain oder Marke benutzen. Für den Wiedererkennungswert empfiehlt sich jedoch, den Firmennamen möglichst nahe am Domainnamen anzulehnen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung! Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
Ich bin interessiert eine Kollektivgesellschaft zu gründen.
Muss ich meine Produkte zwingend mit dem ganzen Namen werben oder reicht es wenn ich den Produktenamen als Logo verwende und bei der Beschreibung dann folgendes steht; “Fantasiename”, Nachname & CO
Guten Tag
Der Firmenname einer Kollektivgesellschaft muss zwingend aus dem Nachnamen eines Gesellschafters und einem entsprechenden Zusatz (z.B. “& Co.”) versehen sein. Für Produkte resp. das Logo können Sie aber auch den vorangestellten Fantasienamen verwenden. Wichtig ist einzig, dass auf offiziellen Dokumenten (Verträge, Rechnungen, Offerten etc.) jeweils der gesamte Firmenname – wie er auch im Handelsregister eingetragen ist – ersichtlich ist.
Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich. Zögern Sie nicht, uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Hallo
Wir boten unter dem Namen MyButler diverse Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird von meiner Frau und mir geführt. Welche Rechtsform muss ich für die Führung gründen? Und kann ich auch weiterhin unter mybutler Geschäfte machen?
mit freundlichen Grüssen
Daniel Haering
Grüezi Herr Haering
Sofern das Unternehmen von zwei Personen nach kaufmännischer Art geführt wird, liegt eine Kollektivgesellschaft vor, welche im Handelsregister einzutragen ist. Anderenfalls wäre auch die Gründung einer GmbH denkbar.
Wir empfehlen Ihnen, ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte zu vereinbaren, um die Angelegenheit im Detail zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Hallo ich habe frage ob muss man eine Firma gründen für eine Vereinbarung ( Club) ?
Guten Tag
Es kommt ein wenig darauf an, was der Club genau macht. Ist es eine Diskothek oder ein Privatclub? Bei Ersterem käme z.B. eine GmbH in Frage. Bei Zweiterem ein Verein.
Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform behilflich. Sie können gerne ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Die Firma Master AG besteht bereits darf ich eine Master GmbH gründen?
Guten Tag
Das Handelsregisteramt prüft, ob eine Gesellschaft mit dem exakt gleichen oder sehr ähnlich klingenden Name bereits besteht. Es ist nicht möglich eine GmbH oder AG zu gründen, wenn eine andere Gesellschaft mit dem selben Namen bereits besteht. In diesem Fall würde das Handelsregisteramt somit die Anmeldung der GmbH zurückweisen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Hallo 😀
Ich und ein Kollege wollen eine Kollektivgesellschaft gründen, aber der Name Hermano gibt es schon als Hermano gmbh. Doch das bestehende gewerbe ist eine kleine bar in Zürich doch wir möchten einen Onlineshop gründen mit Hermano KG. Ist es Trotzdem möglich eine Firma zugründen da wir eine Andere Rechtsform sind und Komplett ein anderen betrieb führen würden? Domain haben wir Bereits im Besitz?
Gruss Christian.
Guten Tag
Der Firmenname der GmbH ist mit Eintrag im Handelsregister schweizweit geschützt. Folglich ist derselbe Name nicht eintragungsfähig. Zudem würde ich Ihnen aus zivilrechtlichen Gründen empfehlen, zumindest einen Zusatz im Namen hinzuzufügen, um sich von der Hermano GmbH deutlich unterscheiden zu können.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag.
Wir möchten zu zweit eine Kollektivgesellschaft gründen. Uns gefällt der Zusatz KIG überhaupt nicht. Ist es zulässig den dur Kollektiv zu ersetzten. beispielsweise xy design kollektiv?
Ansonsten dürfte der öffenltiche Auftritt ohne das KIG stattfinden und müsste nur auf allen offiziellen Dokumenten klar ersichtlich sein oder?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
In der Firma muss die zwingend Rechtsform angegeben werden (Art. 950 Abs. 1 OR). Die Angabe der Rechtsform darf ausgeschrieben oder abgekürzt werden (Art. 950 Abs. 2 OR, Anhang zur Handelsregisterverordnung). Die Angabe der Rechtsform darf in Gross- oder Kleinschreibung in die Firma aufgenommen werden. Der Anhang der Handelsregisterverordnung nennt lediglich die Abkürzung “KlG”
In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a Abs. 1 und 2 OR).
Es besteht ein allgemeiner Schutz vor Täuschungen im Geschäftsverkehr (vgl. Art. 955a OR). Das Handelsregisteramt ist von Amtes wegen verpflichtet, die Beteiligten zur Beobachtung der Bestimmungen über die Firmenbildung anzuhal-ten (Art. 955 OR).
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach