Wie gründet man einen Verein nach Schweizer Recht?
Die Voraussetzungen um einen Verein nach Schweizer Recht zu gründen, finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB) ab Art. 60. Im Zentrum der Gründung stehen die schriftlichen Statuten des Vereins.
Der Verein ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen und/oder Gesellschaften, welche gemeinsam beschliessen, einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen wollen.
Die Gründung besteht aus einer Gründungsversammlung, in welcher die Gründer schriftliche Statuten verabschieden. Die Statuten müssen den Zweck, die Mittel zur Zweckerreichung und die Organisation des Vereins regeln. Ansonsten ist man in der Ausgestaltung der Statuten flexibel. Damit die Statuten gültig sind, müssen Sie von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
Sobald die Statuten angenommen sind und der Vorstand bestellt ist, ist der Verein gegründet und erlangt Rechtspersönlichkeit.
Zweck
Der Zweck kann frei gewählt werden. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Verein einem ideellen Zweck dient. Das bedeutet, er sollte sich beispielsweise künstlerischen oder wohltätigen Aufgaben widmen und nicht primär wirtschaftlichen Aufgaben.
Mittel zur Zweckerreichung
Hier wird beschrieben, woher die finanziellen Mittel zur Erreichung des Zwecks stammen. Meist handelt es sich dabei um Mitgliederbeiträge.
Organisation
Nach der gesetzlichen Regelung muss ein Verein zwei, allenfalls drei Organe aufweisen:
- die Vereinsversammlung
- den Vorstand
- allenfalls eine Revisionsstelle
Die Vereinsversammlung der Mitglieder ist das oberste Organ des Vereins und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
Der Vorstand hat zur Aufgabe, die Angelegenheiten des Vereins zu organisieren und den Verein nach außen zu vertreten. Meist besteht der Vorstand aus einem Präsidenten, einem Kassier und einem Aktuar.
Ein Verein untersteht der Revisionspflicht und muss eine Revisionsstelle wählen, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
- 10 Millionen Bilanzsumme
- Umsatzerlös von 20 Million Franken
- 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Handelsregister
Ein Verein muss sich zur Gründung grundsätzlich nicht ins Handelsregister eintragen, ausser er führt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe oder er untersteht der Revisionspflicht. Ein Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Verein der Wechsel- und Konkursbetreibung untersteht und zusätzlich müssen die Vorschriften der kaufmännischen Buchführung eingehalten werden (eine „Milchbüchleinrechnung“ genügt dann nicht mehr). Ein Eintrag hat immer nur deklaratorische Wirkung, er ist also nicht erforderlich für die Erlangung der Rechtspersönlichkeit des Vereins.
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Guten Tag
Ich habe eine Idee für einen wohltätigen Verein und möchte diesen gerne umsetzen und dann auch Spenden sammeln, sodass diese gemäss Vereinsstatuten eingesetzt werden kann und vielen Leuten geholfen werden kann. Leider gibt es Lücken im Verhalten der Schweizer Behörden, in welchen ich aktuell selbst gefangen bin. Mit dem Verein möchte ich ebenfalls auf diesen Missstand aufmerksam machen, ohne jedoch meine Person in den Vordergrund zu stellen.
Hier deshalb ein paar Fragen:
– kann man den Verein auch alleine gründen? Habe im ZGB nichts gefunden, dass es mindestens 2 Personen sein müssen
– kann man dann problemlos ein Bankkonto auf den Verein eröffnen oder was empfielt sich da?
Selbstverständlich möchte ich später auch weitere Mitglieder anwerben, die ebenfalls für diese Sache einstehen und sich aktiv oder inaktiv daran beteiligen möchten. Aber dann soll ebenfalls die Homepage und alles bereits vorhanden sein, welche dann später noch optimiert werden können.
Ich danke vielmals für eine kurze Info.
