Der Firmenname bei der Einzelfirma
Der Inhaber einer Einzelfirma führt zwei Namen: Einerseits den Namen seines Geschäfts (Firmenname) für den Handelsverkehr, andererseits seinen bürgerlichen Namen für den normalen Rechtsverkehr (Vor- und Nachname). Für die Wahl des Firmennamens sind einige Voraussetzungen zu beachten, die nachfolgend erläutert werden.
Allgemeine Kriterien bei Firmennamen
Zunächst sind die Kriterien aufzuführen, welche grundsätzlich bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden müssen.
Ein Firmenname muss stets dem Wahrheitsgebot entsprechen und darf nicht zu Täuschungen führen. Dies bedeutet, der Firmenname darf u.a. nicht täuschend sein in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Geschäfts (z.B. die Wahl des Firmennamens “Bäckerei Müller”, obwohl es sich um ein Malergeschäft handelt) oder eine geografische Bezeichnung enthalten, die nicht zutreffend ist (z.B. “Bäckerei Müller Bern”, obwohl sich der Firmensitz in Zürich befindet). Zudem bestehen gewisse gesperrte Namen und Sigel, die im Firmennamen nicht verwendet werden dürfen sowie Regeln bezüglich der Schreibweise des Firmennamens, auf welche hier jedoch nicht spezifisch eingegangen wird.
Name der Einzelfirma muss Familiennamen beinhalten
Bei der Wahl des Firmennamens der Einzelfirma ist speziell, dass der Familienname des Inhabers zwingend einen Bestandteil des Firmennamens bilden muss. Sie können somit einerseits einen Fantasie- oder einen Sachbegriff wählen und Ihren Familiennamen hinzufügen oder Sie können auch nur Ihren Familiennamen wählen (ohne Zusatz), dies würde grundsätzlich genügen.
Ihr bürgerlicher Name und Ihr Firmenname dürfen wörtlich übereinstimmen. Der Firmenname des Einzelunternehmens muss mindestens den Familiennamen des Inhabers enthalten. Eine Sachbezeichnungen als Zusatz kann vorteilhaft sein, da sich potentielle Kunden bereits anhand des Namens konkret etwas unter Ihrem Geschäfts vorstellen können.
Beispiel:
Peter Müller führt seine Bäckerei als Einzelfirma. Mögliche Firmennamen sind etwa:
– Müller
– Peter Müller
– Müller Bäckerei
– Peter Müller Bäckerei
– Bäckerei P. Müller
– P. Müller
Namenschutz durch Eintrag in das Handelsregister
Ab dem Zeitpunkt des Handelsregistereintrags Ihrer Einzelfirma ist der Firmenname geschützt. Danach darf ein Dritter nicht am selben Ort den gleichen oder einen sehr ähnlichen Namen für sein Unternehmen verwenden. Als zu ähnlich gilt der Firmenname, wenn im üblichen Geschäftsverkehr eine tatsächliche Verwechslungsgefahr besteht.
Als Ort gilt der Sitz des Unternehmens in der jeweiligen Gemeinde (z.B. Stadt Zürich) unter Einbezug des unmittelbar dazugehörenden Wirtschaftsraums (z.B. Agglomeration von Zürich).
Sofern Sie Ihre Einzelfirma mit STARTUPS.CH gründen, überprüfen wir für Sie den Firmennamen und beraten Sie gerne diesbezüglich.
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Bei Bedarf beraten wir Sie gerne vor oder aber auch nach Ihrer Gründung in einem persönlichen Gespräch.
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Guten Tag
Ich möchte eine Einzelfirma Gründen mit dem Ziel einen Onlineshop zu betreiben. Die URL des Shops soll den Namen meiner beiden Kinder beinhalten. Bsp. lollyundpolly.ch
Wie bilde ich dabei den Firmennamen? Kann ich die URL im Handelsregister lediglich als Zusatz erfassen und den Firmennamen ohne die URL wählen? Bsp. Familienname Legohandel.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Der Domain-Name muss grundsätzlich nicht gleich lauten wie der Firmenname. Zu berücksichtigen ist, dass Internetadressen so zu wählen sind, dass Verwechslungen mit geschützten Kennzeichen vermieden werden. Die URL wird im Handelsregister angezeigt, nicht jedoch beim Firmennamen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag,
wie sieht das bei einer Einzelfirma aus, muss der Familienname auch im Logo erscheinen? Gibt es Unterschiede mit oder ohne Handelsregistereintrag?
Z.B. bei einem Firmennamen “Fantasypizza Neuenschwander”. Darf man im Logo und auf Visitenkarten einfach schreiben “Fantasypizza” oder muss der Famlilienname zwingend mit dazu? Eine Autobeschriftung z.B. wird sonst ja unglaublich sperrig, je nach Länge des Nachnamens.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Im Logo muss der Familienname nicht unbedingt enthalten sein. Überall dort, wo man offiziell auftritt, sollte er aber im Firmennamen enthalten sein. Es spielt dafür keine Rolle, ob ein Handelsregistereintrag besteht.
Freundliche Grüsse
Guten Tag!
Ich habe eine Frage bezüglich des Firmennamens. Mein Nachname ist “Fritschi” ist es nun möglich einfach ein Zusatz von 2 Buchstaben zu machen und der Firmenname wäre “FRITSCHINO” …
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Freundliche Grüsse
Lukas Fritschi
Sehr geehrter Herr Fritschi
Bei einer Einzelfirma muss der Nachname des Inhabers zwingend im Firmennamen enthalten sein. Eine Abänderung auf “FRITSCHINO” ist deshalb unzulässig. Bei einer GmbH oder AG wäre das hingegen grundsätzlich möglich.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Hätte da noch eine Frage. Ich möchte demnächst eine Einzelfirma gründen und diese auf den Familiennamen meiner Ehefrau lauten und auch so im Handelsregister eintragen lassen. Kann ich mein Pensionskassengeld beziehen, obwohl der Firmenname auf den Namen meiner Frau läuft?
mfg
Michel Jegge
Grüezi Herr Jegge
Nein, dies ist leider nicht möglich, da dann Ihre Frau die Inhaberin der Einzelunternehmung ist und nicht Sie. Sie wären lediglich angestellt.
Ein Vorbezug der Pensionskasse wäre jedoch möglich, wenn Sie der Inhaber sind und sich hauptberuflich selbständig machen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
ich möchte zwei Webshops betrieben, um zwei verschiedenen Produktlinien zu verkaufen. Die Domainnamen und -Logos der zwei Webshops sollten unterschiedlich sein. Darf man die zwei Shops über eine einzige Einzelfirma betreiben?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Zwei verschiedene Webseiten sollten kein Problem sein, sofern ersichtlich ist, dass Sie dahinter stehen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich möchte einen Webshop betreiben.
Muss in dem Firmennamen der Familienname zwingend enthalten sein?
Beispiel: Webshop Nachname
oder
ginge auch
Webshop
Vorname Nachname?
Vielen Dank.
Guten Tag
Ja, wenn es sich beim Webshop um eine Einzelfirma handelt. Den Vornamen können Sie miteinbeziehen, aber nur der Vorname alleine geht nicht.
Freundliche Grüsse
Guten Morgen
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ja, es handelt sich um eine Einzelfirma. Mir war nur nicht ganz klar, ob mein Name zwingend im Firmennamen stehen muss, oder ob mein Name inkl. Vornamen auch unter dem Firmennamen stehen kann.
Aber so wie ich es nun verstehe, geht dies. Ich kann also folgende Bezeichnung verwenden:
Fantasiename (z.B. Dreams)
Vorname/ Nachname (Sarah Muster)
Adresse
Diese Angaben muss ich dann auf den Rechnungen und im Impressum angeben.
Freundliche Grüsse
Pingback: Was ist eine Einzelfirma, ein Einzelunternehmen oder ein Einzelkaufmann resp. ein Selbständigerwerbender genau? Ein rechtlicher Überblick | STARTUPS.CH - clever gründen
Hallo, ich will nächstes Jahr heiraten und den Familiennamen meiner Frau annehmen. Die Firma wird heuer gegründet. Kann ich danach den Firmennamen einfach ändern? Bitte um Info.
Danke.
Guten Tag
Das kommt auf die Rechtsform drauf an. Bei der Einzelfirma können Sie den Namen relativ einfach anpassen. Falls Ihr Name in der Bezeichnung einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) steht, dann müssten Sie eine Statutenänderung machen.
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Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte eine Einzelfirma Gründen mit dem Ziel einen Onlineshop zu betreiben. Die URL des Shops soll Beispiel (www.saphir.ch) heissen.
Ich werde bei Handelsregister das Unternehmen mit demselben Nahmen registrieren Saphir, allerdings der Firmeninhaber wird Peter Müller sein.
Frage: ist es zwingend bei http://www.saphir.ch den Familienamen zu schreiben?
Und wo muss der Familienname ersichtlich sein
Freundliche Grüsse
Guten Tag Herr Müller
Nein, in der Internetadresse muss der Familienname nicht ersichtlich sein. Dort sind Sie total frei zu wählen, was Ihnen am besten scheint. Der Familienname muss aber auf allen offiziellen Dokumenten stehen. D.h. auch beim Internetauftritt (evtl. unter Impressum), damit jeder sehen kann, mit welchem Unternehmenstyp er allenfalls Verträge eingeht.
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Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich habe letztes Jahr einen Firmenamen im Handelsregister eintragen lassen der vorher schon von jemanden anderes verwendet wurde und verwendet wird dieser hat den Namen jedoch nicht im HR eintragen lassen. Jetzt wird gefordert das ich den Namen lösche. Muss ich darauf eingehen?
Guten Tag
Hier kommt es darauf an ob der Name als Marke registriert und verwendet worden ist. Falls es sich um eine Marke handelt, dann müssen Sie noch abklären ob der Schutz in ihrem “Bereich” geltend gemacht werden kann.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich habe eine Frage zur rechtlichen Lage der Namensvergabe:
Darf eine Einzelunternehmung “AG” am Ende des Namens haben? Es sieht dann so aus, als ob die Firma eine Aktiengesellschaft wäre, sie ist aber eine Einzelunternehmung.
Besten Dank
Viele Grüsse
Walthari
Guten Tag
Nein, dies würde Dritte täuschen und kann so nicht eingetragen werden.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich habe vor eine GmbH Firma in Kt. Aargau (z.B. videomedia gmbh) zu registrieren, dass bereits mit dem gleichen Namen als Einzelunternehmen in Genf (videomedia müller) im HR vorhanden ist. Geht das oder muss ich bei meiner Firma noch was dazu einfügen. Beide Firmen haben verschiedene Zwecke.
