Volksabstimmung vom 29. November 2020: Was bezweckt die Konzernverantwortungsinitiative?
Am 29. November 2020 kommt die Konzernverantwortungsinitiative vor das Volk. Erfahren Sie im Beitrag was die Volksinitiative bezweckt und welche Argumente Gegner und Befürworter vorbringen.

Darum geht es
Der Bundesrat hat entschieden, dass am 29. November 2020 die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» vom 10. Oktober 2016 zur Abstimmung gelangt. Die im Volksmund als «Konzernverantwortungsinitiative» bekannte Vorlage fordert, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz wahrnehmen. Konzerne sollen für Menschenrechtsverletzungen oder Missachtungen von Umweltstandards haftbar gemacht werden, auch dann, wenn diese Handlungen im Ausland vorgenommen wurden. Durch die Initiative sollen Menschen in Entwicklungsländern vor schädlichen Handlungen grosser Firmen geschützt und Lieferketten umweltverträglicher gemacht werden.
Argumente der Befürworter
Die Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative, allen voran das Initiativkomitee, argumentieren, dass verschiedene Grosskonzerne in der Schweiz immer wieder gegen minimale Menschenrechts- und Umweltstandards verstossen würden und dafür zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Konzerne, die Schäden anrichten, sollen künftig dafür gerade stehen. Insbesondere sollen bewusste Rechtsverletzungen zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen verhindert werden. Um Rechtsverletzungen vorzubeugen sollen Konzerne dazu verpflichtet werden Sorgfaltsprüfungen durchzuführen. Die Befürworter der Vorlage heben hervor, dass Konzerne, welche die Menschenrechte und herrschenden internationalen Umweltstandards einhalten würden, keine Konsequenzen zu befürchten hätten.
Argumente der Gegner
Gerade an diesem letzten Argument hegen die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative Zweifel. Weil die Initiative eine Beweislastumkehr vorsieht, das heisst die Konzerne müssen beweisen, dass keine Verstösse begangen wurden, fürchten die Gegner eine übermässige Zahl an Verurteilungen wegen mangelnder Beweismöglichkeiten. Zudem betrachten die Gegner der Vorlage die vorgesehene Haftung von Konzernen mit Sitz in der Schweiz für ausländische Tochtergesellschaften und abhängige Lieferanten als übermässig. Sie argumentieren Schweizer Firmen würden bereits heute ausreichende Sorgfalt walten lassen und die Initiative würde lediglich unnötige Mehrkosten verursachen. Die Gegner der Vorlage lehnen ausserdem die Anwendung des Schweizer Rechts auf Vorgänge, welche im Ausland stattfinden, ab.
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