Vorbezug aus der Pensionskasse wird möglicherweise erschwert
Der Bundesrat zieht in Erwägung den Vorbezug aus der Pensionskasse einzuschränken. Dies hätte vor allem für Firmengründer und Häuserbauer Konsequenzen.
Vorbezug wird eventuell erschwert
Der Bundesrat befürchtet, dass die Versicherten sich durch den Kapitalbezug aus der Pensionskasse einem erhöhten Risiko aussetzen, im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein. Dies, falls beispielsweise das gegründete Unternehmen aufgelöst werden muss oder sich der Wert einer Immobilie stark verringert. Damit in Zukunft weniger Personen von Ergänzungsleistungen abhängig sein werden, überlegt sich der Bundesrat nun, ob der Kapitalbezug eingeschränkt werden soll.
Von der Einschränkung betroffen wäre der obligatorische Teil der Pensionskasse. Dieser geht bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 84’240. Wer mehr verdient und dementsprechend mehr in seinen Pensionskasse einzahlt, kann aber auch in Zukunft den darüber hinaus gehenden Anteil beziehen.
Heute nutzen die Möglichkeit eines vorzeitigen Kapitalbezugs rund 60’000 Personen pro Jahr.
Wer ist alles betroffen?
In erster Linie dürften diejenigen Personen betroffen sein, die ein Haus bauen oder kaufen. Wird der Vorbezug erschwert, so könnte dies dazu führen, dass sich weniger Personen ihr eigenes Haus leisten könnten. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 10% der Hauskäufer davon betroffen sein würden.
Auch für Firmengründer hätte die Umsetzung dieser Idee möglicherweise erhebliche Auswirkungen. Denn auch sie können heute für die Gründung ihrer Firma einen Kapitalbezug machen. Michele Blasucci, CEO von STARTUPS.CH geht davon aus, dass es für viele nicht mehr möglich sein wird sich selbständig zu machen.
Frühestens im Herbst wird eine Vernehmlassung zu diesem Thema gestartet. Mit einer Umsetzung kann daher frühestens ab 2016 gerechnet werden.
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