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Was ist eine Familienstiftung nach Schweizer Recht?

Familienstiftungen dienen grundsätzlich der Unterstützung bedürftiger Familienangehöriger oder deren Ausbildung. Der zulässige Zweck ist eng umschrieben und ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Im Wesentlichen gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen auch für Familienstiftungen.

familienstiftung

 

Der Destinatärkreis ist auf die Angehörigen einer bestimmten Familie beschränkt. Nur sie können von den Leistungen der Stiftung profitieren. Familienmitglieder sind Personen, die durch Blutsverwandtschaft, Ehe oder Adoption miteinander verbunden sind. Verschwägerte Personen zählen auch dazu, falls zu einem Ehegatten Blutsverwandtschaft besteht.

 

Zweck der Familienstiftung

Der Zweck ist eng umschrieben und darf nur der Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen dienen (Art. 335 Abs. 1 ZGB). Diese Aufzählung ist abschliessend und andere Zweckumschreibungen sind nicht zulässig. Der Grundgedanke hinter der engen Zweckumschreibung ist, dass so Familienmitgliedern in Lebenslagen mit speziellen Bedürfnissen (Gründung einer eigenen Existenz, in der Ausbildung, usw.) gezielt geholfen werden kann.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts besteht ein Verbot von Unterhalts- oder Genussstiftungen, die voraussetzungslos Leistungen an Familienmitglieder ausrichten. Die Stiftung darf also nicht dazu dienen, der Familie einen höheren Lebensstandard oder ein höheres Ansehen zu verschaffen.

 

Unterschied zur klassischen Stiftung

Grundsätzlich gelten für die Familienstiftung die gleichen Regeln wie für normale Stiftungen (vgl. Blogbeitrag). Im Unterschied dazu benötigt die Familienstiftung keinen Handelsregistereintrag (Art. 52 Abs. 2 ZGB) und sie untersteht auch keiner staatlichen Aufsicht (Art. 87 Abs. 1 ZGB). Die Änderung der Stiftungsurkunde ist nur in einem gerichtlichen Verfahren möglich (Art. 87 Abs. 2 ZGB). Familienstiftungen profitieren nicht von der üblichen Steuerbefreiung von Stiftungen (vgl. Blogbeitrag), deshalb ist die Errichtung auch regelmässig mit negativen Steuerfolgen verbunden.

 

Folgen der Unzulässigkeit

Familienstiftungen sind von Anfang an nichtig, wenn sie einen unzulässigen oder widerrechtlichen Zweck haben oder die Familienmitglieder in einer unzulässigen Weise begünstigen wollen (Art. 52 Abs. 3 ZGB). Sie werden in einem gerichtlichen Verfahren für nichtig erklärt und bestehend damit nicht mehr. Eine entsprechende Klage kann jederzeit eingeleitet werden.

Im Unterschied zur klassischen Stiftung fällt das gestiftete Vermögen zurück an den Stifter. Kann man davon ausgehen, dass der Stifter eigentlich eine andere zulässige Stiftung gründen wollte, so kann die nichtige Stiftung in die zulässige Form umgewandelt werden (sog. Konversion).

 

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6 Kommentare zu “Was ist eine Familienstiftung nach Schweizer Recht?

  1. Guten Tag,
    Sie schreiben: Im Unterschied dazu benötigt die Familienstiftung keinen Handelsregistereintrag (Art. 52 Abs. 2 ZGB) und sie untersteht auch keiner staatlichen Aufsicht (Art. 87 Abs. 1 ZGB).
    Stimmt es, dass gem. einer Gesetzesänderung von 2015, neu auch Familienstiftungnen im HR einzutragen sind?
    mit freundlichen Grüssen

    • Guten Tag

      Seit dem 1. Januar 2016 müssen sämtliche privatrechtlichen Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden, damit sie Rechtspersönlichkeit erlangen. Dies betrifft auch Familienstiftungen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  2. Wir sind 10Familienmitglieder und besitzen gemeinsam ein Ferienhäuschen. Diese Form ist unmöglich, um zB gegenüber Banken aufzutreten.
    Niemand von uns ist reich. Alle sind froh, günstig Ferien machen zu können.
    Jetzt möchten wir eine andere Rechtsform finden und denken an eine Familienstiftung.
    Frage: Gilt unser Zweck als Familienstiftung?
    Herzlichen Dank für eine Auskunft!

    • Guten Tag

      Bei der Stiftungserrichtung können Sie unsere juristischen Dienstleistungen unter https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung in Anspruch nehmen. Klicken Sie unten auf die Rechtsform “Stiftung”.

      Die Familienstiftungen sind unter Vorbehalt des öffentlichen Rechtes der staatlichen Aufsichtsbehörde nicht unterstellt (Art. 87 Abs. 1 ZGB). Eine Revisionsstelle ist nicht nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen sämtliche privatrechtlichen Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden, damit sie Rechtspersönlichkeit erlangen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  3. Guten Tag
    Was wird genau verstanden unter der Definition: “Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen dienen”

    Darf mit dem Geld einem Angehörigen geholfen werden ein Studium zu finanzieren, eine Firma zu Gründen, den Pflegeheim Aufenthalt zu bezahlen, Gesundheitskosten zu bezahlen, Schulische Leistungen zu bezahlen oder was ist erlaubt bzw. nicht erlaubt?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Typische Stiftungszwecke sind die Finanzierungen von Ausbildungen der Kinder und Pflegeleistungen. Bei der Stiftungserrichtigung lassen Sie sich am besten von einem Notar beraten (https://snv-fsn.ch/). Der Notar kennt sich ebenfalls mit Firmengründungen aus.

      Die Familienstiftungen sind unter Vorbehalt des öffentlichen Rechtes der staatlichen Aufsichtsbehörde nicht unterstellt (Art. 87 Abs. 1 ZGB). Eine Revisionsstelle ist nicht nötig.

      Seit dem 1. Januar 2016 müssen sämtliche privatrechtlichen Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden, damit sie Rechtspersönlichkeit erlangen.

      Familienstiftungen, welche bereits vor dem 1. Januar 2016 bestanden haben, mussten sich bis spätestens 1. Januar 2021 im Handelsregister eintragen lassen. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt dem Stiftungsrat. Im Falle einer Nichteintragung droht ein Verfahren zur Eintragung von Amtes wegen und eventuell strafrechtliche Sanktionen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

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