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Kategorienarchiv ‘Recht & Rechtsformen’
Eine Zweigniederlassung ist ein Geschäftsbetrieb, der gegenüber einer Hauptniederlassung wirtschaftlich selbständig ist. Rechtlich ist sie von einem Hauptunternehmen abhängig. mehr
Die Gründungsvoraussetzungen einer Zweigniederlassung unterscheiden sich danach, ob ein Unternehmen mit Hauptniederlassung in der Schweiz oder ein Unternehmen mit Hauptniederlassung im Ausland eine Zweigniederlassung gründet. mehr
Eine Rechtseinheit im Ausland (z.B. eine Aktiengesellschaft) ist grundsätzlich befugt, Zweigniederlassungen in der Schweiz zu errichten. Es stellt sich die Frage, durch wen und wie diese Zweigniederlassungen vertreten werden müssen. mehr
Die Schweiz ist ein beliebter Standort für Unternehmen. Die Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz ist sowohl für inländische wie auch für ausländische Unternehmen attraktiv. Dieser Beitrag gibt einen rechtlichen Überblick. mehr
Der Handelsregistereintrag einer Stiftung ist eine zwingende Voraussetzung für die Entstehung. Erst mit dem Eintrag erhält die klassische Stiftung die volle Rechts- und Handlungsfähigkeit. Die Anmeldung muss durch die zukünftigen Organe eingereicht werden. mehr
Der Verein kann den Ausschluss von Vereinsmitgliedern grundsätzlich frei gestalten. Es sind nur wenige zwingende Gesetzesvorschriften zu beachten. Ein Sonderfall bildet der Ausschluss aus wichtigen Berufs- und Wirtschaftsverbänden. mehr
Die Handelsregisterneueinträge nahmen im Oktober 2015 im Vergleich zum Vormonat September leicht zu. Dies entspricht einem Anstieg von 3.5 % im Vormonatsvergleich. Der Rekord vom Vorjahr konnte jedoch nicht gebrochen werden. mehr
Von Startups.ch,
10. November 2015
Veröffentlicht in | Neugründungen, Recht & Rechtsformen, STARTUPS.CH, Unternehmertum | Keine Kommentare
Veröffentlicht in | Neugründungen, Recht & Rechtsformen, STARTUPS.CH, Unternehmertum | Keine Kommentare
Das Schweizer Vereinsrecht ist sehr flexibel ausgestaltet. Die Bestimmungen über die Aufnahme in den Verein können deshalb frei in den Statuten bestimmt werden. Ein Sonderfall bildet der Beitritt in wichtige Berufs- und Wirtschaftsverbände. mehr
Eine Stiftung wird errichtet, um das gewidmete Vermögen an einen bestimmten Personenkreis, die Destinatäre, auszuschütten. Die Rechte der Destinatäre sind dabei stark eingeschränkt. Ob den Destinatären ein Anspruch auf Leistungen der Stiftung zusteht, bestimmt sich aufgrund der Stiftungsurkunde oder aus einem anderen vertraglichen Anspruch. mehr
Stiftungen sind in der Regel Nonprofitorganisationen (NPO) und die Tätigkeit als Stiftungsrat ist ehrenamtlich. In jedem Fall hat man als Stiftungsrat Anspruch auf Ersatz der Spesen, die bei der Tätigkeit anfallen. Ob ein Stiftungsrat darüber hinaus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Tätigkeit hat, ist nicht einheitlich geregelt. mehr
Die Aufgaben und Pflichten des Stiftungsrats ergeben sich in erster Linie aus der Stiftungsurkunde oder den Reglementen zur Organisation. Nach einheitlicher Praxis obliegt dem Stiftungsrat die Oberleitung der Stiftung. Dabei hat der die Angelegenheiten der Stiftung zu besorgen und im Namen der Stiftung zu handeln. mehr
Der Stiftungsrat ist in der Praxis das oberste Stiftungsorgan. Er besorgt die Verwaltung des Vermögens und überwacht die Ausschüttungen an die Destinatäre, solange keine andere Regelung vorhanden ist. In der Regel setzt sich der Stiftungsrat als kollegiales Organ aus mehreren Personen zusammen, die gemeinsam die Oberleitung über die Stiftung ausüben. mehr
Die Stiftung ist ein starres Gebilde. Ist der Zweck einmal festgelegt und die Errichtung gültig vollzogen, ist eine Zweckänderung bei Stiftungen nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. mehr
Die Stiftung ist als Rechtsform ein unbewegliches Gebilde. Änderungen der Stiftungsurkunde sind nur unter Einhaltung von strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Die Grundzüge der Organisation sind meist in der Stiftungsurkunde geregelt, weshalb auch die Abänderung der Organisation strengen Regeln untersteht. mehr
Die Stiftung ist als Rechtsform ein unbewegliches Gebilde. Ist die Stiftung einmal gültig errichtet worden, sind Änderungen der Stiftungsurkunde und somit des Zwecks nur unter Einhaltung von strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. mehr