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Voraussetzungen für Bezug der Pensionskasse bei einer Firmengründung

Sobald Jungunternehmer/Innen den Schritt in die Selbständigkeit wagen, stellt sich die Frage, ob ein Bezug der Pensionskasse möglich ist. Im nachfolgenden Blogbeitrag finden Sie eine Anleitung für den Vorbezug der Pensionskasse.

1. Bei welchen Rechtsformen ist ein Bezug der Pensionskasse möglich?

Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, etc.).  Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. Es ist hingegen nicht möglich die Pensionskassengelder zu beziehen, wenn man das Geld direkt für die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) verwenden will.

Ein Eintrag im Handelsregister ist für den Bezug der Pensionskasse nicht notwendig, es empfiehlt sich aber sehr, bereits bei der Firmengründung einen Eintrag zu machen, da dies die Glaubwürdigkeit des Projektes erhöht. Ausserdem erhalten Sie ein offizielles Dokument welches Sie im Geschäftsverkehr verwenden können – den Handelsregisterauszug.

2. Vorgehen für den Bezug der Pensionskasse

Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft machen können, dass Sie selbständig erwerbend werden. Dazu müssen Sie das beigelegte AHV Formular ausfüllen und geeignete Beweismittel beilegen wie beispielsweise:

  • Mindestens drei Offerten an potentielle Kunden
  • Mindestens drei bereits erstellte Rechnungen an Kunden
  • Kündigungsschreiben an/vom letzten Arbeitgeber
  • Kopie Handelsregisterauszug
  • Visitenkarten
  • Briefpapier mit Logo
  • Eine eigene Homepage (falls schon vorhanden)
  • Einen kurzen Beschrieb/Businessplan Ihres Projekts
  • Bereits unterzeichnete Mietverträge etc.

Das Dossier senden Sie mit dem ausgefüllten Fragebogen an Ihre Ausgleichskasse. Nach 10-14 Tagen sollten Sie eine Bestätigung von der Ausgleichskasse erhalten, dass Sie als selbständig erwerbend akzeptiert wurden.

Die Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse müssen Sie nun an Ihre Pensionskasse bzw. an die Bank (bei einem Freizügigkeitskonto) schicken. Danach sollten Sie die Gelder Ihrer Pensionskasse ausbezahlt erhalten. 

Die Auszahlung des Pensionskassengeldes muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen. Danach ist der Vorbezug nicht mehr möglich.

Ihre Firmengründung nehmen Sie am besten über STARTUPS.CH vor. Hier werden Sie vor und nach der Gründung professionell betreut. Zudem steht Ihnen bei STARTUPS.CH ein breites Netzwerk an Treuhändern und Steuerberatern in der ganzen Schweiz zur Verfügung.

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295 Kommentare zu “Voraussetzungen für Bezug der Pensionskasse bei einer Firmengründung

  1. Liebes Start Ups-Team,
    ich bin seit knapp 2 Jahren arbeitslos, und habe aktuell Privat Betreibungen und Schulden.
    Beim RAV war ich allerdings nie gemeldet, sondern habe mich selber mit einem kleinen gesparten Betrag und meiner Familie über Wasser gehalten.
    Da ich leider nichts finde, habe ich mich vor 5 Monaten selbstständig gemacht (Bereich Grafikdesign, welches ich auch gelernt habe).

    Die Einzelfirma existiert schon (im HR eingetragen) und erste Kunden hatte ich ebenfalls schon. Nun würde ich gerne mein PK-Geld beziehen (u.a für Büroräumlichkeiten und Marketing/Werbung).

    Kann ich trotz vorheriger Arbeitslosigkeit und offnenen Schulden das PK-Geld vorbeziehen?
    Da ich gelesen habe, dass beim Antrag um als Selbstständiger zu gelten das Kündigungsschreiben enthalten sein muss, welches ich natürlich nicht mehr habe.

    Liebe Grüsse aus Basel
    Valentin Seiz

    • Guten Tag

      In Schuldenfragen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden: https://www.schulden-zh.ch/

      Schulden können sehr unangenehm sein, wenn die Einzelfirma im Handelsregister ist. Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie als Inhaber der Konkursbetreibung unterliegen (Art. 39 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG).

      Es gilt eine Jahresfrist für die Auszahlung.

      Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stellt Ihnen ein PDF-Merkblatt Freizügigkeitsleistung zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html

      «Beim Austritt aus der Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die ganze Freizügigkeitsleistung beziehen wollen oder nur einen Teil davon. Denn nur zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung splitten und auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen verteilen. Damit haben Sie die Möglichkeit, nur einen Teil dieser Freizügigkeitsleistung, d.h. das Geld von einem Konto, zu beziehen. Denn bei einem Bezug muss immer das ganze Konto aufgelöst werden. Achtung: Mit dem Bezug verringert sich Ihr Guthaben in der 2. Säule. Dies führt zu reduzierten oder fehlenden Leistungen im Rentenalter, meistens auch im Invaliditäts- oder Todesfall (Merkblatt BSV, S. 8/9).»

      Der Verein BVG Auskünfte gibt kostenlos Auskunft zu Fragen über ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge: https://www.bvgauskuenfte.ch/

      Betreffend dem Kündigungsschreiben sollten Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren, damit dieser die Kündigung den Behörden bestätigen kann.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  2. Liebes Start Ups-Team
    im Oktober 2019 machte ich ein vorbezug meiner Pensionskasse und gründete eine einzelfirma der Betrag wurde zu speziellen kondiktionen versteuert.Ende Dezember 2019 Beschloss ich meine Firma zu schliesen ,es entsprach nicht meine vorstellungen, und meldete mich bei der SVA wieder ab.Jetzt im Jahre 2021 verlangt die Steuerbehörde meiner Gemeinde dass ich den bezogen Betrag in ein Freizügigskeitkonto einzahle. Aber als Privatperson ist dies nicht möglich.Die Steuerbehörde gab mir eine Frist von 60 Tagen ansonsten muss ich der Vorbezug als Einkommen Versteuern. nach Art.5Abs.1FZG, aber in diesem Artikel ist nicht definiert wie lange mann eine Sebständigkeit halten muss. Muss die selbständigen Erwerbstätigkeit von Dauer sein? Wie kann ich mich währen, muss ich dieses Verhalten von der Steuerbehörde mir gefallen lassen?

    • Guten Tag

      Die Steuerbehörde ist grundsätzlich befugt, die Rechtmässigkeit der Barauszahlung unabhängig von der Qualifikation der AHV-Ausgleichskasse zu überprüfen und die Selbständigkeit zu verneinen. Eine zwingende Mindestdauer für die selbständige Erwerbstätigkeit besteht insofern nicht, viel mehr muss die Steuerbehörde bei ihrer Prüfung zum Ergebnis gelangen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit effektiv und nachweislich aufgenommen worden ist.

      Je nach dem, ob Sie eine Verfügung oder bereits einen Entscheid der Steuerbehörde erhalten haben, besteht die Möglichkeit Einsprache bzw. Rekurs einzureichen. Ich rate Ihnen, diesbezüglich einen Steueranwalt zu konsultieren.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  3. Hallo Hana
    ich Danke dir Sehr für die Prompte Antwort,
    es war mir sehr Hilfsreich, ich erde deinen Rat befolgen

    LG
    santisi

  4. Hallo

    Gern würde ich Fragen, ob es eine Sperrfrist gibt, wenn ich als Einzelfirma das Pensionsgeld beziehe, um mit einem Teil dann eine GmbH zu gründen?

    Also wenn ich erst eine Einzelfirma habe und nach 3 Monaten z.B. daraus eine GmbH mache?

    Ich danke für eine Rückmeldung.

    Freundliche Grüsse
    Mara

    • Guten Tag

      Eine Sperrfrist in diesem Sinne gibt es nicht, jedoch müssen Sie darauf achten, dass die Steuern für die Abhebung der Pensionskassengelder bezahlt wurden und die entsprechende Steuerperiode bereits abgerechnet wurde. Andernfalls könnte die Steuerbehörde verlangen, dass Sie die bezogene Kapitalleistung an Ihre Pensionskasse zurückzahlen, da Sie bei der Gründung einer GmbH nicht mehr als Selbständigerwerbende gelten (die GmbH hat im Gegensatz zur Einzelfirma eine eigene Rechtspersönlichkeit; Sie sind sodann für die GmbH tätig).

      Lassen Sie somit genügend Zeit vergehen, bevor Sie eine GmbH gründen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  5. Guten Tag

    ich habe seit einiger Zeit mit einer Freundin eine GmbH die ich nebenberuflich führe. Hauptberuflich bin ich noch angestellt.
    Wenn ich nun für 100% selbstständigkeit meine PK beziehen möchte, müsste ich dazu eine Einzelfirma gründen, ich habe mir überlegt, dass ich dies mit meiner Tätigkeit als Make-up Artistin machen würde.
    Ist es möglich die PK zu beziehen für die selbstständigkeit in einer Einzelfirma, wenn man aber nebenbei noch eine GmbH hat? Oder müsste ich die GmbH vorübergehend meiner Freundin überschreiben?

    Besten Dank für ein Feedback
    Stephanie

    • Guten Tag

      Damit Sie die PK Gelder beziehen können, dürfen Sie in keinem Anstellungsverhältnis sein. Somit können Sie nicht nebenbei noch Arbeitnehmerin Ihrer eigenen GmbH sein. Sie können aber durchaus noch Stammanteile an Ihrer GmbH halten. Für detailliertere Auskunft kann ich Ihnen empfehlen, sich bei der SVA und Ihrer Pensionskasse zu melden.

      Freundliche Grüsse

      Hana Janacek

  6. Liebes Start Ups-Team
    Meine Frau möchte sich Selbständig machen, hat aber in der PK zu Wenig Mittel. Könnte ich mein PK Geld beziehen, obwohl ich Angestellt bin. Gibt es da für Ehepaar eine Möglichkeit?

    Besten Dank für ein Feedback
    Heinz

    • Guten Tag

      Solange Sie selber bei einem Arbeitgeber angestellt sind und dieser Pensionskassenbeiträge entrichtet, steht Ihnen die Möglichkeit eines Vorbezugs der Pensionskassengelder nicht zur Verfügung. Auch für Ehepaare besteht diesbezüglich keine Ausnahmeregelung.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  7. Guten Tag

    Was passiert mit der bereits ausbezahlten Pensionskasse wenn man ein paar Monate später sich zusätzlich Teilzeit anstellen lässt?
    Und demnach nicht mehr im Haupterwerb selbständig ist? Muss man das PK-Geld zurückbezahlen?

    • Guten Tag

      Eine Rückzahlung des bezogenen Pensionskassenguthabens muss nicht erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Steueramt das ausbezahlt Vorsorgevermögen einer erneuten steuerrechtlichen Überprüfung unterziehen wird.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  8. Guten Tag
    Ich bin 100% angestellt und möchte nebenbei eine Partnerschaft (als Nebenjob) eingehen. Was muss ich dann bei der Versteuerung vom Nebenjob beachten?

    Besten Dank.

    Freundliche Grüsse
    Sue

    • Guten Tag

      Ihre Einkünfte aus dem Nebenerwerb müssen Sie in der Steuererklärung als Nebenerwerb deklarieren. Zusätzlich können Sie bei den Berufsauslagen eine Pauschale von 20% der Einkünfte (mind. CHF 800.- und höchstens CHF 2’400.-) als Abzüge geltend machen. Die Höhe der Auslagen für den Nebenerwerb können je nach Kanton differieren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  9. Guten Tag

    Ich habe auf Grund von meiner Selbstständigkeit meine Pensionskasse vorbezogen. Da sich die Firma nicht wie geplant entwickelt hat, kehre ich wieder in ein Angestellten Verhältnis(100% Pensum) zurück, betreibe meine eigene Firma jedoch weiterhin.

    Muss ich damit rechnen, dass ich die Gelder, welche ich vorbezogen habe wieder zurückzahlen muss?

    Danke für die Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Philipp Langer

    • Guten Tag

      Eine Rückzahlung der Pensionskassengelder sollte nicht angeordnet werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass das Steueramt womöglich die bezogenen Pensionskassenguthaben nochmal einer steuerrechtlichen Überprüfung unterziehen wird.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  10. Liebes Start Ups-Team

    Mein Mann und ich hatten bereits eine Einzelfirma bei der wir letztes Jahr aus familiären Gründen die Arbeit gestoppt haben sowie auch aus dem Handelsregister entfernt haben. Nun wollen wir nochmals neu starten und Unser Geld aus der Pensionskasse beziehen für einen erfolgreichen Neuaufbau der Firma.

    Meine Frage: wie oben erwähnt benötigt man unter anderem mindestens 3 Rechnung sowiw Offerten, müssen diese von jetzt aktuell sein oder könnten wir auch noch Rechnungen und Offerten von Ende letztem Jahr beilegen?
    Es ist im Grunde die selbe Firma, nur die Handelsregisternummer wird halt anders sein.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüsse
    Larissa A.

    • Guten Tag

      Die Rechnungen bzw. Offerten sollten grundsätzlich aktuell sein, um Ihre Selbständigkeit zum jetzigen Zeitpunkt belegen zu können. Ob eine Ausgleichskasse in Ihrem konkreten Fall auch ältere Rechnungen und Offerten akzeptieren würde, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Diesfalls würde ich Ihnen empfehlen, mit der zuständigen Ausgleichskasse direkt Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  11. Guten Tag,

    ist ein Vorbezug der Pensionskassengelder auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters möglich bzw wann ist der letztmögliche Zeitpunkt um die Pensionskassengelder für eine Selbständigkeit vorzubeziehen?

    Besten Dank im voraus.

    Freundliche Grüsse
    Gérard

    • Guten Tag

      Sie können je nach Pensionskasse den Bezug Ihrer Pensionskassengelder aufschieben. Am besten besprechen Sie dies direkt mit Ihrer Pensionskasse.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  12. Guten Tag,
    Frage ich will eine Einzelfirma gründen und meine Peniosnkasse auszahlen lassen. Kann man den ganzen Betrag auszahlen? Ich bin arbeitslos und per Ende Monat ausgesteuert; muss ich die Kündigung vorlegen ?

    • Guten Tag

      Für einen Pensionskassenvorbezug müssen Sie gegenüber der Ausgleichskasse belegen können, dass Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies erreichen Sie am einfachsten, indem Sie drei Rechnungen von drei verschiedenen Kunden vorlegen können. Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister alleine ist indes nicht ausreichend. Die Ausgleichskasse wird Ihnen sodann Ihre Selbständigkeit bestätigen, wobei Sie mit dieser Bestätigung die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens bei Ihrer Pensionskasse beantragen können. Die entsprechende Pensionskasse sollte Ihnen in der Folge das gesamte Vorsorgeguthaben auszahlen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  13. Hallo Startups Team

    Vor ein Paar Jahren habe ich mich Selbständig gemacht, Einzelunternehmen. Dafür auch Geld bezogen aus der PK. Jetzt stelle ich den Betrieb ein. Habe noch Geld aus der PK. Bin nirgends angestellt. Jetzt möchte ich meine Vorsorge planen und frage Sie, ob es möglich ist, das Geld wieder in eine PK einzuzahlen. Gemäss Bank eben nicht. Stimmt das so? Wenn ja, welche Alternative hätte ich ausser 3.Säule?

    Freundliche Grüsse
    sl

    • Guten Tag

      Sie können sich einer Pensionskasse anschliessen, wenn Sie wieder aktiv tätig sind. Dazu müssen Sie verschiedenen PK kontaktieren. Die PK Gelder können Sie in die PK Ihres Arbeitgebers einzahlen, wenn Sie wieder angestellt sind.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  14. Hallo

    Ich bin ab Januar 2022 nicht mehr angestellt und bin ab dann im Besitz einer GmbH, welche ich und ein Kollege zusammen übernehmen möchten. Der Betrieb ist seit 3 Jahren auf dem Markt. Die Vertragsunterzeichnung etc. Ist schon im Gange. Januar 2022 möchte ich ein Pensionskassenvorbezug anstreben. Auf was müsste ich unbedingt achten, damit alles mehr oder weniger glatt über die Bühne geht?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Grüsse

    • Guten Tag

      Eine der Voraussetzung für den Bezug Ihrer Pensionskassengelder ist, dass Sie selbständig erwerbstätig sind. Als Inhaber einer GmbH wird dies üblicherweise nicht der Fall sein, da Sie von Ihrer eigenen GmbH angestellt sind und sich selber einen Lohn auszahlen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  15. Guten Tag
    Ich möchte in spanien eine Firma Gründen (Selbstständigkeit). Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen?
    Was für Möglichkeiten gibt es für mich?
    Freundliche Grüße
    Thomas Hug

  16. Guten Tag
    Ich bin 100% angestellt.
    Nun kaufe ich eine Liegenschaft, in welcher ich meine neue Einzelfirma gründen möchte. Kann für die Hypotheken die PK verpfändet werden? Auch wenn ich weiterhin 100% angsstellt bin?
    Danke für Ihre Rückmeldung

  17. Guten Tag

    Ich bin dabei meine Selbständigkeit als Therapeutin aufzubauen neben einem 60% Job. Dazu ist keine Firmengründung notwendig im Kt. ZH, wenn ich richtig informiert bin…

    Im Mai plane ich zu kündigen mit 3 Monaten Kündigungsfrist, das heisst, ich wäre ab 1. September 100% Selbständig.

    Kann ich schon im Mai der PK die Ungerlagen zukommen lassen? Wann würde das Geld ausbezahlt werden?

    Was ist das richtige Vorgehen?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    KG

    • Guten Tag

      Die Pensionskasse benötigt Grundsätzlich Ihre Anerkennung der Selbständigkeit, welche Sie bei der SVA erhalten. Deshalb müssten Sie dort zuerst Ihre Selbständigkeit anmelden.

      Gerne können Sie dazu auch auf http://www.startups.ch ein Beratungsgespräch buchen und wir können dies detailliert anschauen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  18. Guten Tag.

    Ich bin seit 5 Jahren selbstständig erwerbend im Nebenerwerb. Im Haupterwerb unselbstständig.
    Nun möchte ich meine selbstständige Tätigkeit auf einen Vollerwerb ausbauen und den unselbstständigen Erwerb aufgeben.
    Kann ich mir in dieser Situation meine Pensionskasse auszahlen lassen.
    Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    • Guten Tag

      Ja, wenn Sie eine Einzelfirma gründen und dies Ihre Haupterwerbsquelle ist, können Sie die Pensionskassengelder beziehen.
      Dies besprechen Sie am besten vorab mit Ihrer Pensionskasse.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  19. Guten Tag
    Ich möchte mich selbständig machen mit einem Foodtruck und möchte Pk auszahlen lasssen damit ich mir einen Truck leisten kann,ist das möglich ohne offerten und rechnungen,wie funktioniert das mit Imbiss selbständigkeit?

    • Guten Tag

      Um Ihre Pensionskasse auszahlen zu lassen, muss die SVA (Ausgleichskasse) Sie zunächst als selbständig deklarieren. Diese Bestätigung der Ausgleichskasse benötigen Sie, um bei Ihrer Pensionskasse den Antrag auf Auszahlung stellen zu können. Damit Sie die Ausgleichskasse als selbständig erklärt, müssen Sie aufzeigen, dass bereits eine selbständige Tätigkeit besteht, wobei u.a. drei Kunden-Rechnungen als Nachweis einzusenden sind. Es ist daher leider nicht zu erwarten, dass Sie als selbständig erklärt werden, wenn Sie diese Dokumente nicht vorweisen können.

      Freundliche Grüsse

  20. Guten Tag

    Ich möchte mich nebenberuflich selbstständig machen. D. h. 20% Selbstständig (als Start in die Selbstständigkeit) und 80% weiterhin angestellt sein bis der Betrieb finanziell stabil ist.

    Kann ich einen Teil-PK-Vorbezug machen?

    Herzliche Grüsse

    • Guten Tag

      Der Vorbezug der Pensionskasse ist nur möglich, sofern Sie vollständig auf die Selbständigkeit setzen. Es ist somit nicht möglich, die Pensionskasse zu beziehen, sofern Sie weiterhin noch bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  21. Ich bin in meiner Einzelfirma seit 2 Monaten selbständig, bereits von der SVA anerkannt.
    Nun habe ich bei der Auffangeinrichtung BVG, wo ich ein Freizügigkeitskonto besitze, die Auszahlung der Gelder aufgrund der Selbständigkeit beantragt.
    Ich möchte einen Teil der Gelder in den eigenen Betrieb investieren, den Rest in die neue Pensionskasse (freiwillige Vorsorge) überweisen.
    Betreffend korrekter Besteuerung habe ich bereits mit der kantonalen Steuerbehörde Kontakt aufgenommen und das Vorgehen geklärt.
    Mein Antrag bei der BVG wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich das ganze Kapital in den Betrieb investieren müsse.
    Wissen Sie auf welcher gesetzlichen Grundlage sich diese Begründung stützt?
    Was würden Sie mir anraten?
    Vielen Dank.
    M.C.

    • Guten Tag
      Sie können bei Ihrer Pensionskasse eine Begründung mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verlangen. Dies sollte Ihnen ausgehändigt werden.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  22. Guten Tag

    2006 hatte ich mich mit einer Einzelfirma selbständig gemacht und dazu auch meine PK-Gelder bezogen. 2013 habe ich die Selbstänidkeit aufgegeben und war seither Angestellter. Bei der AHV habe ich mich 2013 entsprechend abgemeldet, die Einzelfirma exisitert jedoch beim Handelsregister noch immer.

    Nun spiele ich mit dem Gedanken wieder hauptberuflich selbständigwerwerbend zu werden, jedoch in einem anderen Geschäftsfeld.

    Fragen:
    – Kann ich erneut PK-Gelder dafür beziehen (wenn ich die “normalen Voraussetzungen”
    erfülle)?
    – Spielt es dabei eine Rolle, ob ich eine neue Einzelfirma gründe, oder ob ich die bestehende “wieder aktiviere”?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre wertvollen Hinweise!

    • Guten Tag
      Wenn Sie erneut eine Selbständigkeit aufbauen und die Vorgaben erfüllen, sollte ein Bezug der PK Gelder möglich sein. Sofern der Name und der Zweck der bestehenden Einzelfirma noch aktuell sind, können Sie diese auch wieder aktivieren.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  23. Guten Tag

    Ich habe meine PK Gelder auf einem Freizügigkeitskonto. Die Ausgleichkasse hat meinen Antrag innerhalb von einer halben Woche bearbeitet und mir die Bestätigung der Selbständigkeit zugestellt. Bei den Behörden hatte ich leider mehr Pech und habe über zwei Monate (!) auf den Auszug aus dem Personenstandsregister (zur Bestätigung, dass ich ledig bin) warten müssen. Nun tut die Stiftung wo die Gelder liegen schwierig und will nochmals alles überprüfen, was ich bereits bei der Ausgleichskasse eingereicht habe. Also sie wollen nochmals x-Rechnungen haben (obwohl ich denen schon alles geschickt habe), wollten mehr Infos und auch den Businessplan. Den wollte ich ihnen allerdings nur aushändigen, wenn sie eine NDA unterzeichnen. Was sie nicht machen wollten. Nun warte ich schon länger auf einen Bescheid bzw. eine Auszahlung und auf meine mehrmalige Nachfrage kam bisher keine Antwort. Auf dem Formular stand, dass die Gelder innerhalb von fünf Arbeitstagen ausbezahlt werden, wenn der Antrag positiv geprüft wurde. Was kann ich tun?

    • Guten Tag
      Da es sich um einen Streitfall handelt, wenden Sie sich am besten an eine Rechtsberatungsstelle (ev. Rechtsschutzversicherung) oder eine Anwaltskanzlei. Dort sollte man Ihnen helfen können.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  24. Grüezi
    Ich führe seit 5 Jahren eine Tanzschule im Nebenerwerb. Ab 1.1.23 werde ich zu 100% meine Tanzschule im Haupterwerb führen. Ich bin mit der Tanzschule ist seit 2016 bei der SVA angemeldet (Selbständigkeit im Nebenerwerb). Darf ich per 1.1.23 meine PK-Gelder auszahlen lassen?

    Freundliche Grüsse
    Sonia Bianco

    • Guten Tag Frau Bianco
      Grundsätzlich ist eine Auszahlung der Pensionskassengelder möglich für den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Für den genauen Ablauf wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Pensionskasse.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  25. Ich habe eine Selbstständigkeitserklärung von SVA bekommen aber ich habe nie eine Einzehlunternehmung, Kollektivgeselschaft oder sonst irgendeine Form von Firma gegründet, ich bin quasi freelancer.

    Kann ich meine PK jetzt irgendwie beziehen?

    • Guten Tag

      Einen offiziellen Gründungsakt mit öffentlicher Beurkundung bedarf es bei einer Einzelfirma nicht. Ihre Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Sofern Sie von der SVA eine Bestätigung der Selbständigkeit erhalten haben, können Sie Ihr Vorsorge Guthaben beziehen. Dies ist indes nur möglich, falls Sie gleichzeitig keiner weiteren unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

    • Guten Tag

      Es ist nicht genau klar, was mit dieser Frage gemeint ist.

      Die AHV-Bestätigung erhält man, wenn man sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmeldet und mit Belegen nachweist, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  26. Ich habe mich selbständig gemeldet warte auf ein Bestätigung. Wie lange geht das immer ca erfahrungsgemäss? Und bin gerade noch bei der Rav angemeldet? Bekomme ich trotzdem die Bestätigung?

