Gründung einer Zweigniederlassung einfach erklärt – Neues Rechtsformvideo
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen expandieren und weitere Geschäftsstellen oder Verkaufslokale in der Schweiz aufbauen? Dann ist die Zweigniederlassung die perfekte Rechtsform. In einem neuen Video wird von STARTUPS.CH die Gründung einer Zweigniederlassung einfach erklärt.
Zweigniederlassung einfach erklärt
Die Zweigniederlassung ist ein nach kaufmännischer Art geführter Betrieb, der rechtlich abhängig von einer Hauptniederlassung ist. Sie übt in eigenen Räumlichkeiten eine gleichartige Tätigkeit aus. Das Treuhandunternehmen Findea hat den Hauptsitz in Winterthur. Zweigniederlassungen befinden sich z.B. in Zürich, St. Gallen, Bern, Luzern, Zug, Basel, Lugano und Genf.
Vorteile der Zweigniederlassung
Zur Gründung einer Zweigniederlassung braucht es kein zusätzliches Kapital wie z.B. bei der Gründung einer AG. Schweizer Gesellschaften können Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen und dadurch einen weiteren professionellen Auftritt erhalten, um neue Kunden zu gewinnen.
Auch ein ausländisches Unternehmen kann eine Zweigniederlassung in der Schweiz gründen, um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten (siehe Blogbeitrag). Dazu muss mindestens ein Bevollmächtigter mit Schweizer Wohnsitz bestellt und im Handelsregister eingetragen werden. Die Zweigniederlassung muss die gleich Firma wie das Hauptunternehmen tragen, Zusätze sind aber erlaubt (siehe Blogbeitrag).
Nachteile der Zweigniederlassung
Die Haftung für die Zweigniederlassung ist nicht begrenzt. Die Hauptniederlassung haftet also für alle Schulden, welche die Zweigniederlassung anhäuft.
Die Zweigniederlassung ist rechtlich eng verknüpft mit der Hauptniederlassung. Sollte die Hauptniederlassung Konkurs gehen, bestehen auch die Zweigniederlassungen nicht weiter, weil sie rechtlich nicht selbständig sind.