Clever eine Firma gründen

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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Kategorienarchiv ‘AG’

Finden Sie Ihren Firmennamen – Kreative Ideengeber für Gründer im Internet

Wir haben bereits mehrmals über die gesetzlichen Anforderungen an den Firmennahmen berichtet (Beitrag 1: Allgemeine Schranken; Beitrag 2: Geografische Bezeichnungen). Bei GmbH und AG sind auch komplette Fantasienamen möglich, solange die allgemeinen Grundsätze nicht verletzt werden. Noch mehr Freiheiten hat man bei der Kreation einer Marke, welche aber natürlich nicht mit bestehenden Marken kollidieren darf […] mehr

Gründung ausschliesslich mit Sacheinlagen: hat dies eine Auswirkung auf die Seriosität?

Wie Sie den Betrag für das Stammkapital Ihrer GmbH oder das Aktienkapital Ihrer AG aufbringen ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Von “nur Bargeld” bis zu “nur Sacheinlagen” ist grundsätzlich alles möglich. Entscheidet man sich für eine reine Sacheinlagegründung kann dies unter Umständen aber eine Auswirkung auf die wahrgenommene Seriosität haben. mehr

Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG)

Arbeitet der Verwaltungsrat und/oder die Geschäftsführung einer Schweizer Aktiengesellschaft nicht sorgfältig, setzen sie sich der Gefahr aus, für den dadurch entstandenen Schaden einstehen zu müssen. Die Klage gegen Verwaltungsräte oder Geschäftsführer wegen pflichtwiderigem Verhalten nennt sich Verantwortlichkeitsklage. mehr

Fehlerquellen bei der Gründung / Die häufigsten Probleme beim Handelsregistereintrag

Die Fehlerquellen bei der Gründung können viele Ursachen haben. Jedoch sind die zwei häufigsten Fallgruppen der Firmenname sowie die Sacheinlagen/Sachübernahmen. mehr

Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

In einem früheren Blogbeitrag wurde bereits berichtet, was eine Sacheinlagegründung ist. Häufig gibt es aber konkrete einzelne Fragen rund um das Thema der qualifizierten Gründung, bspw. ob es möglich ist eine eigens entwickelte Software als Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH einzubringen. mehr

Vorzugsaktien / Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) mit Vorzugsaktien

Wir haben bereits Inhaber- und Namenaktien sowie die Untergruppe der Stimmrechtsaktien beschrieben. In diesem Beitrag möchten wir die zweite Untergruppe, diejenige der Vorzugsaktien gem. Art. 654 OR, erläutern. mehr

Namenaktien contra Inhaberaktien / Vor- und Nachteile der Aktienarten einer Schweizer AG

Wir haben Namenaktien und Inhaberaktien bereits in früheren Beiträgen ausführlich erläutert und möchten nun diese beiden Aktienarten zusammenfassend einander gegenüber stellen. mehr

Besteuerung als Domizilgesellschaft in der Schweiz

Die “Domizilgesellschaft” ist eine Bezeichnung aus dem Steuerrecht. Domizilgesellschaften üben in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit sondern nur eine Verwaltungstätigkeit aus und darum wird ihr Gewinn auf kantonaler Stufe tiefer besteuert als normalerweise bei Gesellschaften üblich. mehr

Inhaberaktien / Gründung einer Aktiengesellschaft mit Inhaberaktien in der Schweiz

Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, wie es ihr Namen schon vermuten lässt. Gegenüber der Gesellschaft muss der Inhaber seinen Namen aber nicht preisgeben und kann seine Aktien jederzeit übertragen. mehr

Namenaktien / Gründung einer Aktiengesellschaft mit Namenaktien in der Schweiz

Namenaktien lauten auf den Namen des jeweiligen Aktionärs. Da der Verwaltungsrat ein Aktienbuch führt, sind der Gesellschaft diese Aktionäre bekannt. Eine weitere Möglichkeit, die die Namensaktie bietet ist die beschränkte Vinkulierbarkeit. mehr

Rechte und Pflichten eines Verwaltungsratsmitglieds einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG)

Nach dem allgemeinen Überblick wollen wir in der Folge detaillierter auf einzelne Punkte eingehen. Das Verwaltungsrat (VR) hat rechtlich eine etwas spezielle Stellung, denn er ist zwar Organ einer Gesellschaft aber gleichzeitig auch eine Art leitender Angestellter resp. Beauftragter zur Leitung eines Unternehmens. mehr

Unentziehbare und unübertragbare Aufgaben des Verwaltungsrates einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG)

Nach dem allgemeinen Überblick wollen wir in der Folge detaillierter auf die Aufgaben des Verwaltungsrates eingehen. Der Verwaltungsrat (VR)  hat gemäss Gesetz (Art. 716a OR) diverse unentziehbare und unübertragbare Aufgaben. mehr

Das Organisationsreglement einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) / Was ist das?

Nach den Statuten bildet das Organisationsreglement in einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) eine Art zweite Stufe, auf der alle Themen geregelt werden können, welche nicht in die Statuten integriert werden sollen oder müssen. mehr

Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft in der Schweiz (Firmengründung und Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft in der Schweiz)

Dieser Beitrag eröffnet eine kleine Serie von weiteren Blogbeiträgen zum Thema Verwaltungsrat. Vorweg möchten wir mit diesem Beitrag einen knappen Überblick geben. In der Folge werden die einzelnen Themen in separaten Beiträgen vertieft. mehr

Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 2): Geografische Bezeichnungen (z.B. “Schweiz”, “Eidgenossenschaft”, “Zürich” oder “international”)

Gemäss Art. 944 des Obligationenrechts (OR) und Art. 38 der Handelsregisterverordnung (HRegV) darf ein Firmenname keine Täuschungen verursachen, muss wahr sein und darf nicht gegen das öffentliche Interesse verstossen. Auf dieser Grundlage haben die Handelsregisterbehörden und die Gerichte eine umfangreiche Praxis entwickelt, welche nach bestimmten Kriterien definiert, wann ein Firmenname als nicht zulässig gilt. mehr