Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH aus zivilrechtlicher Sicht
Nach der Gründung im Kleinen und einem ersten gesunden Wachstum wollen vielen Unternehmer/innen ihre Rechtsform den veränderten Gegebenheiten anpassen und darum ihre Einzelfirma umwandeln.
Umwandlung einer Einzelfirma
Umwandlung ist dabei eigentlich nicht das treffende Wort, denn es wird eine neue juristische Person (AG oder GmbH) gegründet, welche Bestandteile der Einzelfirma (keine juristische Person) übernimmt. Die Einzelfirma geht danach in der Regel unter, d.h. sie besteht nicht mehr. Falls sie im Handelsregister eingetragen war, muss sie gelöscht werden.
Sollen keine oder nur wenige Bestandteile der Einzelfirma in die GmbH oder AG übernommen werden, kann ein Neugründung erfolgen mit der entsprechenden Bareinlage. In diesem Fall wird eine neue Firma gegründet und die bestehende Einzelfirma aus dem Handelsregister gelöscht.
Falls Bestandteile der Einzelfirma in die neue Gesellschaft eingebracht werden möchten (wie beispielsweise Maschinen oder Mobiliar), muss eine sogenannt qualifizierte Gründung erfolgen. Diese wird im Folgenden kurz dargestellt.
Qualifizierte Gründung Sacheinlage
Die neue AG oder GmbH kann durch eine Sacheinlage gegründet werden. Dabei werden die Anlagen der Einzelfirma zur Liberierung, d.h. zur Finanzierung der neu geschaffenen Anteile verwendet. Ein zugelassener Revisor muss bei der Gründung prüfen, ob die eingebrachten Aktiven auch den angegebenen Wert haben. Eine solche Gründung mit Sacheinlage wird auch mit den entsprechenden Gegenständen, deren Werten, dem Namen der Person welche die Sacheinlage tätigt und der Anzahl der dafür erhaltenen Anteile an der neuen Gesellschaft im Handelsregister vermerkt.
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Guten Tag,
ich hatte eine Einzelfirma gegründet – seit diesem Jahr zusätzlich noch eine AG.
– die Bilanz des letzten Jahres (EF) habe ich von meinem Buchhalter übernehmen lassen
– wie kann ich jetzt die EF abmelden / schliessen und wo überall?
Danke & Gruss.
Guten Tag
Sie können ein Löschungsbegehren an das Handelsregisteramt senden, um Ihre Einzelfirma löschen zu lassen. Ein Zweizeiler, dass Sie die Einzelunternehmung infole Geschäftsaufgabe löschen lassen möchten, genügt.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ich betreue eine neu gegründete GmbH. Gründung 1.8.2015. War zuvor eine Einzelfirma mit HR-Eintrag, aber ohne Buchhaltung. Nun soll die Einzelfirma in die neu gegründete GmbH umgewandelt werden. Geht das? Und wie geht man vor? Des Weiteren benötigt man zwingend einen Revisor?
Freundliche Grüsse
Mauro
Guten Tag Mauro
Sie können die Einzelfirma in eine GmbH umwandeln.
Ein Revisor muss jedoch als erstes den Wert der Einzelfirma bestätigen. Nach der Prüfung muss die Gründung bei einem Notar öffentlich Beurkundet werden. Sodann erfolgt der Handelsregistereintrag.
Gerne unterstützen wir Sie bei der der Umwandlung. Sie können hier https://www.startups.ch/de/vorbereiten/beratungstermin/beratungsstandorte/ ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte https://secure.startups.ch/de/default/index/index für die Gründung rechnen lassen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Wir möchten eine EF in eine GmbH umwandeln. Die EF besteht schon seit vielen Jahren und der Inhaber ist 55 Jahre alt. Was passiert mit dem obligatorischen BVG in diesem Fall? Muss er sich neu einkaufen?
Vielen Dank
Sara
Guten Tag
Einen Neueinkauf bei der obligatorischen BVG ist in diesem Fall möglich, aber nicht Pflicht. Er muss sich also nicht zwingend neu einkaufen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umwandlung. Sie können diese direkt über unser Online-Tool eingeben und wir werden Sie innerhalb von 24 Stunden kontaktieren um alle Fragen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
guten Tag
eine Einzelfirma welche eine Buchhaltung führt und mitten im Jahr diese Firma in eine GmbH umwandelt, muss er die Buchhaltung für die Einzelfirma zuerst abschliessen und für die GmbH neu eröffnen oder nur eine Zwischenbilanz machen und normal weiterführen?
Guten Tag Herr Brodmann
Für die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH wird eine Zwischenbilanz benötigt. Diese führen Sie beispielsweise bis 31.08. und starten dann ab 01.09. mit der Buchführung über die GmbH – unabhängig davon, ob die Änderung bereits im Handelsregister publiziert wurde.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umwandlung. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag.
Ich habe bereits eine gmbh, kann ich noch eine einzelfirma gründen und die pk beziehen?