Besten Dank
Marko
Guten Tag
Grundsätzlich ist dies kein Problem. Vor der Gründung müssen aber noch allfällige Markenrechtsansprüche geprüft werden. Falls jemand einen Markenanspruch hat, kann dies sonst später zu Problemen führen.
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Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten tag
Ich habe auch eine frage zum firmennamen. Kann dieser auch ein phantasiename sein und unterhalb zb dem logo steht firmeninhaber karin zeilinger?
Danke für ihre antwort.
Mit freundlichen grüssen
Guten Tag Frau Zeilinger
Ja, das ist kein Problem. Beim Handelsregister wird der Name aber auf einer Zeile hinterlegt z.B. “Phantasiename” Zeilinger. Im Logo können Sie aber problemlos variieren. Wichtig ist nur, dass das Logo nicht täuschend ist.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Möchte ein Einzelfirma gründen mit der Name
aruswebdesign asadi
Freundliche Grüsse
Al Asadi
Guten Tag
Sie können die Gründung ganz einfach über http://www.startups.ch online erfassen oder auch zuerst in ein Beratungsgespräch zu uns kommen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen unter walter.regli@startups.ch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo Herr Regli,
Annahme: Familienname ist Müller Cute
Familienname meines Mannes ist Cute
nun soll eine Webseite “cutegirl8015” für eine Einzelfirma betrieben werden.
Ist es zulässig, dass mein Mann eine Einzelfirma unter dem offiziellen Firmennamen “Cute Girl 8015” führt?
Freundliche Grüsse,
Sina
Guten Tag
Grundsätzlich sollte der Firmennamen funktionieren. Es kommt aber noch darauf an, was die Einzelfirma als Zweck definiert haben möchte. Denn die Firmenbezeichnung darf einen Dritten bzgl. Tätigkeitsfeld des Unternehmens nicht täuschen.
Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma behilflich sein dürfen!
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Pingback: Die Wahl des Firmennamens in der Praxis (Teil 1) - STARTUPS.CH | STARTUPS.CH - clever gründen
Guten Tag
Kann ich bei einer Einzelfirma, auf den Rechnungen,folgendes setzen:
Psychologische & Mediale Lebensberatung Anya
Inhaber: A. Baumann
Oder muss ich den Vornamen ausschreiben?
Kann ich auch am Schluss der Rechnung: Inhaber A. Baumann nehmen oder zb. Impressum A. Baumann ?
Oder wie muss das genau sein bitte?
Danke für Ihre Antwort.
Guten Tag Herr Baumann
Ja, das ist kein Problem. Der Vornamen muss nicht augeschrieben werden. Wichtig ist nur der Familienname. Ich würde diesen wie von Ihnen vorgeschlagen direkt bei der Unternehmensbezeichnung anbringen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo ,guten Tag
Istzustand:
Ist es sinnvoll und nötig sich als Einzelfirma oder GMBh einzutragen wenn man nebenbei ein Massagestudio betriebt?
Zukunft:
Was ist wenn man vom Teilzeit zum Vollzeitjob wechselt, also selbständig wird?
was ist wann ich freiberufliche Partner, Angestellte oder Mitarbeiter habe?
als Einzelfirma kann ich keinen Fantasie namen benutzen, als GMBh schon?
Herzlichen dank
Guten Tag
Eine GmbH muss immer im Handelsregister eingetragen werden. Eine Einzelfirma muss erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister eingetragen werden, wobei ein Eintrag auch bei einem kleineren Umsatz Sinn machen kann.
Sie können auch als Einzelfirma eine Fantasiebezeichnung wählen, müssen aber immer noch den Familiennamen ebenfalls hinzuschreiben.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Danke aber das beantwortet lediglich die Frage 4.
Guten Tag
Sie können immer (egal ob Teilzeit oder Vollzeit) nebenbei eine Einzelfirma oder eine GmbH haben, solange dies mit dem bestehenden Arbeitsvertrag machbar ist. Es spielt auch keine Rolle ob SIe Mitarbeiter haben, diese müssen Sie aber normal bei der SVA anmelden.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich möchte zu Beginn mit einer Einzelfirma starten und anschliessend in eine GmbH umwandeln (wenn der gewünschte Erfolg eintritt) Damit ich den Namen bei der Gründung der GmbH nicht zu fest abändern muss, würde ich den Firmennamen gerne wie folgt machen: “Firmennamen by Probst” – bei der Gründung der GmbH folglich nur noch “Firmennamen GmbH” Ist dies zulässig?
Danke für die Antwort.
Freundliche Grüsse
Jeannine Probst
Guten Abend!
Ich habe eine wichtige frage.
Ich habe eine Firma im Malerhandwerk, die eine Einzelfirma ist.
Die Firma läuft auf meine Namen der auch mein Mädchenname ist.
Jetzt wollte ich heiraten und den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen.
Da mich die ganze Kundschaft unter diesen Namen kennt, würde ich den Firmennamen gerne auch weiterhin behalten.
Geht das???
Danke
Guten Tag
Ich habe kürzlich eine GmbH gegründet. Nun ist mir nicht klar, wo und wie ich diese in meinem Webshop integrieren muss, damit die Geschäfte auch wirklich unter dem rechtlichen Rahmen der Gesellschaft laufen und diese dem Kunden klar sind.
Nur im Impressum oder auch in den AGB? Lauten die AGB auf die Gesellschaft oder auf den Webshop Name? Muss ich dem Kunden beim Kaufabschluss nennen (und wenn ja, wie?) dass er mit der Gesellschaft einen Kaufvertrag eingeht?
Es würde mich freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
Danke
Guten Tag
Sie müssen den Firmennamen sowohl im Impressum wie auch in den AGB vollständig nennen. Die AGB lauten zudem immer auf die juristische Person, also auf die GmbH. Der Kunde muss vor Kaufabschluss Kenntnis nehmen können von den AGB, d.h. er muss diese durchlesen können und Sie müssen ihn explizit auf die AGB’s hinweisen. Wenn Sie dies nicht tun, sind die AGB’s im Rechtsgeschäft gegenüber ihrem Kunden nicht gültig. Des Weiteren muss beim Kaufabschluss nicht explizit der Vertragstyp genannt werden, wichtig ist jedoch, dass sowohl Preis wie auch die Produkte (Leistung und Gegenleistung) explizit aufgeführt sind.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
wenn ich eine Einzelfirma gründen möchte wäre es auch erlaubt einen Namen wie die diesen zu benutzen:
“firmenname” phoneservice by “nachname”
Vielen Dank
Guten Tag
Ein Firmenname wie vorgeschlagen ist grundsätzlich möglich. Bei einer Einzelfirma muss der Familienname (wie im Pass oder ID) Bestandteil des Firmennamens sein. Zusätzlich zu beachten ist das Täuschungsgebot, d.h. dass der Firmenname nicht täuschend sein darf oder auf eine Tätigkeit hinweisen kann, die von der Firma nicht angeboten wird. Zusätzlich muss geprüft werden, ob der gewünschte Firmenname in der Schweiz noch frei ist, d.h. von keinem anderen Unternehmen benutzt wird sowie ob eine allfällige Marke verletzt wird.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag!
Eine Frage, ich habe eine Internetseite und suche auf dieser Seite Modelle, die gratis zu mir in die Behandlung kommen, damit ich üben kann. Für die Webseite musste ich einen “Firmennamen” wählen. In diesem Namen kommt mein Name allerdings nicht vor, ist dies somit auch rechtlich nicht möglich das ich eine Einzelfirma gegründet habe?
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Guten Tag
Im Logo muss der Familienname nicht zwingend erscheinen. Sie sollten aber im Impressum auf der Webseite den korrekten Firmennamen (inkl. Ihrem Familiennamen) aufführen damit man sieht dass es sich um eine Einzelfirma handelt. Um Vertrauen zu schaffen kann es durchaus auch sinnvoll sein, die Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen, auch wenn der Jahresumsatz unter CHF 100’000.- liegt. Falls Sie dies in Betracht ziehen, würden wir uns freuen Ihnen bei der Firmengründung über STARTUPS.CH behilflich sein zu düfren.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich habe vor ein paar Tage kleine Werbungsbroschüren erstellet und die an eventuelle neuen Kunden gesendet doch leider habe ich nur denn Fantasyname drauf geschrieben.
Ist das strafbar für eine Einzelfirma?? hätte ich auch den Familienname draufschreiben sollen?
Vielen Dank für die Hilfreicheantwort im voraus.
Guten Tag
Grundsätzlich ist auf offiziellen Dokumenten, wie Rechnungen, Verträge oder ähnliches der gesamte Firmenname gemäss Handelsregistereintrag aufzuführen. Als Logo kann jedoch auch nur der Fantasiename gewählt werden.
Wir empfehlen beim nächsten Versand, den kompletten Firmennamen bei den Kontaktdaten aufzuführen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Max Müller gebraucht im Kopfbereich seiner Website das Logo (respektive die Marke) “création max” und schreibt im Impressum der Website folgendes:
“Kontaktadresse: Max Müller, Mühleweg 5, 5500 Musterstadt, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Domainname”.
Genügt dies oder braucht es einen deutlicheren Hinweis, dass es sich um die Einzelfirma “Max Müller” handelt?
vielen Dank im Voraus
Guten Tag
Ist es möglich, einem Malergeschäft (Einzelfirma), z.B. mit dem Handelsregistereintrag Malerei Pfister, einen Fantasie wie z. B. Farbenfroh zu geben? Müsste dann der Handelsregistereintrag angepasst werden und wenn ja, wie müsste dieser dann genau lauten?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Sabine
Guten Tag Sabine
Sofern der Name der Einzelfirma angepasst wird muss diese Mutation auch beim Handelsregisteramt eingereicht werden.
Bei einer Einzelfirma muss immer der Familienname des Inhabers/der Inhaberin Bestandteil der Firma sein.
Gerne können Sie an einem unserer Standorte vorbeikommen oder uns telefonisch kontaktieren, so dass wir diese Änderung für Sie anmelden können.
In diesem Fall würden wir auch den konkreten Firmennamen prüfen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag,
ich bin Einzelunternehmerin und Gewerbetreibende.
Nun möchte ich eine Webseite und Firmenbezeichnung veröffentlichen
Die Webseite soll dann Energie-Taler heißen. ( Gebäudeenergieberaterin bin ich)
Nun ist da ja nicht mein Name darin enthalten.
Muss ich meinen Namen ersichtlich auf der Internetseite haben? Z. B. Auf der Startseite
Wie gebe ich dies dann richtig an, so dass mein Name ersichtlich wird.
