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GmbH/AG: Kann ich auf meinen Lohn verzichten?

Zunächst muss man sich vor Augen halten, dass der GmbH und AG eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Diese beiden Gesellschaften sind eigenständige (juristische) Personen. Anspruch auf Lohn gegenüber der Gesellschaft besteht, sofern dies vertraglich, also z.B. durch Auftrag oder Arbeitsvertrag, so geregelt wurde.


Lohn

Auf Lohn kann verzichtet werden

Insbesondere bei Einpersonen-Gesellschaften stellt sich die Frage, ob auf den Lohn verzichtet werden kann. Dies ist möglich, weil das Verhältnis zur GmbH/AG vertragsautonom gestaltet wird, selbst wenn man alleiniger Inhaber ist. Der Verzicht auf eine Lohnauszahlung entbindet aber nicht von der Pflicht, sich bei den Sozialversicherungsbehörden zu melden. Auch wenn kein Lohn ausbezahlt wird, schuldet man zumindest für die 1. Säule (AHV/IV/EO) gewisse Mindestbeiträge.

Des weiteren muss man sich stets vor Augen halten, dass der GmbH/AG grundsätzlich keine Vermögenswerte ohne entsprechenden Gegenwert entnommen werden dürfen. Das heisst, dass auch wenn wirtschaftliche Identität zwischen der Gesellschaft und deren Inhaber besteht, rechtlich gesehen eben doch zwei voneinander strikte zu trennende Personen vorliegen.

Vorsicht bei der Auszahlung von Dividenden

Mit der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, d.h. mit der milderen Besteuerung von Dividenden, kann es für den Inhaber interessant sein, sich einen tiefen oder gar keinen Lohn auszuzahlen. Bei diesen Überlegungen ist jedoch Vorsicht geboten.

Die SVA kann bei zu tiefer oder sogar gar keiner Lohnzahlung eine Korrektur  vornehmen.  Um die Umgehung von Steuerzahlungen zu vermeiden, muss nämlich jeweils ein angemessener Lohn ausbezahlt werden, bevor Dividenden ausbezahlt werden dürfen.

Bei der Auszahlung von Dividenden muss deshalb immer daran gedacht werden, zuerst einen angemessen Lohn zu beziehen.

Bei der Bestimmung einer angemessenen Lohnzahlung kann auf die gängige Praxis und auf den Lohnrechner des Bundes (Salarium) zurückgegriffen werden.

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175 Kommentare zu “GmbH/AG: Kann ich auf meinen Lohn verzichten?

    • Guten Tag

      Wir haben eine GmbH gegründet. Am Anfang ist kein Lohn vorgesehen, trotdem möchten wir eine Unfallversicherung abschliessen.
      Ist es möglich AHV-Pflichtiger Lohn 0, aber sich trotzdem eine Unfallversicherung abzuschliessen. Wenn ja, wie viel Lohn sollte man versichern? Branchenüblicher Lohn?

      Danke und Gruss

      • Guten Tag

        Leider ist es nicht möglich eine Unfallversicherung gemäss UVG abzuschliessen, wenn Sie sich keinen Lohn auszahlen.
        Der Versicherungsschutz ist erst möglich, wenn Sie sich ein Einkommen auszahlen.

        Freundliche Grüsse
        Nadja Mehmann

  1. Hallo,

    Meine Frau und Ich sind wir angestellt, trotzdem wollen wir in unsere Freizeit eine gmbH Gründen und gewissen Arbeiten machen. Wir brauchen aber (ins besonders am Anfang) kein Lohn zu beziehen….

    Müssen wir trotzdem die Minimale Sozialabzüge bezahlen nur weil wir Gründer von eine Firma sind????

    Gruss
    Ivan

    • Guten Tag,

      Ich muss noch einmal genauer nachfrage, da ich nicht alles 100% verstehe.

      ich bin zu 100% bei einer AG angestellt und möchte bald eine eigene GmbH gründen.
      Ich möchte mir am Anfang keinen Lohn auszahlen, da ich ja bereits 100% angestellt bin und mir dieser Lohn zur Zeit genügt.

      Muss ich mich dann bei der AHV anmelden bei der Gmbh? Eigentlich nicht oder? Da ich ja schon 100% arbeite und AHV bezahle?
      Was muss ich sonst noch beachten wenn ich mir keinen Lohn auszahlen möchte? Was MUSS bezahlt werden?

      Freundliche Grüsse,
      Stefan

      • Guten Tag Stefan

        Sie müssen sich keinen Lohn auszahlen, solange dies in der eigenen GmbH noch nicht vorgesehen ist. Sobald Sie sich einen Lohn auszahlen fallen auch die entsprechenden Abzüge an (Sozialversicherungen, Pensionskasse etc.). Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausreichend versichern, auch ohne Lohnzahlung. Insbesondere zu beachten ist hier die Unfallversicherung.
        Sobald Sie sich einen Lohn auszahlen müssen Sie dies bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden.

        Freundliche Grüsse
        Luzia Bachofner

    • Guten Abend
      Meine Mutter, Rentnerin, möchte eine GmbH gründen. Kann sie das? Sie will sich keinen Lohn auszahlen. Braucht sie da trotzdem Sozialleistungen zu bezahlen?

      • Guten Tag

        Selbstverständlich kann Ihre Mutter trotz Pensionierung eine GmbH gründen. Ein Einkommen als Gesellschafterin und Geschäftsführerin muss sie nicht auszahlen.
        Wenn Sie dies möchte, hat sie einen Freibetrag von CHF 16’800.00. Liegt das Einkommen unter diesem Betrag, muss Sie keine Sozialleistungen bezahlen.

        Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Mutter bei der Gründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

        Freundliche Grüsse
        Nadja Mehmann

    • Guten Tag,
      Als alleinige GMBH Gründerin, frage ich mich ob ich eine UVG obligatorisch abschliessen muss, auch wenn ich noch kein Lohn beziehe?

  2. Hallo,
    ist es auch möglich, anstatt Lohn oder Dividende zu beziehen, der gmbh Rechnung zu stellen, wenn ich nebst alleiniger Gesellschafter der gmbh auch eine Einzelfirma führe?

    Gruss
    A. Freuler

      • Ich verstehe nicht. wieso Steuern hinterzogen werden würden, wenn die Einzelfirma die eigene GmbH fakturieren würde…
        Egal,,ob die Gewinne auf der GmbH oder auf der Einzelfirma anfallen, Steuern und SV-Beiträge müssen auf jeden Fall bezahlt werden.
        Ich persönlich biete meine Dienste mal über meine Einzelfirma und mal über eine GmbH an (bin an der GmbH minderheitsbeteiligt). Wenn ich in meinem Wohnkanton arbeite, dann arbeite ich direkt über meine EInzelfirma. Wenn ich aber in einem anderen Kanton (z.B. ZH) arbeite, dann schiebe ich die GmbH dazwischen, weil viele Kunden aus Angst vor einer nachträglichen Umqualifizierung des Auftragsvershältnisses als verdecktes Arbeitsverhältnis (Thema Scheinselbständigkeit) keine Verträge mit Einzelfirmen abschliessen. In diesen Fällen, fakturiert die GmbH die Kunden und meine Einzelfirma dann die GmbH. Steuern werden sowohl auf der Ebene GmbH als auch auf der Einzelfirma korrekt bezahlt. Die Einzelfirma zahlt darüber hinaus AHV/EO/IV als Selbständiger. Was ist nun daran krumm? Ich denke nichts.

        • Guten Tag

          Wichtig ist, dass Sie die zwei Geschäfte nicht anfangen zu mischen. Solange Sie wirkliche Rechnungen ausstellen, spielt es keine Rolle über welches Unternehmen Sie es machen. Das Geld muss dann aber auch dort versteuert werden.

          Freundliche Grüsse

          Walter Regli

    • Guten Tag
      Eine GmbH möchte einen weiteren Teilhaber einschliessen. Dieser hat bereits eine Einzelfirma. Kann er als Teilhaber mit seiner Einzelfirma der GmbH Rechnung für seine Leistung stellen ohne, dass er in der GmbH angestellt wird und somit für die Sozialversicherungen selber verantwortlich bleibt.
      Besten Dank und Freundliche Grüsse
      Nadia

      • Guten Tag Nadja

        Grundsätzlich ist es möglich, dass er einerseits Gesellschafter (Teilhaber) ist und andererseits Rechnungen an die GmbH für seine Dienstleistungen stellt. Bezüglich der Sozialversicherungen wird dies im Einzelfall geprüft ob eine selbständige Tätigkeit vorhanden ist oder nicht. Wenn er bspw. mehr oder weniger 100% für die GmbH arbeitet, dann wird dies von der zuständigen Ausgleichskasse kaum akzeptiert und er wird sozialversicherungsrechtlich als “Angestellter” behandelt – somit würden dann die Sozialversicherungen auf die GmbH zurückfallen. Sofern er aber unter weiteren Kunden auch Rechnungen an die GmbH schreibt sollte dies kein Problem darstellen.

        Freundliche Grüsse
        Luzia Bachofner

  3. Ich bin Angestellter im Hauptberuf und möchte gleichzeitig eine eigene GmbH oder AG in Nebenberuf aufbauen. Dabei werde ich am Anfang keinen Lohn beziehen.
    – Muss ich trotzdem in der eigenen Firma nochmal Sozialabgaben leisten?
    – Falls ich arbeitslos werden würde, behalte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld oder gelte ich anschliessend als Arbeitnehmer der nebenberuflichen Firma?
    besten Dank im Voraus!

    • Guten Tag

      Die Sozialabgaben sind auf dem ausbezahlten Lohn für dei Arbeitnehmer geschuldet. D.h. wenn Sie keinen Lohn ausbezahlen, müssen Sie auch keine Abgaben abliefern. Bei der SVA muss die GmbH oder AG aber trotzdem angemeldet werden.
      Bzgl. Arbeitslosigkeit gilt in der Regel folgende Bestimmung: Solange Sie bei einer GmbH oder AG eingetragen sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitslosigkeitsunterstützung. D.h. Sie müssten sich dann aus der Gesellschaft austragen lassen, und könnten erst dann Arbeitslosigkeitsgelder beantragen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Was meinen Sie mit “aus der AG / GmbH austragen lassen?

        Bedeutet das mich nur als Geschäftsführer austragen zu lassen oder muss ich auch mein VR-Mandat ablegen?

        • Guten Tag

          Austragen in diesem Zusammenhang heisst, dass Sie nicht mehr im Handelsregister erscheinen sei dies als Geschäftsführer, VR-Mitglied oder auch nur eine Zeichnungsberechtigung.

          Wenn Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchten, dürfen Sie nicht mehr bei einer GmbH/AG im Handelsregister erscheinen.

          Freundliche Grüsse
          Nadja Mehmann

  4. Kann ich als alleiniger gmbH Gründer und Eignetümer meinen Lohn einbehalten und als Darlehen aufbauen ohne auszuzahlen solange es nicht gut läuft? Gleichzeitig aber Angestellten den Lohn auszahlen?
    Annahme: ich habe einen anderen 100% Job der alle meine Sozialabgaben leistet.
    Müsste ich die sozialabgaben dann auch als Schulden zurückstellen falls ich dann den Lohn auszahle? Oder sind die Sozialabgaben sofort geschuldet?
    Freundlcihe Grüsse
    Dominique

    • Guten Tag

      Sie müssen sich nicht unbedingt einen Lohn ausbezahlen. Als alleiniger Eigentümer und Gründer bestimmen Sie selbst über Ihren Lohn. Wenn Sie keinen Lohn ausbezahlen, haben Sie somit auch keine Sozialabgaben zu leisten (sofern Sie mind. das Minimum bereits bei Ihrer anderen Stelle einzahlen).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  5. Besten Dank für Ihre Antwort. Allerdings müsste ich ohne Lohn einen Gewinn ausweisen währen ich Lohn als Aufwand verbuchen könnte. wo liegt hier der Break even zw Gewinnsteuer und Sozialabgaben vs Gewinnstuer und Dividende und Einkommenssteuer?
    Freundliche Grüsse
    Dominique

    • Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel schaut man gegen Ende des dritten Quartals die finazielle Situation an und kann dann berechnen, wie das Steueroptimum im speziellen Fall zustande kommen würde. Normalerweise ist das Optimum eine Mischung zwischen Lohn und Dividenden. Dies ist aber von sehr vielen verschiedenen Komponenten abhängig (Lohn, Wohnort, Sitz der Gesellschaft,…).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  6. Guten Tag,
    meine Frau ist seit 3 1/2 Monaten in einem neu eröffneten GmbH Restaurant mit Stundenlohnvertrag angestellt.Nun hat Sie die Kündigung per 15.Sept.erhalten,da das Restaurant nicht läuft.Den August-Lohn hat meine Frau noch nicht erhalten,aber ein mitgeschicktes unterschriebenes Dokument,wenn das Restaurant zugehen sollte,werde der Lohn nach Verkauf der Einrichtung ausbezahlt.
    Das gleiche bei der 2.Angestellte mit Kündigung.
    Gemäss Vertrag ist die Kündigung ab 30.09.2012 gültig und 1 Monat Kündigungsfrist.
    Ist der ausstehende August-Lohn,September-Lohn und der Lohn bis Ende Oktober gesetzlich abgesichert oder ist bei tieferem Erlös als 20`000.- beim Verkauf des Inventars eine volle Auszahlung nicht gesichert?
    Würde mich für eine sofortige Antwort sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüssen
    R.Bürgin

    • Guten Tag Herr Bürgin

      Bei einem allfälligen Konkursfall fällt die Lohnzahlung in die erste Gläubigerklasse, wonach ArbeitnehmerInnen das Recht auf die Erfüllung von Forderungen haben, welche in den letzten sechs Monaten vor der Konkurseröffnung entstanden sind.

      Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz erhalten Arbeitslosenversicherte, die bei einem zahlungsunfähigen Arbeitgeber unter Vertrag stehen, unter Umständen eine Insolvenzentschädigung, welche sich jedoch auf die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Der Entschädigungsanspruch muss bei der Arbeitslosenkasse angemeldet werden.

      D.h. der volle Lohn ist nicht grundsätzlich gesichert, bei einem Betrieb mit Inventar stehen die Chancen aber sehr gut, da der Lohn wie bereits geschrieben in der ersten Gläubigerklasse liegt.

      Freundliche Grüsse und viel Erfolg.

      Walter Regli

  7. Hallo,

    bei der AHV sind geringfügige Löhne bis 2.300 Franken befreit.

    Im Artikel wird gesagt, dass ohne Lohn dennoch Mindestbeträge geschuldet werden.

    Was ist korrekt?

    • Guten Tag

      Die Mindestbeträge sind nur dann geschuldet, wenn diese nicht anderweitig (durch eine andere Anstellung oder durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin) bereits bezahlt worden sind.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Wie hoch sind denn die Mindestbeiträge für AHV/IV/EO (ggf. auch UVG?), wenn kein anderer Job oder abführender Ehepartner vorhanden ist und man sich als geschäftsführender Gesellschafter keinen Lohn auszahlt? Vielen Dank.

        • Nichterwerbstätige bezahlen Beiträge je nach (Renten-)Einkommen und Vermögen. Ausgenommen sind jüngere nichterwerbstätige Studierende: Sie bezahlen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, pauschal den Mindestbeitrag von CHF 480.00. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhält und nicht erwerbstätig ist, bezahlt ebenfalls generell den Mindestbeitrag.

  8. Hallo

    Ich überlege mir eine GmbH zu gründen und muss mir am Anfang keinen Lohn auszahlen (anderes Einkommen). Da ich das Büro meiner privat gemieteten Wohnung nutze, kann doch die GmbH mir die Miete bezahlen. Auf dem Steuerformular habe ich einen entsprechenden Vermerk auch gesehen (Mieten für Räume des Aktionärs). Muss ich das dann als “Lohn” versteuern?

    Besten Dank für Ihre Antwort.

  9. Guten Tag

    Ist es – trotz Doppelbesteuerung der Dividenden – sinnvoll, als Inhaber einer AG z.B. 70’000 als Lohn und 30’000 als Dividende zu beziehen, um als Privatperson in eine günstigere Steuerprogression zu gelangen? (Dividenden werden bei Privatpersonen meines Wissens nur zur Hälfte des auf den Lohn anwendbaren Steuersatzes besteuert.)

    Besten Dank & Gruss

    Dani

    • Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Da aber vor allem auf Dividenden keine Sozialversicherungsleistungen zu bezahlen sind, kann eine Mischrechnung durchaus Sinn machen. Am besten setzen Sie sich Ende drittes Quartal mit einem Treuhänder zusammen und berechnen die verschiedenen Möglichkeiten.

      Falls Sie einen geeigneten Treuhänder suchen, sind wir Ihnen mit unserem schweizweiten Treuhändernetz sehr gerne behilflich.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Wenn Sie eine eigene GmbH haben sind Sie grundsätzlich Angestellter Ihrer eigenen GmbH. Falls Sie beim RAV gemeldet sind, würde ich dies zuerst dort genau klären. Es kann durchaus sein, dass Sie die Vorbereitungshandlungen (inkl. Gründung) bereits machen können und noch immer als arbeitslos gelten.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung behilfich sein dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  10. guten tag
    meine frage wäre, ich bin zu 100% angestellt möchte eine gmbh gründen
    wie viel müsste die gmbh fakturieren um dass es sinn macht eine zu gründen.

    mit freundlichen grüsse
    vincenzo

    • Guten Tag

      Diese Frage ist schwierig zu beantworten, ohne die genauen Hintergründe und die Branche zu kennen. Wichtig ist sicherlich, dass die GmbH spätestens nach 1-2 Jahren gewinnbringend ist. Zudem benötigen Sie für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von CHF 20’000.-. Dieses wird nach erfolgter Gründung wieder freigegeben und kann für Investitionen resp. Verbindlichkeiten gegenüber Dritten genutzt werden.

      Eine Tätigkeit auszuüben und im Nebenerwerb eine GmbH zu betreiben ist möglich, wichtig ist hier jedoch, dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Wir empfehlen Ihnen zur Sicherheit, den Arbeitgeber vor der Gründung über Ihre Pläne zu informieren.

      Falls wir Ihnen bei der Firmenübernahme behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  11. Hallo

    Kann ich als Einzelunternehmen mir als Inhaber einen monatlichen Lohn auszahlen, welches den Umsatz reduziert? Sind dann die AHV-Beiträge nur für den Lohn fällig und/oder auch für den Gewinn?

    Danke für Ihre Antwort?
    Grüsse
    Rolf

    • Grüezi

      Ja das können Sie selbstverständlich tun. Der Lohn wird diesfalls aber nicht als Lohn, wie beispielsweise bei einer GmbH, sondern als Privatbezug (nicht aufwandwirksam) gebucht.
      Der Gewinn (inkl. “Lohn) untersteht jedoch auch den Sozialversicherungen – da bei der Einzelunternehmung alles als Einkünfte deklariert wird (auch in der Steuererklärung).
      Sie finden hier einen interessanten Blogbeitrag zu diesem Thema.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  12. Guten Tag

    Ich bin alleiniger Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH-Start-Ups in welchem ich zu 100% arbeite. Ich würde mir gerne variabel je nach Geschäftsverlauf einen Lohn auszahlen (in der ersten Phase nur für mich später evtl. auch für Mitgründer), welcher sich von Monat zu Monat ändert, manchmal evtl. auch gar nichts je nach Liquidität der Gesellschaft.

    Es sollen generell keine hohen Löhne ausgezahlt werden sondern es geht in der Aufbauphase lediglich darum wenn möglich Lebenshaltungskosten zu decken, ansonsten wird auf private Ersparnisse zurückgegriffen.

    Ist so ein komplett variabler Lohn überhaupt möglich oder muss regelmässig ein gewisser Betrag fliessen? Muss ich diesen (100% variablen) Lohn für mich selbst irgendwie vertraglich festhalten, oder kann ich von Monat zu Monat entscheiden und den Lohn jeweils einfach nachträglich an die Sozialversicherung weitermelden? Gibt es dabei sonst etwas zu beachten?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Hans

    • Grüezi Herr Müller

      Dies ist ohne Probleme möglich. Der SVA ist im Voraus das etwa zu erwartende Bruttojahressalär mitzuteilen. Aufgrund dieser Deklaration sind in der Folge Akontozahlungen zu leisten. Ende Jahr wird nochmals eine (definitive) Deklaration erhoben und aufgrund dieser müssen entweder Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt werden oder Sie erhalten einen Teil der bereits geleisteten Beiträge zurück.

      Einen Arbeitsvertrag benötigen Sie dafür nicht unbedingt. Wichtig ist einzig, dass Sie Ende Jahr die Lohndeklaration der SVA ausfüllen und einreichen und sich selbst eine Lohnabrechnung für die Steuererklärung erstellen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  13. Guten Tag

    Ich habe vor einem Jahr eine GmbH gegründet, welche für den Erwerb, Unterhalt und Verkauf von Immobilien tätig ist. Nun habe ich ein paar Fragen, die im Laufe der Zeit aufgekommen sind. Ich bin noch angestellt und 100% arbeitstätig, die GmbH ist nebenbei.
    1. Die GmbH ist bei mir zu Hause, also kann ich einen Teil der Miete abziehen. Wie viel beträgt dieser bei einer 3.5 Zimmer Whg? Muss ich diese Einnahmen als Privatperson versteuern?
    2. Da ich noch angestellt bin, möchte ich keinen Lohn bei meiner GmbH beziehen. Kann ich trotzdem meine Telefonrechnung, das Auto abziehen bei meiner GmbH? Oder muss ich mich anstellen um Abzüge geltend zu machen?
    vielen Dank für Ihre Antworten
    F. Fischer

    • Guten Tag Herr Fischer

      Als Mietabzug gilt als Faustregel Bruttomiete / Anzahl Zimmer + 1. Dieser Betrag kann bei der GmbH als Mietaufwand verbucht werden. Eine allfällige private Mieteinnahme muss nicht versteuert werden.
      Sie können auch ohne ein Vollzeitangestellter Ihrer GmbH zu sein die Telefonrechnung und das Auto beim Aufwand geltend machen. Wichtig ist einzig, dass der Telefonanschluss und das Auto auf die Firma lauten (und nicht auf Sie privat). Ansonsten ist ein Abzug nicht möglich.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  14. Guten Tag

    Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, gleichzeitig auch Gesellschafter. Wie muss ich vorgehen, wenn ich z.B. einen Monatslohn von 6k beziehen und deklarieren möchten, aber momentan (wegen Liquiditätsengpässen) nur 4k auszahlen kann? Kann ich die 2k als Darlehen verbuchen – für eine spätere Rückzahlung? und die 4k bei der SVA anmelden? Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit? Was für einen Lohn deklariere ich dann beim Lohnausweis?

    Besten Dank schon im Voraus für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Andrea

    • Grüezi

      Der monatliche Lohn kann natürlich auch variieren. So können Sie sich in einem Monat CHF 6’000.- ausbezahlen, in einem anderen Monat nur CHF 2’000.-. Sie können sich auch keinen Lohn ausbezahlen und den Lohn als Lohnforderung gutschreiben. Bei der SVA müssen Sie den effektiv ausbezahlten Lohn anmelden. Ebenso muss der effektiv ausbezahlte Lohn im Lohnausweis für die Steuererklärung deklariert werden.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  15. Guten Tag

    Ich bin aus Ungarn. Mit meiner Frau möchten wir ein Gmbh gründen in Österreich. Meine Fragen sind: was für ein Minimallohn muss ich dem Geschäftsführer bezahlen, und welche Steuern und Sozialabzüge mussen wir nach diesem Lohn bezhalen?

    Mit freundlichen Grüssen

    György Gombos

    • Guten Tag

      Leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da wir auf Firmengründungen innerhalb der Schweiz spezialisiert sind. In der Schweiz müssen in den meisten Branchen keine Minimallohnvorschriften eingehalten werden. Es kommt jedoch wie gesagt, auf die Branche an, in der Sie tätig sind.

      Die Sozialabzüge belaufen sich auf 6.25% (AHV/IV/EO/ALV) je Arbeitnehmer/Arbeitgeber sowie allfälligen BVG-Beiträgen, sofern Ihr Einkommen CHF 21’060.- im Jahr übersteigt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von Ihrem Alter. Auch hier hat die GmbH jeweils 50% der Beiträge zu übernehmen. Zudem müssen Sie für sich eine Unfallversicherung abschliessen. Diese Prämien gehen vollumfänglich zu Lasten der GmbH. Sofern sie mehr als 8 Stunden pro Woche im Betrieb arbeiten, ist zudem eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abzuschliessen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  16. Guten Tag, ein Freund und ich würden gern demnächst ein Startup gründen, uns beschäftigt allerdings bisher noch eine ungeklärte Frage:

    Können wir bei einer GmbH uns (=Gründern) den Lohn zu Beginn nicht auszahlen lassen und diesen in die Unternehmung reinvestieren? Müssen wir dabei auch keine monatlichen Sozialabgaben leisten? Beide arbeiten neben dem Startup zu 40-50% in einer anderen Firma, die uns Sozialabgaben und Versicherung zahlen.

    Freundliche Grüsse
    Thomas

    • Guten Tag Herr Germann

      Ja, wenn Sie sich keinen Lohn auszahlen und die minimalen Sozialabgaben durch eine andere Tätigkeit gedekt sind, haben Sie auch keine Sozialabgaben bei der neuen GmbH. Die Sozialabgaben sind abhängig vom ausbezahlten Lohn.

      Falls Sie die GmbH noch nicht gegründet haben würden wir uns freuen Ihnen hierbei behilflich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Normalerweise hat ja eine GmbH einen Geschäftsführer/Gesellschaftler der bei der GmbH als “Angestellter / Nichtselbständigerwerbender” gilt, was viele Sozialkosten (11%) mit sich bringt.

    Kann ich aber mich selber als eine Einzelfirma “machen/sein”, und als Einzelfirma für die GmbH arbeiten (gegen Aussen zu Kunden GmbH Rechnung stellen / gennen Innen Honorar Rechnung an Einzelirma anstatt mir selber Lohn auszuzahlen)

    so bin ich befreit von der PK Pflicht, da Einzelfirmen/Selbständige keine 2. Säule Pflicht haben, und die GmbH spart auch gut mit 1x weniger AHV (0 angestelle) + 1x weniger PK (an Einzelfirma).

    Würde doch gehen oder?

    Danke

    • Hab es selber herausgefunden:

      Siehe diesen tollen Rechts-Aufsatz hier:
      file:///C:/Users/DONLEONE/Downloads/Senti_Geschaeftsfuehrung_GmbH_AJP_1_2011.pdf

      Ich zitiere S. 23:

      “Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH
      steht grundsätzlich in keinem Subordinationsverhältnis
      und kann somit nicht Arbeitnehmer sein.”

      und S. 22:

      “Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts
      ausdrücklich ausgeschlossen
      ist das Vorliegen eines Subordinationsverhältnisses
      bei der Einmann-Gesellschaft”

      Somit kann bei einer Einmann-GmbH
      gar nie ein Arbeitnehmer-Verhältnis existieren,
      weil diese ein und dieselbe Person
      sich nicht selber unterstellt sein kann.

      Somit fällt man gar nie unters Arbeitsrecht (=Lohn)
      sondern bleibt nur im Gesellschaftsrecht (=Honorar)
      und es braucht überhaupt keinen Arbeitsvertrag.

      So ist es viel einfacher,
      und man spart viel Geld.

      PS:
      Vergleich GmbH Sozialabgaben
      = 12.5% (6.25% Arbeitnehmer + 6.25% Arbeitgeber)
      + Pensionkassenbeitrag (ca. 10-20% frei wählbar)

      und Einzelfirma
      = nur 9.7% total, PK keine / freiwillig.

      Viel Erfolg weiterhin.

  18. Ich habe eine Frage, Wenn ich in unserer GmbH Lohnforderungen verbuche (aber keinen Lohn ausbezahle, da Neugründung) kann ich diese dann für den Abschluss als Aufwand deklarieren? Das sich dadurch der Gewinn meines Unternehmens mindert?

    Besten Dank und Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Das ist richtig – der Lohn muss nicht zwingend ausbezahlt, sondern kann buchhalterisch auch als Lohnforderung gutgeschrieben werden. Dies mindert dann wiederum den Gewinn der Gesellschaft.
      Machen Sie Ihre Buchhaltung noch selber? Am besten beaufragen Sie die erfahrenen Spezialisten von Findea, welche ihre Buchhaltung speditiv und kostengünstig erledigen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  19. Mein Mann besitzt eine AG, mit 100% Anteilsrecht. Die Firma erarbeitet sehr gute Umsätze monatlich.
    Er zahlt sich keinen Lohn aus. Wir leben in Trennung und die beiden Kinder leben in meinem Haushalt und ich finanziere die Lebenskosten.
    Ist er ohne *Einkommen* sozusagen mittellos?

    Danke für Ihre Antworten

    • Guten Tag

      Das ist schwer zu sagen und müsste im Einzelfall abgeklärt werden.
      Nicht nur ein allfälliger Lohn wird berücksichtigt, sondern die finanziellen Gegebenheiten in der Gesamtheit werden angeschaut um zu beurteilen, ob eine Person mittellos ist oder nicht.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  20. Guten Tag
    Ich habe vor einiger Zeit eine GmbH gegründet und war dort während einem Jahr als Mitarbeiter voll angestellt. Danach war ich bei einer anderen Firma angestellt, die ich in Kürze verlassen werde. Als Familienvater war mir immer wichtig, dass ich genügend versichert war (UVG, UVG-Zusatz, PK) und habe entsprechend dann auch eine bestimmte Lohnhöhe bezogen, um sicherzustellen, dass bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod meine Familie gut abgestützt ist.
    Meine Frage lautet: ich möchte weiterhin genügend versichert sein, möchte aber durch meine GmbH nur einen kleinen Lohn ausbezahlt bekommen (Bsp: monatlich versicherter Lohn: 10k / effektiv ausbezahlter Lohn: 3k). Geht das und sind dann die monatlich 7k als Darlehen bzw. offene Forderung zu deklarieren?

    Besten Dank

  21. Guten Tag

    ich habe eine Frage: ich bin Miteigentümer einer AG und wir haben unsere Arbeitsverträge aufgelöst, da wir die Löhne aktuell nicht mehr bezahlen können. Wie ich verstanden habe bin ich trotzdem Quasiselbständiger bzw. bleibe Angestellter meiner AG und kann kein RAV beziehen. Nun ist es so, dass ich selbst 2 Aufträge einer Firma im Umfang von 5000 CHF und 3000 CHF als Auftragsarbeit (bzw. persönlich in meiner Freizeit) erledigt habe. Wie kann ich dies abrechnen, da diese Arbeit eigentlich nicht über meine AG läuft? Oder muss der Auftrag zwangsläufig über die AG laufen? Inhaltlich hat die Leistung nichts mit dem zu tun was die AG anbietet. Es ist ja meine eigene Leistung und die anderen Mitgründer der AG sehen das auch so. Wie kann ich hier eine Rechnung stellen und wie kann ich mir das Geld ausbezahlen lassen?

    Besten Dank für Ihre Antwort und viele Grüsse

    • Guten Tag
      Sobald Sie selbständig tätig werden sind Sie eine Einzelfirma (vorerst ohne Eintrag im Handelsregister). Die Rechnungen können Sie als Privatperson versenden. Wichtig zu beachten ist, dass Sie sich für diese Aufträge bei der Ausgleichkasse anmelden und für dieses Einkommen selbst Abgaben für die Sozialversicherungen leisten. Ebenfalls müssen Sie dieses Einkommen bei Ihrer privaten Steuererklärung als “Einkommen aus selbständiger Tätigkeit” deklarieren.
      Es stellt kein Problem dar, gleichzeitig Arbeitnehmer in einer AG zu sein und als selbständig Erwerbender tätig zu sein.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  22. Guten Tag,

    ich arbeite zu 100% als Angestellter in einer Firma. Nebenbei besitze ich eine AG, in der ich keinen Lohn beziehe. Es handelt sich um eine AG ohne Angestellte. Welche Art von Kosten (Büromiete, Telefon, Geschäftsauto, etc) und unter welchen Voraussetzungen kann ich diese in der AG ohne Angestellte geltend machen?
    Mit freundlichen Grüssen.
    M. Casella

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie sämtliche Kosten, welche in Ihrer AG anfallen, geltend machen. Ausgenommen hiervon sind in Ihrem Falle die Lohn- sowie Sozialversicherungsaufwände.
      Diese müssten Sie anhand von Belegen in Ihrer Erfolgsrechnung resp. Bilanz verbuchen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  23. Angenommen ich wäre Angestellter bei zB. Swisscom 50% Gehalt 2500,– Sfr. , dann ist Swisscom für mich AHV & PK-pflichtig oder ?

    Wenn ich jetzt als Geschäftsführer in meiner GmbH agiere, kein Gehalt beziehe, dann bin ich (da kein Gehaltsabzug) von den Gewinnen Sozialversicherungsbefreit. Oder ? (Nur Vermögenssteuer als GmbH?)

    Zeitgleich bin ich Einzelunternehmer in meinem Firmenkonstrukt der GmbH, beziehe kein Lohn/Gewinn & bin somit auch nicht (da kein Gehaltsabzug) sozialversicherungspflichtig? Oder ?
    Haben Sie einen Tipp oder Hinweis für mich, übersehe ich etwas ?

    Danke für Ihre “drübersicht”

    LG Thomas

    • Guten Tag Thomas

      Sie sehen dies korrekt.
      Wenn Sie im Haupterwerb beschäftigt sind, sind Sie verpflichtet ab Ihrem ersten Franken Einkommen Sozialversicherungen zu bezahlen (resp. Ihr Arbeitgeber). Wenn Sie im Nebenerwerb angestellt sind ist die Grenze bei CHF 2’300.-. Da Sie mehr als 2’300.- verdienen bei Ihrem Arbeitgeber, spielt es hier keine Rolle ob Sie im Neben- oder Haupterwerb angestellt sind. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet für Sie Sozialbeiträge zu bezahlen.
      Pensionskassenpflichtig sind Sie ab einem Einkommen von CHF 21’000.-/Jahr. Überschreiten Sie dieses, ist Ihr Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet Sie bei einer Pensionskasse anzumelden und die Beiträge zu bezahlen.

      Da Sie bei einer GmbH als Arbeitnehmer gelten, spielt der Gewinn keine Rolle und es kommt einzig auf den von Ihnen ausbezahlte Lohn an. Sie können somit von Ihrem Umsatz einen Lohnaufwand abziehen, damit der Gewinn resp. dann auch die Gewinnsteuer sinkt.

      Bei einer Selbständigkeit (Einzelunternehmung) wird die Differenz zwischen Einnahmen und Aufwände automatisch als Einkommen betrachtet. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, sind Sie verpflichtet (je nach Neben- oder Haupterwerb) Sozialbeiträge zu bezahlen.

