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Wohnung/Haus privat und geschäftlich nutzen – Steuerrechtliche Überlegungen in der Personengesellschaft

Die Abgrenzung zwischen dem Geschäfts- und Privatvermögen (vgl. Blog-Beitrag) spielt u.a. dann eine wichtige Rolle, wenn der Inhaber einer Einzelfirma oder ein Personengesellschaft in den gleichen Räumlichkeiten arbeitet und wohnt.


 
Im Bund und den meisten Kantonen werden Vermögenswerte, die geschäftlich und privat genutzt werden, für die Steuerveranlagung derjenigen Vermögensart zugeordnet, der sie überwiegend dienen. Wird eine Wohnung mehrheitlich geschäftlich genutzt, gilt sie folglich als Geschäftsvermögen. Im Einzelfall kann dies unter Umständen nicht ganz klar sein. Zum Beispiel dürfte eine Wohnung, welche eine Künstlerin als Atelier und zum privaten Wohnen gebraucht, als Geschäftsvermögen gelten. Wird eine Liegenschaft, die Geschäftsvermögen darstellt, verkauft, sind darauf Einkommenssteuern zu zahlen. Handelt es sich beim Haus oder der Wohnung hingegen um Privatvermögen, ist keine Einkommenssteuer geschuldet, da es sich um privaten Kapitalgewinn handelt. Die Kantone erheben dafür eine Grundstückgewinnsteuer. Um Steuern zu sparen, können gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Zum Beispiel kann der Unternehmer den privaten Teil des Hauses als Stockwerkeigentum “kaufen” oder das Grundstück auf seine Ehefrau übertragen. Das Haus könnte dann aber nicht mehr abgeschrieben werden.

Damit sich spätere Abgrenzungs- und Bewertungsprobleme vermeiden lassen, sollte bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Inventar und eine Eingangsbilanz erstellt werden. Die in die Firma eingebrachten Vermögenswerte dürfen dabei höchstens zu dem Wert bilanziert werden, den sie im Zeitpunkt der Firmengründung tatsächlich aufweisen.

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26 Kommentare zu “Wohnung/Haus privat und geschäftlich nutzen – Steuerrechtliche Überlegungen in der Personengesellschaft

  1. Guten Tag

    Wir sind in einer Mietwohnung. Hier benutze ich nur ein kleiner Raum als Geschäfts-Büro. Ich arbeite also von zu Hause aus im Bereich Personal Management. (Feststellenvermittlung)

    Kann ich diesen Raum als Miete bei den Steuer angeben?

    Freundlicher Gruss

    • In der Regel kann dieser Teil der Wohnung, welcher zum Arbeiten für das Geschäft benutzt wird, anteilsmässig als Aufwand vom Geschäftsgewinn und folglich von den Steuern abgezogen werden. Die genauen Richtlinien sind wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Am besten kurz beim Treuhänder oder direkt beim Steueramt anfragen und bestätigen lassen, damit es anschliessend keine “Diskussionen” gibt.

  2. Ich bin in einer Mietwohnung und möchte gerne eine Einzelfirma mit meiner privaten Adresse gründen. Muss ich dafür eine Bewilligung von der Verwaltung einholen?

    • Guten Tag

      Normalerweise befindet sich an der Privatadresse bloss der Sitz der Verwaltung. Es gibt also keinen Kundenverkehr oder Produktionsstätten in der Wohnung, weshalb Liegenschaftsverwalter üblicherweise nicht dagegen sind. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich aber dies bei der Verwaltung anzumelden. Der Briefkasten müssten nämlich beschriftet werden.

      Freundliche Grüsse

  3. Ich möchte in unserem Haus das Atelier im Keller mit separatem Eingang als Massagestudio nutzen. Wie sieht es da aus mit Miete. Muss ich dafür Miete bezahlen und dann auch die Mieteinnahmen dann versteuern?

    • Guten Tag

      Da sind verschiedene Varianten denkbar, auch abhängig davon ob sich das Haus in ihrem Eigentum befindet. Sie dürfen sich gerne bei unserer Treuhandgesellschaft, der Findea AG melden um diesbezüglich eine Steuerberatung zu vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  4. Hallo,

    ich bin Gesellschafter ein GmbH (nebenberuflich). Ein Raum meiner Mietwohnung wird für Lagerung von Produkten für die Gesellschaft genutzt. Auch wieder mein Auto immer wieder beruflich genutzt. Kann ich für beides der Gesellschaft eine Rechnung stellen?

    Danke

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie einen Teil der GmbH verrechnen. Dieser muss jedoch zu marktüblichen Preisen erfolgen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchhalter.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  5. Guten Tag,
    Ich habe ein bauernhaus in der Landwirtschaftszone. Meine Frau würde gerne im Stall eine Umnutzung für einen kleinen Coiffeursalon vornehmen. Darf man in der Landwirtschaftszone überhaupt so was betreiben, im professionellen Stil?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist die gewerbliche Nutzung eines Grundstücks in der Landwirtschaftszone nicht zulässig. Im Konkreten müssen Sie aber die kantonalen Bauvorschriften konsultieren und unter Umständen eine Ausnahmebewilligung bei der Baubehörde einholen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  6. Guten Tag,
    Ist es möglich über meine GmbH eine Wohnung zu mieten für Wohnzweck und Büro? Und dies dann von den Steuer abziehen?

    Danke

    • Guten Tag

      Dies ist grundsätzlich möglich. Ob Sie die Kosten für ein Zimmer in Ihrer Wohnung von den Steuern abziehen können, hängt vom jeweiligen Steueramt ab.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  7. Guten Tag

    ich arbeite bei einer Zweigniederlassung und stelle mein privates Büro als Arbeitsplatz und Lager zur Verfügung. Kann ich da eine Pauschalspese von meinem Arbeitgeber verlangen, welcher mir über den Lohn abgerechnet wird? Ist dieser Anteil für mich als Privatperson zu versteuern?

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, sich mit diesen Fragen an einen Treuhänder oder einen Steuerspezialisten zu wenden.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  8. Guten Tag
    Ich wohne in einer Landwirtschaftszone und würde gerne meine GmbH an meiner Wohnadresse anmelden um die Kosten für ein Büro zu sparen. Es ist eine reine Beratungsfirma ohne Mitarbeiter oder Kundenbesuche. Ist das erlaubt? Muss ich die Einverständnis vom Vermieter bekommen?

    • Guten Tag

      Jedes Unternehmen muss über eine Adresse verfügen, unter der es an seinem Sitz erreicht werden kann. Sofern Sie an ihrer Wohnadresse den Briefkasten mit dem Firmennamen beschriften können ist dies grundsätzlich möglich.

      Ich empfehle Ihnen aber vorab das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  9. Guten Tag

    Ich wohne privat in einer Mietwohnung und werde zukünftig zwei von insgesamt 6 Zimmer als Büroräumlichkeiten nutzen. Ich habe mit der Firma, für die die Büroräumlichkeiten gebraucht werden, einen Untermietvertrag abgeschlossen. Muss ich die Mieteninnahmen, welche die Firma mir bezahlt, privat versteuern?

    Besten Dank und freundliche Grüsse
    KG

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, sich mit diesen Fragen an einen Treuhänder oder einen Steuerspezialisten zu wenden, damit ihre konkrete Situation (Rechtsform Firma etc.) besprochen werden kann.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  10. Guten Tag,

    wir haben eine GmbH und beziehen daraus keinen Lohn. Wir sind berufstätig in unseren Berufen wo wir unsere Löhne beziehen. Wir wohnen in Miete und haben zusätzlich ein Haus das wir an unsere GmbH vermieten möchten die dann das Haus untervermietet. Geht das ?

    Viele Grüsse
    D. Rosso

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie als Gesellschafter einer GmbH ein Haus besitzen und es an Ihre GmbH vermieten. Um allfällige steuerliche Aspekte zu besprechen, empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten/Treuhänder.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  11. Guten Morgen

    Ich möchte als Physiotherapeut eine Einzelfirma Gründen. Dafür möchte ich mir eine ganz normale 2 – 3 Zimmerwohnung im Aargau anmieten, aber nur für die Praxis, nicht um dort zu übernachten oder zu wohnen. Ist dies in einer ganz normalen Wohnung rechtlich möglich?

    Vielen Dank
    Ben Walter

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Wohnungen in Wohngebieten normalerweise nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden, es sei denn, es liegt eine entsprechende Genehmigung vor. Klären Sie mit dem Vermieter ab, ob die gewerbliche Nutzung in dem Mietvertrag gestattet ist. Möglicherweise müssen Sie den Mietvertrag anpassen oder eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter einholen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  12. Guten Tag
    Ich lerne Massage und möchte nun einigen Freunden eine Massage geben für einen kleinen Unkosten Beitrag. Ich habe noch keine Räume gemietet und auch nichts angemeldet. Selbständig bin ich bereits als Fitness- und Personaltrainerin seit 2018 und hier freiberuflich unterwegs.
    Kann es Probleme geben oder muss ich bevor ich Geld dafür nehme eine Bewilligung einholen?
    Weil dann überlege ich mir mich einzumieten bei jemandem, wenn ich das nicht bei mir zuhause tun darf. Oder gilt es nicht als gewerblich, wenn ich 3-4 Kollegen diese Massage gebe und sie mir dafür etwas Geld geben damit ich die Technik üben kann?

  13. Guten Tag

    Wenn ich in einer Mietwohnung, 100m2 von gesamt 150, als Vereinsräumlichkeit nutzen möchte, was muss ich beachten? Wie müsste ich das deklarieren?

    Vielen herzlichen Dank und viele Grüsse

    RB

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