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Wann greift der zeitliche Kündigungsschutz im Arbeitsrecht?

In der Schweiz herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Es bedarf somit keines besonderen Grundes, damit eine Partei das Arbeitsverhältnis beenden kann. Ausnahmsweise, namentlich im Falle von Dienstpflicht, Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, wird jedoch von diesem Grundsatz abgewichen.

zeitliche Kündigungsschutz

Der zeitliche Kündigungsschutz ist in Art. 336c OR und Art. 336d OR geregelt. Dieser kommt erst nach Ablauf der Probezeit zum Tragen. Nicht von diesem Kündigungsschutz erfasst sind Aufhebungsverträge oder fristlose Kündigungen. Diese sind nach dem Willen des Gesetzgebers jederzeit möglich.

Die Gründe für den zeitlichen Kündigungsschutz

Das Gesetz nennt vier Gründe, weshalb es zu einem zeitlichen Kündigungsschutz kommt:

  • Dienstpflicht: wer Militär-, Schutz-, oder Zivildienst leistet befindet sich im Kündigungsschutz. Dauert die Dienstleistung länger als elf Tage, so erstreckt sich der Schutz ebenso auf die vier Wochen vor und nach dem Dienst.
  • Krankheit oder Unfall: wer unverschuldet aufgrund Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird vor Kündigung geschützt. Unverschuldet bezieht sich dabei auf die Herbeiführung, wie auch auf das weitere Verhalten. Selbstverschuldet ist z.B. ein Autounfall unter Alkoholeinfluss oder ein Infekt aufgrund einer kleineren Verletzung, um welche man sich nicht angemessen kümmert. Die Dauer des Kündigungsschutzes hängt hier von der Anzahl Dienstjahre ab. Im ersten dauert dieser 30 Tage. Vom zweiten bis und mit fünftem Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten 180 Tage.
  • Schwangerschaft: während der Schwangerschaft, sowie 16 Wochen nach der Niederkunft besteht ein Kündigungsschutz.
  • Hilfsaktionen im Ausland: ferner besteht ein Kündigungsschutz für die gesamte Zeit, in welcher ein Arbeitnehmer an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt. Dies jedoch nur, wenn der Arbeitgeber vorgängig seine Zustimmung erteilte.

Für die Berechnung werden Kalender- und nicht Arbeitstage verwendet.

Erfolgt eine Kündigung in einem dieser Zeitpunkt, so ist diese nichtig und kann vom Arbeitgeber als nicht ausgesprochen betrachtet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Ablauf der Sperrfrist erneut eine Kündigung zuzustellen.

Unterbrechung der Kündigungsfrist durch eine Sperrfrist

Es kann auch geschehen, dass eine Kündigung gültig ausgesprochen wird und während der laufenden allgemeinen Kündigungsfrist (siehe Blogbeitrag) ein eben erläuterter Grund für eine Sperrfrist eintritt. Ist dies der Fall, so wird die Arbeitsverhinderung aufgrund der Sperrfrist am Ende der Kündigungsfrist hinzugerechnet.

Kündigungssperre für den Arbeitnehmer

Wird der Arbeitgeber bzw. ein Vorgesetzter wegen einem der vier Gründe, welche eine Kündigungssperre auslösen, von der Arbeit ferngehalten und hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit dessen Aufgaben zu übernehmen, so ist ihm in dieser Zeit die Kündigung ebenfalls untersagt.
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Ein Kommentar zu “Wann greift der zeitliche Kündigungsschutz im Arbeitsrecht?

  1. Hallo und danke für diesen Beitrag und die wichtigen arbeitsrechtlichen Informationen! Für einen Start-Up-Gründer ist es sehr wichtig alles zum Thema zu wissen um große Fehler zu vermeiden. Über die Kündigungssperre würde ich gerne noch einen weiteren Artikel lesen, um diese richtig zu verstehen.. Aber auf jeden Fall sehr hilfreich und Dankeschön!
    Viele Grüße, Sebastian

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