Danke
Guten Tag
Wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit für Ihre GmbH der beruflichen Vorsorge unterstehen, können Sie Ihre Pensionskasse auch nicht mit einer neuen Einzelunternehmung vorbeziehen. Ansonsten wäre es grundsätzlich möglich. Sie können Ihren Fall auch mit der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse vorabklären.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag ich habe eine Einzelfirma und möchte in eine GmbH gründen. Ist es möglich GmbH unabhänig von Bilanz von EF zu gründen und danach Inventar an neue Firma verkaufen.Wie ist das Steuertechnisch?
Guten Tag
Eine Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist nicht möglich. Sie können aber die Einzelfirma (inkl. Inventar) als Sacheinlage bei der Gründung in die GmbH einbringen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
Ich habe 2 Fragen.
1. Wie ich auch hier bei Startups.ch unter den Angeboten gesehen habe, sind die Kosten für eine Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH teurer als eine Neugründung GmbH. Wenn es keine Sacheinlagen gibt und keinen Handelsregistereintrag der Einzelfirma, lohnt sich dann die Neugründung und Weiterführung einer GmbH eher? Und dann einfach die Meldung an die SVA, dass die Einzelfirma nicht mehr weitergeführt und stattdessen die GmBH gegründet wird?
2. Beim Kauf einer vermieteten Liegenschaft könnte eine GmbH gegründet werden, um die Kosten auch abzuziehen. Lohnt sich überhaupt eine solche Liegeschaft (Renditeimmobilie) privat zu kaufen? Oder macht es in der Regel eher Sinn, diese über eine Firma zu erwerben?
Guten Tag
Ihre Einzelfirma können Sie mittels einer Sacheinlage in die GmbH einbringen. Dabei bedarf es zusätzlich einer Prüfungsbestätigung eines Revisors. Dies ist zeitaufwändiger und teurer, als wenn Sie Ihre GmbH bar gründen.
Für die Gründung können Sie gerne eine Bestellung aufgeben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Zu steuerlichen Fragen können Sie gerne die Treuhandgesellschaft Findea AG kontaktieren: https://www.findea.ch/de/buchen
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag.
Ich habe eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag seit zwei Jahren und möchte nun eine GmbH daraus machen.
Die Übernahme sieht viel komplizierter aus, als die Neugründung.
Kann ich eine GmbH mit einer Bareinlage von 20000.- gründen und meiner Einzelfirma / mir selber das Inventar abkaufen?
Guten Tag
Sie können Ihre Einzelfirma liquidieren und separat eine GmbH gründen, jedoch ist dabei zu beachten, dass Sie auf den Liquidationsgewinn der Einzelfirma Sozialabzüge sowie Steuern zahlen müssen. Eine Neugründung einer GmbH kann sich dann lohnen, wenn die Einzelfirma noch nicht lange besteht und keine wesentlichen Gewinne aufweist.
Bei einer Umwandlung kauft die neu gegründete GmbH die bisherige Einzelfirma auf, die in der Folge nicht mehr besteht. Dies empfiehlt sich, wenn die Einzelfirma einen substanziellen Gewinn ausweist und bereits Verträge mit Partnern, Lieferanten etc. bestehen. Sodann wäre die Einzelfirma als Sacheinlage in die neue GmbH einzubringen, da somit sämtliche Verträge und Verbindlichkeiten auf die neu zu gründende GmbH übergehen.
Sollten Sie eine Neugründung oder auch eine Umwandlung in Erwägung ziehen, unterstützen wir Sie sehr gerne dabei. Nachfolgend finden Sie unsere entsprechenden Angebote:
https://www.startups.ch/umwandlung/bestellen
https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag miteinander
Ich habe eine Einzelfirma und will eine GmbH gründen. Kann ich die Sach und Haftpflichtversicherungen aufgrund dessen kündigen? Welche Fristen müsste ich beachten?
Vielen Dank.
Guten Tag
Sie können die Versicherungen grundsätzlich kündigen. Dazu müssen Sie die Kündigungsfristen und -Termine gemäss den Verträgen beachten.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Wenn man eine GmbH gründet, Stammkapital von 20 T einzahlt und die Einzelfirma ungelöscht bleibt bzw. wenn man danach einfach die Kunden aus der GmbH bedient und man ist einfach bei der Einzelfirma nicht mehr aktiv, hat man Steuerfolgen in der Einzelfirma?
Vielen Dank!
Guten Tag
Steuern zahlen Sie bei der Einzelfirma auf Ihr Einkommen bzw. den Gewinn, den Sie mit der Einzelfirma generieren. Folglich ist nicht davon auszugehen, dass Sie diesbezüglich mit Steuerfolgen zu rechnen haben. Wenn die Einzelfirma jedoch nicht mehr aktiv ist, besteht kein Grund mehr, die Einzelfirma eingetragen zu lassen. Der Antrag auf Löschung kann direkt beim Handelsregister gestellt werden.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek