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Eintragung der GmbH oder AG im Handelsregister

Bevor die Eintragung einer GmbH oder AG im Handelsregister erfolgen kann, muss eine Gründerversammlung durchgeführt und die gesetzlich vorgesehenen Dokumente erstellt sowie durch einen Notar beglaubigt werden. 


 
Die vom Notar beglaubigten Gründungsdokumente (z.B. Statuten) dienen sodann als Grundlage für den Handelsregistereintrag. Das Verfahren läuft im Übrigen gleich ab wie bei der Einzelfirma (vgl. Blog-Beitrag).

Wichtig: Der Unternehmenszweck sollte nicht zu eng definiert werden, da sonst bei einer späteren Ausweitung der Geschäftsaktivitäten unter Umständen ein gebührenpflichtiger Nachtrag im Handelsregister vorgenommen werden muss. Z.B. sollte als Gesellschaftszweck nicht “Handel mit Hustensirup”, sondern “Handel mit Medikamenten” angegeben werden.

Die Kosten für den Handelsregistereintrag hängen von der gewählten Rechtsform ab.  Für eine GmbH oder eine AG muss mit einer Grundgebühr von mindestens CHF 800.– gerechnet werden. Bei einer Einzelfirma bzw. einer Kollektivgesellschaft belaufen sich die Kosten auf mindestens CHF 200.–. Hinzutreten können weitere Gebühren, wie z.B. wenn mehrere Personen zeichnungsberechtigt sein sollen.

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2 Kommentare zu “Eintragung der GmbH oder AG im Handelsregister

  1. Hallo,
    eine Holding soll jeweils 100% Beteiligung an drei Tochterunternehmen halten. Wird der gesamte Beteiligungswert im Handelsregister bei der Holding ausgewiesen oder verbleibt er bei den Töchtern?
    Muss also bei der Gründung der bezeichneten Struktur zuerst die Holding das Beteiligungskapital von 300% ausweisen, um es dann als Beteiligung an die entsprechende Tochtergesellschaften zu geben?
    Oder stehen die 100% bei jeder Tochter und die Holding veröffentlicht nur den Beteiligungsvertrag?

    Eine Antwort vom Fachmann wäre super
    Gruss Anne Suter

    • Guten Tag Frau Suter

      Der Beteiligungswert wird im Handelsregister nicht ausgewiesen. Es ist demnach nicht ersichtlich, wer die Aktien hält. Falls es sich um eine GmbH handelt ist bloss ersichtlich, wer Gesellschafter ist, nicht aber zu wie viel Prozent derjenige an der Gesellschaft beteiligt ist.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

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