Guten Tag
Für die Vereinsgründung müssen Sie mindestens 2 Personen sein. Dies steht zwar nicht explizit im Gesetz, entspricht jedoch der gängigen Praxis. Ein Bankkonto können Sie, sofern die Vereinsstatuten und das Gründungsprotokoll eingereicht werden können, grundsätzlich ohne Weiteres eröffnen.
Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie für Ihr Vorhaben noch eine zweite Person mit ins Boot holen und danach den Verein offiziell gründen. Nach der Gründung können Sie weitere Personen als Vereinsmitglieder anwerben. Wichtig ist aber, dass Sie bereit sind, sich zu einem späteren Zeitpunkt dem Willen der Vereinsmitglieder unterzuordnen, da die Vereinsversammlung ein grosses Mitspracherecht besitzt.
Am Einfachsten gründen Sie Ihren Verein direkt mit STARTUPS.CH. Sie können entweder eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ich würde gerne einen privaten Club gründen, finde aber keine Infos dazu, ist dies gleichzusetzten wie ein Verein?
Freundliche Grüsse
Martin
Guten Tag Martin
Eine Rechtsform “Club” existiert in unseren Gesetzen nicht.
Es ist davon abhängig, welche Art von Club Sie gründen möchten. Ist dieser nicht gewinnorientiert, kann ein Verein die richtige Rechtsform sein.
Möchten Sie mit dem Club einen Gewinn erzielen, wäre die passende Rechtsform eher eine Einzelfirma oder eine GmbH. Es kann jedoch nicht abschliessend gesagt werden.
Gerne beraten wir Sie bei der Entscheidung der passenden Rechtsform. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Es ist kein Club, nennt sich Pädagogisches Reiten. Menschen kommen – Reiten und gehen wieder. Ich biete diese Dienstleistung an und möchte unter anderem nebenberuflich davon leben.
Guten Tag, ich biete eine Dienstleistung (Pädagogisches Reiten) an, die sich viele Familien nicht leisten können, deshalb suche ich Spendengelder welche dann für den Zweck eingesetzt werden könnten. Die Höhe der Spendengelder weiß ich zurzeit noch nicht. Reicht es einen ganz normalen einfachen Verein zu gründen?
Grüezi Herr Kühn
Grundsätzlich kann für die Suche nach Spendengeldern ein Verein gegründet werden – ob auch die pädagogischen Reitstunden über den Verein abgewickelt werden können, hängt davon ab, ob die Tätigkeit gewinnorientiert ist oder nicht.
Am besten lassen Sie sich an einem unserer Standorte beraten.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag!
Ist es erlaubt, dass auch Personen, die im Ausland leben, Mitglieder und auch Vorstand eines Vereins nach Schweizer Recht werden können oder dürfen das nur Personen mit Domizil in der Schweiz sein?
Ich finde leider im ZGB keine Infos darüber.
Danke für Ihre Infos dazu!
Guten Tag Herr Feuz
Ja dies ist erlaubt. Wichtig ist einzig, dass der Verein auch durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten wird, d.h. mind. eine Person Einzelzeichnungsrecht oder zwei Personen Kollektivzeichnungsrecht besitzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Vereinsgründung. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag Frau Rosser,
nach welchem Gesetz muss der Verein auch durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden?
Ich kann dazu nirgends etwas finden.
Freundliche Grüsse
Nadja M.
Guten Tag
Dies ist kantonal unterschiedlich. Je nach Kanton können Sie einen Verein im Handelsregister eintragen, ohne dass eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnhaft ist. In anderen Kantonen wird dies erwartet.
Ich empfehle Ihnen, dies direkt beim zuständigen Handelsregisteramt abzuklären.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Darf ich, wenn ich einen Club gründe, auch Speisen und Getränke verkaufen und ist es zwingend, dass alle Besucher mitglieder des Clubs sind? Wie ist da die Beweislage?
Lieber Michael
Wie dies mit den Besuchern Ihres Clubs geregelt wird, kommt auf die Vereinsstatuten oder das Vereinsreglement an. Weitere Informationen zum Verein finden Sie unter folgendem Link. Wenn Sie für Ihren Club einen Verein gründen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Ausarbeitung der Statuten und des Reglements.
