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Was muss man bei der freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse beachten?

Für Menschen, welche über genügend liquide Mittel verfügen, kann eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse durchaus lukrativ sein. Einerseits stärkt man seine Altersvorsorge, andererseits kann man durch die steuerprivilegierte Einzahlung Steuern sparen. Solch eine Einzahlung will aber gut überlegt sein.

Positive Aspekte

Grundsätzlich ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse eine gute Sache. Der offensichtliche Grund liegt natürlich in der Stärkung der eigenen Altersvorsorge. Ferner werden solche freiwilligen Einzahlungen in die 2. Säule steuerlich privilegiert behandelt. Je nach Höhe der Einzahlung kann man also auch noch beachtlich Steuern sparen. Erfolgt die Einzahlung über mehrere Jahre gestaffelt, so kann der Effekt sogar noch verstärkt werden.

Negative Aspekte

Der Entscheid zu solch einer freiwilligen Einzahlung sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden. Konkret gibt es zwei Aspekte, welche es vorgängig zu bedenken gibt:

  1. Wie verhält sich die jeweilige Pensionskasse im Falle eines vorzeitigen Todeseintrittes?

Gewisse Pensionskassen sind so ausgestaltet, dass freiwillige Einkäufe nur an die versicherte Person voll ausbezahlt werden. Sollte diese Person also vor der Pensionierung sterben, könnte es sein, dass diese Einkäufe (teilweise) verfallen. Dies gilt es deshalb vorgängig abzuklären.

  1. Wie steht es um die Deckung der Pensionskasse?

Diese Frage ist von grosser Bedeutung. Befindet sich eine Pensionskasse in der Unterdeckung, ist eine freiwillige Einzahlung kritisch zu betrachten. Wenn sich eine Pensionskasse über mehrere Jahre in der Unterdeckung befindet, so kann es sein, dass sie saniert werden muss. Tritt dieser Fall ein, kann sie von den Versicherten Beiträge für die Sanierung verlangen. Deshalb sollte man sich vergewissern, dass die eigene Pensionskasse gesund ist, bevor man sich für eine freiwillige Einzahlung entscheidet.

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