    • Guten Tag

      Das kann je nachdem einige Wochen dauern. Das Sie zurzeit beim RAV sind, sollte jedoch keinen Einfluss haben. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Selbständigkeit mit Ihrem Berater/in zu besprechen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  27. Guten Tag
    ich war einige Zeit krank und habe einen Antrag auf IV Rente gestellt nun geht es mir besser es ist noch kein Entscheid der IV gefallen und ich möchter daher mich bei der IV abmelden und mich gerne Selbständig machen. Da ich so mein Pensum selbst gestalten kann und meine Arbeit besser passt. Aktuell bin ich noch beim Rav gemeldet dort wäre ich aber bald augesteuert darum möchte ich die Reisleine ziehen und es Selbständig probieren.

    Meine Frage:
    Kann mir die IV das abmelden oder das anmelden einer Selständigkeit verbieten wenn noch kein finaler Entscheid gefallen ist?
    Kann das RAV es mir verbieten aus Angst das ich es körperlich nicht schaffen könnte nach langer Krankheit, was ich aber mir sicher bin das es gehen wird.
    Wichtig kann man sich nur 50% Selbständig machen und dafür das PK Geld beziehen?
    Webseite steht und Business plan nur eben noch keine Kunden diese möchte ich aber ohne beim RAV oder IV gemeldet zu sein finden.
    Nur wie stehen die Chancen das es bewilligt wird nach krankheit die PK Gelder zu bekommen und bei allem Abzumelden. Und darf man nur 50% Selbständig sein 50% so gesehen krank also nur 50% möglich zum arbeiten?
    Kann man wenn es einem irgendwann dann besser geht zu den 50% Selbständigkeit nach PK Bezug trotzdem sich anstellen lassen wo 20-40% zur Sicherheit oder darf man das nicht wenn man das PK Geld bezogen hat.
    Danke für ihre Hilfe

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, die Fragen einer Fachperson (Anwalt/Jurist) im Bereich Sozialversicherungen zu stellen, um eine präzise und ausreichende Antwort zu erhalten.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  28. Guten Tag!

    Ich bin zur Zeit noch 40% angestellt, möchte mich nebenberuflich in einem anderen Berufsfeld selbstständig machen. Zur finanziellen Absicherung möchte ich beide Standbeine parallel laufen lassen, da ich noch eine Familie habe. Ich möchte als Startkapital für die Initialkosten der Firmengründung Geld von der PK nehmen. Ist dies möglich, wenn ich nebenbei noch angestellt bin? Wie muss ich hierbei vorgehen?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse!

    • Guten Tag

      Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, etc.). Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein.
      Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  29. Guten Tag!

    Ich möchte die PK-Gelder zwecks Selbstständigkeit vorbeziehen. Die SVA verlangt 3 Offerte, 3 Rechnungen und Zahlungseingänge. Meine neue Einzelfirma macht allerdings momentan noch nicht genug Umsatz bzw. Gewinn, um ein existenzsicherndes Einkommen nachweisen zu können. Ich habe Kunden und kann bereits 20 % der Kosten decken, die restlichen Kosten werden derzeit aus Erspartem finanziert. Ich möchte jetzt das PK-Geld in meinen Betrieb investieren, um meine innovativen IT-Lösungen weiterzuentwickeln und weitere Kunden zu gewinnen und somit die Firma ausbauen. Das ist an und für sich normal in meiner Branche, in der ich zuvor 20 Jahre als leitender Angestellter tätig war. Wie viel Einkommen muss nachgewiesen werden, damit die Pensionskasse ausbezahlt werden kann?

    • Guten Tag

      Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft machen können, dass Sie selbständig erwerbend werden, dabei muss kein konkretes Einkommen nachgewiesen werden.

      Sobald Sie von der Ausgleichskasse die Bestätigung erhalten haben, dass Sie selbständig erwerbend sind, kann Ihnen die Pensionskasse ausbezahlt werden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  30. Guten Tag, was bedeutet „das bezogene Kapital ist vollständig in den Betrieb zu investieren“? Wie wird der Verbleib geprüft? Was, wenn man mit dem Kapital eine Auslandsimmobilie kauft?
    Vielen im Voraus.

  31. Guten Tag

    Meine Frau betreibt seit über 10 Jahren ein Kosmetikstudio (Einzelfirma, unter 100’000.–) zu ca. 70 %. Nun möchten wir den Schritt zur Einstellung von Angestellten inkl. Bezug von grösseren Lokalitäten machen. Dafür würde ich meine Stelle kündigen und zu 100 % in der Einzelfirma arbeiten. Muss nun für den Bezug des PK-Geldes eine neue Einzelfirma auf meinen Namen gegründet werden? Denn immer wieder lese ich, dass der Bezug des PK-Geldes innerhalb eines Jahres seit Gründung erfolgen muss. Oder gilt allenfalls der Eintrag in Handelsregister (bislang noch nicht) quasi als Neugründung? Was muss ich tun, damit ich mein PK-Geld für unsere Einzelfirma, die grundsätzlich schon seit langem besteht, einsetzen kann? Danke für die Antwort

    • Guten Tag

      Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft. Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. Die Auszahlung des Pensionskassengeldes muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschehen. Danach ist der Vorbezug nicht mehr möglich.

      Das heisst, Sie müssten eine neue Einzelfirma gründen, damit Sie ihre Pensionskasse beziehen könnten.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  32. Geschätztes Team

    Ich möchte nach Portugal auswandern um dort einer 100% Selbstständigkeit nachzugehen und dazu die PK-Gelder auszulösen. Nun habe ich aber gelesen, dass dies in EU/EFTA Staaten nur bedingt möglich ist, sprich nur der überobligatorische Teil ausbezahlt werden kann und der BVG-Anteil auf einem Freizügigkeitskonto in der CH parkiert werden muss.

    Gibt es da alternative Möglichkeiten, die volle Summe der PK auszulösen bei definitiver Auswanderung in ein EU/EFTA Land?

    Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüsse
    Andreas

  33. Guten Tag

    Wenn ich eine Einzelfirma gründe und von der Ausgleichskasse als selbständigerwebend anerkannt wurde, kann ich ja mein Pensionskassenguthaben beziehen (im 1.Jahr). Das Guthaben muss komplett bezogen werden und in die Firma investiert werden.

    Meine Frage:
    Kann in der Anfangsphase der Selbstständigkeit auch der eigene Lohn, bzw. private Ausgaben/Zahlungen mit dem PK-Geld bezahlt werden oder muss klar ausgewiesen werden können, dass das Geld für Investitionen in die Firma genutzt wurde?
    Bei einer Einzelfirma wird ja nur eine Steuererklärung (privat/geschäftlich) gemacht.

    Vielen Dank für Eure Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Olivier

    • Guten Tag

      Genau, sobald Sie von der Ausgleichskasse als selbständig erwerbend anerkannt worden sind, erhalten Sie eine Bestätigung der Anerkennung. Mit dieser Bestätigung ist es Ihnen möglich die 2. & 3. Säule ausbezahlen zu lassen.
      Der PK-Vorbezug dient grundsätzlich als Startkapital für die gegründete Firma
      Die Auszahlung der Vorsorgegelder führt zu einer Besteuerung. Diese wird separat von Ihrer Steuererklärung erfasst und durchgeführt.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  34. Guten Tag
    Ich möchte eine Einzelunternehmung gründen, um BVG-Gelder beziehen zu können. Das Unternehmen wird ein Venture Building Unternehmen sein, d.h. ich brauche dann das Geld für die Gründung einer weiteren Unternehmung, welche eine GmbH sein wird.
    Darf ich, wenn ich BVG Gelder bezogen habe für eine Einzelunternehmung (diese auch behalte und weiterführe), ein zweites Unternehmen gründen, welches allerdings eine GmbH sein wird?

    • Guten Tag

      Wir empfehlen bei einem PK-Bezug jeweils ein ganzes Jahr mit der Einzelfirma zu arbeiten. Um Probleme zu vermeiden würden wir Ihnen anraten, erst nach Ablauf dieses Jahres das zweite Unternehmen zu gründen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  35. Guten Tag

    Ich bin aktuell bei einem Massage Studio als Masseurin Teilzeit angestellt. Meine
    Chefin und Inhaberin des Massage Studio (Einzelfirma) möchte ihr Studio per Ende
    Jahr verkaufen. Ich habe Interesse am Kauf der Firma, und würde gerne die
    Einzelfirma als neue Inhaberin weiterführen wollen. Ich weiss, dass ich mich somit
    als selbständig erwerbende bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden müsste. Ist es
    möglich, die Firmenübernahme mit dem Vorbezug meines PK-Guthabens zu finanzieren?
    Es wäre eine Firmenübernahme und keine neue Firmengründung.

    Danke für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüsse
    Daniela

  36. Besten Dank im Voraus für die Beantwortung folgender Fragen:

    – ich habe 3 verschiedene kundenaufträge auszuweisen, die befinden sich jedoch mehrere monate voneinander entfernt (nicht monatliches einkommen, aber im selben jahr) hat das einen einfluss auf die anerkennung?

    – während diesen selbstständigen aufträgen war ich noch beim RAV angemeldet, hat das einen einfluss?

    – haben aktuelle private betreibungen/pfändungen einfluss auf die Genehmigung meiner Einzelfirma-Gründung OHNE Handelsregister?

    – darf das ausbezahlte PK-Geld fürs Existenzmiinimum (Miete, Rachnungen, Schulden) bezahlen verwendet werden falls mal keine neuen Aufträge reinkommen?

    – wie wird die Versteuerrung der PK-Auszahlung verrechnet? (wie hoch/wird das beim Erhalt abgezogen oder erst nach einem Jahr verrechnet)

    – wie lange dauert es durchschnittlich von der Einreichung der Einzelfirma-Anerkennung zu PK-Auszahlung?

    • Guten Tag

      Besten Dank für Ihre Anfrage.

      Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich diesbezüglich direkt an die kantonale Ausgleichskasse wenden.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  37. Es steht es sind “3 Offerten und min. 3 Rechnungen” nötig.

    – stimmt es dass die 3 Rechnungen von 3 verschiedenen Kunden sein müssen?
    – Dürfen die 3 Offerten mit diesen 3 Rechnungen übereinstimmen, oder müssen es 3 Offerten für andere Kunden sein die nur potentiell sind/waren?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Guten Tag

      Es wird empfohlen, dass die 3 Rechnungen verschiedene Kunden betreffen. Hier gilt jedoch: Je mehr desto besser.
      Betreffend den Offerten gilt das Selbe – diese sollten sich von den Rechnungen im besten Fall ebenfalls unterscheiden.

      Beste Grüsse

  38. Guten Abend

    Habe eine Einzelfirma gegründet. Als Inhaber der Firma wurde ich von der SVA bereits als selbständig erwerbend anerkannt.
    Aufgrund dessen habe ich das entsprechende Formular für den den BVG Bezug mit dem Anerkennung Schreiben der SVA an meine Pensionskasse gesendet.

    Nun besteht die Pensionskasse auch auf sämtliche Unterlagen die ich bereits der SVA zur Überprüfung zugestellt habe.

    Die Anerkennung der SVA ist folglich für die Pensionskasse nicht Relevant.

    Mal abgesehen vom Datenschutz, was halten Sie von diesem Vorgehen und bin ich dazu verpflichtet?

    Einen schönen Abend und freundliche Grüsse, Michel

    • Guten Tag

      Im Normalfall reicht die Bestätigung der SVA zum Bezug der Pensionskasse. In seltenen Fällen werden jedoch noch zusätzliche Informationen / Dokumente von Seiten der Pensionskasse verlangt.
      Um das Geld der PK beziehen zu können, müssen Sie der PK somit die verlangten Informationen / Dokumente zustellen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  39. Hallo,
    Ich besitze im Ausland mehrere Mietshäuser die durch einen Hausverwalter betreut werden .
    Der Hausverwalter geht nun in den Ruhestand und ich möchte mich deshalb in der Schweiz Selbstständig machen und von hier aus die Häuser betreuen.
    Dazu möchte ich das Geld aus der PK beziehen und noch ein weiteres Miethaus im Ausland kaufen. Ist dies möglich?
    Da ich keine Rechnungen schreibe, kann in diesen Fall der Nachweis der Selbstständigkeit durch die Mieteinnahmen nachgewiesen werden?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage

    Grüsse
    Thomas

    • Guten Tag Herr Breidling

      Ich empfehle Ihnen über unsere Webseite ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation sowie die Möglichkeiten zu besprechen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  40. Liebes Startups Team
    Vor rund einem Jahr hatte ich meinen letzten Arbeitstag. Seither lebe ich einerseits von meinem Ersparten, andererseits vom Trading (Aktien/Optionshandel/Kryptos). Ich möchte gerne ganz davon leben können. Um eine genügend hohe Rendite (bei möglichst kleinem Risiko) zu erwirtschaften, würde mir einen Teil des PK Kapitals massgebend zum Erfolg beitragen.
    Ist es möglich eine Einzelfirma zu gründen, und einen Teil des PK Kapitals für das Trading zu verwenden? (Kunden kann in in diesem Sinne ja nicht vorweisen)
    Ich habe die letzten drei Jahre ca 15’000 in meine Finanzausbildung investiert (dies auch versteuert – wurde akzeptiert).
    Danke für eure Rückmeldung.

    • Guten Tag Frau Rickenbach

      Um die PK beziehen zu können (PK kann beim Bezug nur vollständig ausbezahlt werden, kein Teilbezug möglich) , müssen Sie von der Ausgleichskasse als selbständig erwerbend anerkannt werden und hierfür geeignete Beweismittel vorlegen können.
      Zu den Beweismitteln gehören unter anderem auch verschiedene Offerten & Rechnungen an unterschiedliche Kunden.
      In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass die Ausgleichskasse Sie aufgrund der geschilderten Umstände sowie den fehlenden bzw. unzureichenden Beweismitteln nicht als selbständig erwerbend anerkennen wird.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

    • Guten Tag

      Das PK-Geld muss für Firmenzwecke verwendet werden. Sie können dieses Geld somit für sämtliche Aufwendungen der Firma verwenden.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  41. ich hatte kundenaufträge in 2022 wofür ich zahlungen nachweisen kann – reichen diese als voraussetzungen wenn ich die einzelfirma/selbstständigkeit in 2024 beantrage? oder müssen diese beweise für ausübung weniger lang her sein?

  42. Guten Tag,

    Ich bin zurzeit beim RAV gemeldet und beziehe hier auch mein Taggeld.

    Ich bin nun dabei mich selbstständig zu machen und möchte meine PK beziehen.

    Spielt es eine Rolle dass ich RAV Gelder bzw Taggelder beziehe und meine PK beziehen möchte?

    Ich möchte ebenfalls auf dem RAV angemeldet bleiben, solange das Business nicht gut genug läuft um mein Einkommen finanzieren zu können.

  43. Hallo

    Ich bin selbständigerwerbend und verheiratet. Können wir die Pensionskassengelder meiner Frau auszahlen lassen, oder müssten wir dafür von der Einzelfirma (auf mich als Ehemann) zu einer Kollektivgesellschaft(umfassend beide Ehepartner) ?

    Danke für die Hilfe

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen über unsere Webseite ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation sowie die Möglichkeiten zu besprechen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  44. Guten Tag,
    İcn möchte mich als taxi Fahrer einzelfirma eröffnen ,wie kan man meine pk kasse das geld beziehen ..
    Wie lange dauert firma gründen und pk geld beziehen !!
    Danke bat

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen über unsere Webseite ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation sowie die Möglichkeiten zu besprechen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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