      Gerne beraten wir Sie auch individuell bei einem Beratungsgespräch. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  24. Ich führe seit 3 Jahren eine Einzelfirma. Dieses Jahr erziele ich voraussichtlich erstmals einen kleinen Gewinn. Ist es nun besser, mir z.B. im Dezember den relativ genau bezifferbaren Gewinn einmalig als Lohn auszubezahlen? Oder soll ich mir weiterhin keinen Lohn ausbezahlen und die Mindestbeiträge der Sozialversicherung überweisen? Ich sehe die Vor- und Nachteile zwischen “Lohn auszahlen” und “Gewinn versteuern” nicht. In der Steuererklärung führt das doch zum gleichen Resultat?

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma spielt es letztlich keine Rolle, ob Sie den “Gewinn” im Unternehmen behalten oder sich diesen als Lohn ausbezahlen. Die Sozialversicherungen werden aufgrund der Einkünfte bei der Einzelfirma erhoben, unabhängig davon, ob Sie sich diese quasi als Lohn auszahlen oder nicht.
      Bei der Steuererklärung muss ebenfalls das gesamte Einkommen angegeben werden. Dieses wird bei Ihrem Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet. Eine Steueroptimierung in diesem Sinne ist nicht möglich.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  25. Hallo
    Ich möchte eine GmbH gründen geht das auch über meine Mutter, sie bezieht eine wittwerente und aus sva geld spielt das eine rolle.?

    • Guten Tag

      Es ist grundsätzlich möglich über Ihre Mutter die GmbH zu gründen. Wenn Sie sich einen Lohn auszahlt, kann es sein, dass die AHV-Rente gekürzt wird.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine kostenlose Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

    • Guten Tag

      Sofern offene Forderungen bestehen kann jeder Gläubiger das Konkursbegehren stellen, sofern der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhebt. Dies hat keinen Einfluss ob die GmbH Angestellte hat oder nicht.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  26. Guten Tag,

    ich bin zur Zeit angestellter Geschäftsführer und eingetragener Teilhaber und Geschäftsführer einer GmbH. Somit habe ich laut Gesetz aktuell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Ich plane, die Anstellung als Geschäftsführer bei der GmbH zu kündigen und mich bei einer anderen Firma (die zu der GmbH keine Verbindung hat) als normaler 100%-Arbeitnehmer anstellen zu lassen.

    Meine Frage ist: Müsste ich auch in diesem Fall meine Beteiligung an der GmbH auflösen, um Arbeitslosengeld zu erhalten? Oder reicht in diesem Falle der Wechsel der Anstellung?

    • Guten Tag

      Solange Sie im Handelsregister eingetragen sind, kann die Arbeitslosenkasse die Zahlung von Taggelder verweigern. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Beteiligung aufgelöst werden muss.
      Da die GmbH aber bereits vorbestehend ist, kann es sein, dass die Arbeitslosenkasse trotzdem Taggelder auszahlt, da dies ja nichts mit ihrer Anstellung zu tun hat.

      Im Detail ist hier mit dem betreffenden RAV-Berater Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  27. Guten Tag

    Im Moment bin ich 100% bei einer AG angestellt. Ich möchte nebenbei gerne eine GmbH gründen, als alleinige Gesellschafter.
    Die Tätigkeit konkurriert sich nicht mit dem im angestelltem Verhältnis.
    Am Anfang werde ich sicher noch kein Lohn beziehen, sobald ich aber genügend Einkünfte generiere, würde ich bei der AG um 20% reduzieren und
    mehr Zeit für die GmbH investieren. Das Ziel ist klar, ein langsamer Übergang vom angestelltem Verhältnis zur 100% Eigenständigkeit.

    Meine Fragen dazu:

    1. Falls mich die AG, wo ich noch zu 100% angestellt bin, kündigen würde, habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosenleistungen?
    2. Wie sieht es aus, wenn ich 80% bei der AG angestellt bin, und 20% bei der GmbH? Wie sieht es hier mit der Arbeitslosenleistungen aus?
    3. Ist es zwingend, eine Bewilligung vorher beim Arbeitgeber einzuholen, bevor ich die GmbH gründe? (im Vertrag steht nicht Genaues)

    Besten Dank und Grüsse

    Kaye

    • Guten Tag Kaye

      In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag genau anschauen. Allenfalls haben Sie dort eine Pflicht, allfällige Nebenbeschäftigungen zu melden.
      Ebenfalls unterstehen Sie der Sorgfalts- und Treuepflicht, d.h. Sie müssten darauf achten, dass Ihre Arbeitsleistung bei der AG nicht unter der Tätigkeit der GmbH leidet.
      Wir empfehlen, dass Sie Ihren Arbeitgeben informieren, sobald die GmbH gegründet ist sind Sie öffentlich im Handelsregister ersichtlich. Dies können auch Ihre Vorgesetzten jederzeit einsehen.
      Den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren Sie nicht, allenfalls ist mit Einstelltagen zu rechnen, wenn die Kündigung selbstverschuldet war (z.B. weil Sie Ihren Arbeitsvertrag verletzt haben).
      Ebenfalls Sind Sie als Geschäftsführer bei Ihrer GmbH für die Arbeitslosenversicherung versichert, da Sie als Angestellter Ihrer eigenen GmbH gelten.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH. Rechnen Sie noch heute direkt die Offerte in unserem Online-Tool oder kommen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vorbei.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  28. Als Alternative zur Doppelbesteuerung bietet sich die Möglichkeit eine Firma z.B. in Singapur zu gründen. Kapital bis EUR 100’000 sowie im Ausland erwirtschaftete Erträge werden dort nicht besteuert, man bezahlt also lediglich die Gebühren für die Gründung und den formalen Unterhalt der Firma vor Ort.

    Sogar Kapitaleinzahlungen werden keine benötigt und das notabene, ohne dass Singapur auf einer schwarzen Liste für Steueroasen steht.

    Als Alleineigentümer einer AG oder GmbH sich ein Gehalt auszahlen zu lassen empfehle ich bis zum maximal versicherbaren Gehalt gemäss ALV/UVG (zur Zeit liegt der bei CHF 148’200). Beiträge auf darüber hinaus gehendem Gehalt ist nämlich de facto ebenfalls eine Steuer bzw. ein Solidaritätsbeitrag zu Gunsten der Sozialwerke!

    ALV-Leistungen kann man sich erst dann auszahlen lassen, wenn man den HR-Eintrag gelöscht hat ansonsten man ALV-technisch weiterhin als selbstständig erwerbend gilt.

  29. Grüezi
    Ich und meine Frau arbeiten in unserer GmbH. Wir beziehen einen Lohn von ca. CHF 80`000.-. Lohnt es sich besser den ganzen Lohn für einen Ehepartner auszahlen zu lassen oder aufzuteilen?

    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Dies lässt sich nicht pauschal sagen. Es sind hier vor allem auch steuerliche Punkte zu beachten. Dies kann jedoch nur in der Gesamtsituation beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, dies mit Ihrem Treuhänder anzuschauen.
      Falls Sie noch keinen Treuhänder haben können Sie sich gerne an unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG wenden.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  30. Guten Tag
    Ich bin nicht erwerbstätig, aber noch nicht im Pensionsalter, finanziell gut gestellt, d.h. nicht auf ein Erwerbseinkommen angewiesen.
    Ich beabsichtige, für ein Startup, in das ich als Minderheitsaktionär investiert bin, Arbeitsleistungen zu erbringen, aber auf eine Entlöhnung zu verzichten, zumindest für die nächsten 1-2 Jahre. Können wir das einfach so formlos machen, oder muss da doch etwas insbesondere z.Hd. Steuerbehörden, oder Sozialversicherungen vertraglich geregelt werden?

