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Wollen Sie eine Genossenschaft gründen? – Das müssen Sie über die Genossenschaft wissen

Bei Genossenschaften steht grundsätzlich der Gedanke der wirtschaftlichen Selbsthilfe im Vordergrund, aber auch unter der Rechtsform der Genossenschaft kann eine unternehmerische Tätigkeit betrieben werden. Dies ist sogar sehr erfolgreich möglich, wie der Migros Genossenschaftsbund beweist.

Genossenschaft gründen einfach erklärt

Die Genossenschaft ist eine Schweizer Rechtsform, die in Art. 828 ff. OR geregelt ist. Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine als Körperschaft organisierte Verbindung von Personen, welche die Förderung oder Siche­rung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt oder gemeinnützig ausgerichtet ist. Um eine Genossenschaft zu gründen, sind mindestens sieben Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die natürliche oder juristische Personen sein können, notwendig. Ausserdem müssen die vorgeschriebenen Organe, namentlich die Generalversammlung, die Verwaltung und die Revisionsstelle, bestellt werden. Die Genossenschaft ist zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet.

Wer eine Genossenschaft gründen will sollte sich der Vor- und Nachteile dieser Rechtsform bewusst sein.

Vorteile einer Genossenschaft

Wer sich dazu entscheidet eine Genossenschaft zu gründen, tut dies in der Regel, weil er Wert auf das der Genossenschaft zugrundeliegende Selbsthilfeprinzip und ihre demokratische Ausgestaltung legt. Aufgrund des Kopfstimmprinzips steht bei der Genossenschaft jedem Mitglied unabhängig von seiner finanziellen Beteiligung eine Stimme zu. Positiv zu werten ist zudem der hohe Grad an Transparenz den die Genossenschaft aufweist. Ebenfalls als vorteilhaft erweisen kann sich die Tatsache, dass die Gründung einer Genossenschaft keine Mindestkapitaleinlage erfordert. Genauer gesagt, sind Genossenschaften mit einem zum Voraus festgesetzten Grundkapital sogar unzulässig.

Nachteile einer Genossenschaft

Obschon das fehlende Mindestkapital und das Kopfstimmprinzip für Gründer attraktiv sind, können sich eben diese Eigenschaften auch als hinderlich herausstellen. Zwar schützt das Kopfstimmprinzip vor unerwünschten Stimmbeeinflussungen, jedoch verhindert es auch, dass Investoren grössere Kontrollrechte erhalten. Gerade bei jungen Unternehmen wünschen sich externe Kapitalgeber aber oftmals ausgebaute Mitbestimmungsrechte zur Absicherung ihrer Investition. Aufgrund des Fehlens eines Mindestkapitals, welches im Krisenfall als finanzielles Polster dienen könnte, ist die Genossenschaft in der Regel weniger kreditwürdig als andere Unternehmensformen. Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung können die Folge sein.

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