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Wo ist das Gründungskapital zu hinterlegen?

aktualisiert am 25. Oktober 2012

Bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft muss das Gründungskapital bei einer Schweizer Bank hinterlegt werden. Der vorliegende Artikel zeigt auf, wie die genauen Regeln und damit verbundenen Kosten sind.

Aktiengesellschaft:

Das Aktienkapital (Gründungskapital) muss auf einer beliebigen Schweizer Bank einbezahlt werden. Diese erstellt anschliessend den Kapitalnachweis, der für die Firmengründung erforderlich ist.  Die Kosten betragen CHF 200 – 250.

GmbH:

Das Stammkapital (Gründungskapital) kann auf einer beliebigen Schweizer Bank einbezahlt werden. Diese erstellt anschliessend den Kapitalnachweis, der für die Firmengründung erforderlich ist. Die Kosten betragen CHF 200 – 250.

Hinweis: Das Aktien- bzw. Stammkapital kann aus rechtlichen Gründen nach der Gründung nicht auf ein privates Konto überwiesen werden. Für die Rückzahlung ist zwingend ein Geschäftskonto erforderlich, das auf die neu gegründete Unternehmung lautet.

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