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Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Der Firmenname bei der Einzelfirma

Der Inhaber einer Einzelfirma führt zwei Namen: Einerseits den Namen seines Geschäfts (Firmenname) für den Handelsverkehr, andererseits seinen bürgerlichen Namen für den normalen Rechtsverkehr (Vor- und Nachname). Für die Wahl des Firmennamens sind einige Voraussetzungen zu beachten, die nachfolgend erläutert werden. mehr

Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 1) – Allgemeine Schranken

Den Firmennamen kann man grundsätzlich frei wählen. Jedoch muss man gewisse Schranken einhalten. So darf der Name nicht über den Zweck der Firma täuschen und Sachbegriffe dürfen nicht alleine stehen. mehr

Wie lege ich den Firmennamen meiner Kollektivgesellschaft fest?

Die Wahl eines geeigneten Firmennamens kann mitentscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens sein. Gewisse gesetzliche Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen. mehr

Ausführen verschiedener Tätigkeiten als Einzelfirma und Verwendung verschiedener Firmennamen

Verschiedentlich wurden wir angefragt, ob es möglich sei, mit einer Einzelfirma mehrere verschiedene Tätigkeiten anzubieten und/oder diese mit mehreren verschiedenen Firmennamen auszuführen. mehr