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Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

aktualisiert am 23. September 2022

Wer sich in die Selbständigkeit wagt, tut dies oft in Form eines Einzelunternehmens (auch als Einzelfirma oder im Volksmund als Selbstständiger bekannt). Das heisst, dass eine einzelne Person ein Geschäft führt und dazu keine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder AG) gründet. Die Person stellt für ihre Geschäftstätigkeit Kapital zur Verfügung, vertritt ihr Geschäft gegen aussen und trägt das unternehmerische Risiko alleine.

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Rechtliche Bestimmungen zur Einzelfirma

Es gibt kein gesammeltes “Recht der Einzelunternehmens” o.ä. (anders als z.B. das Aktienrecht für die AG), denn für alle Einzelpersonen gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen, ob sie nun in Form eines Einzelunternehmens geschäftstätig sind oder anderweitig ihr Einkommen verdienen. Der Unternehmer ist in der Organisation seines Einzelunternehmens somit relativ frei. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind jedoch trotzdem diverse Bestimmungen aus verschiedenen Bereichen zu beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Themenbereiche zusammengefasst:

Gründung

In Bezug auf die Gründung eines Einzelunternehmens bestehen keine zwingenden Gesetzesbestimmungen (z.B. zum  Mindestkapital) und es ist kein formeller Gründungsakt notwendig. Das Einzelunternehmen entsteht sozusagen automatisch, wenn eine Person eine selbständige Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Geschäftstätigkeit gilt als aufgenommen, sobald Sie Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt anbieten und dafür eine Gegenleistung in Form von Geld erhalten. Nach der Gründung wird lediglich eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse vorausgesetzt; diese Anmeldung erfolgt grundsätzlich jedoch in einem späteren Zeitpunkt.

Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind somit entsprechend tief (bei STARTUPS.CH etwa ab CHF 139.-)

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet für Forderungen gegenüber der Einzelfirma  unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen. Das heisst, er hat für sämtliche Schulden seiner Einzelfirma mit seinem persönlichen (Privat)Vermögen einzustehen. Selbst eine klare Trennung in der Buchhaltung zwischen Geschäft und Privatem ändert an dieser Tatsache nichts. Je nach Situation haftet sogar der Ehegatte für Schulden des Einzelunternehmens mit.

Handelsregister

Erwirtschaftet ein Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 100’000.- oder mehr, so muss es ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 36 der Handelsregisterverordnung).  Solange der Umsatz unterhalb dieser Grenze liegt, ist die Eintragung freiwillig.

Firmenname

Spätestens im Rahmen der Handelsregisteranmeldung muss man sich auch mit dem Namen seines Einzelunternehmens beschäftigen. Mehr dazu im entsprechenden Blogbeitrag.

Buchführung

Sobald ein Einzelunternehmen einen jährlichen Umsatz von mind. CHF 500’000.- erreicht, ist sie gemäss den Regeln von Art. 957 ff. OR buchführungspflichtig. Folglich muss eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Inventar und Erfolgsrechnung geführt werden.

Selbständigerwerbende bzw. Einzelunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als CHF 500’000.- müssen ebenfalls Buch führen, jedoch lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage (eine sogenannte “Milchbüechli-Rechnung”).

Auch aus dem Steuerrecht (ordentliche Steuern und/oder Mehrwertsteuern) ergeben sich zudem sogenannte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Steuerbehörden verlangen für die Steuererklärung eine gewisse Nachweisbarkeit der Geschäftszahlen. Somit empfiehlt es ich in jedem Fall, zumindest eine einfache Buchhaltung zu führen.

Revision

Ein Selbständigerwerbender unterliegt keiner Revisionspflicht.

Umwandlung

Eine Einzelfirma kann später jederzeit in eine AG oder eine GmbH umgewandelt werden. Details im Blog.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

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Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

357 Kommentare zu “Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

  1. Pingback: Die Kollektivgesellschaft (KG) – Ein rechtlicher Überblick | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Wie sieht es aus wenn ich als Einzelunternehmer mein Unternehmen freiwillig in das Handelsregister eintragen lasse. Muss ich dann auch die doppelte Buchführung leisten?

