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Mögliche Änderungen im Handelsregisterwesen

Während langer Zeit wurde das Handelsregister mehrheitlich nur von in der Schweiz wohnhaften Personen benutzt. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsräume und Digitalisierung erachtet die Expertenkommission für das Handelsregister einen Wechsel für notwendig.


 
Sie hat am 9. November 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen verabschiedet. In den nächsten 15 Jahren soll es im Wesentlichen zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen kommen.
 

Benutzer des Registers

Das Handelsregister soll weiterhin öffentlich bleiben.

Gliederung

Es ist durchaus möglich, dass das zukünftige Handelsregister 3 Ebenen aufweisen wird. Zunächst soll es eine staatlich Ebene geben, die mit der heutigen Situation vergleichbar ist und die wichtigsten Informationen zu der jeweiligen Rechtseinheit enthält. Neu hinzukommen soll hingegen eine zweite und dritte Ebene. Auf der zweiten Ebene sollen nur staatliche Behörden Einsicht haben (Bund/Kantone/Gemeinden). Die dritte Ebene soll Informationen für Privatpersonen enthalten und steht der Rechtseinheit zu Inforamtionszwecken zur Verfügung. Auf der dritten Ebene werden Unternehmen z.B. ihre Email-Adresse oder ihre Homepage veröffentlichen.

Desweiteren soll eine Zusammenarbeit mit dem Register zur Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Register) angestrebt werden (vgl. Blog-Eintrag).

E-Register

Das neue Handelsregister soll vollumfänglich elektronisch geführt werden.

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Die Zusammenarbeit zwischen dem Handelsregister und anderen Behörden soll institutionalisiert werden. Dazu gehören soll das Institut für geistiges Eigentum (IGE), die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), die Einwohnermeldestellen bzw. Zivilstandsämter, die Stiftungsaufsichtsbehörden sowie die Schuldbetreibungs- und Konkursämter. Insbesondere die zweite Ebene (vgl. vorne 2.) des zukünftigen Registers soll diese Zusammenarbeit unterstützen.

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