Freundliche Grüsse
Brenda Schönenberger
Hallo,
wir möchten einen Verein gründen, der sich mit dem “Leben in der Fremde”, dem Auswandern, etc. beschäftigt.
Abgesehen davon soll der Verein auch Gesellschafter einer (nicht schweizerischen) Kapitalgesellschaft sein.
Spricht irgend etwas dagegen?
Wahrscheinlich müssen wir uns ins Handelsregister eintragen um eine ordentliche Legitimation für die Kapitalgesellschaft zu haben.
Freundliche Grüsse
Stefan Richter
Guten Tag Herr Richter
Ein Verein muss sich grundsätzlich nicht ins Handelsregister eintragen, ausser er führt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe oder er untersteht der Revisionspflicht (Art. 61 Abs. ZGB). Ein Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Verein die Vorschriften der kaufmännischen Buchführung einhalten muss (eine „Milchbüchleinrechnung“ genügt dann nicht mehr). Das Halten von Beteiligung könnte auf ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe hinweisen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag Herr Jakob,
und vielen Dank für die Antwort. Wenn ein Verein nicht im Handelsregister eingetragen ist, wie legitimiert er sich dann? Zum Beispiel bei der Anmietung von Räumlichkeiten, der Einstellung von Mitarbeitern oder der Eröffnung eines Bankkontos?
Freundliche Grüsse
Stefan Richter
Guten Tag Herr Richter
Damit der Verein besteht, müssen die Statuten in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Diese Statuten können Sie sodann auch vorlegen, um Verträge abzuschliessen.
Freundliche Grüsse
Brenda Schönenberger
Guten Tag
WIr wollen einen Verein gründen welcher Bier herstellt. Wenn wir diese Bier nun verkaufen um mit dem Erlös den Vereinszwecke (das Bierbrauen) weiter voranzutreiben ohne mit der Absicht Gewinne zu erizielen, ohne Gewinne auszuzahlen müssen wir einen Handelsregistereintrag vornehmen oder erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000?
Guten Tag
Grundsätzlich sollte Ihr Vorhaben umsetzbar sein, so wie Sie es darstellen. Bestenfalls buchen Sie an einem unserer 20 Standorte ein Beratungsgespräch, wo wir Ihr Vorhaben im Detail besprechen können.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Wir (drei Jugendliche) würden gerne eine Art Verein gründen. Leider wissen wir nicht genau ob ein Verein überhaupt das Richtige für uns ist und ob es denn nicht auch ohne Verein geht.
Deswegen haben wir nun einige Fragen:
1) Dieser Verein sollte von uns als Vorstand geführt werden und da beginnt schon das erste Problem, da der Vorstand eigentlich durch die Versammlung gewählt wird. Ist es nicht möglich, dass wir an der Gründungsversammlung uns als Vorstand wählen und das bis zur Auflösung des Vereins?
2) Können wir ohne Verein die Möglichkeit anbieten sich bei uns als Mitglied anzumelden?
3) Dürften wir falls Frage zwei zutrifft von diesen Mitgliedern auch einen Mitgliederbeitrag verlangen?
4) Angenommen wir gründen einen Verein und erstellen ein Anmeldeformular um sich bei uns anzumelden. Müssen diese Daten im Anmeldeformular dann speziell gesichert werden? Falls dann doch etwas passiert haftet dann auch die Vereinskasse?
5) Können wir bei Veranstaltungen Dinge verkaufen und dieses Geld der Vereinskasse zugutekommen?
6) Müssen wir als Minderjährige etwas Besonderes beachten bei der Vereinsgründung, Mitgliederbeiträge usw.?
7) Müssen Mitglieder eines Vereins ohne Stimmrecht auch zu Versammlungen kommen? Müssen diese dann auch unter Angabe der Traktanden eingeladen werden?
Vielen Dank, dass sie sich Zeit nehmen uns zu helfen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Da dies einige Fragen sind, empfehle ich Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
So können vor Ort sämtliche Ihrer Fragen besprochen werden.
Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Wir haben einen vor einiger Zeit einen Verein gegründet und würden nun gerne den Namen ändern. Ist dies möglich oder muss der Verein aufgelöst werden?
Danke für Ihre Hilfe und viele Grüsse
Guten Tag Mirjana
Dies ist grundsätzlich möglich. In den Statuten sollte ersichtlich sein, welches Mehr Sie bei der Mitgliederversammlung benötigen.
Wenn der Verein im Handelsregister eingetragen ist, müsste dies nach der Versammlung, angemeldet werden.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ist es zulässig in den Statuten festzulegen, welche Personen den Vorstand Bilden? Auch das diese in dieser Form bestehen bleiben und ausserdem über Neuzugänge und Austritte bestimmen können sofern der Austritt nicht freiwillig erfolgt?
Es geht um ein Dart Team welches ich mit einer Freundin als Club gründen möchte. Es soll aber nicht so werden, das es irgendwann nicht mehr unser Club ist und wir möchten auch selber entscheiden, wen wir im Team haben möchten und falls wir einen echten Grund haben, wen wir nicht mehr im Team haben möchten.
Besten Dank
Guten Tag
Grundsätzlich geht dies schon, nur bestimmt die Generalversammlung über die Statuten, d.h. diese könnte Ihr “Team” jederzeit überstimmen bzw. die Statuten abändern.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Grüezi!
1 Ist ein nicht gewinnorientierter Verein generell gemeinnützig?
2 Kann er Spendenquittungen ausstellen?
3 Sind die Spenden von der Steuer befreit?
3 Kann der Schweizerische gemeinnützige Verein eine Immobilie in europäischen Ausland also etwa Spanien erwerben?
Guten Tag
Ein nicht gewinnorientierter Verein ist nicht immer zwingend gemeinnützig. Ein gemeinnütziger Verein kann theoretisch in Spanien eine Immobilie erwerben, sofern dies der Gemeinnützigkeit dient. In vielen Fällen erweist sich der Verein für ein Projekt nicht als die ideale Gesellschaftsform. In Ihrem Falle rate ich Ihnen, einen Beratungstermin bei uns wahrzunehmen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
ist es zwingen erforderlich bei der Gründung eines schweizer Vereines ein schweizer Staatsbürger zu sein?
Besten Dank für die Anwort.
C. Dierberger
Guten Tag
Dies ist nicht zwingend.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir würden gerne innerhalb der Firma einen SUP (Stand Up Paddling) Verein gründen. Wir würden mittels eines jährlichen Beitrags den Mitgliedern das Equipment zur verfügung stellen und mit den restlichen Finanzen eine gemeinnützige Institution unterstützen. Ist der Jahresbeitrag in dieser Form zulässig? Wie ist in einem Verein die Haftbarkeit geregelt, falls beim Sport einem Mitarbeiter/Mitglied etwas zustossen würde? Kann man sich da über den Arbeitgeber absichern lassen? Ist das Hotel in dem wir geschäftlich übernachten und das Equipment lagern/vermieten dürfen, bei einem Zwischenfall miteingebunden?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüsse
Florian
Guten Tag
Sie dürfen gerne in Zürich oder Winterthur einen Beratungstermin buchen. Ihre Fragen beziehen sich auf die Führung eines Vereins. Die Webseite http://www.vitaminb.ch stellt diesbezüglich umfassende Informationen bereit.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Ich möchte einen Verein gründen für Humanitäre Vereinigung .
Was soll ich alles machen?
Die Haupterein gibt es in Schweden,und wir möchten hier in der Schweiz auch weiter führen.
Danke für eure Hilfe
Guten Tag
Ich rate Ihnen direkt einen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren: https://www.startups.ch/de/kontakt-service/ueber-uns/standorte/
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Um eine halbstaatliche Küche benutzen zu können müssen wir einen Verein haben. Wir sind zu zweit, das passt also. Wir möchten einen Kochkurs zu gesunder Ernährung / gesundem Kochen anbieten in 3 Blöcken und dafür auch Geld verlangen. Wie sieht das aus als Verein – ist dies überhaupt möglich als Verein für seine Dienstleistungen Geld zu verlangen?
