Wie hoch muss das Stammkapital der GmbH sein?
Im alten GmbH-Recht war es noch möglich, das Stammkapital von minimal CHF 20’000.- nur zur Hälfte zu liberieren.
Dies ist mit dem neuen GmbH-Recht (in Kraft seit 01.01.2008) unter anderem abgeschafft worden.
Das Stammkapital darf nicht weniger als CHF 20’000.- (voll liberiert) betragen (Art. 773 OR).
Falls Sie noch weitere Fragen zu Ihrer GmbH oder dem neuen GmbH-Recht haben steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.
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Schönen guten Tag
Ein Kollege und ich wollen demnächst eine eigene GmbH gründen.
Das Stammkapital muss ja insgesamt mindestens CHF 20’000 betragen und zu 100 % libriert sein. Wir haben gehört, man kann auch Fahrzeuge oder ähnliche Wertgegenstände zu diesem Stammkapital zählen. Ist es möglich anstatt CHF 20’000.- in einer Bank zu bunkern, auch das Kapital mit zwei Autos aufzubrunge? oder muss ein gewisser Prozentsatz Bargeld betragen?
Besten Dank & Freundliche Grüsse
Joél Lakatos
Vielen Dank
Guten Tag Herr Lakatos
Sie können problemlos das Stammkapital in Sachen (Sacheinlagen) einbringen. Verlgeichen Sie hierzu auch unseren früheren Blogbeitrag.
Beachten SIe aber dass bei einer Sacheinlage der einzubringende Gegenstand von einem zugelassenen Revisor überprüft und bestätigt werden muss. Dies verursacht Mehrkosten für die Gründung.
Wir bei STARTUPS.CH helfen Ihnen mit Ihrer Gründung (ob Bar- oder Sacheinlagegründung) gerne weiter.