    • Guten Tag

      Es besteht keine Pflicht für Sie, einen Lohn zu beziehen von der Firma, an welcher Sie beteiligt sind. Diese Tätigkeiten können Sie formlos erbringen. Erst wenn Sie sich dann einen entsprechenden Lohn auszahlen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten sowie das Einkommen versteuern.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  31. Guten Tag

    Muss eine Person die RAV bezieht, eine GmbH gegründet hat und auf einen Lohn verzichtet UVG und andere Versicherungen abschliessen?
    Oder ist im RAV die Sozialversicherungen schon dabei?

    • Guten Tag

      Sofern Sie einen Lohn beziehen, sind Sie i.d.R. genügend über Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre GmbH versichert. Ansonsten empfiehlt sich bei der Krankenkasse den Zusatz UVG zu wählen, damit man entsprechend auch gegen Unfall versichert ist.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  32. ich möchte meine Frau als Mitinhaber meiner Einzelfirma anstellen. Muss ich einen Lohnausweis austellen? Oder wird das gleich behandelt wie der Inhaber selbst als Privatbezug?

    • Guten Tag

      Wenn Ihre Frau in Ihrem Unternehmen tätig ist, müssen Sie sie wie eine “normale” Mitarbeiterin anstellen. Das heisst somit, Sie müssten Sie bei der Sozialversicherung anmelden sowie bei einer Unfallversicherung versichern lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

      • Also das heisst ich bin verpflichtet einen Lohnausweis auszustellen sowie einen Arbeitsvertrag einzugehen. Okay soweit so gut. Wie sieht das aus, wenn wir nur einen fiktiven Lohn vereinbaren diesen aber nicht auszahlen? D.h. der Lohn wird nur als Aufwand verbucht so wie das beim Inhaber auch der Fall ist. Warum muss überhaupt ein Mitinhaber als Mitarbeiter angestellt werden, wenn er/sie im Unternehmen mitarbeitet? Ist das nicht das selbe wie beim Inhaber auch?

        • Sehr geehrter Herr Naeher

          Eine Einzelfirma kann – wie schon der Name besagt – nur einen einzigen Inhaber haben. Folglich werden alle an die Angestellten ausbezahlten Löhne normal als Aufwand verbucht. Wenn Sie einen fiktiven Lohn vereinbaren, bleibt dieser fiktive Lohn als Forderung des Angestellten gegenüber Ihrer Einzelfirma stehen. Sozialversicherungsbeiträge haben Sie aber dennoch zu leisten.

          Freundliche Grüsse
          Simon Jakob

  33. Guten Tag,

    Wenn ich mir als Alleininhaber einer GmbH einen Monatslohn auszahle, muss ich dann auch einen Arbeitsvertrag haben? Von wem müsste dieser unterschrieben werden?

    Besten Dank,
    Philipp Klaus

    • Sehr geehrter Herr Klaus

      Gemäss Art. 320 Abs. 1 OR bedarf der Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form. Folglich können Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH mit Ihnen persönlich einen mündlichen Arbeitsvertrag abschliessen. Dieser Abschluss muss nicht schriftlich festgehalten werden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  34. Guten Tag
    Ist es möglich, eine GmbH zu gründen mit EK 20’000 und weitere 80’000 von mir als Privatperson, meiner GmbH als Darlehen zu vergeben?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Das Mindestkapital einer GmbH beträgt CHF 20’000. Es ist Ihnen als Privatperson frei überlassen, ob Sie Ihrer GmbH ein Darlehen gewähren oder nicht. Vergewissern Sie sich einzig, dass Ihr Darlehen zu marktüblichen Werten verzinst wird.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  35. Guten Tag
    Wir haben zu fünft eine GmbH gegründet und sind alle Gesellschafterinnen zu gleichen Rechten. Wir steigen mit Teilzeitpensen sukzessive ein. Haben keine weitere Anstellung.
    Frage:
    1. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, möchten wir uns jeweils ab Anstellungszeitpunkt für 3 Monate keinen Lohn auszahlen, möchten jedoch gut versichert sein!
    Ist es möglich, auf einen Bruttolohn von angenommen 3000.- Versicherungsleistungen zu zahlen, sprich Unfallvers. / Krankentaggeld / AHV / PK ???? obwohl die GmbH den Lohn NICHT effektiv auszahlt, sondern zurückbehält???
    Oder braucht es einen effektiven Zahlungsnachweis?
    Wie löst man das buchhalterisch?

    Was wäre eine sinnvollle und legale Lösung für uns? ZIEL: Liquidität schonen und trotzdem gut versichert sein!
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Guten Tag

      Es freut mich, dass Sie sich entsprechend versichern möchten. Unsere Gründer profitieren von AXA Winterthur in zweierlei Hinsicht: Zum einen bezahlt Ihnen die AXA Winterthur einen Teil unserer Kosten, zudem berät Sie die AXA Winterthur kostenlos und ist insbesondere ein Spezialist für Startups. Wenn Sie bei uns gründen, wir die AXA Winterthur Sie direkt kontaktieren und alle oben aufgeführten Fragen klären.

      Zu Ihrer Frage: Sie können sich einen “fiktiven” Lohn ausbezahlen. Dies hat zur Folge, dass Sie buchhalterisch und rechtlich gegenüber der Gesellschaft eine Forderung haben. Bei der fiktiven Lohnzahlung müssen jedoch die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet und bezahlt werden. Hingegen sind Sie dann entsprechend gut versichert.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  36. Guten Tag

    Ich bin zu 100% bei einer Firma angestellt und gründe parallel meine eigene GmbH.

    Werden die Sozialversicherungsbeiträge separat berechnet oder muss ich irgendwie den Behörden mitteilen, dass ich in 2 Unternehmen bspw. AHV-pflichtig bin?
    Ich möchte verhindern, dass ich am Ende des Jahres hohe Beiträge nachzahlen muss.

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Sie sind mit verpflichtet mit der GmbH AHV-Beiträge zu leisten, sobald Löhne ausbezahlt werden. Ansonsten sind keine AHV-Beiträge geschuldet.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  37. Guten Abend

    Lohnt es sich bei einem
    Monatlichen Gewinn von 15000Chf
    Einen Lohn von 12 Tausend zu beziehen? 8 Tausend als Geschäftsführer der GmbH und 4 Tausend der Partnerin mit der man zusammenlebt als Mitarbeiterin auszuzahlen.

    Gmbh erziehlt monatlich mehr ca 20000Chf

    • Guten Tag

      Die aus steuerlicher Sicht optimale Ausgestaltung der Ausschüttungen an den Firmeninhaber können Sie sich gerne von unserer Treuhandgesellschaft, der Findea AG, ausrechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  38. Guten Abend,

    ist es möglich eine Einzelfirma als Haupterwerb zu betreiben und gleichzeitig Geschäftsführer einer ein-Personen GmbH zu sein in der ich mir keinen Lohn auszahle sondern nur dividenden?

    Kann ich mich dann bei den Sozialkassen als Selbständig erwerbender anmelden und beiträge sowie obligatorische Versicherungen sparen?

    Mit freundlichen Grüssen

    Albert

    • Guten Tag Albert

      Sobald Sie Umsätze und Gewinne erzielen und Dividenden ausschütten, sind Sie verpflichtet sich ebenfalls einen Lohn auszuzahlen. Der Grund ist nämlich genau dieser, damit man die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge nicht umgehen kann.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  39. Guten Tag,

    ich bin wohnhaft in der Schweiz, aber als Angestellter in Deutschland tätig (Sozialabgaben in D). Nun möchte ich mit 2 weiteren Partnern, alle wohnhaft in der Schweiz, eine GmbH in der Schweiz gründen. Am Anfang wollen wir uns alle drei kein Gehalt auszahlen. Können wir freiwillig (?) die Mindestbeiträge in die 1. Säule (AHV/IV/EO) einzahlen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

    Philipp

    • Guten Tag Philipp

      Da die Höhe der Sozialbeiträge abhängig ist von Ihrem Einkommen, müssen Sie sich ein Einkommen auszahlen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH. Sie können ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder hier eine kostenlose Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  40. Hallo Zusammen

    Ich bin ein Angestellter in einem Unternehmen mit einem Pensum von 80%.

    Nun habe ich nebenbei eine GmbH (X) gegründet und bin der alleinige Gesellschafter.
    Danach habe ich ein Angebot bekommen, ein Teilhaber eines weiteren GmbH’s (Y) zu werden, was ich auch akzeptiert habe. Für diese GmbH (Y) erbringe ich Dienstleistungen im Namen der GmbH (X) Pensum 20%.

    Der Lohn, den ich als Angestellter für meine 80% bekomme, reicht mir völlig.
    Von dem Betrag für die Dienstleistungen (20%), welcher auf meinem Geschäftskonto liegt, möchte ich nur die Ausgaben wie Spesen, Raummiete, etc. dieses GmbH’s (X) abziehen.

    Darf von den Einnahmen der GmbH (X) nur Ausgaben ohne Lohn gemacht werden?
    Bin ich gezwungen mir einen Lohn auszuzahlen, um Spesen oder Mietkosten abziehen zu können? (Extremfall: Einnahmen 10’000; Ausgaben ohne Lohn 10’000)

    • Guten Tag

      Sie sind nicht gezwungen sich einen Lohn auszuzahlen. Sie dürfen Miet- oder andere Kosten auch in der Erfolgsrechnung der GmbH verbuchen wenn Sie sich keinen Lohn auszahlen. Ich empfehle Ihnen einen Termin bei unserer Treuhandgesellschaft der Findea AG auszumachen. Sie benötigen Hilfe in Sachen Buchhaltung und Steuerfragen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  41. Guten Tag
    Wie verhält es sich, wenn ich mit einem Partner eine GmbH je zu 50% besitze und nach einer Zeit ohne Lohn, jetzt gerne einen Anstellungsvertrag für mich machen möchte, ich aber einzelunterschriftsberechtigter Geschäftsführer bin? Kann ich rechtsgültig diesen Arbeitsvertrag mit mir abschliessen? Vielen Dank für Auskunft, Mit freundlichen Grüßen C. S.

  42. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen und aufgrund 80% Hauptanstellung vorerst keinen Lohn beziehen.
    Die Einkünfte würde ich in der Startphase für Weiterbildung, Fahrzeuge und Kundenmeetings nutzen. Die Folgen sind eine 0/0 Buchhaltung.

    Ist dies zulässig bzw. muss ich trotzdem Sozialabgaben leisten?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    AB.

    • Guten Tag

      Dieser Artikel bezieht sich auf die Situation bei Kapitalgesellschaften. Bei einer Einzelfirma werden die Sozialabgaben aufgrund der Jahresrechnung veranschlagt. Sollten Sie da keinen Gewinn ausweisen können, werden die Sozialabgaben minimal sein.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  43. Guten Tag
    Ich habe eine GmbH und möchte die kommenden 2 Jahre bis zu meiner Pensionierung pausieren.Nach meiner Pensionierung kann ich mir gut vorstellen noch Aufträge anzunehmen.

    Ist es möglich mir einen Lohn aus meiner GmbH bis zur Pensionierung auszubezahlen, auch wenn kein Ertrag erwirtschaftet wird?
    Damit wäre ich nach wie vor bei der AHV als Arbeitnehmer gemeldet und müsste keine Nachzahlungen leisten. Wäre dies rechtlich möglich?

    Besten Dank und freundliche Grüsse
    R. Web

    • Guten Tag Frau Web

      Grundsätzlich können Sie als Inhaberin der GmbH selbst entscheiden, ob Sie sich Lohn auszahlen möchten oder nicht. Sie dürfen sich auch Lohn auszahlen, wenn die Firma keinen Gewinn erwirtschaftet. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die laufenden Kosten gedeckt sind und Rechnungen bezahlt werden können. Sollte die Firma in Konkurs geraten, könnten Sie allenfalls persönlich dafür belangt werden, falls Sie sich zuviel Lohn ausbezahlt haben.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  44. Guten Tag

    Ich habe letztes Jahr eine GmbH gegründet, welche gemeinnützig im sozialen Bereich für die Jugendarbeit tätig ist (nicht steuerbefreit).

    Ich bezahle mir keinen Lohn aus.

    Nun hat mir jemand kürzlich gesagt, dass die von mir geleistete Freiwilligenarbeit für die Betreuung der Kinder (einige hundert Stunden im letzten Jahr) von der Steuerverwaltung als monetäre Leistung aufgerechnet werden könnte, die man in der GmbH als Ertrag ausweisen müsste. Ein derartiges „Arbeitszeitgeschenk“ könnte ich jedoch auf der Aufwandseite nicht als Spendeneingang abziehen, weil die GmbH nicht steuerbefreit ist. Ist diese «Stammtischmeinung» Humbug? Ich ging bisher davon aus, dass es jedem selbst überlassen ist, sich einen Lohn auszubezahlen oder nicht. P.S. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Mini-Verlust. Aufwand und Ertrag halten sich also die Waage. Für einen Lohn gäbe es gar kein Budget.

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei einem Steuerexperten zu erkundigen, ob diese Vorgehensweise der Steuerverwaltung erlaubt ist. Die Findea AG steht Ihnen zu Steuerfragen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  45. Guten Tag

    Ich habe aufmerksam diese Einträge gelesen und bin nun etwas verwirrt. Am Beginn dieses Eintrags steht, dass “Auch wenn kein Lohn ausbezahlt wird, schuldet man zumindest für die 1. Säule (AHV/IV/EO) gewisse Mindestbeiträge”. Nun würde mich interessieren wie hoch diese Mindestbeiträge für zwei GmbH-Inhaber wären im Jahr?

    Gemäss weiteren Fragen hier habe ich aber verstanden wenn kein Lohn ausbezahlt wird, dass keine Sozialabgaben nötig seien. Das verwirrt mich etwas. Denn wir würden gerne über einen längeren Zeitraum keinen Lohn beziehen aber wenigstens die AHV bezahlen können.

    Freundliche Grüsse
    Joe Phishy

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