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Volksabstimmung vom 28. November 2021: Die Justiz-Initiative erklärt

Am 28. November 2021 stimmt die Schweiz über die Justiz-Initiative ab. Die Justiz-Initiative will, dass Bundesrichter künftig nicht mehr vom Parlament gewählt, sondern mittels Los bestimmt werden.

Die Schweizer Demokratie fusst auf dem fundamentalen Prinzip der Gewaltenteilung. Um eine Machtkonzentration in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu verhindern, schreibt das mit der Bundesverfassung von 1848 eingeführte Prinzip vor, dass eine Person nur einer der drei Staatsgewalten gleichzeitig angehören darf.

Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative

In der Schweiz werden die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative unterschieden. Auf Bundesebene entsprechen diese dem Parlament, dem Bundesrat und dem Bundesgericht.

  • Legislative: Das Parlament, bestehend aus National- und Ständerat. Es erlässt Gesetze und überwacht die Geschäftsführung von Bundesrat und Bundesgericht.
  • Exekutive: Der Bundesrat führt als Regierung die laufenden Geschäfte und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments um.
  • Judikative: Das Bundesgericht sorgt als höchstes Gericht der Schweiz für eine einheitliche Anwendung des Schweizer Rechts und schützt die Rechte der Bürger.

Parlament wählt Bundesrichter alle sechs Jahre

Das Bundesgericht besteht aus 38 Mitgliedern. Derzeit bekleiden vierzehn Frauen und vierundzwanzig Männer das Amt eines Bundesrichters. Drei Richter sind italienischer, zwölf französischer und dreiundzwanzig deutscher Muttersprache. Neben den 38 ordentlichen Bundesrichtern gibt es 19 nebenamtliche Bundesrichter. Zurzeit läuft das Auswahlverfahren für Bundesrichter so ab, dass die parlamentarische Gerichtskandidaten Kandidierende vorschlägt, welche vom Parlament für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt werden.

Justiz-Initiative fordert Losverfahren

Die Volksinitiative über die «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» fordert eine Änderung des Auswahlverfahrens für Bundesrichter. Neu sollen die Bundesrichter mittels Losverfahren gewählt werden. Wer zur Losauswahl zugelassen wird, entscheidet eine unabhängige Fachkommission. Die Befürworter und Gegner der Justiz-Initiative bringen unter anderem folgende Argumente vor:

Pro-Argumente

  • Das Losverfahren stellt sicher, dass die Wahl der Bundesrichter unabhängig von politischen Bewegungen ist. Aktuell würden faktisch die Parteien darüber entscheiden, wer gewählt wird.
  • Durch das Losverfahren wird die unpolitische Bevölkerung repräsentiert. Im geltenden Auswahlverfahren wird hingegen die Parteizugehörigkeit stärker gewichtet als das Fachwissen der Kandidaten. Zwar können parteilose Kandidaten ebenfalls zur Wahl antreten, ein parteiloser Bundesrichter wurde jedoch das letzte Mal vor 79 Jahren gewählt.
  • Das bestehende System untergräbt das Vertrauen in Gerichtsentscheide. Mittels Losverfahren wird hingegen das Vertrauen in die Schweizer Justiz gestärkt.

Contra-Argumente

  • Die Wahl per Losverfahren ist ein Glücksspiel und deshalb mit den demokratischen Grundprinzipien der Schweiz nicht vereinbar.
  • Das Parlament achtet bei der Auswahl der Bundesrichter auf eine ausgewogene Verteilung der politischen Meinungen. Auf diesem Weg wird die demokratische Legitimation der Gerichtsentscheidungen sichergestellt.
  • Durch die Parteizugehörigkeit wird die politische Einstellung der Bundesrichter offengelegt.

Mysterium der Mandatssteuer

Obschon im Abstimmungstext nicht erwähnt, spielt sie in der Diskussion rund um die Justiz-Initiative eine wichtige Rolle: die Mandatssteuer. Bei der Mandatssteuer handelt es sich um einen finanziellen Beitrag, den Bundesrichter jährlich an ihre Partei entrichten. Die Höhe der Mandatssteuer wird durch die jeweilige Partei bestimmt und liegt zwischen CHF 3000 und CHF 20’000. Befürworter der Justiz-Initiative hoffen, dass die Mandatssteuer künftig wegfallen wird, weil die Bundesrichter bei Anwendung des Losverfahrens nicht mehr auf die Unterstützung der Parteien angewiesen wären. Unabhängig von der Justiz-Initiative sprechen sich auch die internationale Staatsgruppe gegen Korruption (Greco) und die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) für eine Abschaffung der Mandatssteuer aus. Freiwillig werden die Parteien auf die Mandatssteuer, welche eine wichtige Einnahmequelle bildet, aber wohl kaum verzichten.

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