    Freundliche Grüsse

    • Sehr geehrte Frau Baty
      Ja, auch dann müssen sie eine doppelte Buchhaltung führen. Entscheidend ist der Eintrag in das Handelsregister, ob dieser freiwillig erfolgt oder nicht ist nicht relevant.
      freundliche Grüsse

  3. Pingback: Gründung einer Einzelfirma: Ab wann ist eine Einzelfirma ins Handelsregister einzutragen und bei der AHV anzumelden? | STARTUPS.CH - clever gründen

  4. Ich bin zu 80% Arbeitnehmer und habe nebenbei eine Massagepraxis (Gemeinschaftsraum). Dies ist eher ein Hobby von mir, ich habe so 1 bis max. 2 Termine pro Woche. Gegenüber den Steuerbehörden weise ich meine Einnahmen/Ausgaben aus. Muss ich etwas in Sachen AHV unternehmen?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    • Ja, Sie müssen sich bei der SVA als “Selbständig Erwerbender im Nebenverdienst” anmelden. Auf dem Gewinn ist natürlich auch die AHV in der Höhe von insgesamt 10.1% geschuldet! Sie können dies auch im nachhinein noch melden.

  5. Ich bin zur Zeit noch zu 80% Arbeitnehmerin, möchte mich jedoch als selbständig erwerbend im Hauptberuf anmelden, um bei Bedarf meine PK-Gelder auszulösen (im Nebenerwerb ist dies ja nicht möglich). Besteht diese Möglichkeit, solange ich mein Angestelltenverhältnis beibehalte?

    • Nein, Sie können das PK-Geld erst beziehen, wenn Sie den Status “Selbständigerwerbende im Haupterwerb” von der AHV erhalten haben. Diesen Status erhalten Sie unter anderem erst mit dem Nachweis, dass Sie die Stelle gekündigt haben. Ferner erhalten Sie diesen Status erst am Ende der Kündigungsfrist. Über http://www.startups.ch können Sie übrigens auch Einzelfirmen gründen, dann werden Sie auch hinsichtlich des Bezugs der Pensionskasse beraten.

  6. Sehr geehrter Herr Blasucci,
    Ich habe mich jetzt seit 2 Jahren für die Gründung der AG vorbereitet, indem ich zuerst mein Produkt patentieren liess. Danach befasste ich mich mit Businessplan und Marketing die u.a. in Zusammenarbeit mit der Uni-Bern sowie der BFH Bern erstellt wurden. Der Prototyp ist in Auftrag gegeben worden und steht vor der Vollendung.
    Nun zum Problem: Ich habe zusagen von der KTI/CTI, der Wirtschaftsförderung sowie einer Investorengruppe in der Höhe von > 4 Mio EU mit der Bedingung erhalten, dass der Prototyp vorzuliegen habe. Infolge momentaner finanzieller Probleme, wollte ich mich mit der Einzefirma selbständig machen und mich bei der AHV anmelden, um einen Teil aus der Säule 3b herausnehmen zu können und den Prototypen zu bezahlen. Leider hat die AHV mir u.a. die nachstehend aufgeführten Auflagen gegeben, indem ich Verkaufsabschlüsse und Absichtserklärungen des Produktes(es ist ja noch gar nicht vorhanden) vorzuzeigen habe. Auch müssen Werbematerial, Offerten etc. vorliegen. Da ich in 2 Monaten 60 Jahre alt werde, müsste ich bis im Januar 2010 zuwarten bis ich Zugang zum Geld erhalten werde. Dadurch wird mir aber das gesamte Konzept und Projekt um 2 1/2 Mte verschoben mit dem Resultat, dass die Mieten der Verkaufsläden(Zürich, Basel, Luzern, Bern und Lausanne) sowie den Verträgen mit den Angestellten(15) nicht mehr rückgängig gemacht werden können ohne eine Konventionalstrafe bezahlen zu müssen. Auch hat das Produkt einen enormen Nachfragebedarf im Gesundheitswesen, Life Science, in Europa und Amerika gem. den vorliegenden Studien. Was können Sie mir vorschlagen, um das Verschieben vermeiden zu können?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Erwin Richard

    • Sehr geehrter Herr Richard
      Solch komplexe Praxisfälle in einem kurzen Kommentar zu lösen ist leider nicht möglich. Gerne stehen wir aber im Rahmen eines Beratungsgesprächs zur Verfügung wenn Sie ihre Einzelfirma über STARTUPS.CH gründen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
      Besten Dank für Ihr Verständnis.
      freundliche Grüsse

  7. Ich bin Schweizerin und habe meinen Wohnsitz zurzeit in Deutschland. (Bin in der Schweiz abgemeldet). Ist es unter diesen Umständen möglich eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen?
    Besten Dank und freundliche Grüsse.

  8. Für eine Einzelfirma ist neu ein Domizil in der Schweiz ausreichend. Einer Gründung steht somit nichts im Wege!

    Sollten Sie ein Domizil benötigen haben wir bei STARTUPS.CH verschiedene Lösungsvorschläge für Sie. Eine Kontaktaufnahme würde mich freuen.

  9. Vielen Dank für die hilfreichen Infos. Wie sieht es eigentlich mit der Buchführung, Steuern, AHV etc. für private Einzelunternehmer bei einem selbständigen Nebenerwerb von unter 100’000 im Jahr aus…? Muss da etwas zwingend gemacht werden? Wie genau sollte die Buchhaltung vorliegen? Wie trennt man das eingesetzte Eigenkapital von den privaten Steuern?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

  10. Für eine Einzelfirma mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000.- müssen Sie eine separate, einfach Bilanz führen. Der Gewinn der ende Jahr übrig bleibt versteuern Sie dann als Einkommen im Nebenerwerb.

  11. Vielen Dank Herr Regli für Ihre Antwort
    Doch wie sieht es für das eigesetzte Eigenkapital aus, welches vom Privatkonto auf das Geschäftskonto übertragen wird und dann ein Teil der Geschäftsbilanz ist? Damit würde ich ja das Geld privat und später als “Gewinn” vom Geschäft versteuern…

  12. Privates Kapital welches Sie in die Einzelfirma buchen hat nichts mit dem Gewinn zu tun. Der Gewinn resultiert aus der Erfolgsrechnung, was keinen direkten Zusammenhang mit dem Bankkonto der Einzelfirma hat. Somit bezahlen Sie dadurch auch keine zusätzlichen Gewinnsteuern.

  13. Je nach Situation haftet sogar der Ehegatte für Schulden des Einzelunternehmens mit.

    In welchen Situationen soll dies der Fall sein?

    Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte für seine eigenen Schulden, eine Ausnahme bildet die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft, was bei einer Einzelfirma aber untypisch ist.

  14. Sehr geehrter Herr Gruber

    Vielen Dank für Ihr Feedback! Sie haben recht, der Ehegatte haftet per Gesetz nur für Auslagen, die für den Unterhalt getätigt wurden. Ansonsten müsste sich der Ehegatte ausdrücklich zur Haftung gegenüber Dritten verpflichten.

  15. Hallo! Ich bin Angestellter zu 100%. Neben bei versuche ich mich als Schrifsteller. Mein erstes Werk ist nun fertig. Ich habe es in Indien drucken lassen.
    Jetzt Folgendes:
    -Die 2.5 MWST die ich bei der Einfuhr bezahle kann ich zurückfordern?
    – Ich vertreibe die Bücher selber, bzw. Online und werde am Anfang kaum einen riesen Umsatz machen, also liege ich bestimmt unter den 100’000.– Umsatz. Muss ich dann die paar Franken gewinn trotzdem der AHV anmelden, wie hoch ist da die Grenze?
    -Ich verkaufe das Buch für CHF 19.90 und brauche wennn ich richtig Informiert bin, ja keine MWST auf das Produkt zu erheben?
    – Wie sieht es aus, wenn ich ein Buch nach Deutschland, oder ein anderes EU-Land versende?
    Besten Dank!

    • Sie können die MWST nur zurück verlangen, wenn Sie in der Schweiz eine eigene MWST-Nr. besitzen!

      Als Inhaber einer Einzelfirma müssen Sie jeden Gewinn der AHV melden. Füllen Sie den Fragebogen der SVA aus und melden Sie Ihren Nebenerwerb an!

      Eine MWST-Nr. benötigen Sie vom Gesetz her erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.- im Inland. Sie können aber jederzeit freiwillig eine solche Nummer beantragen.

  16. Hallo zusammen, ich werde eine einzelfirma gründen und grafik design anbieten. bei bedarf könnte ich unternehmensberatung/marketingstrategie durch meinen vater anbieten. ich besitze kein allzu grosses privatvermögen, natürlich bin ich auch bereit für fehler einzustehen!

    da ich als einzelfirma auch mit meinem privatvermögen haftbar gemacht werden kann, ist meine frage wie ich meinen vater involviere sodass er nicht mit seinem privatvermögen haftbar gemacht werden kann? wird er einfach als angestellter gemeldet?!

    herzlichen dank im vorraus 🙂 beste grüsse Jan

    • Sehr geehrter Herr Wellinger

      Bei einer Einzelfirma haftet nur der Inhaber (in Ihrem Fall also Sie) mit dem Privatvermögen. Ihr Vater wäre somit ein Angestellter und müsste bei der SVA angemeldet werden (ab einem jährlichen Verdienst von CHF 2’000.-).

      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.

  17. Guten Tag

    Eine Kollegin hat mich angefragt, ob ich für Sie eine kleine private Homepage erstellen könnte. Sie würde mir 1000-2000 Franken dafür bezahlen.

    Die Homepage würde ich in meiner Freizeit erstellen, ich bin bereits 100% arbeitstätig, aber nicht als Webdesigner.

    Muss ich nun extra ein Einzelunternehmen gründen für diesen einmaligen “Auftrag”?

    • Wenn es bei diesem einen Auftrag bleiben soll, dann lohnt es sich wohl kaum eine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen. Ich würde die “Einzelfirma” aber auf jeden Fall bei der SVA anmelden, damit Sie nicht in die Schwarzarbeit fallen.

      Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  18. hallo,

    wenn ich mich als einzellunternehmer selbständig mache, ist meine vorstrafe im register hier ein problem?

    danke für die antwort

    viele grüße

  19. Guten Tag,
    Ich möchte mich als externer Vertriebspartner für interessierte Finanzdienstleister (Banken, Vermögensverwalter usw.) zur Verfügung stellen. Meine Aufgabe wäre es, deren Finanzprodukte und Anlagefonds zu verkaufen.

    Hierfür beziehe ich von jedem der 3 – 4 Partner ein jährliches Fixsalär von CHF 40’000.- und habe darüber hinaus noch eine Erfolgsbeteiligung.

    Falls diese 3-4 Partner mich anstellen – bin ich dann noch abzugsberechtigt für Spesen und Bürokosten?
    Falls ich eine eigene Firma gründen würde, was wäre dann die ideale Gesellschaftsform für meinen Plan?
    Vielen Dank.
    Freundlicher Gruss
    D.Party

    • Die ideale Gesellschaftsform für Sie hängt von sehr vielen Variablen ab und kann so nicht einfach beurteilt werden. Auch bezüglich Spesen und Bürokosten muss man unterscheiden, je nach Gesellschaftsform. Am besten kommen Sie in ein Beratungsgespräch von STARTUPS.CH. Da können wir Ihr Business genau analysieren und die passende Gesellschaftsform ausarbeiten. Sie finden uns in der ganzen Schweiz! Unter folgendem link können Sie das Beratungsgespräch bei der Ihnen am nächsten gelegenen Vertretung von STARTUPS.CH beantragen: Beratungsgespräch.

  20. Guten Tag.

    Meine Dringende Frage:
    Ich wohne inm Kanton SO, und Möchte im Kanton BS eine einzelfirma Gründen, reicht es wenn ich eine Gültige adresse in Baselhabe von einem Freund der dort ein Büro hat, oder muss ich selber ein Büro mieten oder mich sogar in Basel anmelden, als Privatperson??

    Danke

    Gruss Hermann

    • Sehr geehrter Herr Hermann

      Nein, Sie können sich ohne Problem bei Ihrem Kollegen “einmieten” und Ihre Einzelfirma von dort aus führen.

      Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.

  21. Guten Abend Herr Regli.

    Kurz zusammen gefasst,
    Würde es auch schon reichen wenn ich über die Adresse von meinem Freund, nur eine c/o Adresse einrichten würde?

    Wie müsste es dann heissen?

    Mein Firmen Name
    c/o
    Musterfirma
    musterstrasse 34
    4058 Basel

    Oder
    Mein Firmen Name
    c/o
    musterstrasse 34
    4058 Basel

    Herzlichen Dank

    Gruss Hermann

    • Sehr geehrter Herr Haesli

      Das wäre kein Problem. Die Adresse würde somit wie folgt lauten:

      Ihr Gesellschaftsname
      c/o (Name des Freundes)
      Musterstrasse 34
      4058 Basel

      Sie können alles bei uns im System erfassen (inkl. Domizil).

      Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  22. Ich hatte jahrelang meine selbstständige Erwerbstätigkeit im Therapeutisch-musikalischen Bereich bei der AHV gemeldet. Leider hatte ich gemäss Buchhaltung mehr Aufwand als Einkommen. Nun hat der Steuerkommisär befunden, meine Selbstständigkeit sei als Hobby zu bezeichnen. Ehm.. ich weiss jetzt nicht recht.. ich möchte nicht dass es dann plötzlich heisst, ich hätte doch bei derSVA angemeldet sein müssen. Ich habe mich nach dieser Mitteilung natürlich dort wieder abgemeldet. Haben Sie einen Tipp? Hat meine Treuhänderin was falsch gemacht? Zuviele Abzüge?

    • Sehr geehrter Herr Meier

      In meinen Augen müssen Sie sich trotzdem bei der SVA anmelden. Sonst arbeiten Sie schwarz. Dass der Steuerkommissär Ihr Geschäft als Hobby deklariert hat bedeutet nur, dass Sie allfällige Verluste der Einzelfirma nicht mit dem sonstigen Einkommen verrechnen dürfen.

  23. .. ah ja und natürlich würde ich gerne weiterhin als selbständig erwerbend angemeldet sein, einfach auch steuertechnisch.. und meine neueste Idee ist, meiner Homepage noch einen kleinen Shop anzuhängen.. wie wäre das beste Vorgehen um das sauber und klar meinen Wünschen entsprechend zu machen?

  24. Ich möchte mich eventuell selbständig machen, weiss aber noch nicht ob 100% oder Teilzeit. Mein Mann arbeitet als Angestellter (nicht bei mir). Wird mein Mann mit seinem Lohn an meiner Einzelfirm mithaften; brauchen wir eine Gütertrennung?

  25. @ Dragan:
    Ja, das ist möglich. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie aber Ihren Arbeitgeber fragen. Sofern Sie nicht gegen ein Konkurrenzverbot verstossen und weiterhin die volle Arbeitsleistung abliefern, dürfte er nichts dagegen einzuwenden haben.

  26. @ Meyer:
    Nein, für Ihre Einzelfirma haften Sie alleine. Sofern Sie mit Ihrem Ehemann keine Gütergemeinschaft vereinbart haben, leben Sie in Errungenschaftsbeteiligung mit Ihrem Mann und eine Gütertrennung ist nicht nötig.

    • Sehr geehrter Herr Lauser
      Bei der Gründung der Gesellschaft sehe ich keine Probleme. Es kann aber sein, dass Ihre Stammanteile gleich wieder verpfändet werden (je nach Lage der Betreibung). Somit würde eine Gründung einer GmbH nicht viel Sinn machen. Am besten rufen Sie mich an (052 269 30 88) um Ihren Fall kurz zu besprechen und eine Lösung zu finden.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  27. Ich möchte mich eventuell selbständig machen mit Firmensitz in Deutschland und arbeiten in der Schweiz(Auftraggeber in der Schweiz). Was benötige ich alles in der Schweiz,etc, und wo führe ich meine Steuern ab.Danke im voraus

    • Es kommt darauf an, ob Sie in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Wenn ja, unterliegen Sie normal den schweizerischen Steuern.
      Wenn nicht, unterliegen Sie den deutschen Steuern, sofern Sie tatsächlich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Achtung: Auch wenn Sie über eine Firma in Deutschland verfügen, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihre Tätigkeit in der Schweiz als selbständige Erwerbsarbeit qualifiziert wird. Sollte die Tätigkeit als unselbständig gelten, werden Sie quellenbesteurt (bei fehlendem Wohnsitz in der Schweiz). Bei einem längeren Aufenthalt in der Schweiz ist eine Aufenthaltsbewilligung notwendig.
      Freundliche Grüsse

  28. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte eine Einzelfirma gründen und bin deutscher Staatsbürger. Muß ich einen Wohnsitz in Schweiz haben?

    • Sehr geehrter Herr Küper
      Nein, aber ein Schweizer Domizil ist für Ihr Unternehmen erforderlich. STARTUPS.CH verfügt über Partner, welche dies anbieten, für den Fall, dass Sie keine Adresse in der Schweiz haben.
      Freundliche Grüsse

  29. Guten Tag
    Ich beabsichtige im Februar 11 gemeinsam mit einer Kollegin eine GmbH zu gründen. Gleichzeitig möchte ich auch noch eine Einzelfirma gründen, um einen Teil meines PK-Geldes beziehen zu können. Zur Zeit bin ich aber noch (bis Ende Juni11) zu 100% angestellt. Kann ich mich jetzt schon als Einzelfirma anmelden, was benötige ich dazu und ab wann kann ich PK-Geld beziehen? Brauche ich für die Einzelfirma einen eigenen Namen oder kann ich den Namen der GmbH benutzen, z.B. Glückspilz GmbH und die Einzelfirma Glückspilz.?
    Vielen Dank und Freundliche Grüsse
    Judith

