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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Kategorienarchiv ‘Sacheinlage & Sachübernahme’

Gründen einer GmbH oder AG in der Schweiz

Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG kann man auf zwei verschiedene Arten vorgehen. Es sind dies die Bargründung und die Sacheinlagegründung. mehr

Gründung mit Sachen: Werden Sacheinlagen publiziert?

In einem frühren Blogbeitrag haben wir bereits über die Gründung mit Sacheinlagen berichtet. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Gründung, bei welcher das Kapital mittels Wertgegenständen eingebracht wird. Welche dies genau sind, sowie deren Wert muss publiziert werden. mehr

Gründung ausschliesslich mit Sacheinlagen: hat dies eine Auswirkung auf die Seriosität?

Wie Sie den Betrag für das Stammkapital Ihrer GmbH oder das Aktienkapital Ihrer AG aufbringen ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Von “nur Bargeld” bis zu “nur Sacheinlagen” ist grundsätzlich alles möglich. Entscheidet man sich für eine reine Sacheinlagegründung kann dies unter Umständen aber eine Auswirkung auf die wahrgenommene Seriosität haben. mehr

Fehlerquellen bei der Gründung / Die häufigsten Probleme beim Handelsregistereintrag

Die Fehlerquellen bei der Gründung können viele Ursachen haben. Jedoch sind die zwei häufigsten Fallgruppen der Firmenname sowie die Sacheinlagen/Sachübernahmen. mehr

Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

In einem früheren Blogbeitrag wurde bereits berichtet, was eine Sacheinlagegründung ist. Häufig gibt es aber konkrete einzelne Fragen rund um das Thema der qualifizierten Gründung, bspw. ob es möglich ist eine eigens entwickelte Software als Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH einzubringen. mehr

Die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG mit Sachübernahme (Sachübernahmegründung)

Oft ist im Zusammenhang mit Gründungen die Rede von Sacheinlagen und Sachübernahme. Diese Begriffe sind Bezeichnungen für zwei Arten von sogenannt qualifizierten Gründungen. Auf die Sacheinlage sind wir bereits eingegangen (vgl. Blogbeitrag), nun folgt die Sachübernahme. Dieser Beitrag betrachtet die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG. mehr

Die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG mit Sacheinlage (Sacheinlagegründung)

Oft ist im Zusammenhang mit Gründungen die Rede von Sacheinlagen und Sachübernahme. Diese Begriffe sind Bezeichnungen für zwei Arten von sogenannt qualifizierten Gründungen. Qualifiziert, weil bei dieser Art von Gründung zusätzliche spezielle Erfordernisse eingehalten werden müssen. Das Gegenteil dieser qualifizierten Gründungen ist die einfache Gründung, in der Regel eine einfache Gründung mit Bareinlage. Wir gehen […] mehr

Umwandlung einer Einzelfirma: verschiedene Varianten, Voraussetzungen und Kosten

aktualisiert am 13. Dezember 2018 Den Entschluss, eine Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG umzuwandeln, kann man grundsätzlich jederzeit in die Realität umsetzen. Dabei gibt es zwei Varianten wie die Umwandlung durchgeführt werden kann. Diese unterscheiden sich insbesondere im Bezug auf die notwendigen Prüfungen. mehr

Können im Vorfeld der Firmengründung erbrachte Arbeiten als Sacheinlage dienen?

Bei der Firmengründung mittels Sacheinlage handelt es sich um eine qualifizierte Gründung. Diese ist durch zusätzliche Anforderungen und eine erhöhte Komplexität gekennzeichnet. Demzufolge kommt es im Rahmen der Sacheinlagegründung zu besonderen Fragen. Eine elementare Frage lautet: kann im Vorfeld geleistete Arbeit als Sacheinlage in die GmbH oder AG eingebracht werden? mehr