Kann ich im Impressum schreiben
Energie-Taler
Vorname und Nachname
Gebäudeenergieberaterin
Adresse
Kann ich auch so meinen Briefkopf wählen
Energie-Taler
Vor und Zuname
Gebäudeenergieberaterin
Adresse
Wenn nein, was und wie muss ich mich nach Außen darstellen?
Vielen Dank
Guten Tag
Wie Sie richtig sagen, muss Ihr Name nicht auf der Startseite der Internetseite ersichtlich sein.
Im Impressum sollte ersichtlich sein, wer hinter der Einzelfirma steht. Wie Sie dies genau darstellen, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist, das Ihr Name zu sehen ist.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich der Gründung einer Einzelfirma. Ich habe 2 Familienname (Cordeiro Galvao) muss den Firmennamen beide Namen haben? oder ist es auch möglich nur einen zu verwenden, z.Bsp.:
Galvao Reinigung oder muss es Cordeiro Galvao Reinigung heissen?
Vielen Dank.
Guten Tag
Bei der Gründung der Einzelfirma muss der Familienname, so wie er im Pass oder ID steht, Bestandteil sein. Wenn also Ihr Name gemäss Pass Cordeiro Galvao ist, so muss auch Cordeiro Galvao Bestandteil des Firmennamens sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Am einfachsten geben Sie alle Daten in unserem Online-Portal ein, so dass wir Sie anschliessend kontaktieren und alles besprechen können.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag,
ich werde bald einen Nähatelier eröffnen.
Darf ich auf dem Firmentafel nur den Logo mit Famtasiename vor dem Ateliereingang aughängen?
Vielen Dank in Voraus
Freundliche Grüsse
Yuliya
Guten Tag Yuliya
Sie können gegen aussen (Firmentafel, Visitenkarten, etc.) mit einem Fantasienamen auftreten. Wichtig ist, dass Sie auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Rechnungen, Verträge, etc.) den kompletten Firmennamen aufgeführt haben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Firmengründung. Sie können hier ein Beratungsgespräch in ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich habe eine Einzelfirma, deren Namen aus Vorname Nachname und Branchenbezeichnung besteht:
Andrea Schäfer Textildesign
Seit einiger Zeit arbeite ich nun öfters mit einer Kollegin zusammen (deren Einzelfirma einen ebensolchen Namen hat). Wir wollen nun für gemeinsame Projekte eine Art gemeinsamen Auftritt haben, aber weiterhin jeweils als Einzelfirma organisiert bleiben. Zu diesem Zweck haben wir eine gemeinsame Webseite unter einem Phantasienamen erstellt.
Meine Frage: Ist es nun möglich bei gemeinsamen Projekten auf Rechnungen und dergleichen diesen Phantasienamen zu verwenden und darunter Name / Adresse der jeweiligen Einzelfirma (von der Person, die die Rechnung stellt) aufzuführen?
Beispielsweise so:
Kabumm
Andrea Schäfer
Textildesign
Adresse
usw.
Resp. bei meiner Kollegin:
Kabumm
Sonja Weichel
Textildesign
Adresse
usw.
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Grüezi Frau Schäfer
Diese Möglichkeit besteht. Sie sind somit eine einfache Gesellschaft. Wichtig ist, dass jede Person separat abrechnet und nicht etwa Rechnungen gemeinsam ausgestellt werden, da dann eine Kollektivgesellschaft bestehen würde, welche zwingend im Handelregister eingetragen werden muss (sofern es sich um eine Handelsgesellschaft oder ein nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe handelt).
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Wie sieht es beim Firmennamen aus, wenn noch kein Handelsregistereintrag gemacht wurde?
Der Onlineshop würde im ersten Jahr bestimmt keine 100’000.- Umsatz machen und demnach wäre der Eintrag ja freiwillig.
Kann ich in diesem Fall den Firmennamen frei auswählen…?
Guten Tag
Sie können den Firmennamen grundsätzlich frei wählen, auch wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Jedoch empfehle ich Ihnen, allfällige geschützte Marken zu beachten. Damit Sie an keine markenrechtliche Problemstellungen treten.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Wir würden im neuen Jahr gerne ein Näh-Label im Kanton BE gründen, anfangs allerdings nur im kleinen Rahmen ohne wirtschaftlichen Ertrag, aber die Einzelfirma sollte dann auch gleich mit demselben Namen möglich sein, wenn es soweit kommen sollte, daher unsere Überlegungen.
Der gewünschte Fantasiename wird bereits als GmbH im Kanton BE für eine Stickerei verwendet (sowieso GmbH), ebenfalls als Einzelfirma mit Namenszusatz im Kanton Aargau (sowieso MÜLLER), Zweck Näh-Kurse.
Können wir nun:
1. diesen Namen verwenden als Label für Textilien im vorerst privaten Rahmen
2. diesen Namen rechtlich für eine allfällige Einzelfirma benützen (dann mit Namenszusatz)
3. eine Website mit der URL sowieso.be aufschalten
Wenn dem nicht so ist, und wir das aber bereits in Gang gesetzt hätten, was wäre der WorstCase FAll? Dass der Name nachträglich geändert werden müsste oder wären damit Geldbussen verbunden?
Vielen Dank im Voraus und guten Start ins neue Jahr! 🙂
Grüezi Herr Liechti
Wenn Sie eine Einzelfirma “sowieso Liechti” gründen und bereits eine “sowieso GmbH” besteht, ist es nicht möglich die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit diesem Namen (ohne Familiennamenzusatz) in eine GmbH umzuwandeln, da der Name schon reserviert ist. Zudem ist fraglich, ob Sie die Stickerei nicht direkt konkurrenzieren, da Sie ja auch im Textilbereich tätig wären.
Den Namen können Sie natürlich trotzdem als Label, für die Einzelfirma oder als URL nutzen, solange dieser nicht als Marke im Nähbereich geschützt ist. Nichtsdestotrotz besteht die Gefahr, dass der Inhaber der sowieso GmbH oder der Einzelfirma Sie kontaktieren wird und auffordern wird, den Namen zu ändern.
Sie müssten dann den Namen entsprechend ändern. Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, riskieren Sie ein Gerichtsverfahren. Ob der Kläger dann aber auch Chancen auf Erfolg hat, ist wiederum einzelfallabhängig.
Am Einfachsten gründen Sie Ihre Firma über STARTUPS.CH. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ich habe eine Frage betreffend Adresse einer Einzelfirma.
Wenn ich im Handelsregister z.B “Zurich Consulting Steven Johnson” als Einzelfirma eintrage.
Kann ich dann bei den Kunden die Firmenadresse so angeben?
Zurich Consulting
Steven Johnson
Musterstrasse 4
8000 Zürich?
Freundliche Grüsse
S. Johnson
Grüezi Herr Johnson
Ja das ist möglich. Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Grüezi,
wenn es bereits eine GmbH (z.b. Beautycenter GmbH) in der Schweiz (z.B. Bern) gibt, darf ich dann in St. Gallen eine Einzelfirma mit dem Namen Beautycenter Meier eintragen??
Guten Tag
Ja das dürfen Sie. Die Firmennamen der GmbH und AG sind nur für andere Kapitalgesellschaften geschützt. Es ist jedoch zu beachten, dass allenfalls ein markenrechtliches Problem auftreten kann, wenn die GmbH eine Marke registriert hat.
Mit der Einzelfirma ist der Firmenname nur in angemeldeten Ort geschützt, in Ihrem Fall wäre dies St. Gallen.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Vor 2 Jahren gabe ich meine EU gegründet, auf meinen Mädchennamen + Zusatz. Nun habe ich geheiratet. Muss ich den Firmennamen nun ändern?
Liebe Grüsse Rahel
Guten Tag Rahel
Ja, der Firmenname muss geändert werden. Sie können den bisherigen Namen jedoch beibehalten und mit dem Zusatz “Inhaberin” ergänzen.
Gerne beraten wir Sie hierzu und führen die Änderung für Sie durch. Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch (0800 550 000) oder per E-Mail (mailto:info@startups.ch) mit uns in Verbindung.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Abend!
Ich habe eine wichtige Frage.
Eine Bekannte von mir hat eine Firma im Malerhandwerk, die eine Einzelfirma ist.
Die Firma läuft auf ihren Namen der auch ihr Mädchenname ist. Die Firma wurde vom Vater übernommen.
Jetzt möchte sie heiraten und den Namen ihres zukünftigen Mannes annehmen.
Da die ganze Kundschaft sie unter diesem Namen kennt, würde sie den Firmennamen gerne auch weiterhin behalten.
Beispiel: Malerbetrieb Müller
Nach Heirat: Betina Schulze
Malerbetrieb Müller (Inhaberin Betina Schulze)
Geht das???
Danke
Guten Tag Herr Schneider
Ja dies ist möglich. Nur eine Klammer darf im Handelsregister nicht eingetragen werden. Es könnte aber z.B. der Name “Malerbetrieb Müller, Inh. Betina Schulze” eingetragen werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Änderung des Handelsregistereintrages behilflich. Bitte setzen Sie sich unter info@startups.ch mit uns in Verbindung und teilen uns alle nötigen Informationen mit.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Sehr geehrte Damen und Herren
Ist es bei einer Einzelfirma zulässig, die Domain gleichzeitig auch als offiziellen Firmennamen zu führen?
Name: Marco Anatra
Firmenname: anatra.ch
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Guten Tag
Domain und Firmennamen werden grundsätzlich unterschiedlich behandelt. Bei der Einzelfirma ist es zwingend, dass der Familienname Bestandteil der Firma ist. In Ihrem Fall müsste nach Anatra einen Abstand eingefügt werden. Die andere Variante wäre, dass man anatra.ch, Inh. (für Inhaber) Anatra eintragen würde.
Gerne stehen wir Ihnen an unseren Standorten für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung oder Sie können direkt in unserem Online-Tool eine unverbindliche Offerte rechnen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag,
kann ein Firmenname einer Einzelfirma auch der URL sein? Z.B. HandorgelUnterricht.ch, wenn ich im Namen noch den Inhaber angebe?
Zum Beispiel:
HandorgelUnterricht.ch
Inh. Manuel Muster
Vielen Dank und einen schönen Tag,
Rolf Stalder
Grüezi Herr Stalder
Ja, dies ist ein möglicher Firmenname für eine Einzelunternehmung.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Wir stehen Ihnen entweder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung oder Sie können direkt in unserem Online-Tool eine unverbindliche Offerte rechnen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Abend
Ich betreibe momentan eine Einzelfirma welche noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Aus anderen Kommentaren habe ich entnommen, dass wenn ich die Einzelfirma “123Design Hans Muster” eintragen würde, eine andere Person problemlos “123Design GmbH” eintragen könnte. Das reicht mir als Schutz nicht aus da zu ähnlich.
Wäre ich mit einem Markenschutz von “123Design” besser bedient? Somit wäre doch eine ähnliche Eintragung z.B. als GmbH nicht mehr möglich?
Vielen Dank & freundliche Grüsse
Jimmy
Guten Tag Jimmy
Grundsätzlich haben Sie mit dem Markenschutz 123Design das Recht, die Verwendung der Marke anderen Personen zu untersagen. Dies jedoch nur, wenn die Marke innerhalb der geschützten Waren- und Dienstleistungsklassen (z.B. für Design) registriert ist. Dies schützt Sie aber nicht davor, dass ein Architekturbüro “123Design GmbH” gründen könnte. Zudem prüft das Handelsregisteramt nicht, ob eine Markenkollision zum Firmennamen besteht, d.h. eine Eintragung ist jederzeit möglich (sofern keine identische oder phonetisch ähnliche Firma besteht oder der Firmenname beschreibend ist). Es obliegt daher Ihnen als Markeninhaber, die registrierte Gesellschaft proaktiv abzumahnen.
Gerne stehen wir Ihnen hinsichtlich einer Beratung bezüglich Markenschutz oder für die Registration Ihrer Einzelfirma im Handelsregister zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
kann man zu zweit eine GmbH gründen mit einem Namen (xyz) und zwei verschiedene Tätigkeiten ausführen? Also dass beide Partner über die GmbH die Geschäfte abwickeln, jedoch der eine z.B. Coiffeur ist und der andere Maler?
Wo muss der Ursprüngliche Name der Gmbh überall gezeigt werden? Ich weiss, dass es bei Rechnungen der Fall ist.
Herzlichen Dank!
Guten Tag
Ja, Sie können unter einer GmbH verschiedene Geschäftstätigkeiten ausführen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Geschäftsbereiche im Firmenzweck formuliert und im Handelsregister publiziert werden. Der tatsächliche Firmenname muss auf allen offiziellen Dokumenten wie Rechnungen oder Verträge ersichtlich sein. Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte unser Kontaktformular über folgendem Link.
Freundliche Grüsse
Burcin Bülbül
Guten Tag
Ich möchte als Einzelunternehmer einen Online Shop gründen.
Muss der Nachname im URL der Webseite ersichtlich sein?
Muss der Firmennamen auf der Startseite sichtbar sein ? oder genügt es wenn wenn ich im Impressum darauf hinweise.
Muss mein Nachname auch im Geschäfts Mail enthalten sein oder kann man diesen frei wählen?
Freundlich Grüsse
Guten Tag
Ist es bei einer Einzelfirma (oder auch grundsätzlich sonst) möglich, dass der Markenname des Produktes nicht dem der Firma entspricht?
Ich möchte eine Firma gründen und habe bereits einen Firmen- resp. Markennamen ausgearbeitet. Diesen will ich allerdings nicht in Kombination mit meinem Familiennamen auf dem Produkt stehen haben.
Ein Beispiel:
Firmenname: Müller Staubsauger (soll NICHT auf dem Produkt ersichtlich sein)
Produkt-/Markenname: Vakumino (soll auf dem Produkt sein)
Modellnamen: Tornado, Saugi, Borsti etc. (soll auf dem Produkt sein)
Kann ich über das Handelsregister den Markennamen “Vakumino” ebenfalls schützen? Oder ist nur der Frimenname “Müller Staubsauger” geschützt?
Wäre dies ein klassischer Fall für eine GmbH, damit ich gleich mit dem richtigen Namen starten kann?
Besten Dank für die Info!
Guten Tag
Sie können mit einem anderen Namen auftreten, als Ihr Einzelunternehmen heisst. Wichtig ist, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Verträge, Rechnungen, etc.) Der Name des Einzelunternehmens ersichtlich ist.
Ihr Beispiel ist somit ohne Problem möglich. Vorausgesetzt die Marke verletzt keine Markenrechte.
Das Handelsregisteramt kann keine Marken schützen, dies wird beim IGE (Institut für geistiges Eigentum) vorgenommen.
Der Name des Einzelunternehmens ist regional geschützt, das heisst, keine andere Einzelunternehmung darf am selben Sitz gleich heissen. Markenrechtlich ist dieser Name ansonsten nicht geschützt. Mit einer GmbH erweitert sich der gesellschaftsrechtliche Schutz auf die ganze Schweiz aus. Somit dürfte in der ganzen Schweiz keine andere Gesellschaft (GmbH/AG) gleich heissen.
Gerne beraten wir Sie zu der passenden Rechtsform. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Habe bezüglich Firmennamen eine Frage.Meine Freundin hat eine Einzelfirma im Kosmetikbereich.Sie bietet Behandlungen an.Nun wollen wir die entsprechende Produkte vertreiben.Wir wollen dabei eine neue Einzelfirma auf meinen Namen Gründen.Der Markenname sollte jedoch gleich bleiben, lediglich die Endung mit “Products” ändert sich.Ist dies so möglich?Wir sind am gleichen Standort wohnhaft.
Guten Tag
Ich übernehme ein bestehendes Einzelunternehmen, wo der Firmenname heute schon nicht aus dem Namen des Eigentümers besteht. Ich möchte den Namen natürlich so beibehalten, kann ich das so machen, reicht es wenn mein Name als neuer Eigentümer im Handelsregister eingetragen ist? Der aktuelle Eigentümer hatte ja bis heute auch nie ein Problem, dass sein Name nicht Bestandteil des Firmennamens ist.
Aus einem Bericht der NZZ aus dem Jahre 2012 habe ich zudem entnommen, dass Pirmin Bischof eine Motion eingereicht hat, die eben die Wahl des Firmennamens vereinfachen soll und man nicht mehr zwingend den eigenen Namen als Firmennamen einsetzen muss. Gem. Bericht wurde die Motion vom Ständerat stillschweigend angenommen. Wie sieht denn nun die heutige Situation diesbezüglich aus?
Besten Dank.
Fabian Lupp
Sehr geehrter Herr Lupp
Der Name muss auch heute noch Bestandteil des Firmennamens sein. Sofern Sie den alten Firmennamen beibehalten möchten, können Sie beispielsweise am Ende des Firmennamens folgenden Zusatz hinzufügen: “…, Inhaber: Fabian Lupp”.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Folgendes Beispiel wirft mir einige Fragen auf, die weiter unten folgen.
Hans Muster wohnt in Musterstadt. Dort will er eine Einzelfirma gründen, die darauf abzielt, internationale online-Dienstleistungen anzubieten. Er würde sie eigentlich gerne nur “Testfirma” ohne eigenen Namen nennen. Als Einzelfirma müsste diese dann jedoch als “Testfirma Muster” im Handelsregister eingetragen werden. Dies tut er.
Somit ist die Einzelfirma “Testfirma Muster”, soweit ich das verstanden habe, davor geschützt, dass jemand anderes eine Firma, AG, GmbH etc. mit demselben Namen (“Testfirma Muster”) in Musterstadt gründet. Dürfte jemand anderes jedoch den Namen “Test” alleine verwenden, obwohl dieser Teil des Namens der Einzelfirma von Hans Muster ist? Müsste Hans Muster zusätzlich “Test” als Marke (im Falle einer international agierenden Onlineseite international) eintragen lassen, um diese zu schützen?
Darf Hans Muster zudem die Website http://www.testfirma.ch verwenden und ein Logo sowie Schriftzug benutzen ohne den Zusatz “Muster”, oder gilt dies bereits als irreführend? Im Impressum würde er natürlich den im Handelsregister eingetragenen Namen “Testfirma Muster” nennen. Nur sonst auf der ganzen Website würde er lediglich “Testfirma” benutzen. Ist dies zulässig? Ist die Marke auch genug geschützt durch zusätzliche internationale Eintragung als Marke “Testfirma”?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und liebe Grüsse
Guten Tag
Der Name “Test” wäre in diesem Fall beim Handelsregisteramt eintragungsfähig.
Markenschutz, Domain und Handelsregister sind allesamt unterschiedliche Bereiche. Diese erläutern wir Ihnen gerne bei einem Beratungsgespräch. Bei kleineren Anfragen dürfen Sie sich gerne auch bei uns telefonisch unter 052 268 30 80 melden.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo!
Ich möchte eine Einzelfirma gründen mit einem Fantasienamen. Ist es möglich das Wort “by” bei der Namensvergebung zu verwenden?
Beispiel Firmenname:
“Fantasiename” by Muß
Logo der Firma:
” Fantasiename”
Im Impressum würde dann stehen:
“Fantasiename”
Inh. Name Muß
Adresse
PLZ Ort
Da es in manchen Ländern kein “ß” gibt, könnte ich dann auch Muss” statt “Muß” schreiben?
Danke
Guten Tag
Ihre Annahmen sind alle korrekt.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Abend !
Darf ich bei meinem Einzelunternehmen dienen Namen Vertriebsgesellschaft verwenden obwohl es keine GmbH ist?
Guten Tag
Gesellschaft darf im Namen der Einzelfirma nicht enthalten sein, da die Einzelfirma im rechtlichen Sinne keine Gesellschaft darstellt.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag. Wir haben eine GmbH und sind im Schriften und Grafik bereich tätig. Kann eine GmbH 2 verschiedene Zwecke geschäftlich verfolgen und dies im HR auch eintragen?
Zum Beispiel als weiteren Zweck auch Dienstleistung für Kunden mit Buchführung und Auftragsbearbeitung und treuhänderischen Tätigkeiten etc.anbieten? Danke für die Antwort. Freundliche Grüsse N.Baumann
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie problemlos verschiedene Geschäftsfelder unter demselben Firmendach bearbeiten. Natürlich kann dies auch negative Aspekte mit sich bringen (Reputationsabfall, stark abweichende Risikoprofile der Geschäftsfelder, Versicherungsfragen usw.). Sie sollten den Firmennamen in diesem Fall neutral halten d.h. nicht auf eine Branche hinweisen, ansonsten wäre eine Rückweisung des Handelsregisters denkbar.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag,
Darf ich eine Einzelfirma gründen mit meinem Künstlernamen anstelle des Famiiennamens, wenn dieser amtlich im Pass ergänzt ist?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Der komplette Name – so wie er komplett im Pass aufgeführt ist – muss im Firmennamen enthalten sein.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob