Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Wo kann ich ein Patent anmelden?

Steht nach der Patentrecherche fest, dass die Erfindung tatsächlich neu ist, melden Sie das Patent am besten so schnell wie möglich beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) an.


Die Erfindung ist vom Anmeldedatum an geschützt. Auch erhalten Sie mit der Anmeldung das sogenannte Prioritätsrecht im Ausland. Dieses gilt zwölf Monate lang, d.h. Sie können innerhalb dieser Frist Ihr Patent auch im Ausland (mit dem Datum der Anmeldung in der Schweiz) anmelden.

Als Patentinhaber haben Sie das Recht, Dritte vor gewerbsmässiger Nutzung (Herstellung, Verkauf, Import/Export, Werbung) Ihrer Erfindung auszuschliessen. Das Patentrecht besteht jedoch nur in dem Land, in dem das Patent angemeldet ist. Es erlischt spätestens 20 Jahre nach der Anmeldung. Solange das Patent gültig ist, können Sie frei darüber verfügen, d.h. Sie können es auch verkaufen.

Wichtig: Zwischen der Anmeldung und der Patenterteilung durch das IGE dauert es durchschnittlich drei bis vier Jahre.  Das Patentieren einer Erfindung braucht also Zeit.

Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen
Zusatzdienstleistungen rechnen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

2 Kommentare zu “Wo kann ich ein Patent anmelden?

    • Guten Tag
      Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen der Blog-Kommentare nicht die ganze Vorgehensweise im Detail erklären können. Die wichtigsten Informationen ergeben sich aber bereits aus dem Blog-Eintrag. Andernfalls kontaktieren Sie am besten das IGE.
      Freundliche Grüsse

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert