Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Stiftung
Stiftungen erhalten eine Steuerbefreiung von der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, sofern sie gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgen.
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung
Um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu gelangen muss eine Stiftung einen gemeinnützigen, öffentlichen oder Kultuszweck verfolgen. Dabei muss die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. Eine Steuerbefreiung wird nicht anerkannt, wenn die Stiftung zwar eine entsprechende Zweckbestimmung hat, diese aber nicht umsetzt. Die Stiftung, welche eine Steuerbefreiung beansprucht, hat ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Es liegt an der Stiftung zu beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt.
1. Gemeinnützige Zwecke
- Die Stiftung muss gemeinnützige Zwecke verfolgen, d.h. die Tätigkeit muss im Allgemeininteresse liegen. Dies ist bspw. bei karitativen oder gesundheitsfördernden Tätigkeiten gegeben.
- Der Kreis der Empfänger der Leistung muss möglichst offen sein.
- Wirtschaftliche Tätigkeiten, welche auf Erwerbszwecken beruhen müssen ausgeschlossen sein.
- Es dürfen keine Selbsthilfezwecke vorliegen.
2. Öffentliche Zwecke
- Es muss eine öffentliche Aufgabe erfüllt werden, die sonst vom Gemeinwesen getragen würde.
- Die Übertragung der Aufgabe auf die Stiftung muss auf einen öffentlich-rechtlichen Akt beruhen.
3. Kultuszwecke
- Als Kultuszweck gilt die Pflege oder Förderung eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses in Lehre und Gottesdienst auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene.
- Als gesamtschweizerisch gelten Glaubensbekenntnisse, welche im Gebiet der Schweiz von Bedeutung sind.
Eine teilweise Steuerbefreiung kann in Frage kommen, falls neben einem gemeinnützigen Zweck noch andere Zwecke verfolgt werden.
Umfang der Steuerbefreiung
Die Stiftung wird von der direkten Bundessteuer (Gewinnsteuer) und den Kantons- und Gemeindesteuern (Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) befreit. Kantonal abhängig ist die Befreiung von der Handänderungssteuer und der Grundstücksgewinnsteuer.
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Hallo, vielen Dank, für den informativen Beitrag, der erläutert, wann Spenden an Stiftungen steuerlich absetzbar sind. Das hilft sehr bei der Orientierung. Liebe Grüsse
Guten Tag
Besten Dank für Ihr positives Feedback – das freut uns sehr!
Beste Grüsse
Manuele Spaar