    • Guten Tag
      Es ist leider zu umfangreich, alle Ihre Fragen hier zu beantworten. Sie können aber gerne für ein Beratungsgespräch bei uns vorbei kommen. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
      Freundliche Grüsse

  30. Sehr geehrte Damen und Herren!
    Kann ich meine Einzelfirma als Dachfirma führen und eine Unterfirma als GmbH gründen? Oder wäre es andersrum besser: die Dachfirma als GmbH und die Unterfirma als Einzelunternehmen? Oder geht beides nicht?
    Danke für die Klärung!
    Beste Grüsse, Diana Fry

    • Sehr geehrte Frau Fry
      Ein Konstrukt mit Mutter- und Tochtergesellschaft ist bei einer Einzelfirma nicht möglich, da die Einzelfirma immer nur dem Inhaber gehören kann.
      Freundliche Grüsse

  31. Hallo, ich moechte gern in Schweiz leben und schaffen. Ich bin ein bulgarischer Staatsbuerger. Ich habe zur Zeit kein Wohnsitz in Schweiz, aber ueberlege mir in kurzen Zeit eine Wohnung mieten und dann bei der zustaendige Behoerde sich anmelden lassen. Vor mir zu loesen ist eine Dilema. Nemlich wie gings weiter mit Einzelfirma gruendung? Was ich genau tun soll? Welche Papiere fuer die gruendung eine Einzelfirma benoetigen werde? Diese zukuenftige Einzelfirma wird sich in bereich des Bauwesen und ins Haushaltreparaturarbeiten sich beschaeftigen. Ich hoffe in naehere Zukunft, entweder in Kanton Thurgau, oder in Kanton Zurich mich umzuziehen. Von Beruf bin ich ein Bautechniker.
    Gruesse aus Bulgarien!

    P.S. Verzeiung fur meine unrichtige Schrift.

  32. Hallo, bin Grenzgängerin aus Österreich und habe bereits eine Arbeitsbewilligung für meine unselbständige Tätigkeit. Jetzt überlege ich mich im Nebenerwerb in der Schweiz selbständig zu machen, mit einem Buchhaltungsbüro (Einzelfirma). Brauche ich dafür eine spezielle Bewilligung um diese Tätigkeit in der Schweiz ausüben zu dürfen? Wenn ja, wo kann ich diese beantragen? Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Frau Huber
      Buchhalter ist kein geschützter Titel in der Schweiz. Sie brauchen lediglich eine Aufenthaltsbewilligung. Diese können Sie beim Migrationsamt beantragen.
      Freundliche Grüsse

  33. Hallo Startups.ch,
    ich bin Einzelunternehmer und würde gerne jemanden (Ausländer für einen Kunden im Ausland) für CHF 120,– / Monat (Nebenerwerb) für den Support bei einem Kunden einstellen.

    Was habe ich alles zu tun (Anmeldungen, Steuer, Versicherungen, sonstiges)?

    Vielen Dank.
    Martin

    • Guten Tag
      Zunächst müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Person abschliessen. Zu berücksichtigen sind dabei die Bestimmungen des OR und des ArG. Desweiteren müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, was auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers ersichtlich sein muss. Dies sind namentlich:
      -AHV/IV/EO
      -ALV
      -Unfallversicherung
      -Pensionskasse
      Auf dem Blog von STARTUPS.CH finden Sie unter der Kategorie “Steuern und Sozialversicherungen” detailliertere Informationen zum Thema.
      Freundliche Grüsse

  34. Grüezi Herr Regli,
    am 24.04.10 schrieben sie: “müsste bei der SVA angemeldet werden (ab einem jährlichen Verdienst von CHF 2’000.-).”.

    Nun liegt der Verdienst ja unter dieser Grenze – müsste ich dann dennoch alle von Ihnen oben genannten Punkte beachten?
    Der Mehraufwand würde diesen “Minijob” ja überhaupt nicht rechtfertigen – zumindest würde ich es mir dann genau überlegen, ob ich das machen soll oder nicht!

    Danke und Gruss.
    Martin

  35. Guten Tag

    Ich möchte per Ende Jahr ein Restaurant übernehmen als Einzelfirma. Ich selbst bleibe aber 100% im Geschäft angestellt wo ich jetzt arbeite. Die Firma führt meine Partnerin.
    Welche möglichkeiten habe ich um meine PK- Gelder zu beziehen? So wie ich das gesehen habe ist es nicht so einfach wenn ich weitehin arbeite… Was gibt es für Möglichkeiten? Die Firma kann ich nicht über meine Partnerin nehmen. Wo könnte ich sonst noch Kapital beziehen? Bin Schulden und Betreibungen frei…

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Riccardo

  36. Guten Tag

    Ich möchte demnächst alleine eine Einzelfirma als Konsumkredit Vermittler eröffnen (habe über 10 Jahre Erfahrung in diesem Segment). Möchte dies von zu Hause aus machen, deshalb brauche ich praktisch kein Startkapital
    (Bürozimmer mit PC ist bereits vorhanden). Buchhaltungsmässig was empfehlen Sie mir, eine einfache Bilanz oder eine doppelte Bilanz zu führen?

    Besten Dank für Ihre Antwort
    Gruss Mauro

    • Guten Tag
      Eine doppelte Buchhaltung ist zwar aufwendiger zu führen, jedoch lässt sich dadurch die finanzielle Lage des Unternehmens auch besser im Auge behalten. Ab einem Umsatz von CHF 100’000 müssen Sie eine doppelte Buchhaltung führen.
      Freundliche Grüsse

  37. Sehr geehrter Herr Regli,
    Meine Frage lautet- kann mann mit B-Ausländer Ausweis(der Grund-Familiennachzug) eine Einzelfirma gründen? (in meinem Fall geht es um eine Tanzschule ).
    2-wenn ja, was muss man zuerst- sich registrieren (wo?) oder finden zbw das Raum und beginnen zu arbeiten bis zum ersten Einkommen?

    Vielen Dank.

    • Guten Tag
      Ja, das ist möglich. Registrierungen können notwendig sein beim Handelsregister, Sozialversicherungen sowie bei der Eidg. Steuerverwaltung. Details zu diesen Fragen finden Sie in anderen Blog-Einträgen in der Kategorie “Einzelfirma”.
      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
      Freundliche Grüsse

  38. Sehr geehrte Damen und Herren

    ich möchte in meinem Haus (Wohngebiet) ein Brautmodeatelier eröffnen. (als Einzelfirma). Brauche ich dafür eine Bewilligung? Es ist erlaubt an meinem Grundstück eine Werbetafel anzubringen?

    Beste Grüsse

    Aleksandra Fischer

  39. Guten Tag Frau Fister

    Eine Einzelfirma können Sie ins Handelsregister eintragen lassen; dann erhalten Sie einen Handelsregisterauszug und alles ist offiziell. Wenn es aber mehr ein Test ist, dann müssen Sie eigentlich nichts unternehmen; nur bei der AHV als Nebenerwerb anmelden.
    Das mit der Werbetafel würde ich mit dem zuständigen Bauamt klären, kommt wohl auf Form und Grösse an.

  40. Guten Tag meine Frage lautet,
    ist es möglich in einer einzelfirma, total verschiedene tätikeiten unter verschiedenen nahmen auszuführen. z.B einen Imbissstand mit dem namen chili-express, montagearbeiten unter Bosshard Montagen und Kunsthandwerk unter einem Künstlernahmen? Wen ja, wie muss ich da vorgehen?
    Besten Dank

    • Guten Tag

      Ja, Sie können verschiedene Tätigkeiten mit einer Einzelfirma ausführen. Sie sollten aber darauf achten, dass diese Tätigkeiten durch den Firmenzweck abgedeckt sind. Vorstellbar wäre, dass Sie immer mit dem gleichen Namen der Einzelfirma auftreten, für jede Tätigkeit aber ein andere Logo (eine andere Marke) haben.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

    • Guten Tag
      Beachten Sie, dass die Einzelfirma keine eigenständige Person ist, sondern Sie selber. Es ist möglich, mehrere Einzelunternehmen zu führen. Im Firmennamen muss bei Einzelunternehmen immer der Familienname
      enthalten sein.
      Freundliche Grüsse

  41. Hallo,

    ich bin Deutscher, kann einen Büroplatz in Zürich nutzen, und möchte eine schweizer Einzellfirma gründen.

    1.Benötige ich einen Wohnsitz oder genügt die Büroanschrift ?

    2. Wieviel kostet der Handelsregistereintrag ?

    3, Woher bekomme ich die Steuernummer ?

    4. Gibt es in der Schweiz auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer für europäischen Handel ?

    Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen !

    Gruß Pierre

    • Hallo Herr Gebhardt

      Falls Sie nicht grenznah wohnen, müssen Sie eine Person mit Zeichnungsberechtigung und Wohnsitz Schweiz eintragen lassen.
      Der Eintrag ksotet beim Handelsregister ca. CHF 200.- bis 300.-. Unsere kosten können Sie ganz einfach über unsere webpage http://www.startups.ch berechnen lassen.
      Die MWSt-Nr. können wir für Sie beantragen, die UID-Nummer sollten Sie automatisch erhalten.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

    • Guten Tag
      Zur Gründung der Einzelfirma genügt ein Domizil in der Schweiz. Die Grundgebühr für die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister beträgt CHF 120. Es können jedoch weitere Gebühren anfallen, was von der konkreten Gründung abhängt. Für die MWST-Nummer setzten Sie sich am besten mit der ESTV in Verbindung. Eine solche Nummer (4.) ist mir nicht bekannt; die neue Schweizer UID ist nicht zu verwechseln mit der in der EU bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer!
      Freundliche Grüsse

  42. hallo

    hab ne frage wolte mich selbständig machen und kann mich nicht entscheiden was für mich das richtige ist!!
    wolte fragen was könnte ich mit eine Einzelfirma alles erwerben??
    danke gruss dani

  43. Guten Tag, ich möchte eine Einzelfirma in Zürich gründen und dafür meine Pk Gelder beziehen. Im moment arbeite ich im Kanton Schwyz. Ich bin aber Liechtensteiner und wohne auch in Liechtenstein. Dies möchte ich auch nicht ändern. Kann ich meine PK trotzdem beziehen und kann ich überhaupt eine Einzelfirma gründen, ohne in der Schweiz zu wohnen? Vielen Dank und Gruss, Sigi

    • Guten Tag
      Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist Wohnsitz in der Schweiz nicht zwingend erforderlich; ein Domizil genügt. Das PK-Geld kann nur ausbezahlt werden, wenn Sie u.a. selbständig im Haupterwerb sind (vgl. Blog-Eintrag).
      Freundliche Grüsse

  44. Hallo Sigi,
    1.) wenn du dich zu 100% Selbstständig machst, d.h. aus deinem alten job herausgehst, kannst du die PK-Gelder entweder wieder auf ein neues PK- oder freizügigkeitskonto anlegen oder ausbezahlen lassen (dann zu entrichtende Steuern sind zu beachten!).
    2.) Ja, du kannst eine Einzelfirma gründen ohne selbst in der Schweiz zu wohnen – wichtig ist hier, dass das Geschäftsdomizil in der Schweiz ist (= Geschäftsadresse)!

    Grüsse Martin

    • Um die Einzelfirma in der Schweiz gründen zu können, muss man aber grenznah wohnen (bis ca. 30km) oder eine weitere Person mit Wohnsitz Schweiz und Zeichnungsberechtigung eintragen lassen. Mit einem Wohnsitz in Liechtenstein sollte dies ja kein Problem sein.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  45. Guten Tag

    Ich bin Lehrling und verdiene mir nebenbei ein bisschen etwas mit Webdesign und PC-Support. Der Gewinn war bisher minimal (< 100 Fr./Monat) und daher habe ich das der Steuerverwaltung bisher nicht angegeben. Da ich aber in diesem Jahr zu mehreren "grösseren" Aufträgen bekommen habe, habe ich beschlossen, eine Buchhaltung zu führen und meinen Gewinn (der immer noch minimal ist, aber immerhin) zu versteuern. Ich habe mir daher schnell ein Programm zur doppelten Buchführung programmiert. Jetzt habe ich aber hier gelesen, dass die doppelte Buchhaltung erst ab einem bestimmten Umsatz bzw. Handelregistereintrag verlangt wird.

    Meine Frage ist jetzt: Darf ich trotz meinem minimalen Umsatz eine doppelte Buchhaltung abliefern oder muss ich das Ganze wieder auf eine einfachere Form runterskalieren? Ich finde diese Art der Buchhaltung sehr praktisch und mir wäre es nur recht, wenn ich die ohnehin generierten Dokumente auch der Steuerverwaltung abliefern könnte.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Gruss

  46. Hallo Localhorst,
    in deinem Fall ist die doppelte Buchführung freiwillig – aber selbstverständlich kannst du dies machen. Verpflichtend ist sie wie von dir erwähnt ab einem bestimmten Umsatz oder wenn du deine Firma in HR eintragen lassen möchtest!
    Grüsse Martin

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