Wo kann ich ein Patent anmelden?
Steht nach der Patentrecherche fest, dass die Erfindung tatsächlich neu ist, melden Sie das Patent am besten so schnell wie möglich beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) an.
Die Erfindung ist vom Anmeldedatum an geschützt. Auch erhalten Sie mit der Anmeldung das sogenannte Prioritätsrecht im Ausland. Dieses gilt zwölf Monate lang, d.h. Sie können innerhalb dieser Frist Ihr Patent auch im Ausland (mit dem Datum der Anmeldung in der Schweiz) anmelden.
Als Patentinhaber haben Sie das Recht, Dritte vor gewerbsmässiger Nutzung (Herstellung, Verkauf, Import/Export, Werbung) Ihrer Erfindung auszuschliessen. Das Patentrecht besteht jedoch nur in dem Land, in dem das Patent angemeldet ist. Es erlischt spätestens 20 Jahre nach der Anmeldung. Solange das Patent gültig ist, können Sie frei darüber verfügen, d.h. Sie können es auch verkaufen.
Wichtig: Zwischen der Anmeldung und der Patenterteilung durch das IGE dauert es durchschnittlich drei bis vier Jahre. Das Patentieren einer Erfindung braucht also Zeit.
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Sehr geehrter Damen und Herren
Ich möchte ein Patent anmelden.
Wo und Wie muss ich vorgehen.
Freundliche Grüsse
Kohli Heinz
Guten Tag
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen der Blog-Kommentare nicht die ganze Vorgehensweise im Detail erklären können. Die wichtigsten Informationen ergeben sich aber bereits aus dem Blog-Eintrag. Andernfalls kontaktieren Sie am besten das IGE.
Freundliche Grüsse