Ausführen verschiedener Tätigkeiten als Einzelfirma und Verwendung verschiedener Firmennamen
Verschiedentlich wurden wir angefragt, ob es möglich sei, mit einer Einzelfirma mehrere verschiedene Tätigkeiten anzubieten und/oder diese mit mehreren verschiedenen Firmennamen auszuführen.
Zunächst ist klarzustellen, dass die Einzelfirma nicht eine eigenständige (juristische) Person wie die GmbH oder AG ist. Ihr kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu, d.h. die Einzelfirma ist sozusagen der Unternehmer selber. Aus diesem Grund ist die Haftung bei der Einzelfirma auch nicht beschränkt.
Das Anbieten verschiedener Produkte und Dienstleistungen innerhalb einer Einzelfirma ist kein Problem, solange dies vom Firmenzweck, welcher im Handelsregister vermerkt ist, gedeckt wird. Auch besteht die Möglichkeit, mehrere Einzelfirmen im Handelsregister eintragen zu lassen, allerdings ist fraglich, ob dies Sinn macht, weil jedes Mal die ganzen Gründungskosten für eine Einzelfirma wieder anfallen, d.h. auch für die Beglaubigung der Unterschrift.
Anbieten verschiedener Produkte/Dienstleistungen innerhalb einer Einzelfirma
Dies ist kein Problem, sofern dies wie vorne erwähnt vom Firmenzweck gedeckt ist.
Verwendung verschiedener Firmennamen innerhalb einer Einzelfirma
Dies ist unzulässig und verstösst gegen die Grundsätze der Firmenbildung (OR 944 ff.). Möglich ist hingegen für die verschiedenen Produkte/Dienstleistungen ein unterschiedliches Logo oder eine andere Marke zu verwenden. Der Firmenname muss aber immer derselbe sein. In diesem muss der Familienname zwingend enthalten sein.
Anbieten von verschiedenen Produkten/Dienstleistungen mittels mehrerer Einzelfirmen
Dies ist möglich, aber wie im dritten Abschnitt erwähnt nicht unbedingt lohnenswert, da für jede weitere Einzelfirma wieder die gesamten Gründungskosten anfallen. Die Firmennamen dürfen nicht diesselben sein, sondern müssen sich voneinander unterscheiden. Der Familienname des Inhabers muss dabei stets im Firmennamen enthalten sein. Beispiel: “Meier Bäckerei” und “Meier Textilien”
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Guten Tag
Ich bzw meine Frau würde gerne eine Einzelfirma (mit HR-Eintrag) gründen.
Sie würde verschiedene Produkte und Dienstleistungen anbieten…
(von der Haftung her würde es ja nicht viel Sinn machen mehrere Einzelfirmen zu gründen, da Sie sowieso Privat haftet. oder?)
Sie betreibt ein Nagelstudio (noch nicht angemeldet) zusätzlich möchte Sie einen Online-Shop (Mode) betreiben.
Um im Modegrosshandel einkaufen zu können braucht Sie meist einen Beweis für Branchenzugehörigkeit (HR Eintrag)
jetzt zur eigentlichen Frage:
hier wäre dann die Frage:
(habe aus versehen Schicken Button geklickt)
Kann ich als Geschäftszweck angeben:
– Betreiben von Nagelstudios (es soll ja nicht bei einem bleiben)
– import und Handel von ModeArtikel insbesondere ModeAccessoires
– Import und Handel von Kosmetik Produkten insbesondere Nagelkosmetikprodukte
– Betreiben von Online Handels Plattformen
Solange der Geschäftszweck der Warheit entspricht ist das glaube ich so in Ordnung oder?
was ist falls etwas (was im Zweck erwähnt wurde) nicht gemacht/umgesetzt wird?
sollte nichts machen oder?
entschuldigen Sie die langatmigen Ausführungen….
Gruss Stefan
Guten Tag
Ja, ich sehe hier keine Probleme. Bitte beachten Sie aber dass der Firmennamen im Zusammenhang mit dem Firmenzweck nicht täuschend sein darf.
Es würde uns freuen Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma behilflich sein zu dürfen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo Herr Regli
erstmal ein guten neues Jahr…
Danke für Ihre Antwort….
was würde denn die gründung (Einzelfirma) über Startups.ch kosten?
Hab noch ne Frage betreffend ihrer Aussage:
der Name würde dann wie folgt lauten:
Firma: Nagelstudio Vorname Nachname
Zweck: – Betreiben von Nagelstudios (es soll ja nicht bei einem bleiben)
– import und Handel von ModeArtikel insbesondere ModeAccessoires
– Import und Handel von Kosmetik Produkten insbesondere Nagelkosmetikprodukte
– Betreiben von Online Handels Plattformen
oder müssen alle Firmenzwecke im Namen erwähnt werden?
(z.b: Nagelstudio Vorname Nachname handel mit mode und kosmetik)
so einen Firmannamen hab ich HR noch nie gesehen…
der Firmenname wäre dann auf den verschiedenen Internetseiten im impressum ersichtlich…
entschuldigen Sie nochmals die langatmigen Ausführungen….
Gruss Stefan
Guten Tag
Auch Ihnen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!
Die Gründung einer Einzelfirma kostet bei uns zwischen CHF 500.- und CHF 650.-, wobei dieser Betrag durch die Wahl der Angebote unserer Partnerfirmen (wie PostFinance, AXA Winterthur, Swisscom, Sage, Aduno, ….) bis auf CHF 0.- reduziert werden kann. Am besten rechnen Sie direkt auf unserer Webpage http://www.startups.ch Ihre individuelle Offerte aus.
Das Handelsregister verrechnet für den Eintrag weitere CHF 200.- bis CHF 300.-.
Es reicht, wenn ein Teil des Firmenzwecks im Firmennamen ersichtlich ist.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich beabsichtige ein Unternehmen zu gründen und habe dabei die Einzelfirma als Rechtsform ins Auge gefasst. Mein Unternehmen soll das folgende tun:
– verschiedene Produkte aus einem Drittland (nicht ETFA Mitglied) einführen und diese weitervertreiben. Die Produkte sollen dabei direkt vom vom Hersteller zu den Kunden der Drittfirma transportiert werden.
Unter Berücksichtigung, dass ich parallel noch eine Vollzeitbeschäftigung besitzt würde mich interessieren, ob die Einzelfirma die korrekte Rechtsform darstellt? Was gibt es weiterhin zu beachten?
Ich danke vorab für die Unterstützung.
Guten Tag
Ob in diesem Fall die Einzelfirma die optimale Rechtsform darstellt hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beurteilt werden.
Gerne können Sie an einem unserer Standorte zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbeikommen, wo Vor- und Nachteile besprochen werden können.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Wenn man zwei verschiedene Einzelfirmen gründet, hat ja jede eine eigene UID.
Hat man dan auch zwei verschiedene MwSt. Nummern?
Beispiel:
Ich habe eine Einzelfirma als Schreinerei.
Nun günde ich eine zweite Einzelfirma, um im Detailhandel tätig zu sein.
Wie verhält sich das in diesem Fall mit der Mehrwertsteuer?
Freundliche Grüsse
S.Janesch
Grüezi Herr Janesch
Wenn Sie zwei Einzelfirmen mit zwei unterschiedlichen UID-Nummern im Handelsregister eintragen lassen, können Sie auch zwei Mehrwertsteuernummern beantragen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Eintragung Ihrer Einzelfirma behiflich. Am besten rechnen Sie online Ihre persönliche Offerte oder rufen uns zwecks Vereinbarung eines Beratungsgespräches an.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Wenn man sich mehrfach ins Handelsregister eintragen lässt. Gilt dann die Umsatzgrenze von CHF 100’000.- bei der MWST pro Eintrag, oder wird das trotzdem zusammengezählt?
Guten Tag
Bei juristischen Personen (GmbH und AG) wird jede Firma separat mehrwertsteuerpflichtig ab einem Umsatz von CHF 100’000.-/Jahr. Bei Personengesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaften) und Einzelfirmen wird die natürliche Person steuerpflichtig, d.h. die Umsätze der einzelnen Firmen werden zusammengezählt und ab einem Umsatz von CHF 100’000.- werden Sie mehrwertsteuerpflichtig.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag.
ich betreibe eine Einzelfirma (Fotostudio) sowie eine GmbH (Werbeagentur). Bei der GmbH waren wir bis März zu zweit – nun ist die Geschäftspartnerin ausgestiegen. Ich führe nun die Agentur GmbH weiter. Nun – ist es möglich, die beiden Unternehmen zusammenzuführen – aber trotzdem beide Namen behalten zu können? Aber dass man wenigstens eine Buchhaltung führt? Da ich nun bei beiden Firmen alleiniger Inhaber bin ist der Aufwand doppelt. Aber trotzdem möchte ich beide Namen behalten, da diese auf dem Markt bereits bekannt sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Philipp
Guten Tag Philipp
Grundsätzlich sind es zwei verschiedene Rechtsformen. Zu beachten ist insbesondere, dass Sie bei der Einzelfirma persönlich und unbeschränkt haften. Ob die Unternehmen zusammengeführt werden oder ob Sie gegebenenfalls den Namen als Marke benützen wäre im individuellen Fall abzuklären. Gerne können Sie dafür an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Ich habe mich vor einem Jahr als GmbH selbstständig gemacht. Möchte nun aber auch noch eine andere Dienstleistung (die im Handelsregister eingetragen ist) unter anderem Namen anbieten. Bzw. andere URL aber in der Adresse wäre meine GmbH erwähnt… Kann ich dies ohne Problem und muss es einfach auf der Webseite im Impressum und auf der Rechnung den GmbH-Namen erwähnen? Oder wie läuft so was ab?
Guten Tag
Sie dürfen ohne Einschränkungen weitere Domains aufschalten oder Marken begründen. Wichtig ist einfach, dass – wie Sie erwähnt haben – im Impressum der Eigentümer der Homepage bzw. Ihre GmbH erwähnt ist.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo Zusammen
Mein Vater hat eine Firma (Autowerkstatt GmbH).
Ich möchte eine unterfirma Gründen. So eine art wie Tochterfirma.
In welchen Form könnte ich das machen?
Habt ihr links welche mit helfen kann?
Guten Tag
Ich rate Ihnen direkt einen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren:
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Gute Tag.
Ich bin seit paar Jahren mit einer einzelfirma in HR Basel-Stad.
Vergnügunsbetriebe (Chilbi Bahnen)
Bezahle auch die Ahv in Basel-stadt für die angestellten und natürlich meine Beiträge.
jetzt werde ich aber parallel auf dezember 2020 Ein Taxi Unternehmen kaufen.
Das aus Lizenlichen gründen der Taxi lizenz im baselland sein muss.
Das heisst ich brauche im
Kanton baselland auch eine Einzelfirma im HR
jetzt die frage, was ist schlauer? eine neue Firma gründen. oder eine zweigniederlassung gründen?
Darf man das überhaupt. eine 2te firma in einem anderen kanton, ist ja ein ganz anderer zweck.
und wie ist das dann mit der ahv?
angenommen, ich habe im sommer einen angestellten den ich über die chilbi firma abrechne. und somit in der ahv basel stadt unterliegt, und im winter fährt der gleiche angestellte im taxi das im kanton baselland ist.
muss ich ihn dann über die ahv baselland abrechnen?
und ich mich auch, einnahmen chilbi baselstad,ahv und einnahmen taxi baselland ahv?
klingt für mich komplizierter als es schlussendlich und vermutlich ist/wird. besten dank
Mit freundlichen Grüssen. Hermann Haeseli
Guten Tag
Sie sollten auf jeden Fall eine zweite Unternehmung gründen für den Taxibetrieb.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich habe ebenfalls eine Frage:
Ich bin bereits eine im HR eingetragene Einzelfirma (Vertrieb) möchte nun jedoch eine weitere Firma Gründen (Coaching). Parallel dazu möchte sich mein Ehemann ebenfalls selbstständig machen (Gartenbau), wobei bei meinem Mann später noch eine beratende Tätigkeit (Coach, Berufsbezogen) hinzukommen wird.
Was würden sie für eine Geschäftsform empfehlen? Würde da eine GmbH funktionieren? Wenn man einen neutralen GmbH Namen wählen würde wie Steer-Group GmbH und dann die einzelnen Unter-Firmen einen anderen Firmennamen oder geht das nicht? Oder empfiehlt sich da eine ganz andere Geschäftsform? Einzelfirmen?
Guten Tag Frau Steer
Ich empfehle Ihnen, bei uns einen Beratungstermin zu vereinbaren, um sämtliche Fragen zu besprechen und Ihnen die verschiedenen Rechtsformen mit deren Vor- und Nachteilen aufzeigen zu können.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag, ich habe eine ähnliche Frage. Bin 60 % angestellt und nebenbei selbständig als Fotografin ( als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen, bezahle noch keine Mehrwertsteuern). Ich möchte noch zusätzlich eine Amazon FBA Firma gründen. Soll ich eine zweite Firma eintragen lassen da man bei Amazon FBA noch mit Einfuhr nach Deutschland und dem Zoll und und und zu tun bekommt und alles komplizierter wird, oder soll ich lieber nur eine Einzelfirma haben?
Guten Tag
Grundsätzlich wäre es möglich, den Betrieb einer FBA auch über ihre bereits bestehende Einzelfirma abzuwickeln. Ich gehe allerdings davon aus, dass hierfür eine Zweckänderung Ihrer bisherigen Einzelfirma notwendig wäre. Als weitere Option können Sie auch eine zweite Einzelfirma mit entsprechendem Zweck im Handelsregister eintragen lassen. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich betreffend das genaue Vorgehen. Sie können hier einen Beratungstermin vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich neue Firma gründen. Meine GmbH ging Konkurs und das Verfahren wurde mangels aktiven eingestellt, noch nicht im Handelsregister gelöscht da noch keine zwei Jahre vorbei sind. (Eintrag in Liquidation) Ist es mir erlaubt eine neue GmbH oder Einzelfirma im jetzigen Zeitpunkt zu gründen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Trotz Durchführung eines Konkursverfahrens über eine Gesellschaft an der Sie Anteile halten, haben Sie ohne Weiteres die Möglichkeit, eine neue Gesellschaft zu gründen bzw. eine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen. Daran ändert auch nichts, dass das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH bzw. bei der Eintragung Ihres Einzelunternehmens. Hier finden Sie den Link zum Gründungsprozess.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag, meine Situation ist etwas sonderbar…
Ich habe eine Einzelfirma als Nebenerwerb und arbeite noch 90% als Angestellte.
Nun hat mir mein Chef eine Partnerschaft mit strittweiser Geschäftsübernahme angeboten da er in 4 Jahren Pensioniert wird…(GmbH)
Ist es möglich als Einzelfirma mit einer GmbH zu fusionieren oder ist es besser die Einzelfirma als separaten 2ten Geschäftszweig zu integrieren?
Ich bin mir recht unsicher was ich machen soll…denn mein “Baby” gebe ich nicht mehr auf…
Liebe Grüsse Jessica
Guten Tag
Die Fusion einer Einzelfirma und einer GmbH ist nicht möglich, da die Einzelfirma keine juristische Person ist (im Gegensatz zu der GmbH). Es ist möglich, die Geschäftstätigkeit der Einzelfirma neu über eine bestehende GmbH zu führen, sofern der Zweck der GmbH den Tätigkeitsbereich der Einzelfirma umfasst (ein bestehender Zweck kann angepasst werden). Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht, müsste im Einzelfall geprüft werden. Gerne können wir Ihr Anliegen in einer Beratung genauer besprechen.
Nachfolgend überlasse ich Ihnen gerne unseren Link, unter welchem Sie eine Beratung buchen können: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Ich habe ein eingetragene Einzel Firma möchte nun noch eine GmbH gründen. Ist es möglich das parallel zu machen wie es zum Beispiel mit einer GmbH und AG möglich wäre oder funktioniert das mit einer Einzel Firma und gleichzeitig mit einer GmbH nicht?
Guten Tag
Sie können eine GmbH gründen und während der Gründungsphase weiterhin Ihre Einzelfirma führen. Sobald die GmbH gegründet ist, können Sie das Geschäft schliesslich über die GmbH betreiben und die Einzelfirma löschen lassen. Sollte Ihre Einzelfirma jedoch bereits einen gewissen Wert aufweisen, besteht auch die Möglichkeit, diese als Sacheinlage für die Gründung einer GmbH einzubringen (so dass keine Bareinlage von CHF 20’000.- getätigt werden muss); dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Gerne dürfen Sie auch eine Beratung bei uns buchen, um die Details zu besprechen. Nachfolgend überlasse ich Ihnen gerne den entsprechenden Link: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten tag,
Ich habe eine einzelfirma im 3.Jahr( nicht im H.R)im bau von biketrails und sportanlagen.
Im winter hab ich ein auftrag für ein skigebiet ein snowpark zu planen, zu bauen und den täglichen unterhalt zu machen.
Durch den aktuelen schneemangel ist das arbeitsvolum jedoch momentan gering.
Frage ist : darf ich gelegentlich zusätzlich andere aktivitäten für das skigebiet ausführen ( lift arbeit, gastronomie…) und verechnen?
Der auftrageber und kunde ist der selbe nur weichen diese zusatz akivitäten von der bau branche ab.
Danke und gruss,
Jonas.
Guten Tag
Da die Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist es grundsätzlich möglich auch ausserhalb des Zweckes Aufträge auszuführen. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre Vertragsbedingungen mit dem Skigebiet prüfen und sicherstellen, dass Sie Ihre Leistungen gemäss den vereinbarten Bedingungen erbringen. Wenn Sie zusätzliche Aktivitäten ausführen möchten, die nicht Teil des ursprünglichen Vertrags sind, müssen Sie dies mit dem Skigebiet besprechen und eine Vereinbarung über die Bedingungen treffen.
Ebenfalls empfiehlt es sich mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob diese zusätzlichen Aktivitäten gedeckt sind.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Hallo,
Ist bei allen Variationen der Firmenname gesichert gegen Nachahmer oder braucht das noch zusätzlich Einträge?
Guten Tag
Ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, gilt der Schutz der Firma grundsätzlich schweizweit (OR 951). Dies bedeutet, dass Ihre Firma nicht ein zweites Mal im Handelsregister eingetragen werden kann. Bei der Einzelfirma gilt der Schutz jedoch nur in der gleichen Gemeinde (OR 946 I).
Neben dem Eintrag im Handelsregister ist ebenfalls die Registrierung der Marke zu empfehlen.
Eine Marke gibt Ihnen das Recht, Ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem Namen oder Logo zu bezeichnen und hilft Ihnen, diese gegenüber von Konkurrenzprodukten zusätzlich zu unterscheiden und Ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, Ihre Produkte jederzeit sofort zu erkennen.
Um Konkurrenten davon abzuhalten Ihren Firmenname oder Ihr Logo zu benutzen, empfehlen wir Ihnen, sie als Marke schützen zu lassen. Ist sie geschützt, so haben Sie etwas in der Hand, um gegen allfällige Missbräuche vorzugehen, resp. Personen oder Firmen, die Ihre Marke oder Firmenname benutzen, abzumahnen und zu fordern, dass diese den Gebrauch unterlassen.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Abend
Ich betreibe eine Einzelfirma, möchte eine neue Dienstleistung unabhängig davon anbieten und müsste hier erneut eine Einzelfirma anmelden. Wie gestaltet sich das mit der AHV, müsste ich da erneut den Mindestbeitrag bezahlen, oder würde mir da schon angerechnet, dass durch die erste Einzelfirma Einzahlungen anhand des Umsatzes gemacht werden?
Guten Tag
Allenfalls könnten auch die neuen Dienstleistungen mit der bestehenden Einzelfirma ausgeführt werden. Dafür müsste der Zweck der Einzelfirma angepasst werden. Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag
Ich habe bereits zwei Einzelfirmen angemeldet, nun möchte ich diese jedoch zusammenführen und nur noch unter einem (neuen) Namen weiterführen. Kann ich da die Hauptfirma einfach umbenennen lassen und die zweite Einzelfirma dann darin integrieren? Wie müsste ich hierzu vorgehen?
Freundliche Grüsse
J. Graber
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Tanja Balseiro
Kann ich als einzelfirma, einen auftrag von einer anderen firma erledigen, und der firma eine rechnung stellen?
Guten Tag
Ja, wir empfehlen Ihnen jeweils dies vorab vertraglich zu vereinbaren mit dem Auftraggeber.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Guten Tag
Ich habe seit 20 Jahren eine Einzelfirma für Ebike Reparaturen. Jahresumsatz ca.100000Fr. Eine Umwandlung in eine GmbH ist wegen der hohen Kosten der dann nötigen PK leider nicht möglich. Aus Haftungsgründen möchte ich nun für den Bereich Akkureparaturen eine separate GmbH gründen. Ist das möglich? Der Jahreszmsatz ist da etwa 15000Fr.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Herr Widmer
Ja, dies ist möglich – Sie dürfen gleichzeitig mehrere Firmen betreiben, müssen diese jedoch buchhalterisch auch komplett voneinander trennen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Gründung Ihrer GmbH. Sie können die Bestellung direkt über unsere Webseite in Auftrag geben und werden anschliessend von uns telefonisch kontaktiert.
Beste Grüsse
Manuele Spaar