Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Wie hoch muss das Stammkapital der GmbH sein?

Im alten GmbH-Recht war es noch möglich, das Stammkapital von minimal CHF 20’000.- nur zur Hälfte zu liberieren.

Stammkapital

Dies ist mit dem neuen GmbH-Recht (in Kraft seit 01.01.2008) unter anderem abgeschafft worden.

Das Stammkapital darf nicht weniger als CHF 20’000.- (voll liberiert) betragen (Art. 773 OR).

Falls Sie noch weitere Fragen zu Ihrer GmbH oder dem neuen GmbH-Recht haben steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur GmbH

Offerte rechnen und GmbH online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

2 Kommentare zu “Wie hoch muss das Stammkapital der GmbH sein?

  1. Schönen guten Tag

    Ein Kollege und ich wollen demnächst eine eigene GmbH gründen.

    Das Stammkapital muss ja insgesamt mindestens CHF 20’000 betragen und zu 100 % libriert sein. Wir haben gehört, man kann auch Fahrzeuge oder ähnliche Wertgegenstände zu diesem Stammkapital zählen. Ist es möglich anstatt CHF 20’000.- in einer Bank zu bunkern, auch das Kapital mit zwei Autos aufzubrunge? oder muss ein gewisser Prozentsatz Bargeld betragen?

    Besten Dank & Freundliche Grüsse

    Joél Lakatos
    Vielen Dank

  2. Guten Tag Herr Lakatos

    Sie können problemlos das Stammkapital in Sachen (Sacheinlagen) einbringen. Verlgeichen Sie hierzu auch unseren früheren Blogbeitrag.

    Beachten SIe aber dass bei einer Sacheinlage der einzubringende Gegenstand von einem zugelassenen Revisor überprüft und bestätigt werden muss. Dies verursacht Mehrkosten für die Gründung.

    Wir bei STARTUPS.CH helfen Ihnen mit Ihrer Gründung (ob Bar- oder Sacheinlagegründung) gerne weiter.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert