Wie verbucht man Sozialversicherungsbeiträge?
aktualisiert am 19. November 2012
In der Buchhaltung des Unternehmens muss differenziert werden zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, IV, EO, BU etc.) der Arbeitnehmer und jenen des Arbeitgebers.
Arbeitnehmer:
Die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, d.h. der Buchungssatz lautet Lohnaufwand/Kreditoren.
Arbeitgeber:
Die Arbeitgeberbeiträge werden über das Aufwandskonto Sozialleistungen verbucht; d.h. der Buchungssatz lautet Sozialleistungen/Kreditoren.
Die Nettolohnauszahlung erfolgt dann über die liquiden Mittel –> Buchung: Lohnaufwand/Liquide Mitte
Irgendwann stellt sich für jeden Selbständigen und Unternehmer die Frage: Wie organisiere ich die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung? Grössere Firmen finden die Antwort meist in einer internen Abteilung. Für kleinere Betriebe und Selbständige bieten externe Dienstleister eine attraktive Möglichkeit. Wer sich selbst mit dem Thema Buchhaltung und Lohnbuchhaltung nicht so gut auskennt, sollte auf jeden Fall Rat beim Profi suchen. Denn Abrechnungen müssen in jedem Fall absolut korrekt und auch pünktlich laufen!