Voraussetzungen für Bezug der Pensionskasse bei einer Firmengründung
Sobald Jungunternehmer/Innen den Schritt in die Selbständigkeit wagen, stellt sich die Frage, ob ein Bezug der Pensionskasse möglich ist. Im nachfolgenden Blogbeitrag finden Sie eine Anleitung für den Vorbezug der Pensionskasse.
1. Bei welchen Rechtsformen ist ein Bezug der Pensionskasse möglich?
Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, etc.). Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. Es ist hingegen nicht möglich die Pensionskassengelder zu beziehen, wenn man das Geld direkt für die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) verwenden will.
Ein Eintrag im Handelsregister ist für den Bezug der Pensionskasse nicht notwendig, es empfiehlt sich aber sehr, bereits bei der Firmengründung einen Eintrag zu machen, da dies die Glaubwürdigkeit des Projektes erhöht. Ausserdem erhalten Sie ein offizielles Dokument welches Sie im Geschäftsverkehr verwenden können – den Handelsregisterauszug.
2. Vorgehen für den Bezug der Pensionskasse
Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft machen können, dass Sie selbständig erwerbend werden. Dazu müssen Sie das beigelegte AHV Formular ausfüllen und geeignete Beweismittel beilegen wie beispielsweise:
- Mindestens drei Offerten an potentielle Kunden
- Mindestens drei bereits erstellte Rechnungen an Kunden
- Kündigungsschreiben an/vom letzten Arbeitgeber
- Kopie Handelsregisterauszug
- Visitenkarten
- Briefpapier mit Logo
- Eine eigene Homepage (falls schon vorhanden)
- Einen kurzen Beschrieb/Businessplan Ihres Projekts
- Bereits unterzeichnete Mietverträge etc.
Das Dossier senden Sie mit dem ausgefüllten Fragebogen an Ihre Ausgleichskasse. Nach 10-14 Tagen sollten Sie eine Bestätigung von der Ausgleichskasse erhalten, dass Sie als selbständig erwerbend akzeptiert wurden.
Die Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse müssen Sie nun an Ihre Pensionskasse bzw. an die Bank (bei einem Freizügigkeitskonto) schicken. Danach sollten Sie die Gelder Ihrer Pensionskasse ausbezahlt erhalten.
Die Auszahlung des Pensionskassengeldes muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen. Danach ist der Vorbezug nicht mehr möglich.
Ihre Firmengründung nehmen Sie am besten über STARTUPS.CH vor. Hier werden Sie vor und nach der Gründung professionell betreut. Zudem steht Ihnen bei STARTUPS.CH ein breites Netzwerk an Treuhändern und Steuerberatern in der ganzen Schweiz zur Verfügung.
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Guten Tag,
Wie kann ich es sonst machen?
Ich habe noch eine 3 Säule.
Davon hängt meine Existenz ab
Guten Tag
Wie bereits erwähnt, können Sie keine Vorsorgegelder diesbezüglich beziehen. Sie müssen sich das Geld für den Kauf von Stammanteilen anderweitig beschaffen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich habe vor kurzem mit meiner Partnerin eine AG gegründet. Nun möchte ich unabhängig davon eine andere Dienstleistung anbieten und zum diesem Zweck zusätzlich eine Einzelfirma gründen.
Ist das überhaupt möglich? Falls ja, darf ich für die zweite Firma Geld aus der Pensionskasse beziehen?
Ich danke Ihnen sehr für die Hilfe!
Guten Tag
Sie können den Zweck der bestehenden Gesellschaft erweitern oder auch eine Einzelfirma gründen. Beides ist möglich. Wenn Sie bei der bestehenden Gesellschaft angestellt sind und Lohn beziehen, ist ein Vorbezug der Pensionskassengelder jedoch nicht möglich.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag zusammen
Ich habe vor 3 Jahren eine Firma gegründet und bin seitdem selbständig Erwerbender. Meine Pensionskasse habe ich mir damals nicht auszahlen lassen. Jetzt möchte ich gerne eine zweite Firma gründen. Kann ich mir da jetzt die Pensionskasse auszahlen lassen obwohl ich schon länger als 1 Jahr selbständig bin?
Lg P. D.
Guten Tag
Ich schlage vor, dass Sie dies vorgängig mit der zuständigen Ausgleichskasse abklären. Denn Ihre neue selbständige Tätigkeit dürfte nicht in derselben Branche liegen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich möchte gerne meine pensionskasse ausahlen lasse für eine online shop gründung geht dies ich werde die materialien bei mir zuhause haben. Würde das gehen?
Guten Tag
Ja. Wenn Sie ausschliesslich selbständig arbeiten, können Sie sich die Pensionskasse auszahlen lassen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie finde ich heraus wieviel Geld mir aus meiner Pensionskasse zur Verfügung stehen würde wenn ich dies zur Gründung einer Firma nutzen möchte ?
Guten Tag
Fragen Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach. Sie sollten jährlich einen sogenannten Vorsorgeausweis erhalten.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Ich möchte mich mit einer eigenen Reitschule selbständig machen brauche dafür einen grossen Reitplatz etc
ist das möglich die Pensionskasse auszubezahlen und was müsste ich vorweisen?
Mit freundlichen Grüssen
Conny
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, sich an einem unserer Standorte für eine persönliche Beratung anzumelden. Sie können den Termin bequem online buchen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag,
Ich habe eine Einzelfirma und bin teilzeit selbstständig tätig und beziehe noch Geld vom RAV (Teilselbstständigkeit). Um die Gelder aus der PK zu beziehen, muss ich ja im Vollzeiterwerb selbstständig sein.
Wie gehe ich da am besten vor? Wie lange muss ich beim RAV abgemeldet sein und Vollzeit selbstständig um die Gelder der PK zu beziehen? Wie lange dauert die Auszahlung?
Besten Dank und lg
lesley
Guten Tag
Für den BVG-Bezug müssen Sie sich in einem ersten Schritt bei der Ausgleichskasse anmelden, um die Bestätigung der Selbständigkeit zu erhalten. Dies können Sie sodann der Bank / Versicherung zusenden, um die Gelder zu beziehen.
Es ist mir nicht möglich, Ihnen einen zeitlichen Rahmen zu nennen, zumal die Prüfung der AHV-Anmeldung sowie des BVG-Vorbezugs individuell-konkret vorgenommen wird. Für weitere Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag,
Wenn die Pensionskasse bereits bezogen wurde, ich nun aber meine Selbstständigkeit auflöse, muss der Betrag an die Pensionskasse zurückbezahlt werden? Die Firma bleibt weiter bestehen.
Freundliche Grüsse Martin berchtold
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie auch bei einer Aufgabe der selbständigen Tätigkeit die einmal bezogenen Vorsorgegelder nicht zurück bezahlen. Sie dürfen gerne ein Beratungstermin buchen um Ihre Situation zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Ich wollte mit meiner Schwester zusammen ein Restaurantund übernehmen jetzt ist sie mir abgesprungen jetzt bin ich alleine und habe somit zu wenig Startkapital kann ich Pensionskasse Geld beantragen
Guten Tag
Ja, der Bezug der Pensionskasse ist möglich bei der Gründung einer sog. Personengesellschaft (Einzel- oder Kollektivgesellschaft). Falls Sie Unterstützung bei der Gründung benötigen, können Sie gerne hier: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin einen Beratungstermin bei uns vereinbare.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Sehr geehrte Damen und Herren
Ist es bei Selbständigkeit auch möglich nur einen Teil des gesamten PK-Vermögens auszahlen zu lassen?
Ich bin fit und munter. Das PK Vermögen liegt zur Zeit auf einem Freizügigkeitskonto der Bank. Wie kann ich mich gegen Langlebigkeit versichern ?
Guten Tag
Der Bezug der Pensionskasse ist möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Bspw. Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) und nicht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (Bspw. GmbH oder AG). Sie müssten sich jedoch Ihr gesamtes PK-Vermögen auszahlen lassen, ein Teilbezug ist nicht möglich. Hier: https://blog.startups.ch/voraussetzungen-bezug-pensionskasse/ finden Sie mehr Informationen dazu.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag,
kann ich meine Pensionskasse beziehen, wenn ich eine Firma abkaufen möchte und dann selbständig daraus werde?
Besten Dank
Guten Tag
Sie können das Geld aus Ihrer Pensionskasse beziehen, falls Sie sich in Form einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) selbständig machen möchten.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Artur
Guten abend ich hab seit 1jahr eine hobi autowerkstatt in betrieb und jetzt mochte selbständig werden möchte wissen wie lauft das mit pensionskasse möchte beziehen zum eine guten Start zu machen nur problem ist habe noch offenen Betreibungen wie läuft das bitte um mehr info Dankeschön
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, sich anhand eines Beratungsgespräches an einem unserer zahlreichen Standorte umfassend beraten zu lassen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Ist es möglich zur Aufnahme einer selbstständigen Arbeit die pensionskassengelder des Ehepartners, welcher noch in nicht selbstständiger Arbeit ist, zu beziehen?
Guten Tag
Grundsätzlich können Gelder der Pensionskasse des Ehepartners bezogen werden, wenn dieser damit einverstanden ist und die entsprechenden Dokumente ebenfalls unterzeichnet. Für Informationen zu diesem Prozess kontaktieren Sie am besten direkt Ihre Pensionskasse.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Sie schreiben im Blog-Beitrag:
„mind. 3 Offerten und mind. 3 Rechnungen“
Meine Frage: Rechnungen wofür? Rechnungen für gekaufte Materialien? Oder Rechnungen für erbrachte Leistungen?
Letzteres ist meiner Meinung nach nicht möglich, da Leistungen ja erst nach bestätigter Selbständigkeit erbracht werden können.
Danke für die Klärung.
Guten Tag
Damit sind drei Rechnungen an Ihre Kunden für die von Ihnen erbrachte Leistungen gemeint.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Hallo. Ich und meine 3 Partner würden gerne eine Firma gründen. Ein völlig neues Produkt mit Potential. Kann ich für den Patent für das Produkt Pensionskassengelder beziehen wenn ich im Voraus im Handelsregister eine Firma eintragen lasse? Freundluche Grüsse Sandro
Guten Tag
Sie können Ihre Pensionskassengelder nur für den Aufbau einer Einzelfirma beziehen.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag 🙂
Habe im Jänner 2020 ein Einzelunternehmen in Österreich gegründet. Habe davor 9 Jahre in der Schweiz als Grenzgänger gearbeitet. Würde gerne die Pensionskassa für meine Firma beziehen. Bekomme aktuell noch eine Unterstützung vom Land, die mit Ende Juni ausläuft.
Kann ich die Pensionskassengelder beziehen?
Mit freundlichen Grüßen Elias
Guten Tag
Bitte klären Sie dies direkt mit einem Fachexperten.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Abend
Wenn meine Frau eine Einzelfirma gründet, um Ihre genähten Kleider und Stoffe über eine Online-Shop von z.b Shopify zu verkaufen. Ist es dann möglich mit meiner Unterschrift meine Pensionskasse dafür auszahlen zu lassen? Darf das Geld dann auch nur ausschliesslich dafür verwendet werden?
Guten Tag
Für den Vorbezug der Pensionskassengelder müssen Sie selbst eine Bestätigung Ihrer Selbständigkeit, welche die Ausgleichskasse ausstellt, nachweisen können.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich war im 2019 arbeitslos und habe von RAV Arbeitslosengeld bezogen. Ich habe viele Bewerbungen geschrieben aber erfolgslos. Dann habe Ich mich entschieden mich selbstständig zu machen und habe auch PK Geld bezogen. Kurz vor der aussteuerung im Dezember habe ich eine Stelle gefunden. Ich habe die gegründete Firma vor einem Monat abgemeldet weil ich Angestellt bin. Ich hatte weder Einnahmen oder Ausgaben in der Firma (Einzelunternhemung)
Als Quellensteuerpflichtiger muss ich jetzt eine Steuererklärung zum ersten Mal ausfühlen. Besteht die Möglichkeit das bezogene PK Geld zurückzuzahlen? Kann ich die Steuererklärung mit CHF 0.00 Einnahmen / Ausgaben ausfühlen?
Werde ich in Zukunft immer eine Steuererklärung zum ausfühlen erhalten?
Besten Dank
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, sich mit steuerrechtlichen Fragen direkt an einen Treuhänder oder Steuerexperten zu wenden. Die Treuhandgesellschaft Findea AG hilft Ihnen gerne in Sachen Steuern weiter.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich möchte mich mit einem Lieferdienst selbstständig machen u.benötige Gelder aus der Pensionskasse. Ich möchte mich bei der AHV anmelden um eine Bestätigung und Anerkennung der Selbstständigkeit zu erhalten. Ich habe jedoch nur Offerten, Flyer etc.und H.Registereintrag vorzuweisen. Ich habe keine Rechnungen, da ich erst mit dem PK Geld investieren kann. Meine Frage : reicht das für die Ausgleichskasse oder können sie auch ablehnen? Ich gründe eine Einzelfirma im Haupterwerb
Besten Dank für Ihre Antwort
Guten Tag Herr Dehmel
Grundsätzlich müssen zwingend min. drei verschiedene Kundenrechnungen nachgewiesen werden, damit die Ausgleichskasse Ihre Selbständigkeit anerkennt.
Ich rate Ihnen, sich direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse zu erkundigen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Sahin Onurlu
Guten Tag
Mein Beuder möchte die Selbständigkeit mit einem Restaurant angehen. Ist es möglich das ich mein PK verpfänden kann? Ich selber werde nicht zu max 20% tätig sein.
MFG
Guten Tag
Die Verpfändung Ihres Pensionskassengeldes an Ihren Bruder ist nicht möglich. Sofern Sie ebenso Selbständig sind, können Sie die PK-Gelder vorbeziehen.
Freundliche Grüsse
Hallo
Meine Frau hat sich selbständig gemacht.
HR Eintrag hat sie auch schon erhalten, ist es möglich meine FZL zu beziehen für Ihr geschäft?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Guten Tag
Für den BVG-Bezug müssen Sie ebenso Selbständigkeit sein und die Anerkennung der Ausgleichskasse erhalten.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Grüezi
Nach der Kinderzeit möchte sich meine Frau selbständig machen. Da sie bisher keine Beiträge in die P. Kasse zahlte, habe wir nur mein Kapital der P. Kasse. Ist es möglich für die Selbständigkeit meiner Frau Kapital aus meiner Kasse zu ziehen? Wir sind verheiratet.
Besten Dank für die Auskunft.
Guten Tag
Ja dies ist möglich, bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners verlangt für den PK-Bezug.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Vor 4 Jahren habe ich meine Einzelfirma im HR eintragen lassen mir die Pensionskasse aber nicht auszahlen lassen da ich Teilzeit noch angestellt war. Nun möchte ich aber mit einer Neuen Geschäftsidee starten und den zweck der Firma ändern. Ist es dann möglich das Pensionskassengeld in anspruch zu nehmen?
Guten Tag
Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, etc.). Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein.
Die Auszahlung des Pensionskassengeldes muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen. Danach ist der Vorbezug nicht mehr möglich. Folglich ist in Ihrem Fall ein PK-Bezug nicht mehr möglich.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
guten tag
ich habe mich seid 2005 selbstständig gemacht. das pensionskassengeld habe ich damals bezogen im 2002 für den haus bau.
ich habe bis 1998 im angestelltenverhältnis gearbeitet.
ich habe eine säule 3a mit risiko beie einer versicherung abgeschlossen.
ich möchte nun in eine pensionskasse geld einbezahlen ist das möglich?
freundliche grüsse
Guten Tag
Ja das ist möglich. Selbstständige, die weiterhin in einer Pensionskasse versichert sein möchten, können sich der Pensionskasse ihrer Angestellten oder des Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Sie haben folgende Frage bereits beantwortet:” Ist es möglich zur Aufnahme einer selbstständigen Arbeit die pensionskassengelder des Ehepartners, welcher noch in nicht selbstständiger Arbeit ist, zu beziehen?”
Das soll grundsätzlich möglich sein und man sollte die Pensionskasse kontaktieren – haben Sie geschrieben.
Ich bin Angestellt, Meine Frau möchte sich selbständig machen. Für die Investitionen hat sie aber nicht genügend Pensionsgeld. Wenn Sie eine Einzelfirma gründen würde, ich normal weiterarbeiten würde, können wir mein Pensionsgeld bzw. Teil davon auszahlen lassen?
Ich habe dies meine Pensionskasse gefragt. Sie haben gesagt, das ist nicht möglich.
Was stimmt jetzt? Ich wäre froh, wenn Sie uns da helfen würden.
Gibt es unterschiedlichen Regelungen je nach Pensionskassen oder gelten hier solche übergeordnete Regelungen.
Danke & Grüsse, Ben
Guten Tag
Es ist nicht möglich, dass Ihre Pensionskassengelder für die Selbständigkeit Ihrer Frau bezogen werden, weil man nur das eigene BVG-Guthaben für die eigene Selbständigkeit beziehen kann. Mit Vorsorgeguthaben kann man nicht die Selbständigkeit einer anderen Person finanzieren.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo Frau Belardo
Gemäss ihrer Aussage ist es möglich das der Ehepartner PK geld vom Ehepartner beziehen kann. Dies ist nicht richtig. Ich habe nun meine PK angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass der Ehepartner kein Recht auf PK Bezug des Ehemannes hat. Können Sie sich dies erklären?
Beste Grüsse.
Guten Tag
Es ist nicht möglich, dass Ihre Pensionskassengelder für die Selbständigkeit Ihrer Frau bezogen werden, weil man nur das eigene BVG-Guthaben für die eigene Selbständigkeit beziehen kann. Mit Vorsorgeguthaben kann man nicht die Selbständigkeit einer anderen Person finanzieren.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
möchten uns Selbständig machen und dafür die Pensionskassengelder ausbezahlen lassen im Kanton Aargau wie hoch ist dann der Steuersatz wenn ich die Pensionskasse ausbezahlen lassen würde?
Guten Tag
Die Kapitalleistungen aus der 2. Säule (Pensionskasse) unterliegen im Kanton Aargau einer Jahressteuer zu 30 Prozent (StG AG 45) respektive zu einem Fünftel (DBG 38) der ordentlichen Tarife für das Steuerjahr, in dem die Leistung fällig wird bzw. fliesst.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag. Wenn ich eine Einzelnfirma gründe und das PK beziehe, muss ich bei der zukünftigen Gründung einer GmbH oder AG das PK Geld zurück zahlen. Danke
Guten Tag
Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Falls Sie aber die GmbH oder AG innerhalb desselben Jahres wie die Einzelfirma gründen, wird das Pensionskassengeld nicht privilegiert, sondern mit Ihrem Einkommen besteuert.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Ich habe eine Feste Stelle und möchte diese nicht kündigen. kann ich trotzdem ein Teil meine Pensionskasse vorbeiziehen mein Einzelfirma gründen ?
Falls es nicht geht kann ich die Einzelfirma auf den namen meiner Frau öffnen aber das nötige kapital von meine Pensionskasse beziehen ?
Danke
Guten Tag
Die Pensionskassengelder können Sie nur beziehen, wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind. Falls Sie noch in einem Anstellungsverhältnis sind, können Sie die Pensionskasse nicht vorbeziehen.
Freundliche Grüss
Kassra Palenzona
Guten Tag
ich habe die Säule 2 vorbezogen für eine Einzelfirma Online Handel. Nun möchte ich eine GmbH gründen, die diese Einzelfirma als Herstellfirma beliefert. Dazu würde ich aus der Einzelfirma Finanzmittel nehmen wollen. Weiterhin ist nicht auszuschliessen, dass auch von der GmbH künftig irgend wann einmal Lohn gezahlt wird.
Guten Tag
Aus steuerlichen Gründen ist es zu empfehlen, dass Sie die GmbH Gründung erst im folgenden Jahr gründen, so dass Ihr Kapital aus der 2. Säule privilegiert besteuert wird.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
bei mir könnte sich die Situation ergeben, dass ich Teilhaber bei einer GmbH werden könnte. Dafür müsste ich einen grösseren Betrag einzahlen.
Kann man in einem solchen Fall auch die PK vorbeiziehen? Vielen Dank.
Guten Tag
Zur Gründung Ihrer GmbH können Sie Ihre Pensionskassengelder nicht beziehen, da Sie nicht als Selbständigerwerbender gelten. Für den Bezug der Pensionskassengelder benötigen Sie die Anerkennung der Ausgleichskasse.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich habe vor über einem Jahr eine Einzelunternehmung gegründet, bin aber weiterhin normaler Angestellter in einer Firma, da die meine Einzelunternehmung noch viel zu wenig einbringt.
Kann ich PK-Gelder beantragen, wenn ich meine jetzige Arbeitsstelle künde um mich 100% auf meine Selbständigkeit zu konzentrieren?
Besten Dank für Ihre Antwort
Thomas
Guten Tag
Sobald Sie selbständig sind und die Anerkennung der Ausgleichskasse haben, können Sie Ihre PK-Gelder beziehen. Vorausgesetzt ist, dass Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
Ich bin nach Portugal ausgewandert und möchte meine Vorsorge beziehen.
Was muss ich da beachten und was braucht es von meiner Seite als Nachweis ?
Ich möchte mich hier mit einem Onlinebusiness selbstständig machen
Liebe Grüsse
Eric Gielow
Guten Tag
Dazu kontaktieren Sie am besten Ihre Pensionskasse und die Ausgleichskasse.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo. Falls ich die PK beziehe für die Gründung, wie lange muss ich dann warten bis ich von einer Einzelunternehmung zu GmbH umwandeln kann? Gibt es Wartefristen bei PK Bezug?Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Guten Tag
Da ist es empfehlenswert, mindestens eine Steuerperiode zu warten.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
habe eine GmbH gegründet! Möchte jetzt gerne das PK-Geld einfliessen lassen.
Aber das ist nicht möglich oder? Oder kann man auch zusätzlich noch eine Einzelfirma gründen und sich dort das PK-Geld auszahlen lassen?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
PK Gelder können Sie nur beziehen, wenn Sie von der Ausgleichskasse die Anerkennung als selbständig Erwerbender haben. Diese können Sie bei einer GmbH Gründung nicht erhalten, da Sie als Arbeitnehmer Ihrer GmbH gelten.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Grüezi
Zurzeit habe ich eine Einzelfirma und beitreibe diese als Slbstständigerwerbender im Nebenerwerb. Nun ist mein Ziel die Einzelfirma im Haupterwerb weiter zu führen und mir meine PK-Gelder / Vorsorgegelder auszahlen zu lassen. Jetzt zu meiner Frage: Angenommen ich kaufe danach zu einem späteren Zeitpunkt (1-12 Monat) eine GmbH und werde dadurch Inhaber von dieser, ist dies Rechtlich gesehen korrekt?
Danke für Ihren Support!
Freundliche grüsst Sie
B.P.
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie Ihre GmbH anschliessend gründen. Geschieht dies in der gleichen Steuerperiode, besteht der Nachteil, dass die PK Gelder als Einkommen besteuert werden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich bin seit 2018 selbständig im Nebenerwerb und auch seit diesem Zeitpunkt bei der Ausgleichskasse angemeldet.
Kann ich diese Selbstständigkeit nun zum Haupterwerb ändern und so auch noch einen Teil des PK Guthabens beziehen? Meine Anstellung endet per Ende Februar.
Guten Tag
Wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind, können Sie Ihre PK-Gelder beziehen. Dazu brauchen Sie eine Anerkennung als Selbständigerwerbender der Ausgleichskasse. Anschliessen können Sie Ihre Pensionskasse kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
ich habe vor 11 Monaten eine Einzelfirma im Nebenerwerb gegründet und bin zur Zeit 100% bei einer Firma angestellt. Kann ich das PK Kapital nach Kündigung als Angestellter auf mein Konto überweisen lassen? Oder gilt hier auch die 1-Jahresfrist?
Besten Dank für ihre Antwort.
Guten Tag
Wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind, können Sie Ihre PK-Gelder beziehen. Dazu brauchen Sie eine Anerkennung als Selbständigerwerbender der Ausgleichskasse. Anschliessen können Sie Ihre Pensionskasse kontaktieren und die Auszahlung verlangen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich habe vor 10 Wochen eine Einzelfirma gegründet – ein Geschenkeladen. Nun möchte ich für den weiteren Auf- und Ausbau weiteres Kapital beschaffen, um dies zu meiner Haupttätigkeit machen zu können. Zudem würde ich meine Firma gerne ins Handelsregister eintragen lassen.
Ist hierbei ein Pensionskassenbezug möglich, wenn ich nebenbei zurzeit noch einer anderen Berufstätigkeit nachgehe, den Schwerpunkt aber auf meine Selbstständigkeit legen möchte?
Vielen Dank für eure Auskunft.
Guten Tag
Wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind, können Sie Ihre PK-Gelder beziehen. Wenn Sie jedoch angestellt sind, geht dies nicht. Wir unterstützen Sie gerne beim Eintrag Ihrer Einzelfirme im Handelsregister: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
ich habe vor ca. 1 Jahr eine Einzelfirma gegründet. Ich führe die Firma seither im Nebenerwerb und bin zu 100% angestellt. Ich plane dieses Jahr meine Stelle zu künden und zu 100% in der eigenen Firma zu arbeiten. Meine Fragen:
Kann ich über die PK Gelder verfügen oder müssen sie auf ein Sperrkonto?
Falls PK Gelder bezogen werden können und ich ev. nach ein paar Monaten wieder als Angestellter arbeiten würde, welchen Einfluss hätte dies auf meine Steuersituation?
Besten Dank für ihre Antwort.
Liebe Grüsse
Hermanns
Guten Tag
Wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind, können Sie Ihre PK-Gelder beziehen. Dazu brauchen Sie eine Anerkennung als Selbständigerwerbender der Ausgleichskasse. Anschliessen können Sie Ihre Pensionskasse kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich arbeite in einer Firma (AG) und könnte neu Teilhaber werden.
Kann ich einen Teil meines PK-Geldes für dein Einkauf als Partner ins Aktienkapital meiner Firma verwenden?
Danke für Ihre Hilfe.
T.S.
Guten Tag
Sie können ihr PK-Guthaben nur für die Gründung einer Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vorbeziehen.
Sie finden beim Bundesamt für Sozialversicherungen ein Merkblatt: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag,
ich habe mich seid dem 1.7.2020 als Nebenerwerb selbständig gemacht. Wenn ich meine Stelle am 31.3.21 kündige, läuft mein Arbeitsverhältnis am 31.7.21 aus. Kann ich mein PK-Geld mir auszahlen lassen oder ist dann diese 12 Monatsfrist abgelaufen?
Besten Dank und freundliche Grüsse
V.Kramis
Guten Tag
Sie müssen der Pensionskasse den Nachweis erbringen, dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen: Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse, Eintrag ins Handelsregister usw. Der Antrag muss im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionskasse eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung des Ehegatten verlangt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt eine Broschüre für die Freizügigkeitsleistung zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Ich arbeite unselbstständig und bin an einer PK angeschlossen. Wenn ich im Nebenerwerb eine GmbH gründe und mir einen Lohn auszahle über der Eintrittsschwelle, ist bei dieser GmbH eine PK-Pflicht vorhanden, obwohl ich bereits beim „Hauptjob“ einen Anschluss habe?
Guten Tag
Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge:
– Mindestjahreslohn Fr. 21’510.–
– minimaler koordinierter Lohn Fr. 3’585.–
– Koordinationsabzug (Jahresbetrag) Fr. 25’095.–
– obere Limite des Jahreslohns Fr. 86’040.–
Sobald Sie den Grenzwert überschreiten, müssen Sie sich einer PK anschliessen. Im Arbeitsrecht sind Sie an die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gebunden (Art. 321a Abs. 3 und 4 OR). Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse verwenden und den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Eine Verletzung der Treuepflicht könnte zur Kündigung führen.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Hallo,
ich habe mein Wohnsitz in Frankreich. Kann ich es mir auch auszahlen lassen um hier eine Firma aufzubauen? Welche Firmenformen werden akzeptiert?
Guten Tag
Wer sich als Einzelunternehmen oder als Kollektivgesellschaft selbständig macht, hat die Möglichkeit sein Geld aus der Pensionskasse zu beziehen.
Inhaber einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) können das Pensionskassengeld nicht beziehen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
– Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft)
– Selbständigkeit im Haupterwerb
– Bestätigung der Ausgleichskasse über Aufnahme der Tätigkeit
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Ich möchte hauptberuflich als Trader selbständig werden. Kann ich mein Pk Geld beziehen und was wird von mir verlangt?
Guten Tag
Sie müssen den Nachweis für Selbständigkeit vorlegen, um sich Ihr Vorsorgeguthaben auszahlen zu lassen. Diese Auszahlung muss versteuert werden und ist darum auf der Steuererklärung anzugeben. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung, respektive von Ihrer kantonalen Steuerbehörde. Beim Austritt aus der Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die ganze Freizügigkeitsleistung beziehen wollen oder nur einen Teil davon. Denn nur zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung splitten und auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen verteilen. Damit haben Sie die Möglichkeit, nur einen Teil dieser Freizügigkeitsleistung, d. h. das Geld von einem Konto, zu beziehen. Denn bei einem Bezug muss immer das ganze Konto aufgelöst werden. Achtung: Mit dem Bezug verringert sich Ihr Guthaben in der 2. Säule. Dies führt zu reduzierten oder fehlenden Leistungen im Rentenalter, meistens auch im
Invaliditäts- oder Todesfall.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Kann man PK beziehen um selbständig zu werden, wenn man einbisschen IV Rente bekommt?
Guten Tag
Wenn Ihnen eine ganze Invalidenrente zugesprochen wurde, können Sie beantragen, dass Ihnen die Freizügigkeitseinrichtung Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlt. Einzelne
Freizügigkeitseinrichtungen bieten auch die Möglichkeit, bis zum Erreichen des Rentenalters eine Rente zu beziehen. Wenn Sie in einer Pensionskasse versichert waren, als Sie krank wurden
oder verunfallten, empfiehlt es sich, mit dem Bezug des Freizügigkeitsguthabens zuzuwarten. Vielleicht haben Sie zusätzlich zur Rente der IV auch Anrecht auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge von Ihrer früheren
Pensionskasse. Um diese zu erhalten, müssten Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben der Pensionskasse wieder zurückgeben.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Ich bin seit über 2 Jahren Selbständig. Mein Pensionskassengeld ist auf einem Freizügigkeitskonto und wirft keine Zinsen ab.
Ich habe gelesen das die Pensionskasse nur bis max. einem Jahr nach aufnahme der Selbsständigkeit ausbezahlt werden kann. Was passiert jetzt mit dem Geld? Mich stört es das jemand mit meinem Geld verdient und ich leer ausgehe!
Gibt es einen Weg wie ich an das Geld komme ?
Guten Tag
Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. Der Verein BVG Auskünfte gibt kostenlos Auskunft zu Fragen über ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge: https://www.bvgauskuenfte.ch/
Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt Ihnen eine PDF-Broschüre Freizügigkeitsleistung zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie beschrieben muss “die Auszahlung des Pensionskassengeldes innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen”. Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:
A.) Wer muss die Aufnahme zur selbständigen Tätigkeit bestätigen, ist dies die Ausgleichskasse (möchte nur sichergehen das ich es richtig verstanden habe)?
B.) Bin ich richtig der Annahme das es keine zeitliche Begrenzung gibt bis wann ich die Aufnahme abschliessen muss (sprich bin heute Arbeitnehmer, morgen arbeitslos und melde mich erst in 24 Monaten zur selbständigem Tätigkeit an und kann dann immer noch das Pensionskassengeld beziehen)?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Oliver
Das Dossier senden Sie mit dem ausgefüllten Fragebogen an Ihre Ausgleichskasse. Nach 10-14 Tagen sollten Sie eine Bestätigung von der Ausgleichskasse erhalten, dass Sie als selbständig erwerbend akzeptiert wurden.
Die Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse müssen Sie nun an Ihre Pensionskasse bzw. an die Bank (bei einem Freizügigkeitskonto) schicken. Danach sollten Sie die Gelder Ihrer Pensionskasse ausbezahlt erhalten. Es gilt aber zu beachten, dass Sie noch ca. 5% des ausbezahlten Betrages für die Steuerrechnung zurückbehalten müssen.
Die Auszahlung des Pensionskassengeldes muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen. Danach ist der Vorbezug nicht mehr möglich.
Guten Tag
Am besten machen Sie sich mit unserer Hilfe selbständig: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Sie müssen von der Ausgleichskasse als selbständig anerkannt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stellt Ihnen das Merkblatt “Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!” als PDF-Download zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html
Wir helfen Ihnen, damit die Auszahlung des Pensionskassengeldes zügiger vorangeht. Ohne professionelle Hilfe kann es ein paar Monate dauern, bis die Auszahlung erfolgt. Mit unserer Hilfe dauert es einige Wochen, aber immerhin noch speditiver, als wenn Sie keine fachliche Hilfe erhalten würden.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Grüezi,
in 2018 habe ich Gelder sowohl aus Säule 2 & 3 für die Selbständigkeit bezogen und hätte eine Frage zu Fristen. Ich hoffe ich bin mit dieser Frage hier im richtigen Thread.
Mit dem Bezug und dem Aufbau der Selbständikeit ist alles soweit ok. Der Bezug der Vorsorgegelder war in 2018. Jetzt in 2021 überlege ich die Geschäftstätigkeit von der Selbständigkeit in eine GmbH zu überführen. Ich wäre dann Inhaber und angestellter Geschäftsführer der GmbH und damit auch wieder einer Pensionskasse angeschlossen. Allenfalls möchte ich hier in 2021 auch einen Einkauf tätigen, um wieder besser aufgestellt zu sein in der Altersvorsorge. Ist dies ok oder könnte es rückwirkend zu Problemen führen mit dem Bezug aus 2018?
Merci für ihre Einschätzung & freundlicher Gruss
Guten Tag
Der Verein BVG Auskünfte gibt kostenlos Auskunft zu Fragen über ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge.
Gerne senden wir Ihnen den Link für die Homepage: https://www.bvgauskuenfte.ch/
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag Herr Schübpach,
merci für den Link zum Verein BVG Auskünfte. Schaue ich mir gerne an. Danke.
Ich möchte aber gerne nochmal einhaken und meine Frage neu formulieren. Es geht weniger um Fragen zur Pensionskasse. Primär möchte ich abklären ob es Probleme geben könnte, nicht das der Vorbezug allenfalls als missbräuchlich eingestuft werden könnte Aufgrund der Zeit von nur 3 Jahren (2018-2021) zwischen dem Vorbezug für die Selbständigkeit und jetzt der Umwandlung der Geschäftstätigkeit in eine GmbH (womit ich ja dann nicht mehr Selbständig bin, was aber für den weiteren Ausbau und Wachstum der Firma praktikabler ist). Gibt es Definitionen zu Fristen wann man nach einem Vorbezug die Selbständigkeit in eine Kapitalgesallschaft weiterentwickeln kann?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Bezüglich der Frist habe ich kein konkretes Gerichtsurteil gefunden. Das Steueramt darf trotz Qualifikation der AHV-Ausgleichskasse die Rechtmässigkeit der Barauszahlung in eigener Kompetenz (meist einige Jahre später) überprüfen. Dies erfolgt regelmässig dann, wenn die Steuerbehörde entgegen der Sozialversicherungsbehörde die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verneint (vgl. Urteil Bundesgericht, 2C_156/2010 vom 7. Juni 2011). Dieses Risiko ist vor allem bei einer zeitnahen Wiederaufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit oder etwa bei der Umwandlung der Personengesellschaft in eine AG oder GmbH hoch.
Gerade in diesen Fällen ist eine vollständige und schlüssige Dokumentation betreffend die Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit von elementarer Bedeutung. Kommt das Steueramt zum Schluss, dass keine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen worden ist, gibt es für die betroffene Person grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder wird der BVG-Vorbezug ordentlich besteuert oder die ausbezahlten Vorsorgegelder sind innert nützlicher Frist an eine BVG-Behörde zurückzuzahlen. Wenn das bezogene Vorsorgekapital zwischenzeitlich investiert oder zur Überbrückung des wegfallenden unselbstständigen Einkommens verwendet worden ist, sind die finanziellen Folgen oft existenzbedrohend.
Eine Scheinselbstständigkeit kann allenfalls auch als Steuerumgehung qualifiziert werden könnte. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Urteil 2A.535/2003 vom 28. Januar 2005) liegt eine Steuerumgehung vor, wenn:
• eine von den Beteiligten gewählte Rechtsgestaltung als ungewöhnlich, sachwidrig oder absonderlich, jedenfalls den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint (objektives Element),
• die gewählte Rechtsgestaltung missbräuchlich lediglich deshalb getroffen wurde, um Steuern einzusparen, die bei sachgemässer Ordnung der Verhältnisse geschuldet wären (subjektives Element),
• und wenn das gewählte Vorgehen tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde, sofern es von der Steuerbehörde hingenommen würde (effektives Element).
Die Beweislast für das Vorliegen sämtlicher objektiver und subjektiver Voraussetzungen der Steuerumgehung tragen grundsätzlich die Steuerbehörden (vgl. BGE 121 II 273, E. 3c).
Die Veranlagungsbehörde darf gestützt auf Art. 147 Abs. 1 lit. a DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) und Art. 51 Abs. 1 a StHG (Steuerharmonisierungsgesetz) auch eine rechtskräftige Verfügung auf Antrag oder von Amtes wegen zu Gunsten des Steuerpflichtigen revidieren, “wenn erhebliche Tatsachen oder entscheidende Beweismittel entdeckt werden”.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
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Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach