Was ist eine doppelte Buchhaltung?
aktualisiert am 6. Mai 2022
Man spricht von doppelter Buchhaltung, weil in einer Finanzbuchhaltung jeder Geschäftsvorgang zwei Mal erfasst wird.
Zunächst ein kurzer Überblick:
Die Bilanz setzt sich zusammen aus den Aktiven (Aktives Vermögen) und den Passiven (Schulden). Die Differenz zwischen den Aktiven und den Passiven ergibt das Reinvermögen bzw. Eigenkapital.
Die Erfolgsrechnung setzt sich zusammen aus dem Aufwand und dem Ertrag des Unternehmens. Die Differenz zwischen dem Aufwand und dem Ertrag ergibt den Gewinn bzw. Verlust.
Jedes Konto der Bilanz und Erfolgsrechnung hat eine Soll– und eine Haben-Seite. In einem Buchungssatz wird grundsätzlich Soll an Haben gebucht und somit wird jeder einzelne Geschäftsvorfall (z.B. Wareneinkauf, Kreditaufnahme, Stromrechnung) doppelt erfasst: Der entsprechende Betrag wird einmal im Soll eines Kontos und einmal im Haben eines anderen Kontos gebucht.
Der Erfolg eines Unternehmens wird durch die doppelte Buchhaltung in zweifacher Art nachgewiesen:
- Durch den Vergleich der Veränderungen der Aktiven und Passiven in der Bilanz (=Veränderung des Eigenkapitals; Zunahme oder Abnahme)
- Durch den Vergleich von Ertrag und Aufwand in der Erfolgsrechnung (=Gewinn oder Verlust)
Merke:
Bei einer doppelten Buchhaltung resultiert sowohl in der Bilanz als auch in der Erfolgsrechnung ein Gewinn oder ein Verlust; dieser muss in der Bilanz stehts gleich hoch sein, wie in der Erfolgsrechnung.
Ansonsten stimmt etwas in der doppelten Buchhaltung nicht (=einseitge Buchungen)!
Hallo!
Ich habe ein Einzelunternehmen in der Schweiz. Dabei lag ich die letzen Jahre immer unter 100.000 Sfr Umsatz. Nun werde ich ab 2015 diesen Umsatz aber überschreiten. Ich habe bereits freiwillig eine MwSt. Nummer/UID beantragt und mich auch ins Handelsregister eintragen lassen. Derzeit führe ich meine Buchhaltung einfach als Einnahmen-/Ausgabenrechner.
Meine Frage ist nun ab wann muss ich eine Doppelte-Buchhaltung + Bilanzabschluss führen? Gilt dies auch ab 100.000 Sfr. oder darf dabei weit mehr Umsatz als Einzelunternehmer gemacht werden?
Grüezi Herr Müller
Gemäss dem neuen Rechnungslegungsrecht müssen Sie als Einzelunternehmung erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 500’000.- eine doppelte Buchhaltung führen (Art. 957 OR). Natürlich können Sie dies aber bei einem kleineren Umsatz auch freiwillig tun. Zudem empfiehlt sich eine doppelte Buchhaltung auch dann, wenn Sie MWST-Pflichtig sind, da die angeforderten Belege dann einfacher eingereicht werden können. Sofern Sie bezüglich Buchhaltung Hilfe benötigen, steht Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG gerne zur Seite.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Ich habe die Auskunft bekommen, dass wenn ich nun im Handelsregister stehe und eine MwSt.-Nummer habe ich ZWINGEND eine Doppelte-Buchführung führen muss. Ist dem also nicht so?
Ohne Handelsregister war es ja so, dass ich bis 100.000 CHR Umsatz kein Eintrag ins Handelsregister brauchte und auch keine MwSt.-Nummer! Da habe ich mich informiert war auch der Umsatz bei 500.000 CHF den ich haben muss, bevor ich Doppelte Buchführung machen muss.
Grüezi Herr Müller
Ihre Information ist richtig. Sie müssen als Personengesellschaft erst ab einem Umsatz von CHF 500’000.- eine doppelte Buchhaltung führen. Sofern Sie der MWST unterstellt sind, ist jedoch eine freiwillige Führung der doppelten Buchhaltung empfehlenswert, da Sie so die MWST einfacher abrechnen können. Eine diesbezügliche Pflicht besteht jedoch nicht.
Bei einer juristischen Person (GmbH/AG) ist jedoch in jedem Fall eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu führen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Mein Wirtschaftslehrer hat mir gesagt es heisst doppelte Buchhaltung weil man den Erfolg zweimal sieht (bei der EEBi und der ER)
Bei ihnen steht aber was anderes, was stimmt denn jetzt?
Guten Tag
Grundsätzlich wird mit der doppelten Buchhaltung die Führung der Erfolgsrechnung und der Bilanz verstanden.
Es ist sicherlich so, dass der Erfolg aus beiden Rechnungen abgelesen werden kann. Daher sind beide Antworten nicht falsch.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Ich werde neu als Einzelfirma meine Buchhaltung als doppelte Buchhaltung führen. Im ersten Jahr werde ich die MWSt.-Grenze von 100’000 CHF noch nicht erreichen und deshalb mit einer Buchhaltungslösung ohne MWSt.-Berechnung starten.
Wenn ich die 100000.- Grenze im Laufe des Jahre doch überschreite, kann ich im Laufe des Geschätsjahres auf die MWSt. umstellen?
Besten Dank für Ihre Antwort
Renato Stoppa
Guten Tag Herr Stoppa
Sobald absehbar ist, dass Sie einem Umsatz von CHF 100’000.- erreichen, ist die Anmeldung bei der Mehrwertsteuerbehörde obligatorisch. Sofern Sie im Laufe des Jahres diesen Umsatz erreichen können Sie sich dann bei der MWST unterstellen. Sie erhalten dann die Mehrwertsteuernummer und müssen ab diesem Zeitpunkt alle Rechnungen mehrwertsteuerkonform erstellen, d.h. die Mehrwertsteuer muss korrekt ausgewiesen werden.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
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