Und wenn ja, muss man dies irgendwo noch zur Revision geben oder ab welchen Beträgen?
Besten Dank für die Antwort und beste Grüsse
Guten Tag
Der Verein muss grundsätzlich einen «ideellen Zweck» verfolgen, er widmet sich politischen, religiösen, künstlerischen, wohltätigen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgaben. Ein Verein darf keinen primär wirtschaftlichen Zweck verfolgen und demnach nicht gewinnorientiert sein.
In Ihrem Falle verfolgen Sie, wie ich dies aus Ihrer Ausführung entnehmen kann, einen wirtschaftlichen Zweck. Gerne können Sie über unsere Homepage einen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre Situation eingehend zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag,
Ich möchte gern einen Tierschutz Verein gründen. Und mich hier wie auch Italien einsetzen. Was brauch ich dafür? Ist es überhaupt möglich?
Ganz liebe Grüße
Guten Tag
Ja, es ist möglich in der Schweiz einen Verein zu gründen. Um herauszufinden, ob der Verein tatsächlich die geeignete Rechtsform für Ihre Tätigkeit ist und welches Ihre nächsten Schritte sind, vereinbaren Sie am besten hier https://www.startups.ch/de/kontakt/termin ein Beratungsgespräch mit uns.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Wir würden gerne einen Verein gründen der Trainings im sportlichen Bereich anbietet. Dieser Verein ist jedoch nicht gewinnorierntiert und Erträge aus den Trainings, welche bezahlt werden, investieren wir in neues Material oder entlöhnen die Trainer für den Aufwand.
Kann ein Verein unter diesen Umständen gegründet werden?
Freundliche grüsse
Florian
Guten Tag
Ja, unter diesen Umständen können Sie einen Verein gründen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Hier: https://www.startups.ch/de/preise finden Sie mehr Informationen dazu.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich hätte eine Frage betreffend der Mitgliedschaft in einem Verein:
Die Statuten beinhalten den Satz, dass der Verein nur aus Vorstandsmitglieder besteht. Mitglieder darf es nur als Passivmitglieder oder Gönner ohne Stimmrecht geben. Ist das zulässig? Der Vorstand besteht nur aus Familienmitglieder. Ganz herzlichen Dank für die wertvolle Hilfe
Guten Tag
Ja dies ist möglich, ein Verein kann in seinen Statuten eine einzige oder verschiedene Mitgliederkategorien vorsehen. Ebenso darf geregelt werden, dass der Vorstand nur aus Familienmitglieder besteht. Das Gesetz sieht keine Einschränkungen vor.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Ich bin Gründungsmitglied eines zu gründenden Berufsverbandes. Zweck: Öffentlichkeitsarbeit, Austausch unter BerufskollegInnen, Weiterbildungen, Qualtitätssicherung, Aufklärungsarbeit, Beraterverzeichnis etc.
Ist es möglich einen Berufsverband als Verein zu gründen, und die offizielle Bezeichnung “Berufsverband XY” zu führen? Wir streben keinen Gewinn an. Was sind die wesentlichen Punkte die es zu beachten gilt, ausser Statuten und Gründungsversammlung.
Freundliche Grüsse
Gudrun C. Meier-Lange
Guten Tag
Ja Sie können einen Verein mit der Bezeichnung “Berufsverband XY” gründen.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Verein nicht gewinnorientiert ist und einen ideellen Zweck verfolgt. Für die Gründung muss eine Gründungsversammlung stattfinden, in der die Statuten genehmigt werden. Die Organe müssen bestellt werden und die Gründungsversammlung in einem Protokoll festgehalten werden.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Vielen Dank Frau Belardo. Wir werden nicht gewinnorientiert sein.
Müssen wir als Berufsverband in den Statuten die Bezeichnung Verein führen, oder ist auch Verband möglich?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Gudrun C. Meier-Lange
Guten Tag
Der Verband als juristische Person besteht nicht in der Schweiz. Sie müssten sich deshalb als Verein bezeichnen.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Das kann ich jetzt leider nicht nachvollziehen. Unser Sitz ist ja in der Schweiz und aus jetziger Sicht sind es auch nur CH-Mitglieder.
Freundliche Grüsse
Gudrun C. Meier-Lange
Guten Tag
Sie können einen Verein gründen der z.B. “Verband XY” heisst. In den Statuten wird trotzdem festgehalten, dass es sich um einen Verein handelt. Die Gesellschaftsform des Verbandes gibt es nach Schweizer Recht nicht, so dass Verbände sich als Vereine konstituieren müssen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo,
Wir haben mit meinen Freunden in Zürich eine Menschenrechtsvereinigung gegründet. Wir haben eine feste Adresse. Wir wollen unsere Adresse aus wirtschaftlichen Gründen ändern. Ist es in Ordnung, nur eine Mailbox für die Adresse zu mieten?
Gibt es einen physischen Platzbedarf als Adresse für den Kanton Zürich?
Danke im Voraus für deine Antwort?
Guten Tag
Es kommt darauf an, welche Rechtsform Ihre Vereinigung hat und ob sie im Handelsregister eingetragen ist. Grundsätzlich ist der Sitz einer Gesellschaft am Ort der Tätigkeit.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Ein herzliches Grüß Gott in die Schweiz,
ich beabsichtige, einen Verein zu gründen, der ohne Gewinnabsicht dazu dienen soll, das Vermögen von EU-Bürgern zu schützen. Dafür werden Informationen im Internet verbreitet und Seminare durchgeführt. Es wird also eine “Schutzgemeinschaft”.
Evtl wird eine Immobilie eingebracht, die Mieten bringt. Die Mieteinnahmen werden für den Vereinszweck eingesetzt.
Keines der Gründungsmitglieder ist in der Schweiz ansässig. Ist das möglich? Bieten Sie auch einen Adress-Service?
Viele Grüße und herzlichen Dank!
Thomas
Guten Tag
Gerne können Sie Ihren Verein mit uns gründen. In gewissen Fällen bieten wir auch ein Domizil an. Grundsätzlich ist die Gründung eines Vereines mit ausländischen Mitgliedern möglich. Ihre Bestellung können Sie hier aufgeben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Dürfen Vorstandsmitglieder aus gleiche Familie sein? Zum Beispiel verheiratet?
Freundliche Grüsse
Nataliya
Guten Tag
Problematisch wird es bei möglichen Interessenkollisionen, z.B. indem der Vereinsvorstand lukrative Aufträge an eine nahestehende Person (Schwager, Bruder, etc.) eines Vorstandsmitgliedes erteilen will. Das erweckt den Eindruck der Vetternwirtschaft. Das jeweilige Vorstandsmitglied müsste in den Ausstand treten, wenn zwischen den objektiven Vereinsinteressen und den privaten Interessen ein Konflikt besteht.
Der Gesetzgeber formuliert den Zweckgedanken in Art. 68 ZGB: “Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrechte ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Vereine anderseits.”
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten morgen,
wir haben eine GmbH und moechten diese in einen Verein umwandeln. Geht dies? Falls ja, welche Schritte sind notwendig und koennen sie hier unterstuetzen?
Freundliche Gruesse
RD
Guten Tag
Entscheidend ist, ob der Verein im Handelsregister eingetragen ist. Vereine können untereinander ohne Einschränkungen fusionieren. Ist ein Verein entweder freiwillig oder aufgrund von Art. 61 Abs. 2 ZGB im Handelsregister eingetragen, dann kann er von Kapitalgesellschaften übernommen werden.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft gemäss Art. 2 lit. c Fusionsgesetz (nachfolgend «FusG).
Die GmbH kann als übernehmende Gesellschaft mit Vereinen fusionieren, die im Handelsregister eingetragen sind (Art. 4 Abs. 1 lit. d FusG). Im Handelsregister eingetragene Vereine können als übertragende Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften wie der GmbH fusionieren (Art. 4 Abs. 4 lit. a FusG).
Als zulässige Umwandlung nennt Art. 54 FusG, wenn sich eine Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit einer anderen Rechtsform oder in eine Genossenschaft umwandelt. Das ist hier aber nicht der Fall. Der Verein ist weder eine Kapitalgesellschaft noch eine Genossenschaft.
Eine Umwandlung von einem Verein (bisher) in eine GmbH (neu) wäre möglich, wenn der Verein im Handelsregister eingetragen ist (vgl. Art. 54 Abs. 5 FusG).
Man könnte den nicht im Handelsregister eingetragenen Verein auflösen und liquidieren und neu eine GmbH gründen. Für die Gründung benützen Sie am besten unser Onlineportal: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
guete morge
wir sind daran einen klub zu gründen, gründungsprotokoll und statuten stehen bereits. nun zur frage, müssen die statuten unterzeichnet werden und benötigte es eine notarielle beglaubigung?
freundliche grüsse
sowie einen hübschen & farbenfrohen tag
res
Guten Tag
Die Statuten müssen von den Gründern unterzeichnet, aber nicht notariell beurkundet werden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ab wann ist ein Verein ein geführter nach kaufmännischer Art?
Gibt es Kantone wo es schwieriger bzw. leichter (Onlinedienste z.B.) ist einen Verein zu gründen.
Vielen Dank für die Antworten
Guten Tag
Unter einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe versteht man einen Betrieb, der entweder Dienstleistungen erbringt oder Gegenstände herstellt und gegen Entgelt anbietet. Ein solches Gewerbe hat einen wirtschaftlichen Zweck, es dient dem Gelderwerb. Auch Vereine können ein Gewerbe betreiben oder einen Betrieb führen; es darf jedoch nicht ihr Hauptzweck sein, einen Gewinn zu erzielen.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag,
können Spender, mit einem Wohnsitz außerhalb der Schweiz, ihre Spende steuerlich geltend machen? In unserem Fall geht es konkret um Spenden aus Deutschland und Österreich.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Herzliche Grüße
Markus B
Guten Tag
Ob Spender Ihre Spenden von den Steuern abziehen können, hängt von den steuerrechtlichen Regelungen am Wohnsitz der Spender ab. In der Schweiz ist dies möglich, wenn an eine Organisation gespendet wird, die selbst steuerbefreit ist.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Wir wollen einen Verein gründen in Kreuzlingen.
Müssen alle Mitglieder wohnhaft in Kreuzlingen sein oder reicht die Adresse eines Mitgliedes als Vereinsadresse?
Der Präsident wäre z. B. aus Weinfelden, die zweite Person aus Konstanz Deutschland.
Wir brauchen die Bezeichnung als Kreuzlinger Verein.
Guten Tag
Es müssen nicht alle Mitglieder eines Vereins am Sitz des Vereins ihren Wohnsitz haben. Um einen Verein mit Sitz in Kreuzlingen gründen zu können, benötigt der Verein lediglich eine Domiziladresse in Kreuzlingen. Ob diese Domiziladresse eine private Adresse oder eine andere Räumlichkeit ist, ist Ihnen als Gründer überlassen.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
OK Dankeschön
Das hilft mir sehr.
Guten Tag,
wir planen einen Verein im Kanton Zug zu gründen und würden dafür auch ein Vereinsfahrzeug kaufen.
Muss der Verein im Handelsregister eingetragen sein um ein Fahrzeug auf den Verein zu kaufen und die Versicherung auf den Verein abzuschließen?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Viktoria
Guten Tag
Vereine, deren Zweckerfüllung ein kaufmännisches Gewerbe bedingt oder die revisionspflichtig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen. Ein allfälliger Fahrzeugkauf ist somit kein Kriterium für die Eintragung eines Vereins.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek