Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

AG vs. GmbH – was soll ich gründen?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, stellt sich oftmals die Frage, ob es eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein soll. Obwohl beide Gesellschaftsformen sehr ähnlich sind, gibt es doch einige Unterschiede. mehr

TV-Spot von STARTUPS.CH – Firmengrüdung Schweiz: you are the boss!

Anfangs April 2012 hat STARTUPS.CH seinen ersten TV-Spot präsentiert. Damit soll STARTUPS.CH der breiten Bevölkerung näher vorgestellt werden. mehr

Firmengründung im Oberwallis – Leuk-Susten (GmbH – AG – Einzelfirma – Kollektivgesellschaft)

Seit dem 1. April 2012 können sich Personen, die selbständig werden wollen auch im Oberwallis bei STARTUPS.CH Brig-Glis beraten lassen. mehr

Firmengründung im Oberwallis – Brig-Glis (GmbH – AG – Einzelfirma – Kollektivgesellschaft)

Seit dem 1. April 2012 können sich Personen, die selbständig werden wollen auch im Oberwallis bei STARTUPS.CH Brig-Glis beraten lassen. mehr

Stimmrechtsaktien / Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) mit Stimmrechtsaktien

Wir haben an dieser Stelle bereits einmal erläutert, dass eine AG grundsätzlich Inhaber- oder Namenaktien ausgeben kann. Nun kommen wir zu einer weiteren Aktienart: Die Stimmrechtsaktie nach Art. 693 OR. mehr

Fehlerquellen bei der Gründung / Die häufigsten Probleme beim Handelsregistereintrag

Die Fehlerquellen bei der Gründung können viele Ursachen haben. Jedoch sind die zwei häufigsten Fallgruppen der Firmenname sowie die Sacheinlagen/Sachübernahmen. mehr

Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

In einem früheren Blogbeitrag wurde bereits berichtet, was eine Sacheinlagegründung ist. Häufig gibt es aber konkrete einzelne Fragen rund um das Thema der qualifizierten Gründung, bspw. ob es möglich ist eine eigens entwickelte Software als Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH einzubringen. mehr

Inhaberaktien / Gründung einer Aktiengesellschaft mit Inhaberaktien in der Schweiz

Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, wie es ihr Namen schon vermuten lässt. Gegenüber der Gesellschaft muss der Inhaber seinen Namen aber nicht preisgeben und kann seine Aktien jederzeit übertragen. mehr

Namenaktien / Gründung einer Aktiengesellschaft mit Namenaktien in der Schweiz

Namenaktien lauten auf den Namen des jeweiligen Aktionärs. Da der Verwaltungsrat ein Aktienbuch führt, sind der Gesellschaft diese Aktionäre bekannt. Eine weitere Möglichkeit, die die Namensaktie bietet ist die beschränkte Vinkulierbarkeit. mehr

Rechte und Pflichten eines Verwaltungsratsmitglieds einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG)

Nach dem allgemeinen Überblick wollen wir in der Folge detaillierter auf einzelne Punkte eingehen. Das Verwaltungsrat (VR) hat rechtlich eine etwas spezielle Stellung, denn er ist zwar Organ einer Gesellschaft aber gleichzeitig auch eine Art leitender Angestellter resp. Beauftragter zur Leitung eines Unternehmens. mehr

Die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG mit Sachübernahme (Sachübernahmegründung)

Oft ist im Zusammenhang mit Gründungen die Rede von Sacheinlagen und Sachübernahme. Diese Begriffe sind Bezeichnungen für zwei Arten von sogenannt qualifizierten Gründungen. Auf die Sacheinlage sind wir bereits eingegangen (vgl. Blogbeitrag), nun folgt die Sachübernahme. Dieser Beitrag betrachtet die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG. mehr

Die qualifizierte Gründung einer GmbH oder AG mit Sacheinlage (Sacheinlagegründung)

Oft ist im Zusammenhang mit Gründungen die Rede von Sacheinlagen und Sachübernahme. Diese Begriffe sind Bezeichnungen für zwei Arten von sogenannt qualifizierten Gründungen. Qualifiziert, weil bei dieser Art von Gründung zusätzliche spezielle Erfordernisse eingehalten werden müssen. Das Gegenteil dieser qualifizierten Gründungen ist die einfache Gründung, in der Regel eine einfache Gründung mit Bareinlage. Wir gehen […] mehr

Rechte des Aktionärs einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) (Aktionärsrechte)

Die Aktionärsrechte sind das Gegenstück zu den Pflichten eines Aktionärs im Schweizer Recht (vgl. Beitrag zu den Pflichten eines Aktionärs). Die verschiedenen Rechte werden in folgende Gruppen eingeteilt: mehr

Pflichten eines Aktionärs einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) (Aktionärspflichten)

Der Aktionär hat im Rahmen des Obligationenrechts (OR) nur eine Liberierungspflicht. Darüber hat er keine weiteren Verpflichtungen, die sich aus dem Aktienrecht ergeben würden. Die Pflichten eines Aktionärs sind im Umfang also ziemlich überschaubar. mehr

Ab wann steht das Stamm- bzw. Aktienkapital nach der Gründung wieder zur Verfügung? Wann können die Gründer einer GmbH/ AG wieder über das hinterlegte Stammkapital/ Aktienkapital verfügen?

Das Stamm- bzw. Aktienkapital ist grundsätzlich nur während der Firmengründungsphase gesperrt (auf einem Sperrkonto einer beliebigen Schweizer Bank). mehr